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Autor Thema: RWE nervt die Kunden  (Gelesen 5888 mal)

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Offline RR-E-ft

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RWE nervt die Kunden
« am: 12. September 2007, 20:36:28 »

Offline bjo

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RWE nervt die Kunden
« Antwort #1 am: 12. September 2007, 22:28:56 »
auch RWe Kunde, ich hab bisher den Vertrag ein zweites mal bekommen
mit der Fristverlängerung 15.09.2007.

Offline kira

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RWE nervt die Kunden
« Antwort #2 am: 13. September 2007, 07:38:52 »
ich bin RWE Rhein Ruhr Kunde. Habe inzwischen das dritte Schreiben erhalten, mit Fristsetzung 22.09.2007.

Unter anderem steht hier folgendes:    Müssen sie den beiliegenden Vertrag unterschreiben und zurücksenden?  
 Ja, das ist in jedem Fall besser. So wird der neue, verbraucherfreundliche Vertrag für beide Seiten eindeutig dokumentiert.    Unternehmen Sie nichts und verbrauchen Gas nach Beendigung des bisherigen Vertrages, dann kommt zwischen uns der beigefügte Vertrag schlüssig zustande.  


RWE kündigt die alten Vertraäge zum 30.10.2007
MfG

Kira

Offline bjo

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RWE nervt die Kunden
« Antwort #3 am: 13. September 2007, 07:44:22 »
Zitat
Original von kira
ich bin RWE Rhein Ruhr Kunde. Habe inzwischen das dritte Schreiben erhalten, mit Fristsetzung 22.09.2007.

Unter anderem steht hier folgendes:    Müssen sie den beiliegenden Vertrag unterschreiben und zurücksenden?  
 Ja, das ist in jedem Fall besser. So wird der neue, verbraucherfreundliche Vertrag für beide Seiten eindeutig dokumentiert.    Unternehmen Sie nichts und verbrauchen Gas nach Beendigung des bisherigen Vertrages, dann kommt zwischen uns der beigefügte Vertrag schlüssig zustande.  


RWE kündigt die alten Vertraäge zum 30.10.2007

wie schon mehrfach hier geschrieben
- bestreiten das man Sondervertragskunde ist, nur diese dürfen gekündigt werden
- Wiederspruch gegen alle in frage kommenden Tarife einlegen
- eigene Jahresrechnung
- eigene Abschläge mit jeweiligen Verwendungszweck

Offline RR-E-ft

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RWE nervt die Kunden
« Antwort #4 am: 13. September 2007, 14:30:02 »
@bjo

Man muss bestreiten, dass bei Vertragsabschluss ein Kündigungsrecht zugunsten des Versorgers vereinbart wurde.

Ein solches könnte sich bei einem Sondervertrag allenfalls aus AGB ergeben. Deren Einbeziehung bei Vertragsabschluss gem. § 305 BGB muss man bestreiten.

Offline bjo

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RWE nervt die Kunden
« Antwort #5 am: 13. September 2007, 15:07:53 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@bjo

Man muss bestreiten, dass bei Vertragsabschluss ein Kündigungsrecht zugunsten des Versorgers vereinbart wurde.

Ein solches könnte sich bei einem Sondervertrag allenfalls aus AGB ergeben. Deren Einbeziehung bei Vertragsabschluss gem. § 305 BGB muss man bestreiten.

wenn´s demnächst soweit ist melde ich mich nochmals!

 

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