Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Regionalgas Euskirchen  (Gelesen 24976 mal)

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Offline RR-E-ft

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #15 am: 02. Februar 2005, 14:58:33 »
@Dirk Berger

Das Forum hier ist - vollkommen zurecht - interessant für viele.
Nicht nur Hennessy verfolgt die Diskusion mit Interesse.

Strategien sollten deshalb vielleicht besser per pnp ausgetauscht werden.

Es wäre ja interessant, wenn es ein ebenso öffentlich zugängliches Forum der Versorger gäbe, in denen deren weitere Strategie zum Vorgehen gegen \"renitente\" Kunden besprochen wird.

Dass entsprechende Absprachen wohl erfolgen kann man wohl daran erkennen, wenn man die Schreiben der einzelnen Versorger an deren Kunden zusammenschaut....

Über die entsprechenden inhaltlichen Übereinstimmungen in den Schreiben von Versorgern aus allen Teilen Deutschlands kann man immer wieder nur verblüfft sein.

Anscheinend gibt es einen regen Markt für Mustertextbausteine.

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline MartinS

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #16 am: 02. Februar 2005, 19:39:30 »
Hallo!

Ja, leider sind hier mittlerweile gleich drei Threads bezüglich REGIONALGAS EUSKIRCHEN vorhanden. Mein erstes Thema wurde wohl anfangs etwas übersehen.

Vielleicht sollten sich die hieran Interessierten in Zukunft in einer Rubrik weiter schreiben. Ggf. kann man wichtige Beiträge ja auch per \"Copy & Paste\" kopieren.

Zur eigentlichen Frage:
Eigentlich wüsste ich derzeit nicht, weshalb ich mich in den nächsten Monaten auf einen permanenten Briefwechsel einlassen sollte. Die Antwortschreiben lassen ja nicht vermuten, dass der Gasversorger irgendwelche Belege vorlegen wird.
Der Widerspruch ist eingelegt und bleibt bestehen.
Ich werde somit jetzt wohl bis zur Jahresabrechnung abwarten.
Denn erst dann wird die Regionalgas ihr Geld haben wollen.
Und dann schauen wir weiter.
Möglicherweise haben sich bis dahin auch im übrigen Bundesgebiet neue Situationen ergeben wie Ermittlungsergebnisse von Kartellbehörden, erste Klagen oder Rückzieher von Gasversorgern.
Ich werde den gesamten Verlauf jedenfalls weiterhin beobachten.

Grüße aus dem Vorgebirge..

MartinS

Offline wopeni

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #17 am: 02. Februar 2005, 23:38:30 »
Habe heute auch wieder ein typisches Antwortschreiben (es ist inzwischen das 5.) von Thüga erhalten. Es ist wirklich interessant wie sich die Phrasen mit vielen der hier zitierten Formulierungen gleichen. Als würden Textbausteine aus einem Katalog verwendet. Natürlich geht man nicht auf Details und Argumente ein, und es werden abenteuerliche Aussagen getroffen. Es ist wie Ping Pong. Aber ich bin es jetzt leid und werde nach der Landeseichdirektionauch die Presse und Landesenergiebehörde einschalten, sowie versuchen weitere Verbraucher mit ähnlich ominösen Verbrauchssteigerungen zu mobilisieren, die sich der Willkür von Thüga ebenfalls nicht mehr länger beugen wollen.
Wer ist denn ausser mir noch Thüga Geschädigter?
Gruß
Wopeni

Offline MartinS

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #18 am: 03. Februar 2005, 09:13:01 »
Hallo wopeni !

In diesem Thread wirst Du zu Deiner Frage nicht sehr viele Antworten bekommen, da das Thema Thüga kaum jemand hier vermuten wird.

Am besten eröffnest Du (wenn noch nicht vorhanden) ein neues Thema mit dem Titel Thüga. Dann ist die Wahrscheinlichkeit auch größer, dass sich \"Leidensgenossen\" finden lassen.

Grüße

MartinS

Offline MartinS

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #19 am: 15. Februar 2005, 15:46:18 »
Hallo!

Nach meinen vorherigen Schreiben (vgl. oben) erhielt ich nun die Jahresrechnung der Regionalgas für zwei Liegenschaften. Hierzu ist zunächst folgendes zu sagen:

Der Abrechnungszeitraum umfasst leider nicht exakt das Kalenderjahr, sondern läuft bei einem Objekt bis 3. Januar, bei dem anderen bis zum 5. Januar. Da ja zum 1.1.2005 die Preiserhöhung erfolgen sollte, sind die Zeiträume gesondert aufgeführt: Bis 31.12.2004 nach altem Tarif, ab 1.1.2005 nach neuem Tarif.

Da die Rechnung in beiden Fällen ein Guthaben aufwies, ergibt sich für mich schon folgende Situation:

Obwohl ich der Preiserhöhung per Musterbrief wiedersprochen und noch keine höheren Abschlagszahlungen geleistet habe, sind vom Energieversorger jetzt 3-5 Tage im Jahr 2005 nach dem neuen Tarif abgerechnet worden. Resultat: Die Preiserhöhung wurde mit dem Guthaben der alten Abschlagszahlungen verrechnet, es wird mir weniger Guthaben überwiesen (wobei es sich dabei um Differenzbeträge von 0,24 € und 6,50 € handelt).
Meine Frage: Ist dies statthaft, und wie kann ich mich dagegen wehren ?


Ferner bin ich jetzt auf folgende Problematik aufmerksam geworden:
Da über die Regionalgas in unserer Stadt auch Wasser und Abwasser läuft, zahle ich keine Einzelabschläge, sondern einen Gesamtabschlag, der auf der Rechnung in Gas, Wasser und Abwasser unterteilt ist.

Problem: Wie kann ich verhindern, dass eventuell beim Wasserverbrauch entstandenes Guthaben mit der Preiserhöhungs-Nachzahlung beim Gas vom Versorger verrechnet bzw. einbehalten wird ?
Kann ich auf eine separate Rechnung und Abschlagszahlung bestehen ?


Abschliessend wurde mir in der Rechnung dann der neue Abschlag mitgeteilt, gegliedert in Gas, Wasser, Abwasser und Gesamtabschlag.
Ich habe daraufhin (ausgehend vom Verbrauch des abgelaufenen Jahres) nachgerechnet und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

Die Abschläge für Wasser und Abwasser sind in der Höhe m.E. in Ordnung. Es wurde auf den vollen Euro aufgerundet, maximal auf den zweiten vollen Euro.
Obgleich ich sagen muss, dass der Arbeitspreis und Grundpreis für Wasser in unserer Stadt jetzt ebenfalls angehoben wurde. Mit dem Thema habe ich mich allerdings noch nicht befasst.

Die Abschläge für das Gas wurden m.E. (wohl in Hinblick auf die Preiserhöhung) erhöht angesetzt. Vom Verbrauch her wären in einem Fall 112 €, im anderen Fall 173 € angemessen (nach alten Preisen). Stattdessen setzte man den Abschlag im ersten Fall auf 126 €, im zweiten Fall auf 193 € fest.

Meine Frage: Wie verhalte ich mich jetzt? Soll ich der Regionalgas noch einmal schreiben, die Lastschrift begrenzen und dabei die genauen Zahlen für Gas, Wasser und Abwasser nennen? Wie hoch sollen / dürfen die Abschlagszahlungen eigentlich sein ?


Erneut vielen Dank für die Hilfe hier im Forum !

Grüße

MartinS

Offline MartinS

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #20 am: 17. Februar 2005, 14:55:55 »
Keiner eine Idee zu meinen Fragen ??

Offline hollmoor

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #21 am: 18. Februar 2005, 07:01:24 »
@MartinS

Hallo,Martin,meine Stadtwerke halten es auch so,alles auf einer Rechnung,
da sie alles liefern!
Ich habe aber auf Grund meines Musterschreibens in Bezug-Gas- den
Lastschriftauftrag für Gas gekündigt.Daraufhin teilte man mir eine neue
Kundennummer mit,die nur die Gasrechnung betrifft und ich überweise
seit Februar den von mir errechneten Abschlag f.Gas nach dem Verbrauch
von 2004 u.altem Preis + 2 %.
Wasser u.Strom buchen die Stadtwerke wie gehabt ab.
Die Differenz aus Rechnung-alter Preis-neuer Preis würde ich vom Abschlag abziehen.Habe ich auch so gemacht,da mir meine Stadtwerke
ab 1.10.04 schon eine Preiserhöhung in Rechnung gestellt haben u.ich
auch noch Guthaben hatte,welches natürlich nach deren Berechnung
ausgezahlt wurde.
Ab 1.10. bis Ablesedatum 14.12.04 wurde der Gasverbrauch geschätzt
und dann nach neuem Preis abgerechnet.
Da ich meinen Zählerstand aber am 1.10. notiert habe,stellte ich fest
daß sich der geschätzte Stand zu Gunsten der Stadtwerke in der Berechnung auswirkte.(So auch bei Strom)
Und Dieses,glaube ich,passiert häufig!!!Meine Devise nunmehr ist:
Ich werde zukünftig bei Bekanntgabe von Preiserhöhungen meine Zähler
ablesen u.bei der jährlichen Ablesung bekanntgeben.
Durch die Schätzungen fließen den Versorgern nochmals nette Sümmchen
in die Taschen.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline MartinS

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #22 am: 20. Februar 2005, 12:18:38 »
Hallo!

Erstmal vielen Dank für die guten Tips.
Ich habe mich jetzt entschlossen, das folgende Schreiben an Regionalgas zu senden, in dem ich eine Anpassung der Abschläge fordere und zusätzlich meine Einzugsermächtigung widerrufe:
______________________________________________

Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG
Postfach 11 46
53861 Euskirchen

20. Februar 2005

Anpassung der Abschlagszahlung ; Widerruf der Einzugsermächtigung
Kundennummern:  abc und xyz


Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einigen Tagen erhielt ich von Ihnen die Jahresabrechnung für die o.g. Liegenschaften. Bei der Berechnung der neuen Abschlagszahlungen bezüglich Gas haben Sie – obwohl der von mir geltend gemachte Einwand der Unbilligkeit nach § 315 BGB von Ihnen bisher nicht ausgeräumt wurde – offensichtlich die neuen Preise zugrunde gelegt. Dies ist unzulässig, da die Höhe der Abschläge sich nach § 25 AVBV bis zum Nachweis der Billigkeit an dem bisherigen Verbrauch zu den alten Preisen orientieren muss.
Aufgrund der Ihnen bekannten Verbrauchswerte aus dem Vorjahr verlange ich hiermit von Ihnen eine entsprechende Anpassung der Gas-Abschlagszahlung für die o.g. Liegenschaften. Meinen Berechnungen zufolge (gemessen am Verbrauch) ist für die Kundennummer abc eine Abschlagszahlung in Höhe von 176 € und für die Kundennummer xyz ein Abschlag von 114 € angemessen. Diese beinhalten (aufgerundet) schon 2 % Sicherheitsaufschlag, den ich – wie Ihnen bekannt ist - unter Vorbehalt zu leisten bereit bin.

Gleichzeitig widerrufe ich hiermit die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für das Konto 123456789 bei der Kreissparkasse Köln (BLZ: 386 500 00) bezüglich der o.g. beiden Kundennummern.
Fällige Gesamtabschläge werde ich in Zukunft auf Ihr Konto überweisen.

Abschließend bitte ich Sie um eine kurze schriftliche Bestätigung meines Schreibens unter Bestätigung  der korrigierten Abschlagszahlungen.


Mit freundlichen Grüßen

_______________________________

Das ist wohl die beste Möglichkeit, in Zukunft Überzahlungen und zinslose Kredite zu vermeiden. Oder wie seht Ihr das?
Ausserdem kann ich (wie ich hoffe) das falsch berechnete Guthaben aus dem Vorjahr (vgl. Beitrag weiter oben) mit dem ersten Abschlag verrechnen. Oder darf ich das nicht ?

Wie ich manch anderen Beiträgen entnehme, scheint die Problematik und Vorgehensweise bei Guthaben / Neuberechnung der Abschlagszahlungen nach den ersten versandten Jahresabrechnungen jetzt in das Interesse vieler Kunden gerückt zu sein.

Grüße aus dem Vorgebirge

MartinS

Offline Cremer

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #23 am: 20. Februar 2005, 12:30:17 »
@ MartinS

Schreiben ist aus meiner Scht in Ordnung so.
Ich denke auch, dass der erste Abschlag mit dem Guthaben aus dem vergangenen Jahr/Abrechnung verrechnet werden kann. Bei uns machen es die Stadtwerke Kreuznach ebenfalls so. Ich hatte bei beiden Liegenschaften auch Guthaben (ca. 560 und 391 €), welche jeweils mit dem ersten Abschlag für den Januar verrechnet wurde. Ist zwar nicht explizit genannt worden, da die alten Abschläge mit 1.12.2004 endeten und mit 1.2.2005 beginnen, also immer nur 11 Abschläge in einem Jahr. Da wird seitens der Stadtwerke garnicht genannt, dass der Guthabenbetrag bereits um den ersten Abschlag gekürzt wurde.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Cremer

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #24 am: 20. Februar 2005, 12:45:46 »
@ MartinS

Zu Ihrer Frage am Dienstag 15.2.05 noch eine Anmerkung

Gemäß dem Entwurf § 10 Abs. 3 des neuen Energiewirtschaftgesetzes (EnWG) sollen künftig vertikal orientierte Unternehmen, siehe § 3 Nr. 38,  getrennte Rechnungen für die einzelnen Leistungen (Strom, Gas, Wasser, ggf. Abwasser) erstellen, damit es dem Endkunden transparenter ist.

Link zum Entwurf des EnWG:

http://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/040702d1.htm#p03

Insbesonderen ist der Teil 4 § 36 bis § 42 interressant.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline MartinS

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #25 am: 06. April 2005, 10:53:39 »
Hallo!

Durch Zufall habe ich jetzt diese Pressemitteilung der Regionalgas vom 05.03.2005 entdeckt:
__________________________________________________________

Landeskartellbehörde bestätigt Preiserhöhung der Regionalgas
Der Anstieg der Energiepreise auf den Weltenergiemärkten im vergangenen Jahr hat auch vor den Erdgaspreisen nicht halt gemacht. So haben zum 01. Januar 2005 viele Erdgasversorger ihre Preise erhöht. In diesem Zusammenhang hat auch die Regionalgas in Euskirchen ihre Preise um 0,5 Cent/kWh erhöhen müssen.

Aufgrund der aktuellen Diskussion haben einige Kunden der Regionalgas die Landeskartellbehörde um Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Preiserhöhung gebeten.

Wie die Regionalgas jetzt mitteilte, kommt die Landeskartellbehörde zu dem Ergebnis, dass die Gaspreiserhöhung zum 01. Januar 2005 auf jeden Fall mit dem Kartellrecht in Einklang steht. Weiter heißt es in der Stellungnahme der Kartellbehörde, dass die Regionalgas ihre Bezugspreiserhöhungen im Jahre 2004 zunächst nicht an die Verbraucher weitergegeben hätte. Die vorgenommene Preiserhöhung zum 01.01.05 fiel dann geringer aus, als die kumulierten Bezugspreiserhöhungen, die die Regionalgas zu tragen hatte. Schon deshalb sei ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Bezug auf das Erhöhungsverlangen ausgeschlossen.

Die Preisstellung der Regionalgas wurde somit bestätigt. Sie teilt weiter mit, dass aufgrund der zeitlichen Verzögerung der Erdgaspreise an die Entwicklung der Heizölpreise ein weiterer Anstieg der Erdgasbezugspreise zum 01. April 2005 ansteht. Aus heutiger Sicht will sie diese Erhöhung aber nicht an ihre Kunden weitergeben. Die Geschäftsführung hofft auf fallende Bezugspreise in der zweiten Jahreshälfte.

Quelle: http://www.regionalgas.de/aktuelles_3_2_1.htm
__________________________________________________________

Die angesprochene Stellungnahme der Kartellbehörde lässt sich allerdings nirgends finden. Von daher weiß ich nicht, was ich davon halten soll.


MfG

MartinS

Offline RR-E-ft

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« Antwort #26 am: 06. April 2005, 11:01:57 »
@MartinS

Fordern Sie Ihren Versorger doch einfach auf. Ihnen die genannte Stellungnahme der Kartellbehörde in Abschrift zur Verfügung zu stellen, damit Sie sich selbst einen Eindruck verschaffen können.

Im Übrigen Sie zum Beispiel hier:

http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=834



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
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Offline MartinS

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #27 am: 30. August 2005, 09:37:02 »
Liebe Mitstreiter!

Nachdem es in den letzten Monaten - nach erfolgtem Widerspruch - um die Regionalgas Euskirchen etwas ruhiger geworden ist, möchte ich dieses Thema wieder um einen \"Infobrief\" bereichern.
Mit Schreiben vom 25.08.2005 teilte uns der Versorger folgendes mit:

Zitat
Sehr geehrter Herr ... ,

nach der bereits zu Beginn des Jahres 2005 erfolgten Überprüfung der Gaspreise durch die Landeskartellbehörde hat auch das Amtsgericht Euskirchen mit Urteil vom 05.08.2005 (AZ: 17 C 260/05) bestätigt, dass die vorgenommene Erhöhung der Gaspreise zum 01. Januar 2005 nicht unbillig und somit auch rechtlich nicht zu beanstanden ist.

In der Urteilsbegründung wurde eine Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB aufgrund des bestehenden Subventionswettbewerbs mit anderen Energien auf dem Wärmemarkt ausgeschlossen. Weiterhin stellte das Gericht fest, dass die Regionalgas die Bezugspreiserhöhungen ihrer Vorlieferanten zunächst selber getragen und die Steigerung erst ab Januar 2005 noch nicht einmal in voller Höhe an ihre Kunden weitergegeben habe. Im Übrigen habe die Regionalgas in der Vergangenheit auch zu Gunsten der Kunden die Preise reduziert, als die Vorlieferanten die Bezugspreise gesenkt hatten.

Gleichzeitig bitten wir zu berücksichtigen, dass aufgrund des weiteren Anstieges der Energiepreise auf den internationalen Beschaffungsmärkten auch die Erdgaspreise spätestens zum 01.10.2005 erneut angehoben werden müssen, sodass sich hieraus bei verringerten Abschlagszahlungen noch höhere Nachzahlungsbeträge ergeben würden.

Mit freundlichen Grüßen
REGIONALGAS EUSKIRCHEN


Das angesprochene Urteil (vgl. http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1307) wird demnach wie ein (endgültiger) Sieg des Versorgers über den Verbraucher gefeiert.
Wir selbst werden die Diskussion weiter verfolgen und auf eine weitere Preiserhöhung wiederum mit einem Widerspruch reagieren.

Abschliessend hätte ich noch eine Frage bezüglich der wiedersprochenen Gaspreiserhöhung im Verhältnis zu Mietern:
In Kürze steht bei uns die jährliche Betriebskostenabrechnung (Abrechnungszeitraum bis September 2005) in einem Mietshaus an. Diese wird durch eine externe Firma erstellt. Als Vermieter habe ich der Preiserhöhung widersprochen, wovon ich die Mieter allerdings noch nicht in Kenntnis gesetzt habe.

Welche Zahlen soll ich als Berechnungsgrundlage angeben? Die erhöhten Preise oder die gekürzten?

 Ich selbst tendiere zu den erhöhten, da ich sonst - im Falle einer Niederlage - Gefahr laufe, Nachzahlungen eintreiben zu müssen, d.h. meinem Geld hinterher zu laufen.

Für einen Tip bezüglich dieser Problematik wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

MartinS

Offline Cremer

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #28 am: 30. August 2005, 11:12:17 »
@MartinS

In der einen Liegenschaft, wo mit Gas die Heizung betrieben wird, sind alle Mietparteien in unsere Bürgerinitiative eingetreten, auch deshalb, weil mit Gasetagentherme Warmwasser erzeugt und mit Gas gekocht wird.

Ich lege den verminderten Preis zugrunde, habe mir aber trotzdem in einem Schreiben vorbehalten, die Abrechnung abzupassen, wenn die ggf. richterliche Entscheidung anders ausfallen sollte. Dies läßt sich einfach per Dreisatz im Nachhinein umrechnen, auch wenn die Abrechnung drch firma Minol erfolgt sein wird.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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