Guten Tag Herr Fricke;
Betr.: Jahresabrechnung 2004/2005 u. lfd. Abschlagszahlungen
Die Regionalgas Euskirchen GmbH & CoKG erhöhte zum 1.1.2005 die Gaspreise um über 14%; von 3,5 Ct auf 4,0 Ct je kWh; dazu kommen Grundgebühr von 9,50/Monat plus MWST.
Abgerechnet habe ich für 2004 nach dem alten Preis von 3,5 Ct; für das Jahr 2005 (bis April 2005) nach der 2%-Regelung (3,5 Ct plus 2%).
Im Nachhinein habe ich dann die Kosten auf der 4,24 Ct-Basis errechnet, da ich den gesamten Gaspreis für zu hoch und für unbillig halte und auf dieser Basis eine Rückzahlung, bisher erfolglos, gefordert.
Die laufenden Abschlagszahlungen für 2005 zahle ich auf der Basis der 4,24 Ct-Regelung und des Gasverbrauchs des vergangenen Jahres, was ich meiner Gasversorgung mitgeteilt habe.
Die „Regionalgas Euskirchen“ schreibt mir jetzt :
„ nach der bereits zu Beginn des Jahres 2005 erfolgten Überprüfung der Gaspreise durch die Landeskartellbehörde hat auch das Amtsgericht Euskirchen mit Urteil vom 05.08.2005, AZ: 17 C 260/05 bestätigt, dass die vorgenommene Erhöhung der Gaspreise zum 01. Januar 2005 nicht unbillig und somit auch rechtlich nicht zu beanstanden ist.
In der Urteilsbegründung wurde eine Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB aufgrund des bestehenden Substitutionswettbewerbs mit anderen Energien auf dem Wärmemarkt ausgeschlossen. Weiterhin stellte das Gericht fest, dass die Regionalgas die Bezugspreiserhöhungen ihrer Vorlieferanten zunächst selbst getragen und die Steigerung erst ab Januar 2005 noch nicht einmal in voller Höhe an ihre Kunden weitergegeben habe. Im Übrigen habe die Regionalgas in der Vergangenheit auch zu Gunsten der Kunden die Preise reduziert, als die Vorlieferanten die Bezugspreise gesenkt hatten.“
Kennen Sie das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen ?
Was heißt dies ? Ist die Gaspreiserhöhung nicht unbillig? Ist somit der hohe Gaspreis rechtens ? Was muß ich jetzt tun ?
In der Energie-Depesche Sept. 2005 lese ich nur von Siegern von Verbrauchern vor Gericht. Die Regionalgas Euskirchen fordert die Nachzahlung der ausstehenden Beträge (Restzahlung Jahresabrechnung 2004/2005 und Nachzahlungen laufende Abschlagszahlungen).
Gruß
Joachim Rutka
53340 Meckenheim