Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Regionalgas Euskirchen  (Gelesen 25549 mal)

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Offline Dirk Berger

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Regionalgas Euskirchen
« am: 14. Januar 2005, 15:09:54 »
Die Reaktion der Regionalgas Euskirchen auf meinen Widerspruch hat mich ein wenig verunsichert:


Der Energieversorger teilte mir mit, dass sich seine Erdgasbezugspreise zum 01.07.2004 um 0,0198 Ct. , zum 01.10.2004 um 0,1186 Ct und zum 01.01.2005 um weitere 0,3970 Ct erhöht hätten. Insgesamt läge die Erhöhung der Ergasbezugspreise für die Regionalgas Euskirchen in 2004 bei 0,5865 Ct, wovon 0,05 Ct an den Verbraucher weitergegeben worden seien. Die Abschlagszahlungen werde man aufgrund meines Schreiben nicht erhöhen, gehe von einem sparsamen Gasverbrauch aus und kündigte zur Endabrechnung entsprechende Nachforderungen an.
Nun die Frage:

Genügt diese Information als Nachweis der Billigkeit aus oder nicht?
Was würden Sie tun?

Gruß,

Dirk Berger

Offline Cremer

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #1 am: 14. Januar 2005, 16:20:36 »
Hallo Herr Dirk Berger

Ihrer Schilderung kann ich nicht ganz folgen.
Haben sich seine Bezugspreise (Einkaufspreise) um 0,5865 Ct/kwh erhöht, wovon er nur 0,05ct/kwh an die Verbraucher weitergibt? Wie ist das zu verstehen?  Ggf. Tippfehler?

Was sind die Erhöhungen in Prozent?
Sind die genannten absoluten Erhöhungen Nettopreise oder Bruttopreise (inkl. Mehrwertsteuer)
Enthalten die Preise auch die Mineralölsteuer?

Bitte genauer definieren.

Trotzdem schlage ich vor, schriftlich zu antworten.
1.) Herzlich zu bedanken über die Mitteilung seiner Bezugspreise  :lol:  
2.) Auf dem Widerspruch zu bestehen, sofern Erhöhung über 2% liegt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline MartinS

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #2 am: 14. Januar 2005, 22:28:09 »
Hallo!

Der genaue Wortlaut des Schreibens, das auch ich heute als Antwort auf den Musterbrief erhielt:

---------------------------------------------

\"Sehr geehrter Herr ...

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom .... und dürfen Ihnen zunächst versichern, dass auch wir die stärkere Erhöhung des Gaspreises ab 01.01.2005 bedauern.

Durch Presse und Anschreiben haben wir bekannt gegeben, dass sich die insbesondere ab Frühjahr 2004 stark gestiegenen Heizölpreise mit einer zeitlichen Verzögerung von einigen Monaten auf die Erdgasbezugspreise auswirken. Aufgrund der bestehenden Bezugsverträge haben sich die Erdgasbezugspreise wie folgt entwickelt:

01.04.2004 Anstieg Gasbezugspreis:  0,0502 Ct/kWh
01.07.2004 Anstieg Gasbezugspreis:  0,0198 Ct/kWh
01.10.2004 Anstieg Gasbezugspreis:  0,1186 Ct/kWh
01.01.2005 Anstieg Gasbezugspreis:  0,3979 Ct/kWh
Gesamter Anstieg der GBPe:             0,5865 Ct/kWh

Dagegen sind die Erdgasverbraucherpreise erst mit Wirkung ab 01.01.2005 in Höhe von 0,50000 Ct/kWh angehoben worden.

Gleichzeitig teilten Sie uns mit, dass Sie die monatliche Abschlagszahlung ab Januar 2005, die erstmals Anfang Februar 2005 fällig wird, zunächst unverändert belassen möchten. In Erwartung eines sparsamen Energieverbrauchs erklären wir uns bereit, ohne dass hieraus eine rechtliche Wirkung abgeleitet werden kann, den monatlichen Teilbetrag ab Monat Januar 2005 zunächst nicht zu verändern.

Wir müssen jedoch darauf aufmerksam machen, dass eine mögliche Nachzahlung bei der Jahresabrechnung sofort fällig wird. Gleichzeitig erfolgt dann eine Neufestsetzung der monatlichen Abschlagszahlungen nach dem tatsächlichen Jahresverbrauch.

Mit freudlichen Grüßen
REGIONALGAS EUSKIRCHEN

---------------------------------------------


Die wollen scheinbar (vorerst) nichtmal die 2 % Sicherheitsaufschlag und warten wohl die Endabrechnung ab. Empfinde ich eigentlich als keine befriedigende Antwort auf die Einwände in meinem Musterbrief.

Wie soll ich reagieren?


Gruß

MartinS

Offline energienetz

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #3 am: 15. Januar 2005, 13:56:13 »
Gut, dass endlich mal ein Gasversorger die Erhöhung seiner Einkaufspreise genannt hat. Allerdings sind die Größenordnung völlig unplausibel.  Der behauptete Anstieg der Einkaufspreise würde bedeuten, dass sich der Einkaufspreis von ca. 1,5 auf 2 Ct/kWh erhöht hat, also um rund 30 Prozent. Eine Erhöhung in dieser Größenordnung widerspricht allen Informationen, die uns ansonsten vorliegen.

Bitten Sie darum, dass Ihnen Belege für die behaupteten Preissteigerungen vorgelegt werden oder dass ein Rechtsanwalt oder Notar Ihres Vertrauens diese Unterlagen einsehen kann.

Offline RR-E-ft

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #4 am: 17. Januar 2005, 19:34:18 »
@ Dirk Berger


Der Versorger muss Ihnen die von ihm behaupteten Preiserhöhungen belegen, Ihnen also Belege vorlegen, damit Sie diese prüfen können.

Anscheinend hat Ihr Versorger mit Ihnen gemeinsam, dass er die Preiserhöhungen bedauert. Anders als Ihr Versorger setzen Sie sich hiergegen jedoch zur Wehr.

Fragen Sie deshalb, wie sich Ihr Versorger ggf. selbst zur Wehr gesetzt hat, ob er § 315 BGB eingewandt oder sich wegen des Preiserhöhungsverlangens des Vorliefranten an die zuständige Kartellbehörde gewandt hat, ggf. bitten Sie um eine Erklärung, warum er nicht entsprechend vorgegangen ist.

Fragen Sie weiter, wer der Vorlieferant ist, und ob bei Ihrem Versorger bekannt ist, ob der Vorlieferant bisher von einem Kartellverfahren betroffen ist, und ggf. welche Auswirkungen es hätte, wenn später noch  festgestellt würde, dass es sich bei den drastischen Preiserhöhungen um die unzulässige Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung handeln sollte.

Beachtlich ist dabei, dass Ihr Versorger von Bezugsverträgen spricht. Er hat deshalb wohl nicht nur einen Vorlieferanten.

Fraglich deshalb, warum Ihr Versorger nicht etwa den Gasbezug bei dem Vorlieferanten mit dem günstigsten Preis erhöht und den Gasbezug bei den Vorlieferanten mit den höheren Preisen entsprechend verringert.

So würde sich jeder \"homo oeconomicus\" verhalten. Ihr Versorger müßte sich ebenso verhalten, wenn sein Gasbezug tatsächlich im Wettbewerb stünde.

Um entsprechende Prüfungen anstellen zu können, müsste Ihnen Ihr Versorger also seine einzelnen Bezugsverträge und deren Preisentwicklungen offen legen.

Beachtlich ist dabei, dass das Bundeskartellamt nach Pressemitteilungen wohl gerade langfristige Gasbezugsverträge kippen will, um den Wettbewerb zu befördern:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=8807


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Hennessy

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #5 am: 17. Januar 2005, 21:49:46 »
@RR-E-ft

Langsam wird es aber doch sehr interessant.

Ich wiederhole mich: Gasversorger erfinden die HEL-Bindung nicht - nein, sie haben Sie (aus guten Gründen) explizit in ihren Bezugsverträgen vereinbart. Wofür schließt man in Deutschland privatrechtliche Verträge mit einer Preisanpassungsformel? Um dann, wenn der Preis steigt, die Billigkeit anzuzweifeln? Das ist grotesk und unseriös!

Es kann nicht sein, was nicht sein darf - ist das der Wahlspruch!? Der, dessen Bezugskostenerhöhung unter der tatsächlich weitergegebenen Preissteigerung lag, der muss sowieso Dreck am Stecken haben - oder ???

Offline RR-E-ft

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #6 am: 18. Januar 2005, 12:37:58 »
@Hennessy

Die HEL- Preisbindung ist weder vom Staat noch sonst durch eine höhere Macht vorgegeben, kann also doch wohl nur eine \"Erfindung\" der Gasversorger sein, wobei etwa die Stadtwerke dabei am kürzeren Hebel gesessen haben dürften.

\"Erfindung\" bezieht sich nicht darauf, dass eine solche in den Bezugsverträgen gar nicht vereinbart wäre.

Jedoch macht es auch dabei einen Unterschied, ob es sich etwa um eine Preisgleitklausel oder eine Preisanpassungsklausel handelt. Bei einer Preisanpassungsklausel muss sich eine Preiserhöhung am Maßstab des § 315 BGB messen lassen. Es ist doch nicht anrüchig, einen entsprechenden Nachweis zu fordern.

Andernfalls würde allen Verbrauchern, die sich entsprechend berechtigt zur Wehr setzen auch schon unterstellt, sie handelten vollkommen unseriös, obschon sie lediglich von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

Wenn der Versorger seinen Bezug bei einem günstigen Vorlieferanten erhöhen und bei einem teureren Vorlieferanten dementsprechend verringern kann, kommt es für die resultierende Kostensteigerung zudem auch nicht allein auf die Preiserhöhungen der Vorlieferanten an, sondern auch auf die Gewichtung der von diesen Vorlieferanten einzeln bezogenen Gasbezugsmengen bezogen auf den Gesamtbezug des Gasversorgungsunternehmens.


Wie soll der Verbraucher zudem sicher sein können, dass in der Vergangenheit auch entsprechende Preissenkeungen nach dem selben Maßstab an ihn weitergegeben wurden?

Mit \"Kundenvertrauen\" wird diese Frage nicht mehr zu beantworten sein.

Das Bundeskartellamt hinterfragt auch gerade diese HEL- Preisbindung.

Warum sollten also die Gasversorger der Endverbraucherstufe daran gehindert sein, die entsprechenden  Regelungen ebenfalls in Frage zu stellen und ihre Verträge juristisch darauf \"abzuklopfen\", ob sie sich gegen Preiserhöhungen der Vorlieferanten zur Wehr setzen können.

Das ist auch nicht unseriös, sondern wirtschaftlich notwendig, wenn man selbst anhand der BAFA- Statistik den Eindruck gewinnt, dass die Erdgasimportpreise tatsächlich in 2004 gegenüber 2003 gesunken sind.

Jeder Versorger, der nicht sicher sein könnte, alle möglichen Preiserhöhungen des Vorlieferanten einfach auf seine Kunden weiterzuwälzen, würde im eigenen wirtschaftlichen Interesse sehr kritisch nachfragen (müssen).

Ich möchte nicht annehmen, dass die Importeure in ihren eigenen Bezugsverträgen eine HEL- Preisbindung vereinbart haben.

Was sollte denn die Förderländer der Preis für leichtes Heizöl in irgendeiner Region Deutschlands überhaupt  interessieren?

Wenn eine solche Preisbindung auf der ersten Stufe der Gasversorgung bestünde, müssten sich doch wohl auch die vom BAFA veröffentlichten Erdgasimportpreise ganz anders entwickelt haben.

Nach alldem wären die Versorger der verschiedenen Stufen doch wohl sehr gut beraten, die Preiserhöhungen ihrer Vorlieferanten sehr kritisch zu hinterfragen und diese nicht kritiklos auf ihre eigenen Kunden weiterzuwälzen.

Andernfalls wäre der Endverbraucher wohl immer der Dumme, getreu dem Motto: \"Den letzten beißen die Hunde\", jedenfalls so lange, wie er seinen Versorger nicht wechseln kann, kein Wettbewerb besteht.

Die Versorger haben doch gerade auch eine Verantwortung ihren Kunden gegenüber, die Preise nicht mehr als absolut notwendig ansteigen zu lassen.

Dieser Verantwortung kann ein Gasversorgungsunternehmen wohl nur entsprechen, wenn es mit seinen Vorlieferanten entsprechend taff über Preisanpassungen verhandelt.

Sonst könnte sich der Eindruck aufdrängen, die Versorger steckten alle unter einer Decke, um die Kunden abzukassieren. Ein solcher  Eindruck wird gerade auch durch die Beteiligungen der unterschiedlichsten Gasversorger untereinander verstärkt.

Um im Bild eines in letzter Zeit viel zitierten Satzes zu bleiben:

Wenn sich nur alle deutschen Gasversorger aller Verteilstufen ggf. über ihren Verband, entschließen, die Gaspreise nach Belieben zu bestimmen, ist wohl die OPEC nur eine kleine Skatrunde dagegen.

Im Übrigen kann weiter festgestellt werden:

Es bedarf eines belastbaren Nachweises des Versoprgers für die bei ihm gestiegene Kosten, die allein eine Preiserhöhung rechtfertigen können.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Hennessy

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #7 am: 20. Januar 2005, 21:28:07 »
Den Nachweis hat die Regionalgas dementsprechend erbracht - oder nicht?

Der Grenzübergangspreis ist ein Mischpreis für die Versorgung von Kraftwerken, Groß- und Spezialindustrie, Gewerbe und Haushalt. Im Kraftwerksbereich könnte es beispielweise eine Preiskopplung von Erdgas an Kohle geben, in der Großindustrie an Schweröl und und und.... immer an den direkten Wettbewerber. Wenn der Grenzübergangspreis jetzt gesunken, ist im Vergleich zu 2003, bedeutet das noch lange nicht, dass die Preiskopplung an Heizöl im Haushalt- und Gewerbebereich unsinnig ist!?! Alleine schon ein anderer Zeitverzug der Preiskopplung führt zu auseinanderlaufenden Tendenzen!

Wenn Import- und Verkaufspreis der Vorlieferanten auseinanderklaffen - wie momentan passiert - beinhaltet dies nicht automatisch das Risiko, dass diese Schere sich auch in der anderen Richtung bewegen kann (=unternehmerisches Risikopotential)?

Ihre Argumentation für niedrigere Preise in Ehren, aber etwas, was 30 Jahre funktioniert hat wird nicht dadurch unseriös und rechtswidrig weil der Bund der Energieverbraucher aus vielerlei Unkenntnis (kein Vorwurf - nur Feststellung) 2% vom Himmel schießt und jeder Verband, jedes Ministerium und jeder Politiker seinen eigenen Vorteil im Rahmen der Diskussion um das neue Energiewirtschaftsgesetz sucht.

Trotzdem freundliche Grüße - auch wenn es langsam schwer fällt. :x

Offline MartinS

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #8 am: 22. Januar 2005, 13:18:46 »
Hallo!

Folgendes Schreiben habe ich jetzt aufgesetzt, um es an die REGIONALGAS zu senden:

______________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 13.01.2005. Auf dieses möchte ich mich wie folgt äußern:

Wie in Ihrer ersten Ankündigung der Preiserhöhung legen Sie auch in dem Antwortschreiben auf meinen Widerspruch zu meinem Bedauern keinerlei Belege für die von Ihnen behaupteten Preissteigerungen vor. Ohne deren Einsicht und Prüfung werde ich die Erhöhung der Energiepreise weiterhin nicht akzeptieren. Als Vergleichsbeispiel möchte ich Ihnen einmal das Verhältnis von Vermieter zum Mieter vor Augen halten: Wenn ich als Vermieter in der Betriebskostenabrechnung erhöhte Nachforderungen oder Abschlagszahlungen bezüglich der Nebenkosten geltend mache, so haben die Mieter selbstverständlich das Recht, Belege einzusehen, um sich zu vergewissern, dass die Abrechnung korrekt ist.
Sie als Gasversorger hingegen „behaupten“ anhand von mit Datum versehenen Zahlen oder nett anzusehenden Tabellen Preissteigerungen in einer Höhe, die ohne die Vorlage von Belegen oder Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage für den Vertragspartner in keinster Weise nachvollziehbar und überprüfbar sind.

Auch Sie „bedauern“ in Ihrem Schreiben die Erhöhung der Gaspreise. Daher möchte ich hiermit auch nachfragen, ob Sie selbst sich ebenfalls gegenüber Ihren Vorlieferanten mit dem Einwand des § 315 BGB bzw. der Einschaltung der zuständigen Kartellbehörde zur Wehr gesetzt haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so erlauben Sie mir die Frage, weshalb dies nicht geschehen ist.
 
Ferner wäre es für mich noch interessant zu wissen, wer Ihre Vorlieferanten sind, und ob diese bereits von einem Kartellverfahren betroffen sind.

Abschließend bitte ich Sie nochmals um die Zusendung einer Kopie der Vertragsunterlagen sowie einer Übersicht der möglichen Gas-Tarife.

Mit freundlichen Grüßen

______________________


Ist das so in Ordnung? Aschicken will ich es erst am Montag.

Bemerkenswert finde ich, dass der Gasversorger derzeit nicht einmal
die eingeräumten 2% Sicherheitsaufschlag möchte und die Abschlagszahlungen ganz unverändert lässt.
Ferner meine Frage, ob es zutreffend ist (wie in deren Antwort beschrieben), dass eine mögliche Nachzahlung bei der Jahresabrechnung
sofort fällig wird. Ist dies nicht durch den Einwand des § 315 BGB außer Kraft gesetzt?

Über die Antwort der Regionalgas werde ich dann in Kürze wieder berichten.

Grüße

MartinS

Offline RR-E-ft

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #9 am: 23. Januar 2005, 16:20:07 »
@Hennessy

Der Nachweis ist bisher nicht erbracht. Bisher wurden nur Zahlen behauptet. Die kann doch bisher keiner nachprüfen. Die gestiegenen Kosten und deren gleichmäßige Wälzung auf alle Kunden muss nachvollziehbar nachgewiesen werden.

Es reicht auch nicht aus, die absolute Preiserhöhung einzelner Vorlieferanten nachzuweisen, da sich die Gewichtung des Bezuges zwischen einzelnen Vorlieferanten ändern könnte.

Das beeinflusst die maßgeblichen Kosten aber erheblich.

Wie die Entwicklung der Erdgasimportpreise hinlänglich bestätigt, stimmt etwas bei den Vorlieferantenpreisen nicht. Tatsächlih hat sich da eine Schere aufgetan. Die Politik hatte doch bereits im vergangenen Jahr - jedoch in anderem Zusammenhang - eine Mitnahmementalität kritisiert.

Tatsächlich haben wir es bei den Gaspreisen wohl mit sehr beachtlichen Mitnahmeeffekten zu tun.

Herr Dr. Pluge vom BGW konnt mir am 21.01.2005 in Paderborn auf die Frage, an welchen Ölpreis die Erdgasimportpreise gekoppelt seien, keine Antwort geben.

Zwar wurde von dieser Seite viel mit Preisen bei ALDI Nord und Süd argumentiert. Aber es wäre mir dann doch zu einfach, zu behaupten, die Erdgasimportpreise seien vielleicht an die Preise von Speise- oder Nähmaschinenöl bei solchen Discountern gekoppelt.

Tatsächlich liegt gar nicht offen, woran die Preise insoweit gekoppelt sein sollten. Entsprechende Nachweise gibt es schon gar nicht.

Das Bundeskartellamt will die langfristigen Verträge nunmehr nicht ohne Grund aufbrechen, da ein Marktverschluss konstatiert wird.
Selbst WINGAS hat sich entsprechend in die Diskussion eingeschaltet:

http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!200012,200038,849615/SH/0/depot/0/


Auch die Verwendung von englischen Klauseln ist wettbewerbshindernd.

Die Ölpreisbindung bei den Endverbrauchern wird ebenfalls nicht nur durch das Bundeskartellamt in Frage gestellt, vgl. obigen Link.

Nach alldem dürfte sich die über 30 Jahre \"bewährte Praxis\" schlicht überlebt haben. Vergessen wird ja dabei auch, dass in der Zwischenzeit zwei Kartellrechtsnovellen verabschiedet wurden. Unbeeindruckt davon machte die Branche einfach nach dem vorherigen Muster unversdrossen weiter.

Schon durch die Energierechtsnovelle 1998 sollten geschlossene Versorgungsgebiete abgeschafft und Quersubventionen ausgeschlossen werden.

Herr Dr. Pluge vom BGW hat am 21.01.2005 im HNF in Paderborn ausgeführt, mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz werde sich sehr viel verändern. Fast hatte man den Eindruck, dass EnWG werde nur auf Betreiben des BGW nunmehr novelliert...

Es war jedoch der Bund der Energieverbraucher, der sich in Brüssel wegen der verspäteten Umsetzung der EU- Richtlinien in Deutschland beschwerte. Entsprechende Beschwerden der Branche sind insoweit - jedenfalls mir - nicht bekannt geworden.

Von Zeit zu Zeit sollte man auch einmal über grundlegende Änderungen nachdenken. Von wenigen Ausnahmen abgesehen- hat sich ja auch ansonsten die Welt in den letzten 30 Jahren grundlegend verändert, Stichwort \"Tapetenwechsel\".

Es ist doch nur zu begrüßen, dass nun Schwung in die entsprechende Diskussion kommt.

Die Verbraucher haben durch ihren vielfachen Protest dazu beigetragen, dass die Kartellbehörden ihre Aufgaben wahrnehmen, die Politiker sich nun auch Gedanken machen und zwar nicht nur in Kreisen, die von der Lobby der Energieversorger beraten (und manchmal auch bezahlt - Beirätewesen) werden.


Der Verglich hinkt, wie jeder Vergleich:

Von der DDR behaupteten auch deren Protagonisten, diese habe sich sogar über 40 Jahre \"bewährt\". Die Mehrheit der Betroffenen sah das bekanntlich anders, und hat dieses Produkt schlicht nicht mehr nachgefragt.

Es gibt nun einmal mehr Energieverbraucher als Energieversorger.
In einem demokratischen Gemeinwesen entscheidet die Mehrheit.
In einer funktionierenden Marktwirtschaft entscheiden die Konsumenten.

Voraussetzung jeder Entscheidungsfindung ist eine beginnende, offene Diskussion.

Und auch wir diskutieren doch hier miteinander in einer Form, die man wohl zutreffend als sachlich bezeichnen kann.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
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Offline RR-E-ft

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« Antwort #10 am: 23. Januar 2005, 16:40:41 »
@MartinS

Sehr gut.

Wenn Ihr Versorger die zwei Prozent bei den Abschlägen nicht will, nun denn.

Die Jahresverbrauchsabrechnung kann nur hinsichtlich des Rechnungsbetrages, der sich nach den alten Preisen vor der Erhöhung ergibt, fällig werden. Im Übrigen steht ja der Einwand der Unbilligkeit gem. § 315 BGB der Fälligkeit bisher entgegen.

Sie können auch gegen die alten Gaspreise den Einwand der Unbilligkeit gem. § 315 BGB erheben, sollten jedoch den Rechnungsbetrag, der sich nach den alten Preisen ergibt, weiter zahlen.

Dann muss Ihr Versorger nicht nur die Angemessenheit der Preiserhöhungen, sondern auch die Billigkeit der bisherigen Preise vor Gericht nachweisen.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline MartinS

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #11 am: 01. Februar 2005, 17:06:10 »
Hallo!

Wie versprochen möchte ich hier über die Antwort der Regionalgas Euskirchen auf das folgende Schreiben berichten:

Zitat von: \"MartinS\"

______________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 13.01.2005. Auf dieses möchte ich mich wie folgt äußern:

Wie in Ihrer ersten Ankündigung der Preiserhöhung legen Sie auch in dem Antwortschreiben auf meinen Widerspruch zu meinem Bedauern keinerlei Belege für die von Ihnen behaupteten Preissteigerungen vor. Ohne deren Einsicht und Prüfung werde ich die Erhöhung der Energiepreise weiterhin nicht akzeptieren. Als Vergleichsbeispiel möchte ich Ihnen einmal das Verhältnis von Vermieter zum Mieter vor Augen halten: Wenn ich als Vermieter in der Betriebskostenabrechnung erhöhte Nachforderungen oder Abschlagszahlungen bezüglich der Nebenkosten geltend mache, so haben die Mieter selbstverständlich das Recht, Belege einzusehen, um sich zu vergewissern, dass die Abrechnung korrekt ist.
Sie als Gasversorger hingegen „behaupten“ anhand von mit Datum versehenen Zahlen oder nett anzusehenden Tabellen Preissteigerungen in einer Höhe, die ohne die Vorlage von Belegen oder Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage für den Vertragspartner in keinster Weise nachvollziehbar und überprüfbar sind.

Auch Sie „bedauern“ in Ihrem Schreiben die Erhöhung der Gaspreise. Daher möchte ich hiermit auch nachfragen, ob Sie selbst sich ebenfalls gegenüber Ihren Vorlieferanten mit dem Einwand des § 315 BGB bzw. der Einschaltung der zuständigen Kartellbehörde zur Wehr gesetzt haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so erlauben Sie mir die Frage, weshalb dies nicht geschehen ist.
 
Ferner wäre es für mich noch interessant zu wissen, wer Ihre Vorlieferanten sind, und ob diese bereits von einem Kartellverfahren betroffen sind.

Abschließend bitte ich Sie nochmals um die Zusendung einer Kopie der Vertragsunterlagen sowie einer Übersicht der möglichen Gas-Tarife.

Mit freundlichen Grüßen

______________________



Antwort:


Sehr geehrter Herr ... ,

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 21.01.2005.

Bereits mit unserem Schreiben vom 13.01.2005 haben wir Ihnen die Erhöhung unserer Bezugspreise in detaillierter Form dargelegt und bedauern sehr, wenn diese reinen Einkaufspreisverteuerungen nicht nachvollziehbar sind.

Erdgasbezugsverträge sind sehr umfangreiche und komplexe Vertragswerke mit langjährigen Laufzeiten. Trotz häufiger Bedenken halten wir die vertragsgemäße Anlehnung der Erdgasbezugspreise an die Entwicklung der durchschnittlichen Heizölverbraucherpreise für alle Beteiligten von Vorteil. Die Preisbindung Heizöl/Gas hat sich seit vielen Jahren bewährt und führt zu der langfristig erforderlichen Planungs- und Investitionssicherheit bei der Gasbeschaffung auch vor dem Hintergrund, dass rd. 80% des deutschen Erdgases aus dem Ausland bezogen werden. Gleichermaßen bietet sie Gewähr dafür, dass sich bei fallenden Ölpreisen der Erdgaspreis nicht entgegengesetzt zur Entwicklung der Heizölpreise bewegen kann.

Erdgaspreise sind Marktpreise, die sich immer im Wettbewerb gegen andere Energieträger behaupten müssen. Die Regionalgas ist ein eigenständig am Markt operierender Erdgasversorger mit der Aufgabestellung, die Kunden zu marktgerechten und vergleichbaren Gaspreisen zu versorgen.

Auch wir hoffen sehr, dass sich die maßgeblichen Heizöl-Durchschnittswerte in den kommenden Monaten reduzieren werden, so dass dies dann auch wieder zu einer entsprechenden Entlastung der Erdgasbezugsprese und zu einer Neufestlegung der Verbraucherpreise führen wird. Auch nach der Erhöhung sind die Gaspreise der Regionalgas im Vergleich immer noch günstig.

Die Regionalgas bezieht Erdgas zu 85 % von e.on-ruhrgas und zu rd. 15 % von RWE Rhein-Ruhr. ...

Mit freundlichen Grüßen
REGIONALGAS EUSKIRCHEN

Offline RR-E-ft

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #12 am: 01. Februar 2005, 17:24:54 »
Zur E.on Ruhrgas ist bekannt, dass die Preise zum 01.10.2004 um 4 % erhöht wurden und zum 01.01.2005 um 12 % erhöht werden sollten.

Die Preisentwicklung von RWE Rhein-Ruhr sollte sich auch irgendwo nachvollziehen lassen, so dass schon einige Anhaltspunkte bestehen.

Der Vertrag mit der Rhurgas könnte wegen der langen Vertragsbindung und der hohen Bezugsquote bereits kartellrechtswidrig und somit unwirksam sein, vgl. unter \"Neuigkeiten\".


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
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Offline MartinS

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #13 am: 01. Februar 2005, 17:52:19 »
Die o.g. Antwort der Regionalgas möchte ich hiermit noch etwas aus meiner Sicht kommentieren:

Zitat von: \"Regionalgas\"

Bereits mit unserem Schreiben vom 13.01.2005 haben wir Ihnen die Erhöhung unserer Bezugspreise in detaillierter Form dargelegt und bedauern sehr, wenn diese reinen Einkaufspreisverteuerungen nicht nachvollziehbar sind.

Eine wirklich detaillierte Auflistung von Preissteigerungen (Zahlen, Tabellen) ohne jeden Beleg.

Zitat von: \"Regionalgas\"

Erdgasbezugsverträge sind sehr umfangreiche und komplexe Vertragswerke mit langjährigen Laufzeiten.

Möglich, aber soll das nicht eher heissen: Der Kunde ist ohnehin nicht fähig, ein derart komplexes Vertragswerk und Belege zu prüfen oder prüfen zu lassen? Daher ist wohl die Gewährung einer Einsicht in den Augen der Regionalgas von vornherein überflüssig.

Zitat von: \"Regionalgas\"

Trotz häufiger Bedenken halten wir die vertragsgemäße Anlehnung der Erdgasbezugspreise an die Entwicklung der durchschnittlichen Heizölverbraucherpreise für alle Beteiligten von Vorteil.

Insbesondere wohl für die Versorger.

Zitat von: \"Regionalgas\"

Die Preisbindung Heizöl/Gas hat sich seit vielen Jahren bewährt und führt zu der langfristig erforderlichen Planungs- und Investitionssicherheit bei der Gasbeschaffung auch vor dem Hintergrund, dass rd. 80% des deutschen Erdgases aus dem Ausland bezogen werden.

Gemeint ist sicher die Planungssicherheit der Gewinne.
Was hat der Heizölpreis mit Investitionssicherheit bezüglich Gasbeschaffung aus dem Ausland zu tun ??? Wenn ich richtig informiert bin, besteht in den meisten anderen Ländern keiner derartige Bindung.

Zitat von: \"Regionalgas\"

Gleichermaßen bietet sie Gewähr dafür, dass sich bei fallenden Ölpreisen der Erdgaspreis nicht entgegengesetzt zur Entwicklung der Heizölpreise bewegen kann.

Warum denn eigentlich nicht? Wenn es einen große Spanne gibt, dann kann der Kunde doch selbst wählen, ob er Heizöl oder Erdgas bezieht.
Weshalb muss ein Produkt ggf. künstlich verteuert werden, wenn ein anderes im Preis steigt?
In meinen Augen wird dem Verbraucher bewusst das Wahlrecht genommen, damit die Umsätze sowohl der Erdgas- als auch der Erdölindustrie gesichert sind und es auch bleiben.

Zitat von: \"Regionalgas\"

Erdgaspreise sind Marktpreise, die sich immer im Wettbewerb gegen andere Energieträger behaupten müssen. Die Regionalgas ist ein eigenständig am Markt operierender Erdgasversorger mit der Aufgabestellung, die Kunden zu marktgerechten und vergleichbaren Gaspreisen zu versorgen.

Und genau das tun sie ja nicht. Die Preise scheinen nach den hinreichend bekannten fachkundigen Ansichten eben nicht marktgerecht zu sein.
Und von Eigenständigkeit und Wettbewerb mit anderen Energieträgern kann keine Rede sein, solange es Absprachen im Sinne einer Preisbindung gibt.

Zitat von: \"Regionalgas\"

Auch wir hoffen sehr, dass sich die maßgeblichen Heizöl-Durchschnittswerte in den kommenden Monaten reduzieren werden, so dass dies dann auch wieder zu einer entsprechenden Entlastung der Erdgasbezugsprese und zu einer Neufestlegung der Verbraucherpreise führen wird. Auch nach der Erhöhung sind die Gaspreise der Regionalgas im Vergleich immer noch günstig.

Das kann auch der Gasversorger ruhigen Gewissens hoffen, denn die Gewinnspannen bleiben ja schlimmstenfalls nur gleich.
Ferner: Wer einmal \"günstig\" war, der wird es auch bleiben, da alle anderen \"Mitbewerber\" ja nachziehen.

_______________________________

Abschliessend muss ich feststellen, dass viele von mir gestellte Fragen erneut nicht oder nur mit dem üblichen allgemeinen \"BlaBla\" beantwortet wurden. Wiederum keine Möglichkeit der Nachprüfung und auch keine Antwort auf die Frage, ob seitens des Gasversorgers § 315 BGB im Verhältnis zu den Vorlieferanten eingewandt wurde.

In diesem Sinne

Grüße

MartinS

Offline Dirk Berger

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #14 am: 02. Februar 2005, 14:30:11 »
Ich habe von der Regionalgas einen Brief mit gleichem Inhalt schon einige Tage zuvor erhalten und ins Netz gestellt. Sollte die Regionalgas im nächsten Schritt nicht nachweisen, dass der Versorgervertrag zwischen der Ruhrgas AG und der Regionalgas Euskirchen überhaupt rechtswirksam im Hinblick auf das Schreiben des Bundeskartellamtes vom 25.01.2005 ist?  Die Regionalgas hat zwar nette Schreiben mit viel blabla an uns versandt, aber offengelegt hat sie bislang nichts.

Wie sieht unser nächster Schritt aus?

Gruß,

Dirk Berger

 

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