Meiner Meinung nach heißt es genau das, zumindest teilweise.
Sollte es irgendwann, aus welchen Gründen auch immer zu einem negativen Gerichtsurteil kommen kann es, meiner Meinung nach, passieren, daß man die ausstehenden Summen des Grundversorgungstarifes bezahlen muß. Dieser ist i.d.R. höher als irgendwelche "Spezialangebote" der Versorger.
Bei einer Totalverweigerung wird der Versorger evtl. etwas tiefer in die Trickkiste greifen. Soviel ich weiß praktiziert das aber u.a. RA Fricke aus Jena, der ja auch hier sehr aktiv ist.
Ich selber bin ein wenig mißtrauisch da die Politik zwar öffentlichkeitswirksam die hohen Energiepreise anprangert aber anschließend über die Stadtwerke oft fleißig mitkassiert. Wenn das nicht mehr funktioniert, und gerade durch Totalverweigerer steigt der Druck massiv, könnte der Gesetzgeber eine Entscheidung herbeiführen die nicht unbedingt zum Wohle der Verbraucher ausfallen wird.
Für mich bleibt allerdings die Frage warum der Vertrag laufzeitlimitiert ist, wenn sich das Wichtigste, nämlich der Preis, trotzdem den Marktgegebenheiten anpasst. Würde mich selbst interessieren ob das so in Ordnung ist.