Die angekündigten Preissenkungen auf Grund der Heizölkopplung lassen Festpreisverträge ungeeignet erscheinen.
Bitte dazu die Pressemeldung der VZ-BaWü vom 30.01.2007 zu den Festverträgen lesen.
http//www.vz-bawue.de/UNIQ117067184330736/link295072A.html
Gas-Sonderverträge mit Festpreisvereinbarung
Mögliche Gaspreissenkung nicht nutzbar
Zunehmend bieten Gasanbieter ihren Kunden Sonderverträge mit Festpreisvereinbarung an. Die Verbraucherzentrale rät zur Skepsis Sollten die Gaspreise im Rahmen der Liberalisierung sinken, zahlen Festpreiskunden über die gesamte restliche Vertragslaufzeit den alten, hohen Preis.
Wer jetzt einen solchen Sondervertrag abschließt, stimmt per Unterschrift der Preisforderung des Gasversorgers ausdrücklich zu. Weder eine Anpassung an möglicherweise sinkende Gaspreise, noch ein Widerspruch wegen nicht angemessenen Preises sind möglich, solange man an den Vertrag gebunden ist. Demgegenüber haben Kunden im Grundversorgungstarif ein gesetzliches Recht zum Widerspruch gegen unangemessene Gaspreise. Das hat der Gesetzgeber gerade erst in der neuen Grundversorgungsverordnung bestätigt.
Die Verbraucherzentrale warnt derzeit vor dem Abschluss von Gas-Sonderverträgen. Ihre Laufzeit kann ein bis fünf Jahre betragen, ohne dass Preissenkungen festgeschrieben würden. Grundsätzlich machen Festpreisverträge nur in Zeiten niedriger Preise Sinn. Dass gerade baden-württembergische Haushalte besonders viel für ihr Gas bezahlen, belegt eine aktuelle Untersuchung des Bundeskartellamts. Gaskunden, die sich gegen hohe Gaspreise wehren möchten, finden hilfreiche Informationen unter
www.vz-bw.de/gaspreise.
javascriptemoticon(\'!\')Ansonsten ist dringend anzuraten prüfen zu lassen, ob bei Auslaufen des Comfortvertrags nicht ein Rückfall in den zuvor bestehenden Sondervertrag der alten Art SH \'74 z.B. verlangt werden kann, sofern dieser bestand! Warum soll man in einen teureren Tarif gezwungen werden können? Dazu hat man ja wohl ehedems keinen Sondervertrag abgeschlossen. Bei Heizstromverträgen wurden ja ebenfalls Versprechungen des besonderen Preisvorteils gemacht!