Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!  (Gelesen 16612 mal)

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Offline Cremer

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Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
« Antwort #15 am: 02. Februar 2007, 18:14:21 »
@mauszuhaus,

Sofern Sie noch nicht widersprochen haben, empfehle ich den Musterbrieftext zu verwenden.

Auch bei weiteren Widersprüchen ist es empfehlenswert diesen Text zu verwenden. Natürlicxh kann man diesn Text durch persönliche Besonderheiten erweitern.
MFG
Gerd Cremer
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Offline mauszuhaus

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Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
« Antwort #16 am: 02. Februar 2007, 21:02:19 »
Zitat von: Cremer
@mauszuhaus,

Sofern Sie noch nicht widersprochen haben, empfehle ich den Musterbrieftext zu verwenden.

Sorry, aber das verstehe ich jetzt nicht ganz. Im Musterbrief wird doch gar nicht auf den neuen Vertrag eingegangen. Deshalb habe ich ja die Elemente des Preisprotestes übernommen. Was kann ich da besser machen? Gerne auch per mail,
Gruß
Mauszuhaus
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Offline Cremer

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Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
« Antwort #17 am: 02. Februar 2007, 21:25:23 »
@mauszuhaus,

Sie schreiben doch, einen Widerspruch am 20.1.2005 getätigt zu haben.

Da ist es auch an der Zeit, diesen zu wiederholen.

Sie schreiben ja auch, ...möchte ich widersprechen.....

Ich vertrete immernoch die Ansicht, den Widerspruch gebetsmühlenhaft zu wiederholen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline mauszuhaus

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Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
« Antwort #18 am: 02. Februar 2007, 23:26:52 »
Zitat von: Cremer
@mauszuhaus,

Da ist es auch an der Zeit, diesen zu wiederholen.

Re:
Soerit Einverstanden, wenn ansonsten keine schwerwiegenden Fakten fehlen, dann betone ich noch einmal den Widerspruch und dann geht mein Protestschreiben an die EnBW raus.

PS: ein aktueller Leserbrief wg. EON Gasanbieter Deutschlandweit geht in Kopie an den Bund der Energieverbraucher.
Grüße
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Offline Cremer

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Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
« Antwort #19 am: 03. Februar 2007, 10:51:45 »
@mauszuhaus,

zum erneuten Widerspruch auch den neuesten Musterbrief verwenden.

darauf achten, dass Sie "gegen die Preishöhe an sich als auch gegen die Preissteigerungen widersprechen...."
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Gerd Cremer
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Offline jroettges

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Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
« Antwort #20 am: 03. Februar 2007, 11:13:52 »
Zitat von: \"mauszuhaus\"
... zahle ich weiterhin unter Vorbehalt folgenden Betrag: Monatlich 127,--Euro

Was bringt eine Vorbehaltszahlung, wenn man dann bei der Abrechnung feststellt, doch zuviel gezahlt zu haben?
Der Versorger rückt das Geld nicht freiwillig wieder heraus und es zurückzuklagen ist gefährlich und teuer.

Warum nicht
- auf der Basis eines alten Preises (zB. von vor dem 1. Widerpruch)
- eine eigene Rechnung aufmachen
- mntl. Pauschalen überweisen statt abbuchen zu lassen
- den eigenen Verbrauch überwachen
- zum Abrechnungstermin eine Punktlandung hinlegen

Offline mauszuhaus

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Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
« Antwort #21 am: 04. Februar 2007, 21:30:24 »
Zitat von: \"Cremer\"
@mauszuhaus,

zum erneuten Widerspruch auch den neuesten Musterbrief verwenden.
darauf achten, dass Sie "gegen die Preishöhe an sich als auch gegen die Preissteigerungen widersprechen...."


Verstehe ich richtig: Auf das neue Vertragsangebot gar nicht eingehen, sondern nur mit Musterbrief der Rechnung widersprechen und warten, wie EnBW reagiert? Im Prinzip entspricht das ja meine allererste Frage. Habe mein Schreiben jetzt entsprechend umgeändert.
>>> Kann ich das so auch an die anderen Gaspreisprotestler weitergeben, die mich derzeit häufig fragen?
Beste Grüße
Samstag
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Offline Cremer

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Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
« Antwort #22 am: 05. Februar 2007, 00:29:29 »
@mauszuhaus,


so sehe ich das auch.
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Offline haenle

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Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
« Antwort #23 am: 05. Februar 2007, 11:49:11 »
Die angekündigten Preissenkungen auf Grund der Heizölkopplung lassen Festpreisverträge ungeeignet erscheinen.

Bitte dazu die Pressemeldung der VZ-BaWü vom 30.01.2007 zu den Festverträgen lesen.

http//www.vz-bawue.de/UNIQ117067184330736/link295072A.html

Gas-Sonderverträge mit Festpreisvereinbarung
Mögliche Gaspreissenkung nicht nutzbar

Zunehmend bieten Gasanbieter ihren Kunden Sonderverträge mit Festpreisvereinbarung an. Die Verbraucherzentrale rät zur Skepsis Sollten die Gaspreise im Rahmen der Liberalisierung sinken, zahlen Festpreiskunden über die gesamte restliche Vertragslaufzeit den alten, hohen Preis.
Wer jetzt einen solchen Sondervertrag abschließt, stimmt per Unterschrift der Preisforderung des Gasversorgers ausdrücklich zu. Weder eine Anpassung an möglicherweise sinkende Gaspreise, noch ein Widerspruch wegen nicht angemessenen Preises sind möglich, solange man an den Vertrag gebunden ist. Demgegenüber haben Kunden im Grundversorgungstarif ein gesetzliches Recht zum Widerspruch gegen unangemessene Gaspreise. Das hat der Gesetzgeber gerade erst in der neuen Grundversorgungsverordnung bestätigt.
Die Verbraucherzentrale warnt derzeit vor dem Abschluss von Gas-Sonderverträgen. Ihre Laufzeit kann ein bis fünf Jahre betragen, ohne dass Preissenkungen festgeschrieben würden. Grundsätzlich machen Festpreisverträge nur in Zeiten niedriger Preise Sinn. Dass gerade baden-württembergische Haushalte besonders viel für ihr Gas bezahlen, belegt eine aktuelle Untersuchung des Bundeskartellamts. Gaskunden, die sich gegen hohe Gaspreise wehren möchten, finden hilfreiche Informationen unter www.vz-bw.de/gaspreise.

javascriptemoticon(\'!\')Ansonsten ist dringend anzuraten prüfen zu lassen, ob bei Auslaufen des Comfortvertrags nicht ein Rückfall in den zuvor bestehenden Sondervertrag der alten Art SH \'74 z.B. verlangt werden kann, sofern dieser bestand! Warum soll man in einen teureren Tarif gezwungen werden können? Dazu hat man ja wohl ehedems keinen Sondervertrag abgeschlossen. Bei Heizstromverträgen wurden ja ebenfalls Versprechungen des besonderen Preisvorteils gemacht!

Offline mauszuhaus

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Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
« Antwort #24 am: 20. März 2007, 10:21:40 »
Zitat:
Wer jetzt einen solchen Sondervertrag abschließt, stimmt per Unterschrift der Preisforderung des Gasversorgers ausdrücklich zu. Weder eine Anpassung an möglicherweise sinkende Gaspreise, noch ein Widerspruch wegen nicht angemessenen Preises sind möglich, solange man an den Vertrag gebunden ist. Demgegenüber haben Kunden im Grundversorgungstarif ein gesetzliches Recht zum Widerspruch gegen unangemessene Gaspreise. Das hat der Gesetzgeber gerade erst in der neuen Grundversorgungsverordnung bestätigt.
---------------------------
Sachlage ist:

Die Erdgas-Comfort Verträge der EnBW waren terminiert: "Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren" steht da drin.
Jetzt schickt die EnBW zum zweiten Mal einen Vertragsvorschlag mit 4-wöchiger Frist zum Unterschreiben.  Dass unterschreiben nicht in Frage kommt, ist klar (s. Zitat),

die Frage ist aber:

==> Setze ich mich als Kunde, der nicht reagiert, ins Unrecht?
==> Ist es besser, zu anworten, auch wenn man nicht weiß, zu welchen juristischen Konsequenzen die Korrespondenz dann führt?
==> Wo finde ich eventuell einen Musterbrief, der auf diese Situation entsprechend angepasst werden kann?

Danke für Hinweise!
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Offline Schwalmtaler

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Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
« Antwort #25 am: 21. März 2007, 07:50:48 »
Moin Mauszuhaus,

Unrecht ist es nicht, wenn man auf ein Angebot nicht reagiert, wenn überhaupt nur unhöflich.

Kommt nach Ablauf kein neuer Sondervertrag durch Unterschrift zustande, fallen sie automatisch in die Grundversorgung. Deren Preise sollten sie dann mit Musterschreiben aufgrund §315 BGB widersprechen.

Es gibt aber eiinen ganzen Thread hier, der sich mit dieser Thematik befasst.

Es aknn nicht für jede individuelle Situation hier ein Musterschreiben zur vVerfügung gestellt werden, aber es sind in o.a. Thread genug Hilfen angeboten.

Offline mauszuhaus

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Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
« Antwort #26 am: 21. März 2007, 11:44:37 »
Habe zwar schon einiges gefunden, aber ich
bitte um Stichworte für die Suche,
Danke
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Offline Cremer

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Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
« Antwort #27 am: 21. März 2007, 12:34:05 »
@mauszuhaus,

ich nehme an, es gibt noch weitere mögliche Sonderverträge  der EnBW.
die keine feste Vertragslaufzeit mit Fixpreisen beinhaltet.
MFG
Gerd Cremer
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Offline mauszuhaus

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Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
« Antwort #28 am: 21. März 2007, 16:36:01 »
Der Erdgas-Comfort-Vertrag enthält keine Fixpreise, sondern das Übliche,

...Im Übrigen ist die EnBW Gas berechtigt, die Preise an das aktuelle Preisniveau anzupassen...usw...

Was meinen Sie, was soll man auf den erneuten Vertragsvorschlag (dieses Mal mit leicht reduzierten (!) Gaspreisen) antworten?
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Offline Cremer

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« Antwort #29 am: 21. März 2007, 22:41:10 »
@mauszuhaus,

entweder wie Schwalmtaler schreibt, nicht antworten oder ggf . der Vertragsänderung widersprechen.
MFG
Gerd Cremer
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