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Autor Thema: Der kleine Hunger und die große Gier  (Gelesen 11329 mal)

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Offline RR-E-ft

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Der kleine Hunger und die große Gier
« am: 19. Juni 2006, 15:07:09 »
Die Meldung:

http://www.zfk.de/news/news.html#Anchor-Hunger-11481

Ginge alles mit rechten Dingen zu, hätten die Energiepreise wohl  jedenfalls nicht stärker steigen können als die weltweite Energienachfrage.

Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.

Dies gilt jedenfalls dann, wenn man den Anzeigenmotiven der deutschen Gaswirtschaft Glauben schenken möchte.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline ElCattivo

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Der kleine Hunger und die große Gier
« Antwort #1 am: 19. Juni 2006, 15:34:46 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"

Ginge alles mit rechten Dingen zu, hätten die Energiepreise wohl  jedenfalls nicht stärker steigen können als die weltweite Energienachfrage.


Wie kommen Sie denn darauf?
Ohne Kenntnis des genauen Verlaufs von Angebots- und Nachfragekurve halte ich diese These für gewagt, um nicht zu sagen fahrlässig. Ganz offensichtlich handelt es sich um eine Angebotskurve, die nicht nur exponentiell, sondern am langen Ende sogar fast senkrecht ansteigt. In diesem Fall ist Ihre o.g. Theorie nicht haltbar. Hinzu kommt, dass die Nachfragekurve nahezu unelastisch ist.

Offline RR-E-ft

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Der kleine Hunger und die große Gier
« Antwort #2 am: 19. Juni 2006, 15:50:53 »
@ElCattivo

Immer langsam.

Ich gehe davon aus, dass sich am Angebot nichts grundlegend geändert hat. Dieses hat sich weder verknappt, noch wurde es wohl ausgedehnt.

Laut Lord Browne hatte sich - jedenfalls beim Öl - nichts grundlegendes geändert.

Auf dieses relativ starre Angebot trifft die gestiegene Energienachfrage.

Könnte man das Angebot durch Ausweitung der gestiegenen Nachfrage anpassen, hätte sich am Preis gar nichts geändert.

Gern wollen wir uns das gemeinsam noch genauer ansehen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline ElCattivo

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Der kleine Hunger und die große Gier
« Antwort #3 am: 19. Juni 2006, 16:01:24 »
Naja, zum Lord hatte ich mich ja schon geäußert. Hier mal ein Chart der freien OPEC-Kapazität. Ist natürlich nur ein Teil der Wahrheit, allerdings dürfte es bei den Non-OPECs eher noch finsterer aussehen.
Kurzum: Schon Ihre Grundannahme ist nach meiner Meinung nicht zutreffend. Der daraus gezogene Schluss demzufolge ebenso.

http://www.faz.net/m/{6912AA09-D48D-4836-9704-515A958463C8}picture.gif

Offline RR-E-ft

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Der kleine Hunger und die große Gier
« Antwort #4 am: 19. Juni 2006, 17:43:17 »
@ElCattivo


Welcher Zusammenhang lässt sich aus dieser bunten Grafik herleiten?
Was sollen die Kernaussagen sein?



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline ElCattivo

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Der kleine Hunger und die große Gier
« Antwort #5 am: 19. Juni 2006, 17:53:24 »
Kernaussage: Freie Kapazitäten der Ölförderer befinden sich auf historischem Tief

Grund: Stark steigende Nachfrage bei begrenzt ausbaufähiger Förderung

Folge: Nachfragekurve wandert immer weiter nach rechts und schneidet die Angebotskurve in einem Bereich, in dem diese bereits nahezu senkrecht ansteigt

Folge: Gleichgewichtspreis steigt stärker [%] als Nachfrage

Offline RR-E-ft

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Der kleine Hunger und die große Gier
« Antwort #6 am: 19. Juni 2006, 18:05:47 »
@ElCattivo

Mit anderen Worten:

Der Ölpreis droht, durch die "Decke" zu gehen, bereits eine relativ geringe Nachfragesteigerung führt zur Preisexplosion.

Wäre es dann nicht ein Gebot der Stunde, die Gaspreise möglichst zügig abzukoppeln, da diesen sonst - ohne rationalen Grund  - durch einen gewillkürten Automatismus (Preiskopplung)  das selbe Schicksal droht, wodurch Energie innerhalb sehr kurzer Frist tatsächlich unbezahlbar werden könnte?

Ist die Lage weit bedrohlicher, als es bisher alle wahrhaben wollen?

Wie passt das nun aber wieder dazu:

Pressemitteilung der Stadtwerke Jena-Pößneck  
   
Nr.: 46/2006 Ausgabedatum: 14.6.2006 Blatt: 1
   
Erdgaspreise der Stadtwerke Jena-Pößneck und der Gasversorgung Pößneck steigen nicht  
   
Zum 1. Juli 2006 halten die Stadtwerke Jena-Pößneck und die Gasversorgung Pößneck (GVP) ihre Erdgaspreise konstant und können sie sogar ein wenig senken. Das heißt, dass die Arbeitspreise der Heizgas-Sonderabkommen SA I plus und SA II plus für die Kunden in Jena und Pößneck geringfügig - um etwa 0,05 Cent (brutto) je Kilowattstunde - sinken. Die Grundpreise bleiben unverändert. Besitzer eines durchschnittlichen Ein- bis Zweifamilienhauses mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden müssen somit künftig knapp 10 EUR weniger im Jahr für Heizen und Warmwasserbereitung zahlen. Hintergrund der um rund ein Prozent reduzierten Preise ist eine Beruhigung auf dem Ölmarkt im 1. Quartal 2006 und die 1:1-Weitergabe der günstigeren Einkaufskonditionen an die Kunden, nachdem mehr als zwei Jahre die Bezugskosten beider Gasversorgungsunternehmen kontinuierlich gestiegen waren. Durch die in den Heizgas-Sonderabkommen SA I plus und SA II plus vereinbarten Preisanpassungsformeln sinken die dort vereinbarten Preise in gleichem Maße. Aber auch die Arbeitspreise der alten Heizgas-Sonderabkommen und der Allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden reduzieren sich leicht. Die internationale Lage und ihre Auswirkung auf die Energiemärkte lässt es jedoch nicht erwarten, dass sich diese Tendenz fortsetzt. Für Kunden der Stadtwerke Jena-Pößneck und der Gasversorgung Pößneck mit einer Erdgasheizung, die bisher noch kein neues Sonderabkommen SA I plus und SA II plus vereinbart haben, ist dies weiterhin möglich. Im Vergleich zu den alten Heizgas-Sonderabkommen ergibt sich mit den aktuellen Konditionen eine Kostenersparnis von etwa 2,5 Prozent. Wieder Festpreis für Erdgas Ab dem 1. Juli 2006 bieten Stadtwerke und GVP erneut ein Festpreisangebot für eine limitierte Erdgasmenge an. Die Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr. Wer bis 28. Juli 2006 einen solchen Vertrag abschließt, erhält vom 1. Juli 2006 bis 30. Juni 2007 jede Kilowattstunde Erdgas zu einem konstanten Preis (vorbehaltlich der Änderung von Steuern und Abgaben). Die genauen Konditionen werden noch vor dem 1. Juli 2006 separat veröffentlicht.  



Da will uns wohl jemand auf den Arm nehmen.
In der Jenaer Presse macht man sich schon über die Stadtwerke lustig.

0,05 Cent/ kWh (brutto) sind so anrührend, dass so manchem langsam der Kragen zu platzen droht:

Erdgaspreise der Stadtwerke Jena-Pößneck und der Gasversorgung Pößneck steigen - Gasnetz wird geöffnet für freie Wahl der Lieferanten  
   
Erdgaspreise der Stadtwerke Jena-Pößneck und der Gasversorgung Pößneck steigen

Die Stadtwerke Jena-Pößneck und die Gasversorgung Pößneck (GVP) erhöhen zum 1. April 2006 die Arbeitspreise der Heizgas-Sonderabkommen SA I und SA II für die Kunden in Jena und Pößneck um knapp 0,4 Cent (brutto) je Kilowattstunde. Die Grundpreise bleiben unverändert. Besitzer eines durchschnittlichen Ein- bis Zweifamilienhauses mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden müssen künftig etwa 6,30 EUR mehr im Monat für Heizen und Warmwasserbereitung zahlen. Ebenfalls zum 1. April steigen die Preise der Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden und der Heizgas-Sonderabkommen SA I plus und SA II plus. Bei letzteren fällt die Preissteigerung jedoch niedriger aus.

Hintergrund dieser Erhöhungen sind ausschließlich die abermals gestiegenen Bezugskosten beider Gasversorgungsunternehmen, die deshalb ihre Verkaufspreise im gleichen Maße anheben müssen. Auch nach der Erhöhung liegen die Preise für Erdgas in Jena und Pößneck noch unter dem Thüringer Durchschnitt. Mittlerweile ist eine Entspannung auf dem Energiemarkt absehbar. Die Prognosen für den weiteren Jahresverlauf 2006 gehen daher gegenwärtig von stagnierenden Erdgaspreisen aus.

Gasnetz wird geöffnet für freie Wahl der Lieferanten

Ab 1. April 2006 können Kunden der Stadtwerke und der GVP ihren Erdgaslieferanten frei wählen. Beide Unternehmen geben ab diesem Zeitpunkt neuen Erdgasanbietern über das sogenannte "Beistellungsprinzip" die Möglichkeit, Haushalts- und Kleingewerbekunden mit Erdgas zu versorgen. Das Erdgas wird dabei weiter vom bisherigen Gasversorger geliefert allerdings nicht mehr an den Kunden direkt, sondern an dessen neuen Lieferanten. Dieser verkauft es dann weiter an den Kunden. Damit wird schon vor der zum 1. Oktober 2006 erwarteten Einführung der neuen Netzzugangsregeln ein Wechsel des Erdgasanbieters möglich.

Neue Erdgaslieferverträge bieten jährlich rund 30 Euro Sparpotenzial

Seit Anfang Februar 2006 haben die Stadtwerke und die GVP rund 10.000 Kunden in Jena und Pößneck neue Erdgaslieferverträge mit der Wahl zwischen verschiedenen Vertragsmodellen zugesandt. Im April wird der verbleibende Teil der etwa 15.000 Erdgaskunden entsprechende Vertragsangebote bekommen. Unterschrieben und fristgemäß zurückgeschickt führt der Abschluss der Verträge zu günstigeren Preisen. Von diesem Vorteil haben inzwischen rund 4.000 Kunden Gebrauch gemacht.

Die neuen Erdgasverträge sind besonders vorteilhaft für Kunden, die Erdgas zum Heizen und zur Warmwasserbereitung verwenden. Besitzer eines durchschnittlichen Ein- bis Zweifamilienhauses mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh können mit dem neuen Vertrag und den ab 1. April 2006 geltenden Preisen rund 30 € im Jahr sparen. Die günstigeren Preise gelten bei fristgemäßer Rücksendung des Vertrages rückwirkend ab 1. Februar 2006 - unabhängig davon, wann das Angebot unterbreitet wurde. Grundlage für die günstigeren Preise sind die mit dem Erdgas-Lieferanten von Stadtwerken und GVP ausgehandelten vorteilhafteren Einkaufskonditionen. Wie bisher werden diese direkt an die Kunden weiter gegeben. Dazu ist jedoch der Abschluss eines entsprechenden Vertrages notwendig.

Erneut Festpreis für Erdgas

Ab dem 1. April 2006 bieten Stadtwerke und GVP erneut ein Festpreisangebot für eine limitierte Erdgasmenge an. Die Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr. Wer bis 28. April 2006 einen solchen Vertrag abschließt, erhält vom 1. April 2006 bis 31. März 2007 jede Kilowattstunde Erdgas zu einem konstanten Preis. Die genauen Konditionen werden noch vor dem 1. April 2006 separat veröffentlicht. Selbstverständlich können auch Kunden das Festpreisangebot wahrnehmen, die einen Vertrag zu den Konditionen "SA plus"; abgeschlossen haben.  


Ich dachte immer, die Preiserhöhungen sind notwendig, um den Kaufpreis von 40 Mio EUR für die Kommunale Wohnungsgesellschaft etc. zusammenzubringen...


http://www.stadtwerke-jena.de/001b/001b010.htm

Nichts ist heilig. Zuerst wurden die Stromkunden zum 01.01.2000 im wahrsten Sinne des Wortes verkauft, Seite 3:


http://www.stadtwerke-jena.de/001b/energie/energ2000_01.pdf





Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Der kleine Hunger und die große Gier
« Antwort #7 am: 19. Juni 2006, 21:24:07 »
Wenn ich Sie richtig interpretiere, verstehen Sie die Preissenkung der SW Jena um 0,05 ct/kWh als Provokation.

Gestatten Sie mir bitte einige kurze Nachfragen:
- Ist Ihnen bekannt, dass der Gasbezugsvertrag der SW Jena wie der praktisch aller Weiterverteiler eine Preisgleitung vorsieht, die dem vom Statistischen Bundesamt einmal monatlich veröffentlichten Preis für Leichtes Heizöl (HEL) folgt?
- Ist Ihnen die Preisformel 6-3-3 vetraut?
- Ist Ihnen die Preisentwicklung der o.g. Zeitreihe während der letzten Jahre bekannt?

Wenn Sie (wovon ich eigentlich ausgehe) alle drei Fragen mit "ja" beantworten können, beantworten Sie mir bitte noch eine letzte Frage:

Was haben Sie eigentlich erwartet?

Offline RR-E-ft

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Der kleine Hunger und die große Gier
« Antwort #8 am: 19. Juni 2006, 21:46:24 »
@ElCattivo

Jetzt überraschen Sie aber.

Es wäre mir schon nicht bekannt, dass in allen Bezugsverträgen solche Klauseln enthalten sind.

Rabatte und Freimengen, kurzfristige Bezüge zu Sonderkonditionen....

Es wäre mir weiter nicht bekannt, dass - wo solche Klauseln enthalten sind - diese allesamt auf 6-3-3 beruhen.

Sollte dies etwa EVG- typisch sein?

Es ist bekannt, dass ich solche überkommenen Verträge für nichtig halte mit der Möglichkeit, jederzeit die Unbilligkeit einzuwenden.

Selbst wenn die Entwicklung einer bestimmten Reihe bekannt wäre, würde dies wohl nichts besagen.

Oder wollten Sie behaupten, man könne aus der aktuellen Preissenkung auf einen aktuellen AP in einem ganz konkreten Bezugsvertrag zurück rechnen?

Das halte ich (bisher) aus o. g. Gründen für unmöglich.

Bekannt ist, dass VNG und somit auch EVG zuletzt einen sog. AP2 eingeführt haben, VNG zudem neue Verträge angeboten hatte.

Zudem rufen VKU und BGW seit einiger Zeit zeter und mordio wegen einer besorgten Senkung der Netzentgelte zwischen 30 und 50 Prozent, die sich auch in Jena auswirken sollte.

Es gibt also ersichtlich auch eine geheuchelte Transparenz.

Ich persönlich empfinde - mit vielen anderen - die Preissenkung aus eben diesen Gründen  als Provokation.  Im eigentlichen jedoch nicht die letzte Preissenkung, sondern die Preispolitik der Stadtwerke insgesamt.

Für Suggestivfragen bin ich möglicherweise der falsche Ansprechpartner.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Der kleine Hunger und die große Gier
« Antwort #9 am: 19. Juni 2006, 22:04:00 »
Ob nun 6-3-3 oder 6-1-3 ist ja im Grunde egal. Fakt ist, dass immer noch HEL der bestimmende Faktor ist.
Fakt ist ebenfalls, dass wir nun zum ersten Mal seit 2003 zwei Quartale am Stück hatten, die im Mittel billiger waren als die jeweiligen beiden Vorquartale.
Leider aber halt nur um 0,52 €/hl, weshalb die dazugehörige Gaspreissenkung zugegebenermaßen auch vergleichsweise bescheiden wirkt.
Zur Erinnerung: Das vorherige Halbjahr war noch um 3,62 €/hl gestiegen, das davor sogar um 6,05 €/hl ...

Was genau Sie jetzt in diesem Zusammenhang den Stadtwerken Jena vorwerfen, bleibt mir ein Rätsel.

Offline RR-E-ft

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Der kleine Hunger und die große Gier
« Antwort #10 am: 20. Juni 2006, 01:06:10 »
@ElCattivo

Ich mache nicht den Jenaer Stadtwerken in Sonderheit einen Vorwurf.

Meine Kritik richtet sich insgesamt gegen die bisher praktizierte Preisbildung:

Soweit ein Gasversorger Gas bezieht, richten sich seine Bezugskosten nach dem Gesamtbezug, wobei oft Teilmengen an HEL gekoppelt sind, andere an HS, wieder andere an Kohle oder OTC- Notierungen oder schlicht an überhaupt nichts (Fixpreis).

Danach richten sich die insgesamten Beschaffungskosten und deren Entwicklung.

Und diese bezugsseitige Entwicklung der Beschaffungskosten eines GVU wird allein von diesem - und von keinem anderen - absatzseitig aufgespalten weitergegeben, wobei man den Haushaltskunden - mit denen entsprechendes nie vereinbart wurde - eine HEL- Preisbindung offen oder verdeckt unterjubelt.

Das ist ein Knackpunkt.


Diese vorgebliche HEL- Preiskopplung praktiziert das letzte GVU in der Kette vollkommen eigenverantwortlich.

Es ist dabei in seiner Preisbildung gegenüber den eigenen Kunden vollkommen autonom.

Kein Vorlieferant kann und darf sich wagen, das belieferte GVU in seiner Preisbildungsfreiheit zu beeinträchtigen.

Entsprechende Bestimmungen wären zumeist schon nichtig (Art. 81, 82 EGV). Ein Kartell läge auf der Hand.

Es ist also nie jemand anders als das direkt den Kunden beliefernde GVU, welches aus vollkommen autonomer Entscheidung (und unter Ausübung eines entsprechenden Ermessnes heraus)  die HEL- Preiskopplung gegenüber den Haushaltskunden praktiziert.

Da muss man erst einmal drauf kommen.


Diese Kopplung  ist weder gesetzlich geregelt, noch ergibt sie sich etwa aus einer vertraglichen Verpflichtung mit einem Vorlieferanten (jedenfalls darf sie sich nicht daraus ergeben und kann sie sich auch nicht daraus ergeben).

Weil es sich um eine vollkommen autonome Entscheidung eines jeden GVU handelt, wie es bezugsseitige Kostensteigerungen auf die einzelnen Kundengruppen weiterwälzt, ist der Verweis auf eine angeblich innerhalb der gesamten Lieferkette praktizierten HEL- Preisbindung nichts anderes als eine mehr als faule Ausrede.

Man könnte es ebensogut einen faulen Zauber nennen.

Es ginge auch anders, selbst wenn sich an den Bezugsverträgen überhaupt nichts ändern würde. (Das betrifft übrigends alle Stufen in der Kette.)

Gerade deshalb handelt es sich auch um eine gerichtlich überprüfbare Ermessensentscheidung, die der Versorger trifft.


Hinzu tritt, dass man so tut, als würde man seit Jahr und Tag starr nach einem Automatismus verfahren, obschon sich bezugsseitig in letzter Zeit eine Menge getan hat - Rabatte zum Ausgleich des Doppelsbesteuerungseffekts, Freiemengen, AP2, Neuverhandlung von Verträgen etc. pp. - oder aber sich hätte tun können.

Hätte sich wirklich nichts getan, trüge ebenfalls das den Kunden direkt versorgende GVU und niemand sonst dafür die Verantwortung.


In diesem Sinne ist der Verweis auf langfristige Verträge und darin tatsächlich oder vorgeblich wirkende Mechanismen oder gar Automatismen nichts anderes als ein fauler Budenzauber.


Wenn es etwa den SW Hameln oder den SW Dinkelsbühl gelungen war, kurzfritig bessere Bezugskonditionen zu finden, so sollten diese Möglichkeiten für viele Versorger bestehen.


Wenn ich es richtig verstanden habe, will VNG einen erheblichen Ergebnisrückgang verzeichnet haben - weil man Bezugskostensteigerungen nicht vollständig weitergeben konnte.

Wie bitte?

Nicht weitergeben "konnte" in bestehenden langfristigen Verträgen mit automatischer Preiskopplung wie gehabt?

Also muss sich dann wohl doch bei VNG abgabeseitig etwas grundlegend verändert haben.

Diese grundlegende Veränderung sollte wiederum mit Änderungen auf der Bezugsseite der unmittelbaren und mittelbaren VNG- Kunden korrespondieren.


Deshalb erscheint es nicht reell, wenn man dann einfach auf die HEL- Entwicklung verweist und so tut, als wenn es

- eine "gesetzmäßige" HEL- Preiskopplung gegenüber Haushaltskunden gäbe,

- sich auf der Bezugsseite zwischenzeitlich gar  keine Veränderungen ergeben hätten, man seit Jahren ein und die selbe Berechnungsvorschrift stur 1:1 anwendet und weiter gibt.


Deshalb ist es auch vollkommen unbehelflich, auf die HEL- Entwicklung, ob nun 6-3-3 oder 6-1-3 oder wie auch immer zu verweisen.

Eben dies meinte ich mit geheuchelter Transparenz.

Es gibt eine notwendige Transparenz bisher schlichtweg nicht.
Das betrifft wiederum die gesamte Lieferkette.

Man tut allenfalls so, als könnte man irgend etwas wissen. Dieses Wissen ist indes allenfalls eingebildet/ imaginär.

Und weil es diese Transparenz nicht gibt, haben die LG Dresden, Bremen und Berlin so enstchieden, wie sie entschieden haben.

Es steht nicht zu erwarten, dass eine Berufung daran noch etwas ändern könnte. Diese Rechtsprechung ist mittlerweile gefestigt.

Weil es keine Transparenz gibt, ist unberechtigten Preiserhöhungen von Anfang an Tür und Tor geöffnet.

Es gibt ebensowenig klare Regeln, aus denen man ersehen könnte, ob, wann und in welchem Maße Kosten gesunken sind, die eine Preissenkung rechtfertigen bzw. zwingend notwendig machen.

Darum geht der ganze Streit, um ein vollkommen undurchsichtiges System. Der Streit besteht allein in der Sache.


Und deshalb wirkt die Preissenkung von 0,05 Cent/ kWh (brutto) so ausgesprochen bizarr, weil man so tut, als wenn sich diese etwa quasi gesetzmäßig ergäbe, nach Regeln, welche man indes vollkommen autonom gekürt hat.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Der kleine Hunger und die große Gier
« Antwort #11 am: 20. Juni 2006, 08:33:58 »
@Fricke,

können Sie mal bitte erläutern, was 6-3-3 oder 6-1-3 ist?

Ihre einleitenden Worte sind sehr deutlich!

GVU\'s kaufen zu anderen Konditionen und Vertragsbestimmungen Gas ein, somit auch Preissteigerungen, als sie es anihre Kunden weitergeben.

Ist ja auch richtig so, ich kannn als Endverbraucher ja nicht bei E.ON Ruhrgas direkt einkaufen.  

Fakt ist m.E., dass diese Preiserhöhungen sie aber an Ihre Kunden mit der Berufung auf den HEL oder Rheinschienepreis des Heizöls zu anderen Preiskonditionen weiter geben, obwohl dies in ihren Bezugsverträgen nur eine untergeordnete Rolle spielt.

Hier sind vielfältige Preismanipulationen - Entschuldigung - Preisbestimmungsfaktoren seitens des GVU möglich.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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« Antwort #12 am: 20. Juni 2006, 11:57:25 »
@Cremer

Das wurde doch schon oft in der "Energiedepesche" erläutert.

Folgender Wiki stammt wohl von der Gaswirtschaft:

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96lpreisbindung

Lesen Sie auch die verlinkten Literaturbeiträge.

Wenn das tatsächlich funktionieren würde, gäbe es wohl die riesigen Preisspreizungen gar nicht.

Erdgas müsste wohl überall den gleichen Preis haben.

Übrigends geht es nicht darum, dass die Gaskunden nur darin gehindert wären, im Werksverkauf einzukaufen. Möglicherweise fehlt da noch ein weiteres Stück Verständnis.




@ElCattivo

Wer entscheidet eigentlich darüber, wie lange HEL (noch) der bestimmende Faktor bleibt?

Ich habe diesen Faktor justament abgewählt.
Und ich glaube, dass es mir recht überzeugend gelungen ist.  :wink:

Genau genommen dürfte es sich um einen einzigen großen Bluff handeln.

Es ist wie bei dem Kaiser ohne Kleider:

Jeder meint, er verfüge über Herrschaftswissen und der Kaiser trüge tatsächlich Kleider aus feinsten Tuchen.
Kann ja auch gar nicht anders sein. Alle reden ja bei Hofe davon (wenn auch nur hinter vorgehaltener Hand wegen der Diskretion, welche Herrschaftswissen erst zu Herrschaftswissen macht).


Selbst Kritiker bekritteln nur den Zuschnitt.  :lol:

Es musste sogar mehr als komisch anmuten, wenn Kritiker mit vagem Verdacht dauernd die Elle anlegten, um nachzuweisen, die Schneider hätten etwas von den teuren Tuchen unterschlagen.  :D  :D  :D

Dabei hatte die feinen Tuche niemand je gesehen.

Diese Wahrheit muss nur endlich ein einziges Mal ausgesprochen werden, damit das Gelächter losbrechen kann. Plötzlich standen die neuen  Schneider des Kaisers als das da, was sie in Wirklichkeit waren....

Ob nun 6-1-3 oder 6-3-3 ist dafür wirklich im Grunde vollkommen egal.

Man könnte sich natürlich vortrefflich weiter darüber streiten, wie lang nun der Saum der neuen Kleider geraten war. Entscheidend war ja nicht  etwa der Schnittmusterbogen.....

http://www.n24.de/wirtschaft/unternehmen/index.php/n2006062012364300002

Wie lässt sich eine Preiserhöhung und HEL- Preisbindung bei Ein- und Zweijahresverträgen noch begründen?

http://www.gea.de/detail/600980

Fakt ist, meinten die Schneider, dass die neuen Gewänder den Kaiser sehr gut kleiden.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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« Antwort #13 am: 20. Juni 2006, 19:50:09 »
@ElCattivo

Und es geht doch:

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/vwdnews/0,2828,ticker-25689099,00.html

Es ist doch wohl nichts als Chuzpe, wenn man gerade noch vor dem OLG wegen des nicht gesicherten Erdgasabsatzes barmt, um danach vor dem Abschluss neuer Verträge mit Stadtwerken  deutlich darauf hinzuweisen, dass eine Verknappung des Erdgasangebotes ("knappe Versorgungslage") zu besorgen steht:

http://www.welt.de/data/2006/06/21/925315.html


Nun ist der Rest an Glaubwürdigkeit wohl auch noch weg.
Irgendwie wohl typisch für die Branche.

Das Bundeskartellamt will nun ganz schnell mit den restlichen 14 Ferngasgesellschaften auch noch Gespräche führen, um weitere Verfügungen entbehrlich zu machen.

Es kann also wohl wie seinerzeit bei Schabowki in der denkwürdigen Pressekonferenz am 09.11.1989  festgestellt werden:

Das gilt für alle ohne Ausnahme, meines Wissens ab sofort.

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,326124,00.html

Weiterer Voraussetzungen bedarf es nicht mehr:


Die bisher bestehenden Verträge sind nichtig, mithin auch darin enthaltene HEL- Preisgleitklauseln.

Diese kann man sich nun ausschneiden, einrahmen und an die Wand hängen als Erinnerung.

Man sollte diesen Unsinn der Preisspalterei deshalb gar nicht erst wieder neu versuchen.

Wenn der Vorhang einmal gefallen ist, ist er gefallen.






Freundliche Grüße
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Thomas Fricke
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Offline Cremer

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« Antwort #14 am: 20. Juni 2006, 20:57:45 »
@Fricke,

o.k. danke für den Hinweis.

Die Stadtwerke Kreuznach verfahren somit gemäß den Vertragsbestimmungen nach der 6-3-3 Regelung.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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