Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke Bremen SWB  (Gelesen 58552 mal)

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Offline uwes

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #60 am: 05. Oktober 2006, 09:08:25 »
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #61 am: 06. Oktober 2006, 18:09:17 »
@uwes

Waren denn die Massenkündigungen überhaupt formwirksam oder wurde etwa massenhaft Makulatur zur Post aufgegeben:

Kündigung des Versorgers: Schnelle Reaktion des Kunden


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline dg9bju

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #62 am: 06. Oktober 2006, 21:29:20 »
@RR-E-ft

somit sind die kündigungen also unwirksam da diese nicht eigenhändig
unterschrieben sind , sondern gescannte unterschriften sind
und nun??

mfg andre

Offline uwes

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #63 am: 09. Oktober 2006, 15:42:29 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
Waren denn die Massenkündigungen überhaupt formwirksam oder wurde etwa massenhaft Makulatur zur Post aufgegeben:


Hier in Bremen herrscht wohl etwas Konfusion.
Die swb hat den über 140000 Haushalten mit standardisierten Schreiben ohne individuelle Unterschriften außerordentliche Kündigungen der alten (Sonder-)verträge zugestellt.

Alle Altverträge enthalten allerdings Laufzeit und Kündigungsregelungen mit z.T. Kündigungsfristen von 1 Jahr. Festzustellen ist, dass viele Kunden nur Verträge aus den 70er Jahren wirklich unterzeichnet hatten und neuere Vertragsbedingungen von der swb zwar angewandt wurden, hierfür jedoch häufig keine Unterschriften der Kunden vorlagen.

Die Verbraucherzentrale hat allen Kunden der swb geraten, die neuen Verträge zu akzeptieren und darüberhinaus den neuerlichen Preiserhöhungen erneut zu widersprechen, weil der ursprüngliche Widerspruch nur für die alten Verträge gelten würde.
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/energie/faq-gas-swb.html

Das ist natürlich alles völlig falsch und entbehrt nicht einer etwas riskanten Einschätzung der Rechtslage. Ich hatte dies in diesem Thread bereits einmal erwähnt.

Aber die Bremer Gaskunden glauben tatsächlich, dass dieses Vorgehen so in Ordnung ist, so dass sich das finanzielle Risiko der swb mit jedem eintreffenden Neuvertrag deutlich reduziert.

Es sei ihr als bremisches Unternehmen zu gönnen, aber die Tatsache, dass den nicht unterzeichnenden Kunden die Einstufung in einen teureren Tarif angedroht wird, lässt die Verbraucherzentrale, die jetzt die neue Anpassungsklausel lieber bekämpft, aber leider unberührt.

M.E. hätte sich eine juristische Auseinandersetzung mit dieser Drohung viel mehr angeboten. Tarifkunden mit ansonsten gleichen Bedingungen und gleichen Abnahmemengen schlechter zu behandeln, weil sie einen Vertrag mit dem vorgegebenen Inhalt nicht unterzeichnen, verstößt wohl gegen die Vorschrift des § 19 GWB. Ein anzuerkennender sachlicher Grund ist nicht erkennbar.

Ich denke nach wie vor, die Verbraucherzentrale hat den Bremern einen falschen Rat erteilt.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline markusl

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #64 am: 10. Oktober 2006, 14:28:27 »
Zitat
Hier in Bremen herrscht wohl etwas Konfusion.
...wohl war. :?

Hallo liebe Mitstreiter,

auch ich habe den Preiserhöhungen der swb mehrmals widersprochen, den Abschlag gekürzt, den neuen Vretrag nicht unterschrieben (man rief mich deswegen sogar mal am WE auf einem Samstag an und versuchte mich zu belatschern, ihn doch zu unterschreiben wg. des günstigeren Tarifs gegenüber der Grundversorgung) und habe sogar der außerordentlichen Kündigung seitens der swb widersprochen. Begründung für mich war vor allem mein bestehender Gassondervertrag vom 15.01.02 in dem unter § 4 Abs. 2 die Vertragsdauer und Kündigt geregelt ist. Dort steht:
Zitat
Wird er von einem Vertragspartner nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein Jahr.

Mein Empfinden sagt mir, der frühestmögliche Zeitpunkt wäre dann der 15.01.2007 gewesen, aber nicht eine vorzeitige Kündigung zum 30.09.2006. Ich bekam natürlich umgehend Post, in der man mir meinen Widerspruch bestätigte. Die außerordentlich Kündigung meines Erdgasliefervertrages aber mit der Aussage begründet:
Zitat
Ihren bisherigen Vetrag haben wir zum 30.09.2006 gekündigt, weil sowohl das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die danach erlassenen Rechtsverordnungen als auch die im Rahmen der Energiepreisdiskussion entstandenen Unsicherheiten über die Wirksamkeit bisher üblicher Regelungen eine Umgestaltung unserer Standardverträge im haushaltskundenbereich erforderlich machen.

Für die Einführung der Neuverträge haben wir den Beginn des neuen Gaswirtschaftsjahres zum 1.10.2006 gewählt, weil zu diesem Zeitpunkt die Öffnung der Erdgasnetze für Wettbewerber erfolgt und ein Anbieterwechsel auch durch Privatkunden möglich wird.

Besonders beim Lesen des letzten Absatzes vernahm ich ein leises "Hohoho" in meinen Ohren zu hören. Nunja, wenn ich tatsächlich wechseln könnte, wie die swb so schön darstellt, dann wär ich von der swb schon längst weg (wie beim Strom)!

Jetzt stelle ich mir natürlich die Frage, ob diese Begründung eine außerordentliche Kündigung überhaupt rechtfertigt, da ich weder zu einem anderen Anbieter wechseln kann noch die swb den Zeitpunkt (wieder einmal) beliebig gewählt hat. Leider bin ich, was die rechtliche Seite anbelangt nicht ausreichend bewandert, um zu wissen was jetzt zu tun ist. Zumal ich heute wieder ein Schreiben von der swb erhielt, in dem mir einfach eine Vetragsänderung mitgeteilt wird:
Zitat
Sehr geehrter Herr ...,

wir bestätigen Ihnen folgenden Tarif- bzw. Vetragsabschluss:

Folgender Vertrag wurde ab 01.10.2006 geändert:
Erdgas Vertrag 67xxxx
  swb Erdgas basis
...
Bitte prüfen Sie die o.g. Angaben und teilen Sie uns Abweichungen innerhalb von vier Wochen mit.

Komisch, ich kann mich gar nicht daran erinnern, jemals bei der swb einen Tarifwechsel noch einen neuen Vetragsabschluss beantragt bzw. getätigt zu haben. :(

Wie reagiere ich nun am besten? Rechtschutzzusage bei der ARAG einholen und einen Anwalt suchen, doch wer kennt sich mit sowas überhaupt aus.

Ich erhoffe mir, in diesem Forum ebenfalls "Leidensgenossen" zu finden, die den nächsten Schritt evtl. schon getan haben und Ihre Situation bzw. den Fortgang schildern und man sich darüber austauscht. Denn das nächste Dilemma steht ja auch schon vor der Tür: Die Abrechnung, Kürzung und Verrechnung mit den Folgeabschlägen. Wobei ich hier absolut nicht weiß, an welchen Vetrag bzw. Preis ich denn nun gebunden bin und für mich ausschlaggebend ist.

LG
markusl

Offline Floryk

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #65 am: 12. Oktober 2006, 17:41:37 »
Zitat von: \"markusl\"
[Wie reagiere ich nun am besten? Rechtschutzzusage bei der ARAG einholen und einen Anwalt suchen, doch wer kennt sich mit sowas überhaupt aus.


Es kann doch nicht angehen, dass die swb Vertrieb GmbH

1. Bestehende Laufzeitverträge ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres kündigt,

2. Diejenigen, die den neuen Vertrag nicht akzeptiert hatten, in den üngünstigen und teureren Tarif "swb ergas Basic"  einstuft ohne dass sachliche Gründe für die unterschiedliche Behandlung ersichtlich wären.

3. Die Vertragskündigungen sämtlichst unter Verwendung von faksimilierten Unterschriften von niemandem angefochten werden.

Ihr klugen Bremer solltet Euch wehren. Aber bitte bei der Beratung durch die  Verbraucherzentrale vorher einen Anwalt konsultieren.

Offline uwes

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #66 am: 01. November 2006, 16:06:44 »
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline Reinhold

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #67 am: 10. November 2006, 03:34:55 »
Mit großer Aufmerksamkeit verfolge ich die Diskussion über die swb Massenkündigung (ca 140 000 Kunden) und die Fragen darüber, was man sinnvoll dagegen unternehmen soll. Den neuen Vertrag habe ich jedenfalls nicht unterschrieben und bin dann auch promt in den ungünstigeren swb-basis Tarif heruntergestuft worden. In einer mir zugesandten Mitteilung hieß es dann lapidar, daß man (die swb) sich bedankt, daß ich mich für den Basis Tarif entschieden habe.

Das Risiko einer Unterzeichnung schien mir trotz Widerspruch zu groß, da in dem neuen Vertrag ein Anfangspreis und eine Preisanpassungsklausel enthalten ist. Ich habe mir dann meinen alten Vertrag vorgenommen und bin auf Kündigungsfristen gestoßen, die hier nicht eingehalten wurden. Außerdem sind bei der Massenkündigung mehrere Formvorschriften verletzt worden, die zwingend notwendig sind, damit eine Kündigung wirksam wird.

Da war für mich eigentlich klar, daß ich auf Einhaltung des alten Vertrages klagen werde.

Meine von einem Rechtsanwalt verfaßte Klageschrift (mit einem niedrigen Streitwert), ist seit dem 06.11.2006 beim Amtsgericht Bremen und ich werde das Forum informieren, wenn sich etwas tun sollte. Falls ich diese Klage gewinnen sollte, hat das gegenüber einer Langerichts-Sammelklage den Vorteil, daß ein solcher Beschluß nicht beschwerdefähig ist. Daß heißt, daß die swb keine Möglichkeit hat, solch einen Beschluß in einer Beschwerdeinstanz zu kippen.

Wer ebenfalls mit dem Gedanken spielt, kann sich gerne an mich wenden.

Reinhold
Orbation@t-online.de

Offline Cremer

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #68 am: 10. November 2006, 07:42:57 »
@Reinhold,

bei uns das gleiche.

Die SW KH haben am 16.8.06 quasi neue Vertragsklauseln den Kunden "untergeschoben"

siehe Thread Stadtwerke Kreuznach
Stadtwerke Kreuznach
Im Oktober haben die SW daraufhin komplett neue Verträge, beginmnend ab dem 1.1.2007, vorgelegt. Ich prüfe zur zeit, ob für meine beiden Verträge vertragsmäßig fristgerecht gekündigt wurde.

Ich hatte den Kündigungen bereits widersprochen, ebenfalls mehrere Mitglieder unserer BI.

Ich stehe allerdings auf dem Standpunkt, dass ab dem 1.1.2007 ein vertragsloser Zustand herrscht und damit keine Verpüflichtung zur Zahlung von Abschlägen besteht.

Das soll ein Gericht klären. Da die SW zur Weiterbelieferung verpflichtet sind, sind diese nun dran den nächsten Zug zu tun.

Ich sage "Schach" 8)
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #69 am: 18. November 2006, 17:52:09 »
Neues aus Bremen:

http://www.taz.de/pt/2006/11/18/a0374.1/text


@Cremer

Wenn der andere am Zug ist, steht er deshalb noch lange nicht im Schach.

Vorsicht vor Rochade und Gambit. :wink:

Überrascht darf man sein, wenn die Stadtwerke "Mau Mau" antworten.

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #70 am: 25. November 2006, 13:02:44 »

Offline RR-E-ft

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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #72 am: 30. November 2006, 10:42:21 »
Beim Gaspreis verkalkuliert:

http://www.energate.de/news/86664

Offline tacheles

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #73 am: 15. Dezember 2006, 10:12:06 »
Die swb schreibt per faksimiliertem Schreiben vom 07.12.06:
   
...wir haben Ihr Schreiben erhalten,in welchem Sie unseren Erdgaspreisen widersprechen.
Ihre Zweifel an der Zuverlässigkeit unserer jüngsten Preisanpassung bedauern wir, halten aber unsere Erdgaspreise auch vor dem Hintergrund es Urteils im "Sammelklageverfahren" vor dem Bremer Landgericht nach wie vor für angemessen und wirksam.

swb legt Berufung gegen das oben genannte Urteil vom 24. Mai2006 ein. Durch die Berufung wird das Urteil nicht rechtskräftig. Das heißt, dass sich bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung an unseren vertraglichen
Vereinbarungen nichts ändert. Wir durchlaufen derzeit den üblichen Weg vor Gericht, der immer seine Zeit dauert. Darum  gibt es für uns im Moment auch keinerlei Veranlassung,die Rechtmäßigkeit der der veranschlagten Erdgaspreise in Zweifel zu ziehen, und entsprechend müssen wir auf  Zahlung der ermittelten Rechnungsbeträge bestehen

Sollten Sie bereits eine Rechnung gekürzt haben, bitten wir Sie, die Rechnungssumme in voller Höhe zu begleichen. ....


und auf den erneuten Widerspruch des "neuen Vertrages":

wir haben Ihr Schreiben erhalten, in welcher Sie der Höhe unserer Erdgaspreise
widersprechen. Ihre Zweifel ...usw....,halten unsere Erdgaspreise nach wie vor für angemessen und wirksam.  
Entsprechend müssen wir auf Zahlung der ermittelten Rechnungsbeträge bestehen und können auch keine bereits geleiteten Zahlungen erstatten.

Sollten Sie auch bereits vor der Umstellung unserer Erdgaslieferverträge zum neuen Gaswirtschaftsjahr ab dem 01.10.2006 unseren Erdgaspreisen widersprochen haben, so bleiben diese Widersprüche weiter bestehen.


Ich meine, darauf muss man nicht reagieren und bin auf die Bewertung durch die Forumsteilnehmer,
insbesondere Herrn Fricke, gespannt.

Offline Monaco

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #74 am: 15. Dezember 2006, 13:32:36 »
@tacheles

Typischer Fall von Papierverschwendung.

Da schlägt wohl ein erschöpfter Hase seine letzten Haken, bevor die hetzende Meute ihn erwischt.

Was will man auch weiter schreiben. Möglicherweise möchte man durch den vermeintlichen hohen Verwaltungsaufwand ja auch nur höhere Kosten generieren. Ob es etwas nützt, bleibt dagegen abzuwarten.

Immerhin hat man aber mit einer Reaktion auf Ihre Schreiben deren Eingang bestätigt. Auch etwas.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

 

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