@Rheingold
Wenn man Zahlungen an den Versorger überwiesen hat, kann man diese regelmäßig innerhalb einer Frist von sechs Wochen von der Bank zurückbuchen lassen.
Im Übrigen sollte man den Gesamtpreis nochmals als unbillig rügen und dann eben abwarten, ob etwa noch ein gerichtlicher Mahnbescheid folgt. Wie man darauf reagieren sollte, ist umfassend im Forum beschrieben.
Ebenso umfassend ist beschrieben, dass man nicht mehr rückbuchbare Überzahlungen ggf. zurückklagen muss, so erfolgreich geschehen am Landgericht Kassel, wie hier im Forum ebenfalls berichtet.
Andererseits hoffe ich natürlich, dass der Energieversorger nicht auf die Zahlung der 35 Euro besteht, die ich der SWB nach ihrer Rechnung noch schulde. Wie schon erwähnt ohne Berücksichtigung meines Widerspruchs. Muss ich die 35 Euro zahlen oder kann man sagen „quitt für quitt“, wobei ich dabei natürlich das schlechtere Geschäft mache?
Bevor Sie hier weitere Fragen stellten, sollten Sie sich tunlichst vertiefter mit der Materie befassen und die Basics lesen.
Wenn Ihnen das Geld die Zeit nicht wert ist, vergessen Sie es einfach.