Auch ich habe als Gaspreisrebell eine Kündigung der SWB mit Anschreiben der Vertragsumstellung und dem neuen AUFTRAG erhalten, der von mir zu unterschreiben ist, ansonsten ich zu dem wesentlich ungünstigerem Tarif für Kleinverbraucher abgerechnet würde. In diesem AUFTRAG stehen klar die von SWB geforderten erhöhten und gerichtlich bisher nicht anerkannten Preiserhöhungen.
Wenn ich das Vertragrecht noch recht verstehe, so macht mir die SWB ein Angebot welches ich mit dem Auftrag annehme, somit ist ein
neuer Vertrag mit den o.a. Bedingungen entstanden. Damit hat die SWB m.E. nach die ausstehende gerichtliche Entscheidung ausgehebelt. Der Verbraucher hat für die Zukunft als Grundpreis den angegebenen Preis akzeptiert, weiteren Preiserhöhungen kann selbstverständlich mit dem Einwand der Billigkeitsprüfung widersprochen werden, aber der erhöhte neue Preis steht erst einmal.
Über Radio Bremen wurde die Verbraucherzentrale Bremen, Frau Czarnecki am 22.08.2006 zur Problematik der neuen Verträge befragt. Frau Czarnecki sagte sinngemäß, man solle die Verträge erst einmal unterschreiben und dass die neuen Preise keine Auswirkungen auf die Widersprüche hätten, da die SWB in Ihrem Anschreiben ausdrücklich zugesichert hätten :
-Auszug aus dem Anschreiben “ Soweit Sie Anpassungen unserer Erdgaspreise widersprochen haben, bleibt Ihr Widerspruch von der Vertragsumstellung unberührt“ -.
Auch auf der am Nachmittag stattgefundenen Veranstaltung gemeinsam mit der BIGAS Bremen wurde dies, obwohl eindringlich von Teilnehmern auf die o.g. drohenden Auswirkungen hingewiesen wurde, wiederholt.
Das der Widerspruch unberührt bleibt ist klar, jedoch ist ab dem 01.10.2006 ein neues Vertragsverhältnis mit neuen Bedingungen Grundlage, die VZ Bremen ist aufgefordert zu klären ob diesem tatsächlich ohne Auswirkung auf den geforderten Preis zugestimmt werden kann, denn
1. stimme ich nicht zu, droht die SWB mit hohem Kleinverbrauchertarif.
2. stimme ich zu und widerspreche dem Preis, kommt kein Vertrag zustande somit siehe 1.
3. stimme ich zu und berufe mich später auf meinen Widerspruch, ist dies mit der Erklärung der SWB abgedeckt?
4. kann überhaupt die SWB einen Vertrag kündigen, derzeit noch Monopolist in Bremen, um offensichtlich ihre Preisvorstellungen durchzusetzen. Eine Vertragsumstellung auf die neuen ges. Anforderungen hätte es doch auch getan.
Ich bin gespannt, ob sich zur geplanten Veranstaltung am 05.09. in Bremerhaven und am 14.09. in Bremen neue Aspekte und rechtliche Sicherheiten ergeben.
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