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Autor Thema: Stadtwerke Bremen SWB  (Gelesen 58500 mal)

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Offline Floryk

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #30 am: 01. Juni 2006, 17:33:14 »
swb will Gaskunden nichts versprechen

BREMEN. Eine verbindliche Zusage will die Bremer swb derzeit nicht machen: Sie lässt offen, ob sie bei einer endgültigen Niederlage im Gaspreis-Streit zu viel bezahltes Geld an alle 110 000 Gaskunden zurückerstatten wird. Das Landgericht Bremen hatte vergangene Woche die letzten Preiserhöhungen des Energieversorgers für unwirksam erklärt und damit der Klage von 58 Verbrauchern stattgegeben.
....

© www.weser-kurier.de

Offline uwes

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #31 am: 01. Juni 2006, 17:42:40 »
Zitat von: \"Floryk\"

Der Kunde selbst hätte somit keinen Zeitdruck mehr. Konkret müssen die Verbraucher dazu ihre Einzugsermächtigung zurückziehen und stattdessen die gekürzten Beträge per Dauerauftrag an den Versorger überweisen. "Man darf aber auf keinen Fall zu viel kürzen, weil die swb sonst mit der Einstellung der Gasversorgung drohen darf", sagt Czarnecki. Rechnungsgrundlage sei der Preis vom 30. September 2004, als die Kilowattstunde noch 3,46 Cent kostete.


Wenn Frau Czarnecki das so gegenüber dem Weser-Kurier gesagt haben sollte, dann wäre diese Aussage fatal, weil so nicht richtig. Frau Czarnecki muss sich dann einmal durch die am Verfahren beteiligten Juristen die Rechtsfolgen erklären lassen, die sich aus dem Urteil des LG Bremen ergeben.

Die Berechnungsgrundlage für den Preis ist keines falls die Summe von 3,46 cent kw/h.
Es ist nur der Preis geschuldet, der ohne die (unwirksamen) Preiserhöhungen entweder ausdrücklich vereinbart oder aber mangels Vereinbarung bei Vertragsschluss billigem Ermessen entsprach. Das kann in Einzelfällen in Zeiträume der 60er Jahre zurückreichen.

Das ist doch das eigentlich spannende am Bremer Urteil.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #32 am: 02. Juni 2006, 11:44:17 »
@uwes

Ihre Aussage ist richtig.

Zugleich ist aber die VZ in der Bredouille, eine griffige Formel zu finden, um wieviel die Kunden nun die Rechnungsbeträge kürzen sollen, um weitere Überzahlungen zu verhindern.

Eigentlich ist das immer eine Frage des Einzelfalls, den die VZ jedoch nicht jeden Fall gesondert erklären und erörtern kann.

Insoweit handelt es sich wohl um einen pragmatischen Ansatz.


Zudem sollte man die gekürzten Beträge gut anlegen, weil die endgültige Entscheidung noch nicht feststeht. Bis dahin kann es noch lange dauern.

Wer es ganz genau machen will, sollte sich von einem Anwalt beraten lassen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #33 am: 30. Juni 2006, 13:19:54 »
swb entspricht dem Richterspruch des Landgerichts:

swb hält Preise stabil
Bremen (energate) - Die Erdgaspreise in Bremen und Bremerhaven bleiben unverändert. "Zum 1. Juli werden wir die Preise nicht erhöhen", sagte Andreas Gonschor... 29.06.2006 - 17:47


Wie auch anders, ohne vertragliches Preiserhöhungsrecht?

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #34 am: 07. August 2006, 18:10:50 »
Quelle: http://www.radiobremen.de/nachrichten/meldung.php3?id=29655

Neue Verträge für Gasverbraucher in Bremen und Bremerhaven
Montag, 7. August 2006, 16.32 Uhr

Sämtliche Gasverbraucher in Bremen und Bremerhaven bekommen in den nächsten Tagen neue Verträge zugesandt. Die swb reagiert damit auf ein Urteil des Bremer Landgerichts vom Mai, das die bisherigen Abmachungen zum Teil für unwirksam erklärte. ...



Ggf. sollte man auch diese Lösung im Auge behalten:

AG Pinneberg: E.ON Stromsperre infolge  § 315 BGB unzulässig

Die neuen, einseitig diktierten Preise in jedem Falle als unbillig rügen, so dass die Billigkeit der Gaspreise endlich mal nachgewiesen werden muss.

Offline biene

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #35 am: 08. August 2006, 08:59:03 »
da hat aber die swb ihr "Versprechen" nicht gehalten...

lt. Zeitung: http://www.weser-kurier.de/btag/btag_1348.php?artid=2006080800698&

Gruß Biene
 :cry:

Offline taxman

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #36 am: 08. August 2006, 10:24:59 »
Es bleibt doch noch zu prüfen, ob

1. die Kündigung der Altverträge durch die SWB vom Endverbraucher hingenommen werden muss,

2. die Altverträge nicht weiter gültig sein können, da eben nur ein Pasus \"Preiserhöhungsklausel\" nicht korrekt war,

3. bei den neuen Verträgen es sich wirklich um Neuverträge handelt. Die SWB kann nicht eine Zustimmung zu einem Standardvertrag erzwingen. Insbesondere dann, wenn die neuen Vertragsbestandteile für den Endverbraucher viel ungünstiger sein werden.

4. Aus den 15.000 Gaspreisrebellen nicht 140.000 werden können. :D

Also viel Glück und toi, toi, toi nach Bremen.

Bleibt standhaft.

taxman
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #37 am: 08. August 2006, 13:18:46 »
Quelle: http://syke.mzv.net/news/stories/bremen/?id=76976


Notbremse statt Transparenz

Neue Verträge für rund 140 000 swb-Kunden / Voraussichtlich Preiserhöhung im Herbst
 

Der Gaszähler in einem Bremer Wohnhaus. Die Gaspreise werden weiter steigen, soviel ist sicher. Die swb hält die nächste Preiserhöhung im Herbst für wahrscheinlich.Archivfoto: ap  
Von Ralf Sussek

...

[08.08.2006]


Quelle: http://www.taz.de/pt/2006/08/08/a0225.1/text


swb kündigt 140.000 Kunden
Die swb-GaskundInnen bekommen zum 1. Oktober neue Verträge. Transparenter werden sie nicht, und ob sie vor Gericht stand halten, ist auch unklar. Sicher ist nur: Die Gaspreise steigen erneut
von Jan Zier
...
taz Nord vom 8.8.2006, S. 20, 117 Z. (TAZ-Bericht), Jan Zier


Siehe auch hier:

http://zfk.gipsprojekt.de/zfkGips/Gips?Anwendung=MeldungenAnzeigen&Methode=Einzelmeldung&Mandant=ZFK&AuswahlRessourceID=87


Das Thema beschäftigte gestern auch das NDR- Fernsehen mit Interviews mit der Geschäftsführerin der Bremer VZ und einem Vorstand der swb.


Man sollte bei den neuen Verträgen von Anfang an den Anfangspreis als unbillig rügen. Denn dieser wird ja mit dem bisherigen Preisstand der swb identisch sein und eben dieser wurde bereits in dem Verfahren vor dem LG Bremen als unbillig gerügt.

Wer diese Rüge unterlässt, muss ggf. zukünftig mit dem im Vertrag genannten Anfangspreis leben, auch wenn dieser überhöht ist.

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #38 am: 14. August 2006, 19:50:51 »
Offensichtlich braucht die swb dringend Geld.

Anders sind die Pläne zu einer drastischen Strompreiserhöhung wohl nicht erklärlich:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15744

Offline Floryk

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #39 am: 15. August 2006, 02:33:14 »
Ich sehe da in Bremen ein Problem auf die Verbraucher zukommen, dass erneut gerichtlich geklärt werden sollte.

Die swb droht den Kunden, die den neuen Vertrag nicht widerspruchslos akzeptieren mit der Einstufung in einen teuereren Tarif.
Das dürfte wohl rechtlich problematisch sein, da die swb keinen geeigneten Grund anführen kann, Ihre Kunden insoweit ungleich zu behandeln.
Allein die Drohung wird bei vielen verunsicherten Kunden dazu führen, dass sie den Vertrag akzeptieren und damit wohl auch gleich einen (angebotenen) Preis. Hier liegt das eigentliche Ziel der swb und dem müsste jemand kollektiv im Rahmen einer Unterlassungsklage einen Riegel vorschieben. Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ist gerade in dieser Maßnahme erkennbar. Wer aber anders als die Verbraucherzentrale könnte als klagebefugter Verband einem solchen Vorhaben bereits jetzt entgegentreten?

Bremer wacht endlich auf.

Offline Cremer

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #40 am: 15. August 2006, 11:35:02 »
@Floryk,

sehe ich ebenso.

Könnte Signalwirkung für die anderen Versorger in Deutschland sein.

Hatte bereits 1992 ein solches Problem mit meinem Versorger und war schließlich gezungen, wegen sonst angedrohten Versorgung nach dem Kleinstabnehmertarif, auf die Bedingungen einzugehen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #41 am: 16. August 2006, 20:10:20 »
@Floryk

Falls Sie die Filme nicht gesehen haben sollten, können Sie sich an dieser Stelle umfassend über den letzten Stand informieren:

http://www.radiobremen.de/magazin/umwelt/energie/gaspreis/index.html

http://www.radiobremen.de/stream/ondemand.php?file=/tv/bubi/video/070806.rm&media=rm&start=0,6,39,0&stop=0,13,53,0

Offline uwes

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #42 am: 17. August 2006, 11:05:15 »
Die swb will die AVBGasV bzw. die gesetzlich beabsichtigten Nachfolgeregelungen 1 zu 1 umsetzen.

Wer die neuen Verträge bekommt und sie akzeptiert, soll damit auch den Preis akzeptieren. Das wird wohl die Intention sein. Damit ist in den laufenden - neuen - Verträgen möglicherweise kein Platz für den Billigkeitseinwand.

Kunden, die den neuen Vertrag nicht akzeptieren, sollen planmäßig diskriminiert werden durch Eindstufung in einen teureren Tarif. Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung? Zumal es einen sachlich gerechtfertigten Unterschied in der Kundenbehandlung wohl nicht geben wird.

Ich hoffe, dass die Verbraucherzentrale Ihre Ankündigung wahr macht und die swb darauf hinweist, dass dieses Verfahren so nicht hinnnehmbar ist.

Diejenigen Bremer, die genügend Mut und Durchhaltevermögen haben, sollten den neuen Verträgen in jedem Falle widersprechen. Denn ist Bremen ist ja bis heute und auch in nächster Zeit wohl nicht geklärt, welcher Preis denn jetzt überhaupt gilt.

Und da gibt es mehrere Varianten.

1. Die Erhöhung war rechtens. Es gilt der letzte Preis. (Kaum zu erwarten)

2. Es gilt der Preis vor der angegriffenen Erhöhung, da dieser bis jetzt nicht angezweifelt wurde.

3. Es gilt mangels anderer Anhaltspunkte der Anfangspreis, also derjenige, den der jeweilige Kunde zu Beginn seines Vertragsverhältnisses in Rechnung gestellt bekommen hatte (ob vorgegeben oder vereinbart bleibt erst einmal unerheblich)

4. Es gilt ein Preis so in etwa aus den sechziger Jahren, da man alle Kunden gleich behandeln muss (Diskriminierungsverbot) und die Altkunden sollen nicht besser gestellt werden, als die später Hinzugekommenen.

Tolle Aussichten in Bremen nicht?
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline Annny

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #43 am: 18. August 2006, 21:50:17 »
Hallo Ihr Lieben  :D

So, nun kommen wohl bald die neuen Gas Abrechnungen und da mach ich mir wieder so meine Gedanken.
Ich habe vergangenen Jahres Mitte November Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung eingelegt. Dieser wurde von der swb schriftlich nicht anerkannt.
Nun erinnerte ich mich aber, daß dies wohl egal ist, denn ich hab ja nunmal Widerspruch eingelegt und gut.
Aber ist das wirklich so ? Ich meine, hätte ich da noch mal Widerspruch einlegen müssen...?
Ende September kommt wohl die neue Jahresabrechnung, diese wollte ich dann neu berechnen - die Einzugsermächtigung sollte ich nach neuestem Stand wohl auch entziehen (Ende letzten Jahres sagte man mir bei der Verbraucherzentrale - "die swb würde damit nicht klarkommen", wir haben beim Strom den Freizeittarif und der geht nur in Verbindung mit Lastschrift - und Strom und Gasabrechnung kommt bei uns ja in einem Abwasch. Da hätte ich die nach der diesjährigen Abrechnung nochmal angeschrieben, daß die eben nur den Betrag einziehen den ich berechnet habe).
Ich werd mir wohl noch einen Termin bei der Verbraucherzentrale besorgen - ich hoffe nur, ich bekomm da bis Ende September noch einen...

Sorry, wenn ich etwas wirr schreibe - aber mir schwirrt der Kopf  :?  :oops:

War mein Widerspruch letztes Jahr nun umsonst oder nicht...?
Grüsslies
Annny

Offline Wolfram

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Stadtwerke Bremen SWB
« Antwort #44 am: 21. August 2006, 19:20:51 »
Hallo,
von der Verbraucherzentral Bremen wurde geraten die neuen Gasversorgungsverträge
anzuerkennen. In diesen wird ein Gaspreis vorgegeben . Wenn ich unterschreibe erkenne ich den Gaspreis an?! Ist nach der Unterschrift trotzden noch Widerspruch möglich? Falls es vor Gericht geht,  evtl. esrt wenn eine größere Forderung entstanden ist, dann beginnt das ganze vor dem Landgericht. Geht es dann durch 3 Instanzen, dürfte das für die meisten Verbraucher zu teuer werden. Was nützt dann aller Widerspruch oder die Nichtanerkennung der Verträge.

 

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