Die swb will die AVBGasV bzw. die gesetzlich beabsichtigten Nachfolgeregelungen 1 zu 1 umsetzen.
Wer die neuen Verträge bekommt und sie akzeptiert, soll damit auch den Preis akzeptieren. Das wird wohl die Intention sein. Damit ist in den laufenden - neuen - Verträgen möglicherweise kein Platz für den Billigkeitseinwand.
Kunden, die den neuen Vertrag nicht akzeptieren, sollen planmäßig diskriminiert werden durch Eindstufung in einen teureren Tarif. Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung? Zumal es einen sachlich gerechtfertigten Unterschied in der Kundenbehandlung wohl nicht geben wird.
Ich hoffe, dass die Verbraucherzentrale Ihre Ankündigung wahr macht und die swb darauf hinweist, dass dieses Verfahren so nicht hinnnehmbar ist.
Diejenigen Bremer, die genügend Mut und Durchhaltevermögen haben, sollten den neuen Verträgen in jedem Falle widersprechen. Denn ist Bremen ist ja bis heute und auch in nächster Zeit wohl nicht geklärt, welcher Preis denn jetzt überhaupt gilt.
Und da gibt es mehrere Varianten.
1. Die Erhöhung war rechtens. Es gilt der letzte Preis. (Kaum zu erwarten)
2. Es gilt der Preis vor der angegriffenen Erhöhung, da dieser bis jetzt nicht angezweifelt wurde.
3. Es gilt mangels anderer Anhaltspunkte der Anfangspreis, also derjenige, den der jeweilige Kunde zu Beginn seines Vertragsverhältnisses in Rechnung gestellt bekommen hatte (ob vorgegeben oder vereinbart bleibt erst einmal unerheblich)
4. Es gilt ein Preis so in etwa aus den sechziger Jahren, da man alle Kunden gleich behandeln muss (Diskriminierungsverbot) und die Altkunden sollen nicht besser gestellt werden, als die später Hinzugekommenen.
Tolle Aussichten in Bremen nicht?