Hi,
ich denke, jeder der bei ESB bisher widersprochen hat, hat auch einen solchen Brief erhalten, wie ich ihn am letzte Woche erhalten hatte. In dem Brief wird mir erstmalig offiziell mitgeteilt, dass ESB Verständnis dafür zeigt, dass aus meiner Sicht erstmal ein endgültiges Urteil abgewartet wird und ich deshalb meine Beiträge in eigener Verantwortung anpassen kann. Das ist ja schon mal nicht schlecht.
Allerdings geht ESB in dem Brief wiederum darauf ein, dass es gezwungenermaßen die Verträge wegen §23 GasGVV i.V.m. §115 Energiewirtschaftsgesetz anpassen muss. Und infolgedessen hat ESB eine Änderungskündigung ausgesprochen und beruft sich dabei auf §32 Abs.1 AVBGasV.
Damit hat es ESB jetzt doch wieder geschafft, mich zu verunsichern. Bisher bin ich entsprechend den Forumsbeiträgen so vorgegangen, dass ich den ersten Brief bzgl. der Umstellung auf neue Verträge vernachlässigt habe, da mein bisheriger Vertrag weiterläuft, wenn ich dem neuen Vertragsangebot nicht zustimme.
Nach Kombination der oben beschriebenen von ESB angeführten Paragraphen bin ich mir jetzt aber nicht sicher, ob mein bisheriger Vertrag (Abschluß 05/2005) nicht doch einseitig gekündigt bzw. neu gestaltet werden kann. Wie im ersten brief wird darauf hingewiesen, dass ich bei Nichtantwort bis 11.5. nach dem höheren Grundversorgungstarif bezahlen muss. Gut, dies ist mir ja egal, solang meine Widersprüche alle korrekt waren und ich sowieso den Beitrag bezahle, den ich seit Mitte 2005 bezahle. Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, ob ich einen Widerspruch gegen die Änderungskündigung einreichen sollte.
Darum abschließend meine Frage: Wie geht ihr mit dem Schreiben um ? Ignorieren wie bisher oder Widerspruch gegen die Änderungskündigung einreichen, wobei ich mir da garnicht sicher bin, ob dieser überhaupt gerechtfertigt wäre.
Gruß,
Douny