Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: GASAG Berlin  (Gelesen 51460 mal)

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Offline Cremer

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GASAG Berlin
« Antwort #45 am: 18. September 2006, 20:06:19 »
@mmartin_bln,

Entweder hat die GASAG eine solche lange Leitung oder sie versuchen beim jedem neuen Widersprüchler erst mal mit Sperrandrohungen oder Inkasso.

Vielleicht fällt doch noch einer drauf rein  :-))
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline ubu

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GASAG Berlin
« Antwort #46 am: 28. September 2006, 21:51:42 »
Hallo,

nachdem die Gasag meinen Fixvertrag zum 30.9. beendet hat wegen der "mir sicherlich bekannten Entscheidung des Landgerichts Berlin" und mich ab 1.10. mit dem Vario-Tarif weiter versorgen möchte, habe ich mir Folgendes gedacht:

Ich könnte doch einfach hinschreiben, dass ich mit dem Vario-Tarif nicht einverstanden bin, sondern dass ich mit angemessen günstigen Preisen weiter versorgt werden möchte. Vielleicht macht die Gasag das ja nur auf Nachfrage, denn schließlich ist der neue Fixpreis ab 1.10. preiswertwer als mein Vario-Tarif ab 1.10. Es geht also "billiger" (na ja, wenigstens etwas)!

Oder ich sitze mal wieder alles weiter aus, mache nichts und warte auf die nächste Rechnung?

Freue mich auf eine Antwort!

ubu

Offline Lastprofil

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GASAG Berlin
« Antwort #47 am: 28. September 2006, 22:09:23 »
Hallo zusammen,

mal eine Frage zu eurer tollen Excel-Tabelle.
Ich muss ja sagen nicht schlecht gemacht, jedoch leider falsch!

Man kann keinen Gasverbrauch für eine Heizung (Erdgas/Nachtspeicherheizung usw.) nach Tagen abgrenzen.
Das funktioniert nicht ganz und man schneidet sich im Fall der Fälle ins eigene Fleisch!!
Oder haben Sie im Monat Juni die gleiche Menge/Volumen an Strom/Gas wie im Monat z.B. Dezember ??  Da würde ich mir dann sorgen machen, wenn Sie im Sommer die Heizung benutzen!
Einen Haushalts Stromverbrauch kann man ohne Probleme nach Tagen abgrenzen.

Dazu muss eine Gradtagstabelle oder eine Gewichtungstabelle her, die pro Monat einen gewissen Prozentsatz vorgibt!!

Sollte jetzt von meiner Seite aber nur als Hinweis dienen.

Sonst noch viel Spaß beim ausrechnen ;-)

Gruß
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Offline RR-E-ft

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GASAG Berlin
« Antwort #48 am: 15. Oktober 2006, 18:46:00 »
15.10.2006 15:38
Gasag will auch außerhalb Berlins Gas anbieten
Der Berliner Versorger Gasag will über Berlin hinaus wachsen. "Wir überlegen, unser Gas auch in anderen Städten anzubieten", sagte Unternehmenssprecher Klaus Haschker dem "Tagesspiegel" (Montagausgabe). "Das muss wirtschaftlich sein, aber wir wollen die Chancen des Wettbewerbs nutzen". Bisher hatte die Gasag ein Engagement außerhalb Berlins ausgeschlossen. Erst in der vergangenen Woche hatte der Frankfurter Versorger Mainova bekannt gegeben, sein Gas auch in Bonn anbieten zu wollen. In Berlin wiederum machen Nuon und Klickgas der Gasag Konkurrenz./iki/DP/he

AXC0028 2006-10-15/15:32

Offline jroettges

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GASAG Berlin
« Antwort #49 am: 15. Oktober 2006, 19:12:08 »
Zitat
Dazu muss eine Gradtagstabelle oder eine Gewichtungstabelle her, die pro Monat einen gewissen Prozentsatz vorgibt!!
Von meinem GVU habe ich hierzu folgende Tabelle erhalten. Sie wird für die automatisierte Abrechnung genutzt, wenn bei Tarifänderungen keine Zählerstände verfügbar sind. Nach meinen Erfahrungen liegen diese Werte meist sehr gut an der Wirklichkeit dran.

Jan    14,95%
Feb    15,00%
Mrz    14,70%
Apr    6,46%
Mai    5,00%
Jun    2,79%
Jul    2,68%
Aug    1,96%
Sep    3,39%
Okt    7,11%
Nov    11,96%
Dez    14,63%

(Prozentsätze eines Jahresverbrauchs)

Offline skorpion

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GASAG Berlin
« Antwort #50 am: 20. Oktober 2006, 13:25:13 »
Hallo an alle!
Ich habe hier vor einiger Zeit gelesen und mir Mut geholt zum Widerspruch bei unserer Jahresendabrechnung, die jetzt im September kam - eine Nachzahlung. Wir haben die entsprechenden Schreiben aufgesetzt. Bei der Berechnung kamen wir auf einen Erstattungsbetrag.
Einige Tage nach Verschicken buchte die GASAG ihre Betrag ab.  :(   :evil:  Trotzdem wir ihnen die Einzugsermächtigung entzogen haben. Find ich ganz schön frech!  :x
Gestern nun kam das Antwortschreiben auf unseren Widerspruch, der  sicher so bekannt sein dürfte ( Zusammensetzung der Preise in Presse veröffentlicht, Prüfung der Kalkulationsgrundlagen durch Landeskartellbehörde, § 30 AVBGasV, keine Berechtigung zur Kürzung der Abschlags- und Rechnungsbeträge lt. LG Berlin, Urteil vom 14. Juni 2005...)
Sie bitten mich meine Vorgehensweise nochmals zu überdenken!  :lol:
Und sie stellen fest, dass wir ihnen die Einzugsermächtigung entzogen haben.  :?  Wir möchten doch die Fälligkeiten überweisen. Toll!  :?
Nachdem sie sich ihr Geld erst mal noch geholt haben!
Ich schreibe hier gerade einen Roman ...  :wink:  Aber ...  :?:
Wie machen wir jetzt weiter?
Ich dachte als erstes daran uns den Nachzahlungsbetrag zurückzuholen... Richtig?
Und verrechnen des ausgerechneten Gutschriftbetrages geht nicht, oder? Hab ich das richtig verstanden?
Kürzung der zukünftigen Abschlagszahlungen auf eine Summe (Grundlage alte Preise), die am Ende eine Nachzahlung nach sich zieht?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen!
Viele Grüße
Skorpion

Offline Monaco

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GASAG Berlin
« Antwort #51 am: 20. Oktober 2006, 15:53:12 »
@skorpion

Manchmal ist es sogar vorteilhaft, wenn man am Lastschriftverfahren teilnimmt. Sie buchen einfach neben der Schlussrechnung auch noch den letzten Abschlag zurück und überweisen danach den nach Ihrer Rechnung noch offenen Betrag.

Beispiel:
Ihr Abschlag 100,- € (11x)
Rechnungsbetrag Versorger: 1.200,- € (-1.100,- €) = Forderung 100,- €
Ihr errechneter Betrag: 1.050,- € (-1.000,- €*) = Überweisung 50,- €.

* 1.100-100 (Rückbuchung) = 1.000

Übersenden Sie jedoch in jedem Fall ihre Gegenrechnung an Ihren Versorger, damit dieser weis, wie Sie auf ihren Betrag kommen.

Übrigens: Eine anteilige Rücklastschrift ist grundsätzlich nicht möglich!

Es gibt fast immer einen Weg ....


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline skorpion

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GASAG Berlin
« Antwort #52 am: 21. Oktober 2006, 20:23:45 »
Danke für die Antwort, Monaco!

Offline Monaco

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GASAG Berlin
« Antwort #53 am: 21. Oktober 2006, 20:34:47 »
@skorpion

Gern geschehen. Ich hoffe sie hilft Ihnen weiter ...


Mit freundlichen Grüßen


Monaco.

Offline RR-E-ft

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GASAG Berlin
« Antwort #54 am: 22. Oktober 2006, 12:12:27 »
Gasag- Kunden brauchen sich doch nur auf das Urteil des LG Berlin berufen, wonach Preiserhöhungen unzulässig und unwirksam sind:

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=719&file=dl_mg_1156922719.pdf

Dies betraf auch ebenso schon die Preiserhöhungen aus 2004.

Offline RR-E-ft

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GASAG Berlin
« Antwort #55 am: 10. November 2006, 16:29:57 »

Offline skorpion

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GASAG Berlin
« Antwort #56 am: 16. November 2006, 10:18:20 »
Nach meinem oben schon angekündigten Widerspruch, inkl. Zurückholen des letzten Abschlags und Verrechnung mit meinem Ergebnis, habe ich nun ein Schreiben von der Gasag bekommen: "Ihre Zahlungsrückstände / Mahnung".

In diesem Schreiben steht, dass die Gasag zur Kenntniss genommen hat, dass ich die Zahlung von Beträgen mit Hinweis auf eine angebliche Unbilligkeit der Gaspreise verweigere. Ich sei aber nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt, sondern könne sie in einem Rückforderungsprozess geltend machen.
Die Forderungen seien fällig und es fielen laufende Verzugszinsen an. Sie behalten sich die gerichtliche Geltendmachung ihrer Forderungen vor.

Ich muß dazu sagen, dass trotz Widerrufen meiner Einzugsermächtigung die GASAG weiter abbucht. ABER: in der von mir gewollten Abschlagshöhe, die ich in 2006 gezahlt habe und nicht in der der Höhe, wie sie die GASAG in der Jahresabrechnung angekündigt hatte.

Nun meine Frage: Wie kann ich in meinem Fall weiter verfahren? Die Mahnung ignorieren oder etwas dazu schreiben? Für eine weiter Hilfe wäre ich sehr, sehr dankbar.

Viele Grüße,
Skorpion

Offline Monaco

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GASAG Berlin
« Antwort #57 am: 16. November 2006, 13:47:24 »
@skorpion

Nach Ihrem Einwand sind die Forderungen der GASAG eben gerade nicht fällig. Und nicht fällige Zahlungen muss man auch nicht ungerechtfertigt zurückhalten. Das bedeutet, dass Ihr Versorger keinerlei Anspruch auf diese Zahlungen entfalten kann. Schon gar nicht mit der Argumentation, dass Sie sich ihr Geld ggf. in einem Rückforderungsprozess zurückholen müssen. Wenn ihr Versorger mehr Geld haben möchte, möchte er bitte schön klagen - und dabei auch seine Kalkulation vollständig offen legen!

Wenn die GASAG weiterhin den von Ihnen zugestandenen Abschlag abbucht, dann ist das doch in Ordnung. Ggf. sollten Sie erwägen, den Abschlag weiter senken zu lassen, dass Sie nicht wieder in die Verlegenheit einer Überzahlung kommen. Nehmen Sie Ihren (nicht den der GASAG) Rechnungsbetrag 2005/06, teilen Sie ihn durch 12 und schon haben Sie ihren Abschlag 2006/07.

Und lassen Sie sich vor allem nicht einschüchtern.

Haben Sie (in diesem Fall!) ruhig stets das "letzte Wort". Schreiben Sie zurück und verweisen, wie Herr Fricke anmerkt, auf das entsprechende Urteil und die natürlich damit verbundene Nichtfälligkeit von Forderungen.
Fragen Sie nach, worauf die GASAG ihr Zahlungsbegehren stützt, wo doch die letzten Preiserhöhungen unwirksam sind?


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline mmartin_bln

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GASAG Berlin
« Antwort #58 am: 20. November 2006, 17:03:58 »
Wie von Herrn Fricke ja schon verlinkt verschickt die GASAG dieser Tage verheißungsvolle Schreiben mit dem Titel "Alles wird einfacher - das neue GASAG-Preissystem".

Darin kündigt sie zum Jahresende die Energielieferungen zu den bisherigen Konditionen und stellt den automatischen Wechsel in einen Vertrag nach einem neuen "Bestpreis"-System in Aussicht.

Ich argwöhne da und vermute andere Hintergedanken als nur die neue Mehrwertsteuer an den Kunden weiterzugeben (was man vielleicht auch ohne ganz neue Verträge hätte tun können).

Die GASAG beruft sich hier auf den Gesetzgeber, der "die Rahmenbedingungen für die Erdgasversorgung von Haushaltskunden in Deutschlang grundlegend geändert" habe.

Die große Frage: Ist das gut oder schlecht? Vor allem für die Berliner Widersprüchler und vor dem Hintergrund, dass die GASAG sich in den mitgelieferten besonderen/ergänzenden Bedingungen zur GasGVV insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung lästiger Kunden (Zahlungsverzug, Zurückziehung der Einzugsermächtigung, etc.) gibt.

Wie verhalte ich mich als Widersprüchler jetzt richtig. Sollte ich durch passive Zustimmung den Wechsel in den neuen Tarif zulassen? Habe ich überhaupt eine Alternative? Wie könnte der Wechsel den laufenden Widerspruch beeinflussen? Was könnte die Strategie der GASAG sein? Sie würde mit der Kündigung aller Widersprüchler nach der Vertragsumstellung und gleichzeitigem Versicht auf alle strittigen Forderungen sicher keinen schlechten Deal machen.

Wie seht Ihr das?

PS: Ich hatte nur kurz Zeit die GASAG-Werbung von heute querzulesen. Für Hinweise auf evtlle Verständnisfehler meinerseits bin ich durchaus dankbar. Wer kann etwas Licht auf die Sache werfen?

Offline mr_hoffi

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GASAG Berlin
« Antwort #59 am: 21. November 2006, 08:26:27 »
Hallo liebe Experten ,

glaube meine Überschrift sagt alles , denn die Kündigung der alten Verträge zum 31.12.06 und der automatische Übergang in einen neuen Vertrag mit NEUEN Bedingungen (Mahngebühren,Kündigungsrecht usw.)
verschafft der Gasag wieder eine bessere Position gegenüber uns kritischen Kunden...
Würde sofort zu Klickgas wechseln,aber leider ist deren Aktion (1 Gratis Monatsbeitrag) seit 15.11. vorbei...
Auch deren Preise haben noch nicht die 3% mehr drin die uns alle ab
2007 erwarten...Ist also Preislich gleich mit Gasag...
Bleibt nur die Preisgarantie bis Ende 2007...
Meinungen , Vorschläge ?!

 

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