Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: GASAG Berlin  (Gelesen 51501 mal)

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Offline up

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GASAG Berlin
« Antwort #15 am: 20. April 2006, 17:21:56 »
Habe eine interessante Reaktion der Gasag auf die Kürzung der Abschläge erhalten. Die seit Januar aufgelaufenen Differenzbeträge zu den ursprünglich geforderten Abschlägen sind jetzt gemahnt und mit den üblichen Drohungen (Verzugszinsen, gerichtliche Geltendmachung) garniert worden. Bisher hatte ich noch nichts davon gehört, dass gegen schriftlich angekündigte Reduktionen auf diese Weise vorgegangen wird. Werde dem natürlich mit Hinweis auf die Verbrauchsdaten des Vorjahres widersprechen. Aber könnte es sein, dass die Versorger allmählich prozeßfreudiger werden?

Gruß up

Offline RR-E-ft

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GASAG Berlin
« Antwort #16 am: 20. April 2006, 18:28:29 »
Die Gasag wird ihre Prozessfreude wohl auf die anhängige Sammelklage konzentrieren....


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Graf Koks

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GASAG Berlin
« Antwort #17 am: 20. April 2006, 20:31:00 »
@up:

So ein Schreiben haben nahezu alle GASAG- Widersprüchler diesen Monat bekommen. Man hat am Reichpietschufer die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, dass sich vielleicht doch noch der eine oder andere Kunde zu einer Zahlung des Differenzbetrages bewegen lässt, wenn man nur genug droht.

Wäre man sich der rechtlichen Durchsetzbarkeit der vermeintlichen Anspürche sicher, so wäre doch längst geklagt worden. Es ist von daher absolute Vergeudung schöner unwiederbringlicher Frühlingszeit, für Antworten auf solche Schreiben Zeit aufzuwenden. Sie werden vermutlich ohnehin nicht gelesen.


M.f.G. aus Berlin
der Graf

Offline Rippraff

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GASAG Berlin
« Antwort #18 am: 06. Mai 2006, 01:04:57 »
N\'Abend zusammen,

getreu dem Motto
Zitat
Je Versorger/Stadt nur ein Beitrag gestattet
häng ich mich mal hier mit ran.

Stand der Dinge ist bei mir folgender: Ich bin GASAG Vario1-Kunde, am 2.5.06 wurde die Gasuhr abgelesen, gestern flatterte die Zeitschrift Mieterecho mit dem schönen Artikel "Widerstand gegen Gaspreiserhöhung - Wer sich nicht wehrt, heizt verkehrt" ins Haus (der mich auch hierher geführt hat), heute lag schon die Rechnung der GASAG im Briefkasten.

Ich möchte mich jetzt also gegen die Preiserhöhungen der GASAG seit 1.12.04 zur Wehr setzen und habe deshalb gestern und heute schon unzählige Sachen gelesen. Leider sind die Angaben zum Thema öfter mal widersprüchlich darum möchte ich mich hier nochmal versichern, ob ich soweit alles richtig sehe.

1.) Ich muss zwei Schreiben aufsetzen, soweit ich das Posting von hollmoor auf Seite 1 dieses Threads verstanden habe, einmal gemäß Musterbrief und einmal Brief zur Jahresabrechnung. Letzterer alleine genügt nicht. Beides bezogen auf http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1703/

2.) Ich kann mich auf die Preise vor der Erhöhung zum 1.12.04 beziehen, da ich für die letzte Abrechnungsperiode (Mai 04 - April 05) allerdings ein Guthaben hatte, kann ich dieses nicht aufrechnen und beziehe mich jetzt nur auf die aktuelle Abrechnungsperiode (für die die Bewag eine Nachzahlung von knapp 180 Euro veranschlagt).

Soweit richtig?

3.) Bezüglich der Exceltabelle auf der o.g. Seite: Als angemessener Netto Arbeitspreis stehen dort 3,965 ct. Ist das ein als allgemein "fair" angesehener Preis oder lediglich ein Beispiel? Sollte letzteres der Fall sein würde ich das dann durch 3,900 ct ersetzen, dies entspricht dem Arbeitspreis der bis zum 30.11.04 für meinen Tarif bei der GASAG gültig war.

4.) Immer noch Excel: Es ist dort ein Leistungspreis angegeben (177 Euro), entspricht das dem Grundpreis bei der GASAG? Der ist in meinem Falle nämlich weit niedriger (96 Euro pro Jahr).

5.) Den Passus
Zitat
Da die künftigen Abschlagszahlungen durch Sie anhand des für den nächsten Abrechnungszeitraum für meine Abnahmestelle geschätzten Verbrauches ermittelt werden, wollen Sie mir binnen einer Frist von 14 Tagen den für diesen Zeitraum für mich geltenden, geschätzten Verbrauch mitteilen. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Rückantwort durch Sie erhalten gehe ich davon aus, dass der bei mir geschätzte Verbrauch für den neuen Abrechnungszeitraum dem Verbrauch der letzten Abrechnung Ihrerseits in Ihrer
Schätzung entspricht. Meine  Abschlagszahlungen bleiben daher unverändert, so lange ich mein Verbrauchsverhalten (also die abgenommene Energiemenge) nicht wesentlich verändere.
im Jahresabrechnungsmuster finde ich reichlich verwirrend.  :?
Es ist wohl zu erwarten, dass die GASAG darauf nicht speziell reagieren wird. Ich gehe also vom Verbrauch meiner aktuellen Rechnung aus (12.600 kWh) zu den alten Preisen.
Aber was heißt in diesem Konsens
Zitat
Meine  Abschlagszahlungen bleiben daher unverändert (...)
? Die GASAG hat eine Einzugsermächtigung und möchte ja gerade durch die neuen Preise in Zukunft 16 Euro zusätzlich pro Monat abbuchen.
Sollte ich nicht besser die Einzugsermächtigung generell widerrufen oder zumindest die GASAG explizit anweisen, lediglich den von mir errechneten Jahresbetrag dividiert durch 12 abzubuchen?
Mir ist bewusst dass die GASAG in 11 Monaten + Jahresabrechnung rechnet, wenn ich "meine Preise" jedoch durch 11 teile bleibt zu befürchten, dass ich nach 11 Monaten bereits die komplette Jahressumme oder mehr überwiesen habe, zumal ich nicht hoffe, dass uns wieder so ein elend langer Winter bevorsteht. Das auch vor dem Hintergrund, dass mein diesjähriger Verbrauch um 1750 kWh über dem letztjährigen liegt...

Das ganze schicke ich per Einschreiben mit Rückschein an die GASAG, auf dubiose Antworten reagiere ich überhaupt nicht (sehe das vielmehr als Bestätigung, dass jemand mein Schreiben überhaupt gelesen hat), außer ich bekäme eine Androhung, dass sie mir den Gashahn zudrehen.

Ich wäre dankbar, wenn mich jemand bei den unsicheren Punkten erleuchten könnte bzw. bei den sicheren diese bestätigen würde.  :wink:

Schöne Grüße aus Berlin,
Rippraff
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Offline Christian Guhl

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GASAG Berlin
« Antwort #19 am: 06. Mai 2006, 14:44:49 »
@Rippraff
1.) Richtig, ein Schreiben mit dem Widerspruch gem. § 315 BGB lt.Musterschreiben und ein Schreiben als Anlage zur gekürzten Jahresabrechnung, mit dem man die Kürzungen kurz erklärt.
2.) Auf die Preise von Sept. 2004 beziehen (wenn am 01.12.04 die selben Preise galten, kann man sich auch auf den 01.12.04 beziehen).
Guthaben aus früheren Abrechnungsperioden sind futsch.
3.) Preise lt.Exeltabelle sind Beispiele.Selbst die Preise von Sept.2004 einsetzen.
4.) siehe 3.)
5.)Den mit den Preise von Sept. 2004 errechneten Betrag geteilt durch 11
ergibt den mtl.Abschlag.Verbrauch laufend im Auge behalten. Falls man
merkt, daß der Verbrauch unter dem des Vorjahres liegt, muß man den Abschlag herabsetzen.Dieses muß der Gasag mitgeteilt werden (Aufgrund gesunkenen Verbrauchs habe ich meine Abschlagzahlung auf XX angepaßt.)
6.) Tip von mir : Falls, wie allgemein üblich, der Brennwertfaktor erhöht wurde ( cbm x Brennwertfaktor = kwh), erkenne ich diesen nicht an.
Ich errechne den Verbrauch mit einem mir angemessen erscheinenden Brennwertfaktor (Durchschnitt der letzten 5 Jahre oder Brennwertfaktor
zum 30.09.2004)neu und korrigiere den Verbrauch in der gekürzten Jahresabrechnung. Im Anschreiben zur gekürzten Abrechnung weise ich den Versorger darauf hin, daß ich ohne Nachweis einen erhöhten Brennwertfaktor nicht anerkenne.Falls mir ein schlüssiger und nachvollziehbarer Nachweis über die Richtigkeit des Brennwertfaktors vorgelegt wird, werde ich selbstverständlich die Differenz zahlen.
Hoffe ich konnte helfen.Falls einer der Profis feststellt, daß ich hier
etwas Falsches sage, bitte ich um Korrektur.  
Grüße von der Elbe

Offline Rippraff

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GASAG Berlin
« Antwort #20 am: 06. Mai 2006, 15:57:45 »
@Christian Guhl
Erstmal vielen Dank für die Antworten. :)

zu 1.) Wobei auch das Muster "Brief zur Jahresabrechnung" ebenfalls einen Bezug zu §315 enthält und die Excel-Tabelle die Anlage bildet.
Zitat von: \"Christian Guhl\"
5.)Den mit den Preise von Sept. 2004 errechneten Betrag geteilt durch 11
ergibt den mtl.Abschlag.Verbrauch laufend im Auge behalten. Falls man
merkt, daß der Verbrauch unter dem des Vorjahres liegt, muß man den Abschlag herabsetzen.Dieses muß der Gasag mitgeteilt werden (Aufgrund gesunkenen Verbrauchs habe ich meine Abschlagzahlung auf XX angepaßt.)

Es ist klar, dass es für die Art der Abschlagszahlung keine eindeutigen Vorschriften gibt, die GASAG teilt eben durch 11 Monate.
Für mich interessanter ist eher die Frage, ob das rechtl. in Ordnung ist, wenn ich meine Abschläge durch 12 teile um eben einer Überzahlung vorzubeugen oder ob ich ebenfalls durch 11 teilen muss.
Zitat
6.) Tip von mir : Falls, wie allgemein üblich, der Brennwertfaktor erhöht wurde ( cbm x Brennwertfaktor = kwh), erkenne ich diesen nicht an.
Ich errechne den Verbrauch mit einem mir angemessen erscheinenden Brennwertfaktor (Durchschnitt der letzten 5 Jahre oder Brennwertfaktor
zum 30.09.2004)neu und korrigiere den Verbrauch in der gekürzten Jahresabrechnung. Im Anschreiben zur gekürzten Abrechnung weise ich den Versorger darauf hin, daß ich ohne Nachweis einen erhöhten Brennwertfaktor nicht anerkenne.Falls mir ein schlüssiger und nachvollziehbarer Nachweis über die Richtigkeit des Brennwertfaktors vorgelegt wird, werde ich selbstverständlich die Differenz zahlen.

Den Brennwert habe ich bisher völlig außer Acht gelassen, ein Vergleich zum Vorjahr zeigt eine leichte Erhöhung, jedoch liegt der aktuelle Brennwert unter dem Mittelwert der letzten sechs Jahre und auch unter dem vom Sept. 04, weswegen ich diesen wohl nicht beanstanden werde.

Ich bin mir allerdings immer noch nicht so ganz im klaren, wie das mit den zukünftigen Zahlungen laufen soll: Die Einzugsermächtigung kündigen und meine Raten per Dauerauftrag überweisen oder die GASAG explizit anweisen, nur die von mir errechneten Beträge abzubuchen?

Schöne Grüße,
Rippraff
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Offline Christian Guhl

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« Antwort #21 am: 06. Mai 2006, 20:03:22 »
Die Einzugsermächtigung sollte auf die Höhe des selbst errechneten Abschlags begrenzt werden. Dieses wird der Versorger nicht aktzeptieren (Begründung: EDV-technisch nicht möglich ect.) und die Einzugsermächtigung als gekündigt betrachten. Da man aber nicht kündigt , sondern den Einzug nur begrenzt hat, kann man dafür nicht verantwortlich gemacht werden.
Dies ist wichtig bei Tarifen, bei denen eine Einzugsermächtigung Voraussetzung ist. Wenn dann der Versorger die begrenzte Einzugsermächtigung nicht anerkennt, zahlt man seinen Abschlag per Dauer-
auftrag. Wichtig: Der Verwendungszweck muß lauten :
Zweckgebunden für Abschlag laufender Monat Vertr.-Nr.xxxx.
So verbietet man dem Versorger die Verrechnung der Abschläge mit den Restforderungen aus den Jahresabrechnungen.

Offline Cremer

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GASAG Berlin
« Antwort #22 am: 06. Mai 2006, 21:56:58 »
@Christian Guhl,

ist ja ganz was neues, die Brennwertfaktorerhöhung auch nicht anerkennen zu wollen 8)

Auf den Gedanken bin ich bisher nicht gekommen, abwohl ich hier (Bad Kreuznach) recherchiert habe.

Die SW KH bilden sogenannte Brennwertzonen.

Sollte man meinen, dass diese innerhalb einer Zone gleich sein sollten.

Aber da wird man seitens der Eichdirektion eines anderen belehrt !!!!

Auch innerhalb können unterschiedlioche Brennwerte auftreten.

Nur frage ich mich, man bildet doch Brennwertzonen, um in jeder Zone gleiche Werte zu haben.

Übrigens das letzte Schreiben vom Leiter des Eichamtes war in einem recht rüden Ton. "Na, du blöder Bürger, was willst Du, ist doch alles in Ordnung"
MFG
Gerd Cremer
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Offline Christian Guhl

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« Antwort #23 am: 07. Mai 2006, 19:38:09 »
@Cremer
E.on-Avacon will den Brennwert nicht nachweisen (Unterlagen zur Berechnung des Brennwertes können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen !)
Die Energieaufsicht in Hannover will nicht eingreifen (Wir haben keinen Anlaß die Angaben von E.on-Avacon anzuzweifeln !)
Ich will nicht zahlen. (Ohne Nachweis erkenne ich die Erhöhung des Brennwertes nicht an !)
Wollen wir mal austesten, wer die besseren Karten hat !

Offline RR-E-ft

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GASAG Berlin
« Antwort #24 am: 08. Mai 2006, 15:25:13 »
Freunde,

hier ist der Gasag- Thread.

Allgemeine Themen bitte an anderer Stelle diskutieren.

Aus der Hauptstadt:

http://www.bmgev.de/mieterecho/315/04-gaspreis-cl.html

Bemerkenswert ist übrigends, dass Gasag ihren gesamten Netzbereich und Betrieb ausgegründet und gemeinsam mit EMB und anderen in eine neue  NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co KG eingebracht hat.

Womöglich erfolgt die Rechnungsstellung und das Vertragsmenagement gemeinsam mit anderen Gasversorgern wie der EMB  ausschließlich über die BAS Abrechnungsservice GmbH & Co KG. Frankfurter Allee 73 c, 10247 Berlin.

Durch die dadurch entstzehenden Synergie- Effekte kann ein enormes Kostensenkungspotential erschlossen werden.

Sonst hätte man es nicht gemacht und nicht gedurft.

Steigenden Beschaffungskosten stehen mithin erhebliche Kostensenkungen an anderer Stelle gegenüber.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Rippraff

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« Antwort #25 am: 11. Mai 2006, 03:07:58 »
Nochmal zurück zur GASAG, da mir die Zeit allmählich davonläuft, in einigen Tagen werden ansonsten die neuen Preise inclusive Nachzahlung abgebucht:

Muss ich die zukünftigen Abschläge die ich mit den Preisen Sept. 04 berechne durch 11 teilen oder geht das auch durch 12 (s.o.)?

Für meinen Tarif ist keine Einzugsermächtigung Voraussetzung, ist es besser, die Einzugsermächtigung zu kündigen (und das per Dauerauftrag zu regeln) oder die GASAG anzuweisen die Abschläge auf "meine" Preise zu beschränken?

Für jede Aufklärung dankbar!
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Rippraff
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Offline Cremer

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« Antwort #26 am: 11. Mai 2006, 08:25:46 »
@Rippraff,

wenn die GASAg durch 11 teilt, dann müssen Sie dies auch tun. Der 12., resp. der erste neue Abschlag geht in der Jahresrechnung auf.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Rippraff

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« Antwort #27 am: 11. Mai 2006, 13:18:34 »
@Cremer

Danke für die Antwort, ich frage deswegen so hartnäckig nach, da die Aussagen allein in diesem Thread für mich z.T. verwirrend sind:
Zitat von: \"Cremer\"
(...) Natürlich rechnet die GSAG ihr Preise. es liegt dann am Kunden die Abschläge soweit zu minimieren, dass bei der Jahresrechnung auf alle Fälle eine Nachzahlung rauskommt.

Zitat von: \"Schwalmtaler\"
(...) Daher ist es ja auch so wichtig, die Abschläge soweit zu reduzieren, das selbst schon nach altem Preis eine Nachzahlung fällig wird, um den Versorgern nicht noch mehr "unnötigen" zinslosen Kredit zu gewähren.

Vor dem Hintergrund, dass ich dieses Jahr 15,8% mehr m³ verbraucht habe als im Vorjahreszeitraum, bedeutet dies dann für mich, dass ich höchstwahrscheinlich ein Guthaben (nach den alten Preisen versteht sich) aufweisen werde, das dann verloren ist. :(
Immer noch davon ausgehend, dass der nächste Winter milder und sich mein Verbrauch wieder mindern wird.

MfG aus Berlin,
Rippraff
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Offline Cremer

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« Antwort #28 am: 11. Mai 2006, 16:25:23 »
@Rippraff

schwalmtaler hat auch recht. Die Abschläge soweit reduzieren, dass nach einer Berechnung auf der Basis der Preise Sept. 2004 immernoch eine nachzahlung rauskommt. Sonst hat man ein Guthaben und dann hat man das Geld verschenkt.

Beispiel:
versorger. abschlag 130 €
Jaheresabschlagsbetrag. 12x130= 1560
Rechnung des Versorgers wird sein 1460 €

Ihr Abschlag 100 €
12x100 €= 1200€

Ihre Jahresrechnung mit Preisen vom september 2004 ergibt einen betrag von 1300 €

Hätten Sie die Abschlagshöhe des Versorgers akzeptiert, würden Sie nur 100 € erstattet bekommen.

Die Differenz von 1300 zu 1460€ können Sie abschreiben/vergessen/Geld rausgeschmissen

Nach Ihrer Rechnung leisten Sie eine Nachzahlung auf Ihre geleisteten Abschläge von 100 €
MFG
Gerd Cremer
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Offline Rippraff

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« Antwort #29 am: 11. Mai 2006, 17:15:47 »
@Cremer
Zitat von: \"Cremer\"
schwalmtaler hat auch recht. Die Abschläge soweit reduzieren, dass nach einer Berechnung auf der Basis der Preise Sept. 2004 immernoch eine nachzahlung rauskommt. Sonst hat man ein Guthaben und dann hat man das Geld verschenkt.

Genau das ist es ja, worüber ich mir jetzt seit Tagen das Gehirn zermatere.
In Ihrem Bsp. sind die Zahlungen à 100 Euro gut gewählt, um eben auf jeden Fall noch eine Nachzahlung zu erreichen.

In meiner Antwort laut Musterbrief Jahresabrechnung habe ich eine Exceltabelle als Beiblatt in der "mein" Abrechnungsbetrag drinsteht. Darauf bezogen müsste dann der zukünftige Abschlag erfolgen.

In dem Musterbrief heißt es aber nur:
Zitat
Da die künftigen Abschlagszahlungen durch Sie anhand des für den nächsten Abrechnungszeitraum für meine Abnahmestelle geschätzten Verbrauches ermittelt werden, wollen Sie mir binnen einer Frist von 14 Tagen den für diesen Zeitraum für mich geltenden, geschätzten Verbrauch mitteilen. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Rückantwort durch Sie erhalten gehe ich davon aus, dass der bei mir geschätzte Verbrauch für den neuen Abrechnungszeitraum dem Verbrauch der letzten Abrechnung Ihrerseits in Ihrer
Schätzung entspricht. Meine  Abschlagszahlungen bleiben daher unverändert, so lange ich mein Verbrauchsverhalten (also die abgenommene Energiemenge) nicht wesentlich verändere.

Fehlt da nicht etwas? Muss da nicht konkret rein, was die GASAG abbuchen darf?
Meine  Abschlagszahlungen bleiben daher unverändert liest sich für mich wie, bitte buchen Sie das ab, was Sie bisher abgebucht haben. :?

Mag sein, dass das ein schwere Geburt mit mir ist, aber ich seh da echt nicht so ganz durch.

MfG,
Rippraff
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