Hallo,
ich beziehe mich auf den folgenden Thread, den ich wohl im falschen Bereich eröffnet und leider auch fortgeführt habe.
Entschuldigung dafür.
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5446Danke für Deine Antwort jroettges !
Die Lage beim Erdgas ist mir klar hier läuft mein Widerspruch seit 2005.
Bei Strom ist das anders.
Netzbetreiber ist hier die RWE.
Die EWE tritt nur als Stromlieferant auf. Den Strompreisen widersprochen
habe ich noch nicht.
Auf die von der EWE ausgesprochenen Kündigung habe ich, wie hier auch angeraten, nicht reagiert.
Gestern wurde mir eine Kündigungsbestätigung zugeschickt.
Dieser habe ich jetzt per Fax widersprochen.
Auf Nachfrage bei der EWE bzgl dieser Kündigungsbestätigung wurde mir mitgeteilt, dass die EWE zur Kündigung per Gesetz aufgrund der "Änderungen in Bezug auf die neuen allgemeinen Bedingungen zur
Stromlieferung" verplichtet ist.
Eine Zustimmung meinerseits sei dafür nicht erfoderlich.
Auch mein Widerspruch zur Kündigung sei vollkommen unerheblich.
Für die EWE endet das Vertragsverhältnis zum 30.04.2007.
Sollte ich bis dahin keinen neuen Vertrag bei irgendeinem Anbieter abgeschlossen haben, übernimmt automatisch der Netzbetreiber (RWE) die Stromversorgung mit "Notstrom" solange, bis ich einen neuen Vertrag
wo auch immer abgeschlossen habe.
Die Versorgung mit "Notstrom" habe ich schon einmal mitgemacht, als mein damaliger Versorger ares pleite gegangen ist.
Die KWh ist dann noch ein bischen teurer als der RWE Standardtarif.
Daher will ich einen neuen Vertrag mit der EWE schließen.
Meine Frage ist, ob ich nach diesem Vertragsabschluß, wenn die EWE das
nächste Mal die Strompreise erhöht dieser Erhöhung nach §315 widersprechen kann, ohne das die EWE von Ihren einseitigen Kündigungsrecht gebrauch machen kann ?
Gibt es andere Möglichkeiten ?
Wie gesagt für die EWE endet das Vertragsverhältnis zum 30.04.2007 !
Gruß
AnJo