Hallo,
zu dem Urteil an sich kann ich nichts sagen, da ich das Urteil nicht kenne.
Allerdings würde ich mir überlegen, ob ich einen 30 Jahre alten Tank wirklich kaufen würde. Ein Kauf kann durchaus sinnvoll sein, es kann aber im Nachhinein auch recht teuer werden, wenn es schlecht läuft. Das hängt ganz entscheidend von der Art und dem Zustand des Tanks ab.
Der Tank ist also 30 Jahre alt. Das heißt, er hat entweder eine Bitumen-Beschichtung oder er stammt aus einer frühen Baureihe der ersten Epoxidharz-beschichteten Tanks. (Ganz selten kommen von damals auch noch doppelwandige Behälter vor.)
Vom Typ der Beschichtung und den Ergebnissen der bisherigen TÜV-Prüfungen hängt nämlich ab, welche TÜV-Prüfkosten und sonstige Kosten in nächster Zeit noch auf den Tank bzw. auf dessen Eigentümer zukommen. Das sollte man abseits vom Gaspreis zumindest mit berücksichtigen, wenn man sich durchrechnet, ob sich der Kauf lohnt oder nicht.
Wenn der Tank bisher gemietet war, waren die TÜV-Prüfkosten sicherlich in der Mietgebühr mit enthalten, oder? Oder mußtet Ihr die trotzdem selber tragen?
Wenn Du den Tank kaufst, wirst Du die Prüfkosten und sonstigen Reparaturen dann künftig selbst zahlen müssen. Entweder direkt, wenn sie fällig werden, oder eventuell in Form eines Wartungsvertrages (bitte drauf achten, ob die TÜV-Prüfkosten und welche Kosten sonst noch im Wartungsvertrag mit abgedeckt sind), den Du als Eigentümer des Tanks dann mit einem Gasversorger deiner Wahl abschliessen kannst. Weiterhin sind alle 2 Jahre die äußeren Prüfungen des Behälters durch eine befähigte Person fällig. So eine äußere Prüfung kostet, wenn man sie selbst bezahlen muß, je nach Anbieter so um die 40 bis 70€. Falls Du einen Wartungsvertrag abschließt, sind die äußeren Prüfungen da meist schon mit abgedeckt. Manche freie, regionale Gasversorger machen die äußere Prüfung beim Tanken als Service kostenlos nebenbei gleich mit, auch wenn man bei denen keinen Wartungsvertrag abgeschlossen hat. Da muß man vorher einfach mal nachfragen.
Um mal noch ein bisschen näher auf die TÜV-Prüfungen einzugehen.
- Ist der Behälter Bitumen-beschichtet und besitzt keine KKS-Anlage, dann ist er alle 5 Jahre mittels Schallemissionsprüfung durch den TÜV zu prüfen.
- Ist der Behälter Bitumen-beschichtet und besitzt eine KKS-Anlage, dann ist er alle 10 Jahre mittels Schallemissionsprüfung durch den TÜV zu prüfen ODER die KKS ist alle 10 Jahre durch den TÜV zu prüfen. Falls sich bei der KKS-Prüfung durch den TÜV herausstellt, daß die KKS nicht funktionstüchtig ist/war, dann wird zusätzlich zur KKS-Prüfung durch den TÜV auch noch die Schallemissionsprüfung fällig. Zusätzlich ist dabei zu berücksichtigen, daß die KKS-Anlage zusätzlich alle 2 Jahre durch einen Fachbetrieb geprüft werden muß.
- Ist der Behälter Epoxidharz-beschichtet und die Schicht ist in Ordnung, dann wird entweder eine Einspeisemessung oder eine Schallemissionsprüfung alle 10 Jahre gemacht.
- Ist der Behälter Epoxidharz-beschichtet und die Schicht ist nicht in Ordnung und der Behälter besitzt keine KKS, dann wird eine Schallemissionsprüfung gemacht. Je nach Art bzw. "Intensität" der Korrosionsgefährdung ist diese Prüfung dann in der Regel alle 10 oder alle 5 Jahre durchzuführen
- Ist der Behälter Epoxidharz-beschichtet und die Schicht ist in Ordnung ODER der Behälter besitzt eine KKS, dann wird alle 10 Jahre entweder die KKS durch den TÜV geprüft oder es wird eine Schallemissionsprüfung gemacht. Auch hier muß aber die KKS (falls vorhanden) zusätzlich alle 2 Jahre durch einen Fachbetrieb geprüft werden.
Das mit den TÜV-Prüfungen sind erst mal nur die groben Eckpfeiler, die auf über den Daumen gepeilt 90% aller Tanks zutreffen. Wenn Du es genauer wissen willst, wie ich das einschätzen würde, müßtest Du mir noch ein paar zusätzliche Informationen nennen (Behälter-Hersteller, Baujahr, Art der Beschichtung, KKS ja oder nein, Ergebnis der letzten TÜV-Prüfung). In den Details kann es nämlich auch noch Abweichungen davon geben. Ich kann hier aber nicht auf jede kleine denkbare Möglichkeit und rechtliche und sicherheitstechnische Facette eingehen.
Letztendlich entscheidet der TÜV-Sachverständige auf Grundlage der Umstände vor Ort und aufgrund des Zustands des Tanks und seines Prüfergebnisses vor Ort, welche maximalen Prüffristen er festlegt und welches Prüfverfahren er künftig empfiehlt.
Folgende Kosten mußt Du also in deine Überlegungen bezüglich des Tank-Kaufs mit einbeziehen:
- TÜV-Prüfkosten alle 10 oder 5 Jahre (je nach Art des Behälters)
- Kosten der 2jährigen äußeren Prüfung
- Kosten der 2jährigen KKS-Prüfung, falls eine KKS vorhanden ist.
- eventuell Reparaturkosten, falls bei der TÜV-Prüfung Mängel festgestellt werden
Wie gesagt kann man einiges oder alles davon auch über einen Wartungsvertrag mit abdecken. Der kostet aber je nach Umfang und Abdeckung des Vertrags natürlich auch Geld, aber er kann finanzielle Risiken durchaus mit abfedern. Man sollte sich den konkreten Vertrag vorher genau anschauen, um zu gucken, was der Vertrag mit abdeckt und was nicht.
Wenn man allerdings als Privateigentümer keinen Wartungsvertrag abschließt, muß man sich der Tatsache bewußt sein, daß man alle Prüfkosten, alle Wartungs- und eventuelle Reparaturkosten selber tragen muß. Man ist dann auch selber dafür verantwortlich, die äußeren Prüfungen, die TÜV-Prüfung, eventuelle Prüfungen der KKS-Anlage usw. fristgerecht in Auftrag zu geben und zu organisieren. Man muß dabei auch wissen, daß kein Gasversorger den Tank mehr betanken darf und wird, wenn die bis dahin fälligen Prüfungen nicht durchgeführt wurden. Das gilt insbesondere für die TÜV-Prüfung. Oder wenn zum Beispiel die 2jährigen KKS-Prüfungen durch einen Fachbetrieb nicht durchgeführt wurden, kann der TÜV-Sachverständige die Prüffrist für die TÜV-Prüfung gerechtfertigterweise von 10 auf 5 Jahre verkürzen und/oder zusätzlich weitere Prüfverfahren verordnen.
Summa summarum: Als Eigentümer ohne Wartungsvertrag kann man zwar Geld sparen, aber man muß sich dann eben auch wirklich kümmern. Wenn man das dann schleifen läßt, kann es im Nachgang umso teurer werden.
So ein 30 Jahre alter Tank ist vielleicht maximal noch 500€ wert, zumal Ihr ja auch schon 30 Jahre lang Miete gezahlt habt. Ich habe aber auch schon gehört, daß manche Gasversorger ein Vielfaches davon für den Tank verlangen. Ich denke, die Erdarbeiten zum Ausbuddeln und der Abtransport des Tanks wären nicht gerade günstiger. Ob und wie und zu welchen Kosten Ihr aus dem Vertrag rauskommt, kann ich aber nicht vorhersagen. Ich kenne ja euren Vertrag nicht. Dazu müßt Ihr einfach mal in eurem Vertrag nachlesen, gegebenenfalls mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen. Aber selbst wenn ich den Vertrag kennen würde, könnte und würde ich mich nicht dazu äußern. Ich bin eben kein Anwalt und habe als Prüfer in der Regel mit irgendwelchen Verträgen von Gasversorgern nichts zu tun.
Die Rohrleitung vom Behälter zum Haus und auch der Druckregler am Behälter gehört aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Euch. Das ist eigentlich immer so. In der Regel gehört dem Gasversorger NUR der Behälter und die Armaturen, die direkt am Behälter dran sind. Deswegen kann der Euch auch nicht die Leitung einfach aus der Erde reißen.
Letzteres und vorletzteres gilt erst mal für den Fall, daß jeder von Euch in eurer Reihenhaussiedlung seinen eigenen Tank hat. Wenn Ihr aber alle zusammen einen Gemeinschaftstank habt, an dem alle Häuser dran hängen, dann kann es sich eventuell etwas anders verhalten. Es gibt da manchmal komische Konstellationen, steht aber sicherlich auch irgendwo in eurem Vertrag.
Das von Dir erwähnte Urteil kenne ich wie gesagt nicht, da ich mit Verträgen von Gasversorgern im Grunde nichts zu tun habe und ich mich auch nicht damit beschäftigt habe. Dazu kann Dir hier jemand anders hier aus dem Forum aber vielleicht Auskunft geben.
Mit bestem Gruß,
TÜV-SV