Hallo,
für den Fall daß man einen Eigentumsnachweis nicht mehr beibringen kann, könnte es eine Möglichkeit sein, dem Gashändler schriftlich eine eidesstattliche Versicherung zu geben, daß man Eigentümer des Tanks ist. Das ist absolut zulässig im Vertrags- bzw. Zivilrecht.
Der Grund, warum freie Händler meist einen Eigentumsnachweis verlangen, ist ja, daß sie keine Tanks betanken dürfen, die einem anderen Gasversorger gehören.
Wenn Du dem Händler schriftlich eine eidesstattliche Versicherung gibst, daß der Tank dein Eigentum ist (Das Wort "Eigentum" sowie die Behälternummer und der Standort/Adresse des Behälters sollte in der Versicherung auch explizit so benutzt werden), ist er aus dieser Haftung heraus, da er davon ausgehen kann, daß Du keine falsche eidesstattliche Versicherung abgeben wirst.
Das müßte eigentlich jeder Gashändler mit ein bisschen Hausverstand so anerkennen.
Allerdings solltest Du Dir dann sicher sein, daß Du auch wirklich Eigentümer des Tanks bist. Denn wenn dem nicht so sein sollte und es (vor Gericht) zum Streit kommt zwischen dem Gashändler und einem eventuellen wirklichen Eigentümer, wird der Gashändler deine eidesstattliche Versicherung zücken. Und eine eidesstattliche Versicherung ist genau deshalb zur Glaubhaftmachung einer Behauptung zugelassen, weil die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung eine Straftat ist, die mit hoher Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Haft zu ahnden ist.
Wenn Du Dir aber wirklich sicher bist, daß der Tank Dir gehört, sollte das ja kein Problem darstellen.
Mit bestem Gruß,
TÜV-SV