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Autor Thema: Füssiggastank  (Gelesen 6743 mal)

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Offline angeljuppy

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Füssiggastank
« am: 03. Mai 2016, 01:08:24 »
Hallo zusammen,
ich habe dieses Jahr, wie 13 andere Eigentümer in einer Reihenhaussiedlung die Absicht, unseren Flüssiggasliefervertrag bei Westf***** zu kündigen. Wir haben einen erdgedeckten Gastank, der mittlerweile 30Jahre alt ist. Ebenso die Gasleitungen zu den einzelnen Häusern. Bei Kündigung wird die Lieferfirma den Tank ausbauen wollen und eventuel auch die Leitungen. Mir ist da ein Gerichtsurteil im Kopf. Dabei wurde die Gasfirma verurteilt, den alten Gastank dem Kunden zu verkaufen, weil das Ausgraben des Tanks den Wert der Anlage übersteigt.

Jetzt meine Frage: Stimmt das mit dem Urteil?
                              Da unser Tank schon 30 Jahre auf dem Puckel hat, könnte das auch bei uns greifen?


« Letzte Änderung: 03. Mai 2016, 01:13:06 von angeljuppy »

Offline TÜV-SV

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Re: Füssiggastank
« Antwort #1 am: 03. Mai 2016, 23:45:25 »
Hallo,

zu dem Urteil an sich kann ich nichts sagen, da ich das Urteil nicht kenne.

Allerdings würde ich mir überlegen, ob ich einen 30 Jahre alten Tank wirklich kaufen würde. Ein Kauf kann durchaus sinnvoll sein, es kann aber im Nachhinein auch recht teuer werden, wenn es schlecht läuft. Das hängt ganz entscheidend von der Art und dem Zustand des Tanks ab.

Der Tank ist also 30 Jahre alt. Das heißt, er hat entweder eine Bitumen-Beschichtung oder er stammt aus einer frühen Baureihe der ersten Epoxidharz-beschichteten Tanks. (Ganz selten kommen von damals auch noch doppelwandige Behälter vor.)
Vom Typ der Beschichtung und den Ergebnissen der bisherigen TÜV-Prüfungen hängt nämlich ab, welche TÜV-Prüfkosten und sonstige Kosten in nächster Zeit noch auf den Tank bzw. auf dessen Eigentümer zukommen. Das sollte man abseits vom Gaspreis zumindest mit berücksichtigen, wenn man sich durchrechnet, ob sich der Kauf lohnt oder nicht.
Wenn der Tank bisher gemietet war, waren die TÜV-Prüfkosten sicherlich in der Mietgebühr mit enthalten, oder? Oder mußtet Ihr die trotzdem selber tragen?
Wenn Du den Tank kaufst, wirst Du die Prüfkosten und sonstigen Reparaturen dann künftig selbst zahlen müssen. Entweder direkt, wenn sie fällig werden, oder eventuell in Form eines Wartungsvertrages (bitte drauf achten, ob die TÜV-Prüfkosten und welche Kosten sonst noch im Wartungsvertrag mit abgedeckt sind), den Du als Eigentümer des Tanks dann mit einem Gasversorger deiner Wahl abschliessen kannst. Weiterhin sind alle 2 Jahre die äußeren Prüfungen des Behälters durch eine befähigte Person fällig. So eine äußere Prüfung kostet, wenn man sie selbst bezahlen muß, je nach Anbieter so um die 40 bis 70€. Falls Du einen Wartungsvertrag abschließt, sind die äußeren Prüfungen da meist schon mit abgedeckt. Manche freie, regionale Gasversorger machen die äußere Prüfung beim Tanken als Service kostenlos nebenbei gleich mit, auch wenn man bei denen keinen Wartungsvertrag abgeschlossen hat. Da muß man vorher einfach mal nachfragen.

Um mal noch ein bisschen näher auf die TÜV-Prüfungen einzugehen.
  • Ist der Behälter Bitumen-beschichtet und besitzt keine KKS-Anlage, dann ist er alle 5 Jahre mittels Schallemissionsprüfung durch den TÜV zu prüfen.
  • Ist der Behälter Bitumen-beschichtet und besitzt eine KKS-Anlage, dann ist er alle 10 Jahre mittels Schallemissionsprüfung durch den TÜV zu prüfen ODER die KKS ist alle 10 Jahre durch den TÜV zu prüfen. Falls sich bei der KKS-Prüfung durch den TÜV herausstellt, daß die KKS nicht funktionstüchtig ist/war, dann wird zusätzlich zur KKS-Prüfung durch den TÜV auch noch die Schallemissionsprüfung fällig. Zusätzlich ist dabei zu berücksichtigen, daß die KKS-Anlage zusätzlich alle 2 Jahre durch einen Fachbetrieb geprüft werden muß.
  • Ist der Behälter Epoxidharz-beschichtet und die Schicht ist in Ordnung, dann wird entweder eine Einspeisemessung oder eine Schallemissionsprüfung alle 10 Jahre gemacht.
  • Ist der Behälter Epoxidharz-beschichtet und die Schicht ist nicht in Ordnung und der Behälter besitzt keine KKS, dann wird eine Schallemissionsprüfung gemacht. Je nach Art bzw. "Intensität" der Korrosionsgefährdung ist diese Prüfung dann in der Regel alle 10 oder alle 5 Jahre durchzuführen
  • Ist der Behälter Epoxidharz-beschichtet und die Schicht ist in Ordnung ODER der Behälter besitzt eine KKS, dann wird alle 10 Jahre entweder die KKS durch den TÜV geprüft oder es wird eine Schallemissionsprüfung gemacht. Auch hier muß aber die KKS (falls vorhanden) zusätzlich alle 2 Jahre durch einen Fachbetrieb geprüft werden.

Das mit den TÜV-Prüfungen sind erst mal nur die groben Eckpfeiler, die auf über den Daumen gepeilt 90% aller Tanks zutreffen. Wenn Du es genauer wissen willst, wie ich das einschätzen würde, müßtest Du mir noch ein paar zusätzliche Informationen nennen (Behälter-Hersteller, Baujahr, Art der Beschichtung, KKS ja oder nein, Ergebnis der letzten TÜV-Prüfung). In den Details kann es nämlich auch noch Abweichungen davon geben. Ich kann hier aber nicht auf jede kleine denkbare Möglichkeit und rechtliche und sicherheitstechnische Facette eingehen.
Letztendlich entscheidet der TÜV-Sachverständige auf Grundlage der Umstände vor Ort und aufgrund des Zustands des Tanks und seines Prüfergebnisses vor Ort, welche maximalen Prüffristen er festlegt und welches Prüfverfahren er künftig empfiehlt.

Folgende Kosten mußt Du also in deine Überlegungen bezüglich des Tank-Kaufs mit einbeziehen:
  • TÜV-Prüfkosten alle 10 oder 5 Jahre (je nach Art des Behälters)
  • Kosten der 2jährigen äußeren Prüfung
  • Kosten der 2jährigen KKS-Prüfung, falls eine KKS vorhanden ist.
  • eventuell Reparaturkosten, falls bei der TÜV-Prüfung Mängel festgestellt werden

Wie gesagt kann man einiges oder alles davon auch über einen Wartungsvertrag mit abdecken. Der kostet aber je nach Umfang und Abdeckung des Vertrags natürlich auch Geld, aber er kann finanzielle Risiken durchaus mit abfedern. Man sollte sich den konkreten Vertrag vorher genau anschauen, um zu gucken, was der Vertrag mit abdeckt und was nicht.
Wenn man allerdings als Privateigentümer keinen Wartungsvertrag abschließt, muß man sich der Tatsache bewußt sein, daß man alle Prüfkosten, alle Wartungs- und eventuelle Reparaturkosten selber tragen muß. Man ist dann auch selber dafür verantwortlich, die äußeren Prüfungen, die TÜV-Prüfung, eventuelle Prüfungen der KKS-Anlage usw. fristgerecht in Auftrag zu geben und zu organisieren. Man muß dabei auch wissen, daß kein Gasversorger den Tank mehr betanken darf und wird, wenn die bis dahin fälligen Prüfungen nicht durchgeführt wurden. Das gilt insbesondere für die TÜV-Prüfung. Oder wenn zum Beispiel die 2jährigen KKS-Prüfungen durch einen Fachbetrieb nicht durchgeführt wurden, kann der TÜV-Sachverständige die Prüffrist für die TÜV-Prüfung gerechtfertigterweise von 10 auf 5 Jahre verkürzen und/oder zusätzlich weitere Prüfverfahren verordnen.
Summa summarum: Als Eigentümer ohne Wartungsvertrag kann man zwar Geld sparen, aber man muß sich dann eben auch wirklich kümmern. Wenn man das dann schleifen läßt, kann es im Nachgang umso teurer werden.

So ein 30 Jahre alter Tank ist vielleicht maximal noch 500€ wert, zumal Ihr ja auch schon 30 Jahre lang Miete gezahlt habt. Ich habe aber auch schon gehört, daß manche Gasversorger ein Vielfaches davon für den Tank verlangen. Ich denke, die Erdarbeiten zum Ausbuddeln und der Abtransport des Tanks wären nicht gerade günstiger. Ob und wie und zu welchen Kosten Ihr aus dem Vertrag rauskommt, kann ich aber nicht vorhersagen. Ich kenne ja euren Vertrag nicht. Dazu müßt Ihr einfach mal in eurem Vertrag nachlesen, gegebenenfalls mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen. Aber selbst wenn ich den Vertrag kennen würde, könnte und würde ich mich nicht dazu äußern. Ich bin eben kein Anwalt und habe als Prüfer in der Regel mit irgendwelchen Verträgen von Gasversorgern nichts zu tun.

Die Rohrleitung vom Behälter zum Haus und auch der Druckregler am Behälter gehört aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Euch. Das ist eigentlich immer so. In der Regel gehört dem Gasversorger NUR der Behälter und die Armaturen, die direkt am Behälter dran sind. Deswegen kann der Euch auch nicht die Leitung einfach aus der Erde reißen.

Letzteres und vorletzteres gilt erst mal für den Fall, daß jeder von Euch in eurer Reihenhaussiedlung seinen eigenen Tank hat. Wenn Ihr aber alle zusammen einen Gemeinschaftstank habt, an dem alle Häuser dran hängen, dann kann es sich eventuell etwas anders verhalten. Es gibt da manchmal komische Konstellationen, steht aber sicherlich auch irgendwo in eurem Vertrag.

Das von Dir erwähnte Urteil kenne ich wie gesagt nicht, da ich mit Verträgen von Gasversorgern im Grunde nichts zu tun habe und ich mich auch nicht damit beschäftigt habe. Dazu kann Dir hier jemand anders hier aus dem Forum aber vielleicht Auskunft geben.


Mit bestem Gruß,
TÜV-SV
« Letzte Änderung: 04. Mai 2016, 00:35:58 von TÜV-SV »
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

Offline angeljuppy

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Re: Füssiggastank
« Antwort #2 am: 04. Mai 2016, 01:23:16 »
Hallo TÜV-SV,
erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. Die alte Firma hat im 10 Jahres intervall prüfen lassen. So, wie Sie schreiben, ist das wohl keine gute Idee, den alten Tank zu übernehmen. Wir hätten da auch schon einen anderen Anbieter gefunden. Der würde uns einen Tank vermieten. Aber mit der Miete ist das auch so eine Sache mit der Belieferung. Da müssten wir, wie schon in anderen Beiträgen zu lesen war und ist, aufpassen, ob der Anbieter das alleinige recht zur Befüllung hat. Vom Gaspreis her ist der neue 2 cent billiger als der alte(6,5 Cent/Kwh. Auch der Grundpreis ist günstiger. Und für die Tankmiete käme auf jeden der 14 Eigentümer 2,72€ im Monat zu. Wenn ich das so schreibe, dann kommt für uns eigendlich nur die Miete in Frage.
Das mit dem Urteil ist wohl schon zu lange her. Ich habe auch schon im Netz ausschau gehalten, aber noch nichts gefunden. Ich denke, der Fall ist erledigt.
Nochmals vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Viele Grüße
angeljuppy

Offline TÜV-SV

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Re: Füssiggastank
« Antwort #3 am: 04. Mai 2016, 07:54:28 »
Hallo,

wie groß ist denn der Tank, wenn da 14 Parteien dran hängen?

In welchem Intervall die Firma den Gastank prüfen läßt, entscheidet nicht der Gasversorger, sondern letztlich der TÜV-Sachverständige, der den Tank geprüft hat. Wenn der Tank in gutem Zustand ist, bleibt es bei 10 Jahren. Wenn der Tank in schlechtem Zustand ist, kann er die Prüffrist verkürzen. Das hängt von vielen Faktoren ab.

Wenn wirklich 14 Parteien an dem Tank dran hängen und für jeden die Miete nur 2,72€ im Monat wären, hört sich das günstig an, sind aber trotzdem 4.600€ in einem 10-Jahresintervall (alle 14 Parteien zusammengerechnet). Dazu kommt noch der wahrscheinlich deutlich höhere Gaspreis, als Sie ihn bei völlig freier Lieferantenwahl erzielen könnten. Dabei sollte man sich auch ganz genau im Vertrag anschauen, wie lang der Lieferant, von dem Sie den Tank mieten, den aktuellen Gaspreis beibehält. Der kann den Preis nämlich in ein paar Jahren auch deutlich erhöhen, aber dann hängen Sie schon im Mietvertrag drin und kommen vielleicht nicht mehr raus. Sowas soll schon vorgekommen sein .......
Für den Preis von 4.600€ könnten Sie sicher einen Tank kaufen (je nach Größe zwischen 2000 und 5000€ plus Kosten für Einlagerung und Inbetriebnahme). Und Sie müssen bei 14 Parteien sicher relativ oft tanken, d.h. über einen günstigeren Gaspreis bei völlig freier Lieferantenwahl können Sie zusätzlich noch eine Menge sparen (Man sollte immer auf die 14 Parteien hochrechnen). Mit der Ersparnis können Sie dann auch locker die 10jährigen TÜV-Prüfkosten abdecken und die 2jährigen äußeren Prüfungen und hätten immer noch Polster für eventuelle Reparaturen, die aber sicher in den ersten 20 Lebensjahren eines Tanks nicht auftreten sollten. Und selbst wenn da mal was fällig ist, geht das ja auch immer geteilt durch die 14 Parteien. Das finanzielle Risiko ist da also absolut erträglich.

Also wenn wirklich 14 Parteien an dem jetzigen Tank dran hängen, dann lohnt sich eventuell auch der Kauf des jetzigen Tanks noch (hängt wie gesagt davon ab, in welchem Zustand er ist, welche Beschichtung er hat, ob er eine KKS besitzt und folglich wie oft er geprüft werden muß). 10 Jahre Lebenszeit hat der Tank mindestens noch vor sich, wahrscheinlich sogar länger.
Und wenn Sie jetzt oder nach der Lebenszeit des alten Tanks einen neuen Tank brauchen, dann würde ich in Ihrem Fall (Fixkosten und sonstige finanzielle Risiken teilen sich durch 14 Parteien) auf jeden Fall zu einem Eigentumstank raten (Über den Gaspreis bei freier Lieferantenwahl können Sie wirklich eine Menge Geld sparen, zumal wenn Sie so viel tanken müssen bei 14 Parteien).

D.h. Sie müßten dann eine Gasfirma finden, die Ihnen den Tank auf Rechnung aufstellt und in Betrieb nimmt. Meistens fordern die dann noch, daß Sie die allererste Befüllung von denen vornehmen lassen und danach können Sie dann den Lieferanten frei wählen. Wenn bei der Einlagerung bei einem unterirdischen Tank alles richtig gemacht wird, kann da eigentlich nicht viel passieren. Ein oberirdischer Tank wäre noch günstiger und noch weniger risikobehaftet, aber für Privathaushalte ist bei 2,9 Tonnen bzw. 6400 ltr. Tankgröße oberirdisch Schluß und Sie brauchen bei 14 Parteien sicher einen größeren Tank.
Und bei 14 Parteien wird sich sicher auch ein Nachbar finden, der ein bisschen mit darauf achtet, daß alle 2 Jahre im Rahmen eines Tankvorgangs die äußere Prüfung mit erledigt wird und daß nach 10 Jahren die erste TÜV-Prüfung gemacht wird.
Wenn Sie den Tank mieten, zahlen Sie natürlich Miete und wahrscheinlich einen deutlich höheren Gaspreis, müssen sich dafür aber um nichts mehr kümmern.
Hat alles Vor- und Nachteile.

Wie gesagt ist das alles aber nur meine persönliche Meinung im Rahmen einer Ferndiagnose. Wie die Verhältnisse dann bei Ihnen konkret vor Ort sind, kann ich ja nicht wissen. Dafür kenne ich zu wenig Details. Durchrechnen und entscheiden müssen das letztlich Sie selbst und Ihre Nachbarn.

Mit bestem Gruß,
TÜV-SV
« Letzte Änderung: 04. Mai 2016, 08:04:33 von TÜV-SV »
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

Offline angeljuppy

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Re: Füssiggastank
« Antwort #4 am: 05. Mai 2016, 02:16:46 »
Hi,
Der vorhandene Tank ist ein 12000Liter Tank. Der wird, so wie es aussieht, weiter im 10 Jahres Rhytmus geprüft. Wir sind alle der Meinung, dass der Tank noch etwa 20 Jahre hält.Aber Westfalen ist nicht dafür bekannt, den Tank an den Kunden zu verkaufen! Der Neue Anbieter vermietet uns die neuen Tanks (2x6400Liter) für 38€ im Monat. Das macht 2,72€ pro Eigentümer. Der Gaspreis liegt jetzt bei dem alten Anbieter bei 6,5 cent Brutto pro Kwh und der Grundpreis bei 8,53 pro Monat. Bei dem neuen mit der Miete würde der Preis bei 4,5 cent Brutto pro Kwh liegen. Der Grundpreis bei 4,76 pro Monat. Die Prüfungen sind bei dem Neuen Anbieter auch schon im Preis inbegriffen.
Die sehen zu, dem Kunden bei Kündigung noch ordentlich Kosten aufzubürden. Vieleicht überlegt er es sich ja nochmal anders? Aber nach 30 Jahren Abzocke bei dem alten Anbieter sind wir es Leid, immer wieder, jedes Jahr um den Preis kämpfen zu müssen. Da wird mit allen Tricks gearbeitet.
Gruß
angeljuppy

Offline TÜV-SV

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Re: Füssiggastank
« Antwort #5 am: 07. Mai 2016, 01:26:10 »
Der Neue Anbieter vermietet uns die neuen Tanks (2x6400Liter) für 38€ im Monat. Das macht 2,72€ pro Eigentümer.

Also sind es zwei Tanks. Das ist verständlich, denn damit könnt Ihr fast 11.000 ltr (etwas weniger als 6 Tonnen) tanken, ohne daß die Lageranlage(n) von der Behörde speziell genehmigt werden muß, da es ja 2 Mal 2,9 Tonnen sein werden, statt 1 Mal mehr als 2,9 bzw. 3 Tonnen. Ich vermute, Euer jetziger 12.000ltr-Tank ist derart reduziert, daß er nur mit maximal 2,9 Tonnen befüllt werden kann.

Für 2 Tanks wäre der Mietpreis durchaus OK, zumal wenn die äusseren und inneren Prüfungen usw. für beide Tanks im Mietpreis ja auch schon mit drin sind. Das ist jedenfalls keine Abzocke. Schliesslich muß man diesem Gasanbieter auch zugestehen, daß er an der Sache ja auch noch was verdienen muß. Schliesslich trägt er als Vermieter ja dann auch das gesamte finanzielle Risiko für Wartung, Prüfung und Instandhaltung der beiden Tanks. Und seine Mitarbeiter wollen ja auch bezahlt werden.

Der Gaspreis liegt jetzt bei dem alten Anbieter bei 6,5 cent Brutto pro Kwh und der Grundpreis bei 8,53 pro Monat. Bei dem neuen mit der Miete würde der Preis bei 4,5 cent Brutto pro Kwh liegen. Der Grundpreis bei 4,76 pro Monat. Die Prüfungen sind bei dem Neuen Anbieter auch schon im Preis inbegriffen.

Wie gesagt ... Ihr solltet in eurem neuen Vertrag beim potentiell neuen Anbieter trotzdem mal schauen, wie Preiserhöhungen gehandhabt werden. Könnt Ihr Euch wirklich dagegen wehren, wenn der neue Anbieter seine Preise plötzlich um 30% erhöht? Eventuell könnte es da helfen, mal ein paar Informationen einzuholen, ob sowas bei Eurem eventuell bald neuen Anbieter in den letzten 10 Jahren schon mal vorgekommen ist. Ich hoffe natürlich für Euch, daß Ihr da einen fairen und zuverlässigen Anbieter gefunden habt (Die gibt es tatsächlich.), aber "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" ....


Mit bestem Gruß,
TÜV-SV

Zu mir:
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Offline angeljuppy

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Re: Füssiggastank
« Antwort #6 am: 07. Mai 2016, 23:57:39 »
Hi,
unser neue Anbieter wird voraussichtlich TOP-Gas in Herten. Hat jemand Erfahrungen mir der Firma? Ich hatte bei den Kontakten immer ein gutes Gefühl.
Auf jeden Fall werden wir uns noch einige informationen einholen. Wir hatten schon einen Ortstermin bei uns mit den neuen Anbieter. Er sagt, er sei dauerhaft so günstig. Er hat keine Lieferverträge. Jetzt kommt es darauf an, ob in seinen Tank-Mietverträgen nicht doch noch ein Ausschluß von Fremdbetankung existiert. Das wäre dann allerdings das gleiche wie bei Westfalen. Wir hätten dann wieder eine Abhängigkeit, die wir nicht mehr wollen. Na, mal sehen, wie sich die Angelegenheit entwickelt. Jetzt müssen wir erstmal Westfalen loswerden. Das wird noch schwer genug.

 

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