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Hallo zusammen,als ehemaliger Energen Süd-, TeldaFax-, Flexstrom- ,Löwenzahn- und Almadokunde (bei den 4 erstgenannten passenderweise immer im jeweiligen Jahr der Insolvenz) dachte ich eigentlich, dass es irgendwann nur noch besser werden kann. Na ja, so kann man sich täuschen...GrüsseMartin
... als ehemaliger ... TeldaFax-, Flexstrom- , Löwenzahn- und Almado-Kunde ... dachte ich eigentlich, dass es irgendwann nur noch besser werden kann. Na ja, so kann man sich täuschen...Seit vorgestern, 01.02.2015, werde ich von der BEV mit Strom versorgt. ...
Was mich wundert ist, dass Sie sich, trotz vermutlich einschlägig negativer Erfahrungen, immer wieder auf solche Energieversorger einlassen.
(...) Eine Verrechnung bzw. Überweisung zusammen mit meinem Guthaben ist seitens der BEV nicht vorgesehen. Stattdessen ist ein Beiblatt mit einem Angebot über ein "Bonus-Upgrade" beigefügt. Hier kann man anstelle der Auszahlung des Bonus einen 32 Zoll- Fernseher von Samsung im Wert von angeblich 399 € bekommen. (...)
Nimmt der Kunde ein solches Angebot nicht ausdrücklich an, bleibt der Anspruch des Kunden auf Gewährung eines Bonus nach Maßgabe der Ziffer 4.1 unberührt.
Soviel ich weiß, darf das Guthaben nicht einfach dem Kundenkonto gutgeschrieben werden - oder liege ich da falsch? Morgen geht eine Email an den Kundenservice, mit sofortiger Auszahlung binnen 7 Tagen.
Da ich nicht mit separaten Schreiben über eine Preiserhöhung informiert wurde - außer vielleicht durch grau hinterlegten Vertragsrelevanten Informationen, die ja wohl erst ab 1.09.2016 gelten, habe ich vor den Stromlieferungsvertrag kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung sollte mir hier zustehen.
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