@ Core2max,
1. Es ist doch schon weiter oben gesagt worden: „Mal abwarten, was unter "umgehend" zu verstehen ist.“ Nun warten Sie doch mal 2-3 Tage ab, ob der Laden seine Zusage einhält und Ihnen kurzfristig eine korrigierte Rechnung zuschickt. Danach sehen Sie weiter.
2. Keiner hier im Forum kennt die Originale Ihres Vertrages und Ihrer beanstandeten Rechnung.
Die Frage, ob die unterstellte EEG-Preiserhöhung als wirksam zu bewerten ist, hängt von zwei Faktoren ab:
a) vom Abschlussdatum Ihres Liefervertrages (wann ist der Vertrag geschlossen wurden), vor dem 15.10. oder nach dem 15.10. d. Js.,
b) von Ihrer persönlichen Einschätzung der Wirksamkeit der Preisänderungsklausel gemäß AGB Ziff. 8 (1) u. (5). Es obliegt ausschließlich Ihrer Entscheidung, gegen diese Klausel wegen ihrer vermeintlichen Unwirksamkeit vorzugehen und auch alle Konsequenzen - evtl. einer rechtlichen Überprüfung - daraus zu tragen. Der Laden ist mit einer Feststellungsklage schnell bei der Hand.
Ihre Aussage: „Diese Mitteilung hätte ja sogar laut den eigenen AGB erfolgen müssen“ erschließt sich nicht aus den AGB.