Ist dem Vergleichsvorschlag womöglich (tendenziell) zu entnehmen, wie das Gericht den Sachverhalt bewertet ?
Vllt. sollten Sie sich jetzt doch besser anwaltlich beraten und vertreten lassen, bevor es ganz "in die Hose" geht
(auch bzgl. eines -per Widerklage geltend zu machenden?- Bonusanspruchs) ??
Der Vergleichsvorschlag besteht genau aus diesen 3 Punkten. Eine Begründung des Vorschlages o.ä. gibt es nicht.
Ich habe nun fast 3 Wochen Zeit eine Stellungnahme einzureichen. Dies werde ich tun. Darüberhinaus werde ich nachfragen ob eine Akteneinsicht möglich ist um etwaige weitere Korrespondenz der Klägerseite zu erhalten. Grundsätzlich gehe ich jedoch weiterhin davon aus, dass meine Klageerwiderung ausreichend ausführlich, begründet und mit Nachweisen belegt war.
Edit: Ergänzend dazu:
Aus Punkt 1 dürften keine neuen Forderungen entstehen. Der Abschlag wurde ja bereits vor dem 06.12. überwiesen. [Edit2: Zumindest kann ich mir nicht vorstellen, dass das Gericht eine doppelte Bezahlung in diesem Punkt verlangt]
Punkt 2 könnte brenzlig werden, für den Fall das hierdurch der Bonus verloren geht.
Punkt 3 wäre verkraftbar.