Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein  (Gelesen 72757 mal)

0 Mitglieder und 6 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #90 am: 08. Dezember 2014, 12:43:25 »
[...]
"Der Abschlag [...] war bereits am 01.11.2014 fällig. ... ."
[...]

So ist es. Für den "Verzug" sind insoweit das Schreiben vom 12.11., der Zustellungszeitpunkt der Klageschrift und die 30 Tagefrist gem. § 286 (3) BGB nicht von Bedeutung.

Und die Zahlung ca. am 23.11. ist inkonsequent, das könnte eher als "Schuldeingeständnis" gewertet werden. Alles in allem halt ein unnötiger Nebenkriegsschauplatz!  ::)
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Core2max

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 41
  • Karma: +0/-0
Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #91 am: 31. Dezember 2014, 17:03:07 »
Stelle Almado die Rechnung schriftlich oder per Email zu? Bei sind ja bald 6 Wochen um und ich warte noch.  Guten Rutsch allerseits

Gesendet von meinem XT1052 mit Tapatalk


Offline findus14472

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 36
  • Karma: +2/-0
Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #92 am: 31. Dezember 2014, 19:02:55 »
Meine 1. Abrechnung, sowie die zwei nachfolgenden und  abgeänderten Rechnungen kamen per Email.
Wünsche ebenso  allen einen  "Guten Rutsch".

Offline Harris

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 31
  • Karma: +0/-0
Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #93 am: 05. Januar 2015, 17:27:18 »
Da ich jetzt keinen neuen Thread aufmachen wollte... gibt es irgendwo eine Beispielszählerstandsübermittlung? Also mit Verweis auf die 6-Wochen Frist etc. die ich mir abändern könnte? Was würdet ihr alles mit "reinpacken"?


Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #94 am: 05. Januar 2015, 18:40:18 »
... Was würdet ihr alles mit "reinpacken"?

Das wurde hier im Forum in verschiedenen 365AG-Threads doch schon zigmal angesprochen!
Wenden Sie sich per PM an den User Didakt, er wird sein bewährtes Musterschreiben sicherlich zur Verfügung stellen, wobei die "Besonderheiten" aufgrund Ihres anhängigen Verfahrens zu berücksichtigen sind.

Nachtrag: Die Nutzung der Funktion "Suche" und Eingabe "Zählerstandsmitteilung" hilft auch weiter !
« Letzte Änderung: 05. Januar 2015, 18:52:26 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Core2max

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 41
  • Karma: +0/-0
Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #95 am: 06. Januar 2015, 09:03:24 »
Heute Nacht war es soweit.. Die Rechnung ist da. Ich soll noch etwas nachzahlen. Laut der Aufstellung wurde vom Nov.2013 bis Dez.2013 ein anderer Preis pro KwH berechnet als von Jan 2014 bis Nov 2014. Es hat laut dieser Rechnung also eine Tariferhöhungen für meinen Pakettarif gegeben!!?  Der Bonus wurde auch nicht berücksichtigt. 

Und was soll ich hier von halten?

In Ihrem Kundenbereichhttps://www.immergruen-energie.de/vertragserklaerungen/haben Sie die Möglichkeit einige Angaben zu etwaigen Besonderheiten an Ihrer Abnahmestelle zu machen. Aus Ihren Angaben wird ein pdf erzeugt. Bitte senden Sie uns dieses zu. Anhand Ihrer Angaben wird ermittelt, ob an Ihrer Abnahmestelle ein Sondertarif anzuwenden ist. Unter Berücksichtigung des Vertragsverlaufes und Ihrer persönlichen Voraussetzungen kann ferner nachträglich eine Abänderung des ausgewiesenen Tarifs erfolgen (Vorbehalt der Nachprüfung gemäß AGB). Hierüber erhalten Sie gesonderte Nachricht. Wir empfehlen Ihnen bis dahin von weiterer Kontaktaufnahme außerhalb dieses Vorganges abzusehen, da eine Mehrfachbearbeitung zu unerwünschten Verzögerungen führt.
 
Wollen die keine Einschreiben mehr?

Hmm also erstmal widersprechen oder gleich die Schlichtungsstelle einschalten?

Edit; gerade nochmal ein zweites mal gelesen...

In Fettschrift wird ein Verbrauch von 3952 KwH angegeben.
Für den ersten o.g Zeitraum eine Teilmenge von 438,24 KwH (geschätzt ?) und für den zweiten Zeitraum 3961,76,KwH. 
Das zusammen ergibt ja dann das Paket von 4400KwH.


Gesendet von meinem XT1052 mit Tapatalk
« Letzte Änderung: 06. Januar 2015, 09:41:05 von Core2max »

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #96 am: 06. Januar 2015, 17:53:39 »
... Laut der Aufstellung wurde vom Nov.2013 bis Dez.2013 ein anderer Preis pro KwH berechnet als von Jan 2014 bis Nov 2014. Es hat laut dieser Rechnung also eine Tariferhöhungen für meinen Pakettarif gegeben!!?  Der Bonus wurde auch nicht berücksichtigt. ... 
[...]
Hmm also erstmal widersprechen oder gleich die Schlichtungsstelle einschalten? ...

Mit Wirkung ab 01.01.2014 wurden Erhöhungen der EEG-Umlage etc. von almado/365 AG "weitergereicht". Die rechtliche Wirksamkeit dieser Preiserhöhung um knapp 1 Ct/kWh brutto dürfte mangels eingeräumtem Sonder-kündigungsrecht zweifelhaft sein. SIE müssen entscheiden, ob es sich wirklich lohnt, wg. rd. 39 Euro zu streiten (die Bezahlung dieses Preiserhöhungsbetrages könnte man im Rahmen des Schlichtungsverfahrens "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" anbieten, sofern die Bonusauszahlung durch almado/365 AG innerhalb einer zu benennenden Frist erfolgt).

Falls der vertraglich vereinbarte Bonus nicht vergütet wurde, dann ist das nicht hinnehmbar. Ein Widerspruch mit erneuter Fristsetzung erübrigt sich m.E., wenn Sie die Bonus-Gutschrift bereits mit der Übermittlung des Schluss-zählerstandes explizit eingefordert haben (bspw. gemäß dem Muster-Schreiben von Didakt). Erfahrungsgemäß ist es bei diesem Versorger leider regelmäßig noch so, dass eine ordnungsgemäße (Schluss)Abrechnung ohnehin erst nach einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. erreicht werden kann.
« Letzte Änderung: 06. Januar 2015, 18:24:16 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Core2max

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 41
  • Karma: +0/-0
Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #97 am: 06. Januar 2015, 18:42:33 »
Ach stimmt glatt über sehen das mit der Erhöhung der EEG.

Der eingeforderte Bonus wurde nicht berechnet.

Muss die Schlichtungsstelle in eine bestimmten Form angeschrieben werden oder reicht da ein normaler Brief mit der Kopie der jeweiligen Unterlagen?

Gesendet von meinem XT1052 mit Tapatalk


Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #98 am: 06. Januar 2015, 20:37:17 »
Es sind das hier www.schlichtungsstelle-energie.de unter Menüpunkt "Ihre Beschwerde"
verlinkte "Beschwerdeformular" auszufüllen und die genannten Unterlagen beizufügen !
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Harris

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 31
  • Karma: +0/-0
Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #99 am: 07. Januar 2015, 13:26:05 »
Bei mir gab es gestern Post vom Gericht. Der Termin zur Güteverhandlung wurde festgelegt und ein Vergleich vorgeschlagen.

Der Vergleich enthält:
1. Ich verpflichte mich xx€ + Zinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz ab dem 06.12.2014 zu zahlen.
2. Damit sind die Ansprüche aus dem Stromlieferungsvertrag abgegolten.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Ich werde diesen Vorschlag selbstredend NICHT akzeptieren. Abgesehen davon, dass ich Ansprüche gegen die 365 AG mindestens i.H. des Bonusses habe ist auch der Rest an den Haaren herbeigezogen. Ich werde berichten wenn es weitergeht...

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #100 am: 07. Januar 2015, 13:54:00 »
Ist dem Vergleichsvorschlag womöglich (tendenziell) zu entnehmen, wie das Gericht den Sachverhalt bewertet ?

Vllt. sollten Sie sich jetzt doch besser anwaltlich beraten und vertreten lassen, bevor es ganz "in die Hose" geht
(auch bzgl. eines  -per Widerklage geltend zu machenden?-  Bonusanspruchs) ??
« Letzte Änderung: 07. Januar 2015, 13:58:07 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Harris

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 31
  • Karma: +0/-0
Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #101 am: 07. Januar 2015, 14:18:24 »
Ist dem Vergleichsvorschlag womöglich (tendenziell) zu entnehmen, wie das Gericht den Sachverhalt bewertet ?

Vllt. sollten Sie sich jetzt doch besser anwaltlich beraten und vertreten lassen, bevor es ganz "in die Hose" geht
(auch bzgl. eines  -per Widerklage geltend zu machenden?-  Bonusanspruchs) ??

Der Vergleichsvorschlag besteht genau aus diesen 3 Punkten. Eine Begründung des Vorschlages o.ä. gibt es nicht.
Ich habe nun fast 3 Wochen Zeit eine Stellungnahme einzureichen. Dies werde ich tun. Darüberhinaus werde ich nachfragen ob eine Akteneinsicht möglich ist um etwaige weitere Korrespondenz der Klägerseite zu erhalten. Grundsätzlich gehe ich jedoch weiterhin davon aus, dass meine Klageerwiderung ausreichend ausführlich, begründet und mit Nachweisen belegt war.

Edit: Ergänzend dazu:

Aus Punkt 1 dürften keine neuen Forderungen entstehen. Der Abschlag wurde ja bereits vor dem 06.12. überwiesen. [Edit2: Zumindest kann ich mir nicht vorstellen, dass das Gericht eine doppelte Bezahlung in diesem Punkt verlangt]
Punkt 2 könnte brenzlig werden, für den Fall das hierdurch der Bonus verloren geht.
Punkt 3 wäre verkraftbar.
« Letzte Änderung: 07. Januar 2015, 14:24:32 von Harris »

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #102 am: 07. Januar 2015, 17:20:00 »
Das wurde hier im Forum in verschiedenen 365AG-Threads doch schon zigmal angesprochen!
Wenden Sie sich per PM an den User Didakt, er wird sein bewährtes Musterschreiben sicherlich zur Verfügung stellen, wobei die "Besonderheiten" aufgrund Ihres anhängigen Verfahrens zu berücksichtigen sind.

@ Harris
nachr. @ khh

Erledigt, siehe E-Mail-Eingang.

Offline Core2max

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 41
  • Karma: +0/-0
Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #103 am: 09. Januar 2015, 12:08:32 »
Die Schlichtungsstelle hat die Schlichtung abgelehnt da ich versäumt habe eine Verbraucher Beschwerde bei Immergrün einzulegen.Habe ich einen Schritt vergessen?

Gesendet von meinem XT1052 mit Tapatalk


Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #104 am: 09. Januar 2015, 12:26:19 »
... Habe ich einen Schritt vergessen?

Anscheinend die Beschwerde bei immergrün/365 AG ?

Die Einschaltung der Schlichtungsstelle ist erst zulässig nach fruchtlosem Ablauf der 4-wöchigen "Abhilfefrist"
(siehe Verfahrensordnung der SE oder §§ 111a und b EnWG) !

Nachtrag:
Hatten Sie die Bonusgutschrift bereits explizit mit der Zählerstandsübermittlung eigefordert (Muster von Didakt)?
Falls ja: Liegt das Schreiben der Schlichtungsstelle in Kopie vor?  Falls ebenfalls zutreffend, würde ich mit der SE (telefonisch?) klären, warum das Schlichtungsverfahren dann nicht sofort eröffnet wird!   
« Letzte Änderung: 09. Januar 2015, 13:00:16 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz