Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Almado AG / 365 AG  (Gelesen 51221 mal)

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Offline khh

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #45 am: 19. Juli 2014, 19:14:54 »
... Almado hat selbst vorgeschlagen, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, dem ich auch zugestimmt habe. ...

Soweit ersichtlich, hat die 365 AG (almado bzw. immergrün) vorzeitige Vertragsauflösungen im 2. Lieferjahr immer dann angeboten oder akzeptiert, wenn Kunden einer Preiserhöhung (wg. 'versteckter' Mitteilung und/oder mit Bestreiten der Wirksamkeit verwendeter AGB-Klauseln) widersprochen und diese nicht bezahlt haben.

Diesem Laden kommt man bzgl. (ggf. auch vorzeitiger) Vertragsbeendigung anscheinend nur mit 'Geldentzug' bei, damit sich deren Machenschaften nicht mehr rechnen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich dürfen Preiswiderspruch und Zahlungskürzung nicht willkürlich erfolgen sondern müssen rechtlich begründet sein!
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Offline uwes

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #46 am: 21. Juli 2014, 18:11:46 »
Zitat
Diesem Laden kommt man bzgl. (ggf. auch vorzeitiger) Vertragsbeendigung anscheinend nur mit 'Geldentzug' bei
Das habe ich auch schon einmal gesagt. (Geschrieben)
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline Eni

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #47 am: 23. Juli 2014, 00:17:19 »
... Almado hat selbst vorgeschlagen, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, dem ich auch zugestimmt habe. ...

Soweit ersichtlich, hat die 365 AG (almado bzw. immergrün) vorzeitige Vertragsauflösungen im 2. Lieferjahr immer dann angeboten oder akzeptiert, wenn Kunden einer Preiserhöhung (wg. 'versteckter' Mitteilung und/oder mit Bestreiten der Wirksamkeit verwendeter AGB-Klauseln) widersprochen und diese nicht bezahlt haben.

Dies hätte ich gestern noch nicht unterschreiben mögen. Heute Abend kam jedoch die Akzeptanz meiner Sonderkündigung in mein Postfach geflattert. Dies allerdings nachdem diese vorher erst mal abgelehnt wurde. Ausgestanden ist es damit allerdings noch nicht. Sie wollen jetzt zum 31.07. die Abschlussrechnung erstellen, ohne dass ich bisher eine korrekte Jahresabrechnung für 2013 hätte. Dieser habe ich bisher 2x widersprochen. Nun wollen sie die Jahresabrechnung also in eine Schlussrechnung umwandeln und damit direkt 19 Monate abrechnen. Ne, ne, ne, ne - so ja nun nicht.

Diesem Laden kommt man bzgl. (ggf. auch vorzeitiger) Vertragsbeendigung anscheinend nur mit 'Geldentzug' bei, damit sich deren Machenschaften nicht mehr rechnen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich dürfen Preiswiderspruch und Zahlungskürzung nicht willkürlich erfolgen sondern müssen rechtlich begründet sein!

Tja, "rechtlich begründet" ist immer so 'ne Sache, wenn man wegen der Kosten nicht direkt zum Anwalt rennen will/kann. Ich habe sofort nach Erhalt der Jahresrechnung "aufgerechnet", Lastschriften zurückgeholt und bereits angekündigt, das ich für den Monat Juli ebenso verfahren werde. Meine selbst erstellte Jahresrechnung, die ich dem 1. Widerspruch beifügte, enthielt dann schon schön übersichtlich die Aufrechnung. Dies entsprach meinem Rechtsempfinden und auch meiner logischen Gedankenwelt, dass es immer besser ist, Geld sicher zu haben, was der andere im Zweifel zurückfordern muss als selbst "einfordern" zu müssen. Aber ob das nun wirklich den rechtlichen Gegebenheiten entspricht... :-\
Beim 2. Widerspruch habe ich jedenfalls direkt mal weitere Kosten geltend gemacht und weitere Ansprüche auf Schadensersatz angekündigt, wenn ich nicht zum 31.07. aus dem Vertrag entlassen werde. Also ist es für sie eine einfache Kosten-Nutzen-Rechnung. Entweder werden sie wirklich schadensersatzpflichtig oder müssen damit leben, dass ich auch im August weiter aufrechnen werde. So oder so konnten sie nur noch verlieren. Das aber wirklich nur, weil kein Cent mehr geflossen ist und vergangene Abschläge zurückgebucht wurden. Dennoch kann man das einfach nicht pauschal als Tipp weitergeben, denn die Fälle sind ähnlich, aber nicht unbedingt gleich. Außerdem habe ich in meinen AGB die Aufrechnungsoption konkludent enthalten.

Offline winwood

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #48 am: 23. Juli 2014, 10:46:30 »
Ich habe mich darüber mit der Kanzlei Elixier unterhalten.
Solange die "Abrechnung" nicht korrekt und strittig, d.h. widersprochen ist, brauche ich weder Nachforderungen zu zahlen, noch erhöhte abschläge. Und genau das tue ich auch nicht. Die können sich mit ihrem Inkasso auf den Kopf stellen. Solange keine Abrechnung da ist, die korrekt und nachvollziehbar ist, und die werde ich prüfen lassen, gibt das nur die alten Abschläge.
Fertig und Feierabend. Nur am Geld kann man die packen, und vor allem: deren Spiel nicht mitspielen. Sollen die mich verklagen. Aber das Geld werden die bald auch nicht mehr haben.

Offline Didakt

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #49 am: 23. Juli 2014, 11:24:05 »
... Almado hat selbst vorgeschlagen, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, dem ich auch zugestimmt habe. ...

Soweit ersichtlich, hat die 365 AG (almado bzw. immergrün) vorzeitige Vertragsauflösungen im 2. Lieferjahr immer dann angeboten oder akzeptiert, wenn Kunden einer Preiserhöhung (wg. 'versteckter' Mitteilung und/oder mit Bestreiten der Wirksamkeit verwendeter AGB-Klauseln) widersprochen und diese nicht bezahlt haben.

Nicht nur wegen des Widerspruchs gegen die versteckte Preiserhöhung, sondern in erster Linie vor allem, wenn überhöhte Abschlagszahlungen verweigert werden. Das führt nämlich zwangsläufig zur Verminderung der Liquidität dieses Ladens. Wenn alle Kunden sich in dieser Hinsicht nicht über den Tisch ziehen ließen, wäre der Versorger sehr schnell in der Insolvenz.

... Selbstverständlich dürfen Preiswiderspruch und Zahlungskürzung nicht willkürlich erfolgen, sondern müssen rechtlich begründet sein!
[/quote]

So ist es! Sonst hat man bei einem möglichen Rechtsstreit vor Gericht schon mal schlechte Karten!


Tja, "rechtlich begründet" ist immer so 'ne Sache, wenn man wegen der Kosten nicht direkt zum Anwalt rennen will/kann. Ich habe sofort nach Erhalt der Jahresrechnung "aufgerechnet", Lastschriften zurückgeholt und bereits angekündigt, das ich für den Monat Juli ebenso verfahren werde. Meine selbst erstellte Jahresrechnung, die ich dem 1. Widerspruch beifügte, enthielt dann schon schön übersichtlich die Aufrechnung. Dies entsprach meinem Rechtsempfinden und auch meiner logischen Gedankenwelt, dass es immer besser ist, Geld sicher zu haben, was der andere im Zweifel zurückfordern muss als selbst "einfordern" zu müssen. Aber ob das nun wirklich den rechtlichen Gegebenheiten entspricht... :-\
Beim 2. Widerspruch habe ich jedenfalls direkt mal weitere Kosten geltend gemacht und weitere Ansprüche auf Schadensersatz angekündigt, wenn ich nicht zum 31.07. aus dem Vertrag entlassen werde. Also ist es für sie eine einfache Kosten-Nutzen-Rechnung. Entweder werden sie wirklich schadensersatzpflichtig oder müssen damit leben, dass ich auch im August weiter aufrechnen werde. So oder so konnten sie nur noch verlieren. Das aber wirklich nur, weil kein Cent mehr geflossen ist und vergangene Abschläge zurückgebucht wurden. Dennoch kann man das einfach nicht pauschal als Tipp weitergeben, denn die Fälle sind ähnlich, aber nicht unbedingt gleich. Außerdem habe ich in meinen AGB die Aufrechnungsoption konkludent enthalten.


Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie nicht rechtskonform "aufgerechnet" haben. Das können Sie nur nach den Bestimmungen gemäß §§ 387, 388 BGB. Zuvor müssen Sie Ihre Forderung explizit geltend gemacht und den Schuldner in Verzug gesetzt haben. Erst dann ist dem Schuldner die Aufrechnung unter Darlegung der Aufrechnungslage (eines Aufrechnungsplans) zu "erklären". Und ganz wichtig: Der Aufrechnung darf keine Einrede des Schuldners entgegenstehen.
Wenn schon ein Schlichtungsverfahren anhängig ist, Almado mit eigenen Ansprüchen im Rahmen des Widerspruchs und einer eigenen Abrechnung und Zahlungsforderung unter Fristsetzung konfrontiert wurde, und der Versorger der Schlichtungsstelle eine Korrektur der Abrechnung zugesagt hat, diese aber in der Regel zunächst nicht einhält, dann bietet sich die Aufrechnung Guthaben ./. künftige Abschlagszahlungen an. Darauf reagiert Almado dann nach meiner Erfahrung sehr schnell positiv.

Eine andere Sache ist die Zurückbehaltung von Abschlägen als erste Maßnahme im Rahmen von Widersprüchen, die darin aber auch zu begründen sind, damit der Versorger darauf reagieren kann und soll.
Im Übrigen: Die Schlichtungsstelle rät grundsätzlich dazu, seinen eigenen Zahlungsverpflichtungen stets nachzukommen. Aber es ist bei der ganzen Wuselei schon so, dass einem das Hemd näher ist als der Rock! :)
 
 
 

Offline khh

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #50 am: 23. Juli 2014, 11:56:22 »
Ich habe mich darüber mit der Kanzlei Elixier unterhalten. Solange die "Abrechnung" nicht korrekt und strittig, d.h. widersprochen ist, brauche ich weder Nachforderungen zu zahlen, noch erhöhte abschläge. ...

So ist es. Nach einer korrekten Abrechnung erhöhte Abschläge oder Forderungen aus nachfolgenden Abrechnungen muss man aber ebenfalls nicht bezahlen, soweit die Erhöhung auf unwirksame Preiserhöhungen zurückzuführen ist (bspw., wenn eine Preiserhöhungsmitteilung in mehrseitigen Infos "versteckt" wurde oder wenn die verwendete AGB-Preisanpassungsklausel unwirksam ist), man der Preiserhöhung begründet widersprochen hat und diese damit auch strittig ist.

Um die Wirksamkeit von Preiserhöhungen einigermaßen beurteilen zu können, muss man auch nicht gleich zum Anwalt rennen, wie @Eni in Antwort #47 meint. Als Leser dieses Forums findet man viele diesbzgl. Gerichtsurteile mit anwaltlicher Kommentierung.
Und speziell zur 365 AG (almado/immergrün) und deren Preiserhöhungsmitteilungen sowie zu deren bis ca. August 2013 verwendeten AGB-Preisanpassungsklausel gibt es Hinweise verschiedener User.


Ein wieder ganz anderes Thema ist "aufrechnen". Das ist gemäß Ziff. 10 Abs. 5  - zumindest lt. der aktuellen AGB - 
Zitat
Gegen Ansprüche des Energieversorgers kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
nur mit unstrittigen eigenen Forderungen zulässig!

Zu den Themen "Aufrechnung" sowie "Zurückbehaltung" hat aber ja bereits @Didakt ausführlich geschrieben und im Forum findet man dazu weitere Ausführungen (Tipp: hin und wieder mal die Suchfunktion verwenden!).     
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Offline Eni

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #51 am: 23. Juli 2014, 18:29:05 »
Um die Wirksamkeit von Preiserhöhungen einigermaßen beurteilen zu können, muss man auch nicht gleich zum Anwalt rennen, wie @Eni in Antwort #47 meint.

Ja, meine ich das? Zitieren Sie doch bitte mal, wo ich mich bei meinem Beitrag auf die Wirksamkeit von Preiserhöhungen beziehe. Es geht um "Aufrechnung" und diese korrekt und rechtskonform durchzuführen. Und da hilft einem im Zweifel, um tatsächlich Rechtssicherheit zu erlangen, nicht die Suchfunktion eines Forums weiter.

Ich kann den Ausführungen von Didakt folgen, da ich das so auch in Erinnerung hatte und letztendlich auch logisch ist, dass man den Vertragspartner erst in Verzug setzen muss. Aber genau deshalb ist es ja wichtig zu differenzieren. Ich zumindest wollte nach Erkennen der Machenschaften so schnell wie möglich aus dem Vertrag raus und auch die gesamte Angelegenheit hinter mich bringen. Da ich meine erste Abrechnung erst nach 18 Monaten, mit einem Abrechnungszeitraum von ebenfalls 18 Monaten erhielt, hätte es ewig lange gedauert bis ich durch zukünftige Aufrechnung NACH Erhalt einer weiteren falschen Abrechnung und NACH Einschalten der Schlichtungsstelle zum ersten Mal hätte aufrechnen können. Um genau zu sein, hätte bereits das 3. Belieferungsjahr begonnen. Für mich blieb aus meiner Sicht nur primär die rückwirkende Aufrechnung. Dies gelingt aber komplikationslos nur innerhalb von 8 Wochen durch Rücklastschriften. So gesehen, war ich nicht unsicher, ob das rechtlich so standhalten würde, sondern relativ gewiss, dass es so nicht 100%ig korrekt ist. Rein moralisch habe ich aber keine Probleme damit. Der Anbieter hat mir die Möglichkeit zur Zurückhaltung und Aufrechnung schließlich über 6 Monate vorenthalten, in dem er mich in Unkenntnis über bereits "verbuchte" Preiserhöhungen und meiner Rechnung ließ.

Heute kam das Schreiben der Schlichtungsstelle, in dem Immergrün/Almado die vollumfängliche Abhilfe der Beschwerde ankündigt. Dabei wird explizit die Einberechnung des Bonus und die Rücknahme der Preiserhöhung genannt. Die falschen Zählerstände, ungerechtfertigte Mehrverbrauchbeträge und falscher Abrechnungszeitraum finden jedoch keine Erwähnung. Von daher wird das hier ohnehin noch ein Tanz...

Offline khh

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #52 am: 23. Juli 2014, 19:48:13 »
Um die Wirksamkeit von Preiserhöhungen einigermaßen beurteilen zu können, muss man auch nicht gleich zum Anwalt rennen, wie @Eni in Antwort #47 meint.

Ja, meine ich das? Zitieren Sie doch bitte mal, wo ich mich bei meinem Beitrag auf die Wirksamkeit von Preiserhöhungen beziehe. Es geht um "Aufrechnung" ...

@ Eni, wie für JEDEN ersichtlich ist, beziehen Sie sich mit Ihrem „"rechtlich begründet" ist immer so 'ne Sache, wenn man wegen der Kosten nicht direkt zum Anwalt rennen will/kann“ in Antwort #47 auf meinen Beitrag Antwort #45, wo ich ausschließlich etwas zu Preiserhöhung und Zahlungskürzung, aber GAR NICHTS zu "Aufrechnung" (was ohnehin nicht Thread-Thema ist!) geschrieben habe. 

Ihre Darstellung und Ihr Rechtfertigungsversuch einer eher unzulässige "Aufrechnung" ist wenig hilfreich, weil das für andere Betroffene ein schlechtes Beispiel sein könnte, was zudem mit nicht unwesentlichen Risiken verbunden sein kann. Die Suchfunktion dieses Forums hilft schon, da zum Thema "Aufrechnung" in diesem speziellen Forum auch Beiträge bzw. Stellungnahmen sachkundiger Anwälte vorliegen ! 

Aber was soll's, auf Diskussionen mit Ihnen verzichtet man wohl besser  -  bringt anscheinend nichts :-\ :(

« Letzte Änderung: 23. Juli 2014, 21:15:56 von khh »
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Offline Didakt

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #53 am: 23. Juli 2014, 21:46:56 »
Um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich dürfen Preiswiderspruch und Zahlungskürzung nicht willkürlich erfolgen sondern müssen rechtlich begründet sein!

... Für mich blieb aus meiner Sicht nur primär die rückwirkende Aufrechnung. Dies gelingt aber komplikationslos nur innerhalb von 8 Wochen durch Rücklastschriften.
... Der Anbieter hat mir die Möglichkeit zur Zurückhaltung und Aufrechnung schließlich über 6 Monate vorenthalten, in dem er mich in Unkenntnis über bereits "verbuchte" Preiserhöhungen und meiner Rechnung ließ.
... Von daher wird das hier ohnehin noch ein Tanz...

Wer rechtskonform, gezielt und somit auf der sicheren Seite gegen Almado vorgehen will, sollte schon den o.a. Rat von @ khh beherzigen.

Im Übrigen: Die Termini "rückwirkende Aufrechnung" und "Zurückhaltung" gibt es in den deutschen Rechtsbestimmungen nicht.

Auch der Gebrauch des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB setzt einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger voraus. Hier wie auch bei der bestimmungsgemäßen Aufrechnung muss die Fälligkeit des eigenen Anspruchs erst mal herbeigeführt werden.
Mit Wild-West-Methoden zu agieren, ist jedenfalls nicht ratsam.

@ Eni, der Versorger hat Ihnen zunächst eine fristgerechte Jahresabrechnung vorenthalten, sonst erst mal gar nichts! Die hätten Sie bei Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen (§ 40 (4) EnWG) nach Ablauf der 6-Wochen-Frist vehement einfordern können und sollen! Der "Tanz" infolge einer evtl. unkorrekten Abrechnung hätte dann sicherlich in abgekürzter Weise stattfinden können. :)



Offline Eni

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #54 am: 24. Juli 2014, 00:14:19 »
Um die Wirksamkeit von Preiserhöhungen einigermaßen beurteilen zu können, muss man auch nicht gleich zum Anwalt rennen, wie @Eni in Antwort #47 meint.

Ja, meine ich das? Zitieren Sie doch bitte mal, wo ich mich bei meinem Beitrag auf die Wirksamkeit von Preiserhöhungen beziehe. Es geht um "Aufrechnung" ...

@ Eni, wie für JEDEN ersichtlich ist, beziehen Sie sich mit Ihrem „"rechtlich begründet" ist immer so 'ne Sache, wenn man wegen der Kosten nicht direkt zum Anwalt rennen will/kann“ in Antwort #47 auf meinen Beitrag Antwort #45, wo ich ausschließlich etwas zu Preiserhöhung und Zahlungskürzung, aber GAR NICHTS zu "Aufrechnung" (was ohnehin nicht Thread-Thema ist!) geschrieben habe. 

Nehmen Sie sich doch einfach mal nicht so wichtig. Es ging auch vorher schon um "Aufrechnung", und Sie schrieben selbst von "Geldentzug" und "Zahlungskürzung".
Ja, JEDER bei klarem Verstand wird genau feststellen können, dass es genau darum ging - nur Sie nicht. Was schließen wir jetzt daraus?

Wollen Sie jetzt direkt schon wieder hier mit mir anfangen? Haben Ihnen die Verwarnungen noch nicht gereicht? Dann machen Sie mal weiter so.

Ihre Darstellung und Ihr Rechtfertigungsversuch einer eher unzulässige "Aufrechnung" ist wenig hilfreich, weil das für andere Betroffene ein schlechtes Beispiel sein könnte, was zudem mit nicht unwesentlichen Risiken verbunden sein kann. 

Rechtfertigungsversuche. Ich lach' mich scheckig. Vor wem sollte ich mich rechtfertigen? Vor Ihnen? Geht der Größenwahn schon wieder mit Ihnen durch? Und dieser Thread wird wie alle anderen jetzt auch von Ihnen kaputt gemacht?
Ihr oberlehrerhafter Art können Sie sich sparen. So viel wie Sie in diesem Forum schon an Fehlinformationen verbreitet haben, dürfte durch niemanden mehr aufzuholen sein. ICH schreibe zumindest sehr explizit dazu, dass meine Herangehensweise für MICH die richtige ist und nicht unbedingt für andere ratsam ist. Ich kann daher nur schließen, dass Ihr einziges Bestreben mal wieder das ist, Streit zu erzeugen.

Aber was soll's, auf Diskussionen mit Ihnen verzichtet man wohl besser  -  bringt anscheinend nichts :-\ :(.

Sie haben doch überhaupt keine Diskussionskultur. Sie weisen zurecht, wo es nichts zu zurechtweisen gibt und geben unzusammenhängende Statements von sich. Das Hauptanliegen ist immer wieder unliebsame User mundtot zu machen und dieses Forum als Bühne zu missbrauchen. Also warum nehmen Sie das Wort "diskutieren" überhaupt in den Mund? Das ist wie der Blinde, der von den Farben spricht.


Offline khh

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« Antwort #55 am: 24. Juli 2014, 00:40:36 »
... Wollen Sie jetzt direkt schon wieder hier mit mir anfangen? ... Geht der Größenwahn schon wieder mit Ihnen durch? ... Sie haben doch überhaupt keine Diskussionskultur. ...

Ganz sicher nicht, denn der zum Schluss meines vorherigen Beitrags bereits genannte Grund bestätigt sich
leider :( :( :( !
« Letzte Änderung: 24. Juli 2014, 00:45:54 von khh »
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Offline Eni

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #56 am: 24. Juli 2014, 00:50:45 »
Um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich dürfen Preiswiderspruch und Zahlungskürzung nicht willkürlich erfolgen sondern müssen rechtlich begründet sein!

... Für mich blieb aus meiner Sicht nur primär die rückwirkende Aufrechnung. Dies gelingt aber komplikationslos nur innerhalb von 8 Wochen durch Rücklastschriften.
... Der Anbieter hat mir die Möglichkeit zur Zurückhaltung und Aufrechnung schließlich über 6 Monate vorenthalten, in dem er mich in Unkenntnis über bereits "verbuchte" Preiserhöhungen und meiner Rechnung ließ.
... Von daher wird das hier ohnehin noch ein Tanz...

Wer rechtskonform, gezielt und somit auf der sicheren Seite gegen Almado vorgehen will, sollte schon den o.a. Rat von @ khh beherzigen.

Im Übrigen: Die Termini "rückwirkende Aufrechnung" und "Zurückhaltung" gibt es in den deutschen Rechtsbestimmungen nicht.

Das mag sein. Ich habe auch nie behauptet, dass ich juristisch korrekte Fachausdrücke benutze. Es geht um eine Beschreibung meines Tuns. Und das dürfte durch diese Termini hinreichend verständlich sein.

Auch der Gebrauch des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB setzt einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger voraus. Hier wie auch bei der bestimmungsgemäßen Aufrechnung muss die Fälligkeit des eigenen Anspruchs erst mal herbeigeführt werden.
Mit Wild-West-Methoden zu agieren, ist jedenfalls nicht ratsam.

"Wild-West-Methoden"? Man könnte die Kirche auch einfach mal im Dorf lassen. Und wo ist bitte die ökonomisch sinnvolle Alternative? Wenn ich meinem Geld hinterherlaufe, muss ich im Zweifel am Ende selbst klagen. Das dürfte auch nicht billiger kommen und ist mit Kosten und Risiken verbunden.

Außerdem vernachlässigen Sie den nicht ganz unerheblichen Umstand, dass Immergrün und Konsorten recht bald insolvent sein dürften. Und da geben Sie ernsthaft den Rat, bei berechtigten Forderungen an das Unternehmen rigoros auf Rücklastschriften zu verzichten? Finde ich in dem Zusammenhang gefährlicher als mein Weg.

@ Eni, der Versorger hat Ihnen zunächst eine fristgerechte Jahresabrechnung vorenthalten, sonst erst mal gar nichts! Die hätten Sie bei Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen (§ 40 (4) EnWG) nach Ablauf der 6-Wochen-Frist vehement einfordern können und sollen! Der "Tanz" infolge einer evtl. unkorrekten Abrechnung hätte dann sicherlich in abgekürzter Weise stattfinden können. :)

Ja, das lesen wir hier ja täglich, wie unglaublich erfolgreich die Leute ihre Rechnungen einfordern. Wie kommen Sie auf einmal auf das schmale Brett? Und wie kommen Sie darauf, dass das dann in "abgekürzter Weise" weitergegangen wäre? Jeder einzelne Erfahrungsbericht hier zeugt vom Gegenteil. Ich habe jetzt, nach gerade mal 3 Wochen, meine Sonderkündigung durchgesetzt und zumindest die Zusage an die Schlichtungsstelle, dass abgeholfen wird. In 2 Wochen werde ich vom neuen Versorger beliefert, und Inkasso-Drohungen oder gar Strom-Sperr-Ankündigungen sind dann etwas, worüber ich mir dann zumindest keine Gedanken mehr machen muss.

Ich kann daraus nur folgern, dass einzig Ihre Verbrüderung mit khh zu einer so wenig zielführenden Sichtweise und rechtlichen Bewertung führt, was ich als höchst unprofessionell empfinde. Schließlich lesen auch andere User hier und können nicht wissen, dass Sie beide grundsätzlich gemeinsame Sache machen und dann auch schon mal die Erfahrungen anderer User in der Luft zerreißen, obwohl diese mitunter effektiver als Ihre sind.

Offline Didakt

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #57 am: 24. Juli 2014, 09:47:42 »
...Und wo ist bitte die ökonomisch sinnvolle Alternative?

...Außerdem vernachlässigen Sie den nicht ganz unerheblichen Umstand, dass Immergrün und Konsorten recht bald insolvent sein dürften.

Diese Frage und Feststellung kommt Ihnen etwas spät in den Sinn. Um mal Klartext zu schreiben: Wie viele der übrigen Almado-Geschädigten haben auch Sie Ihren Schlamassel in erster Linie selbst verschuldet! Gier frisst bekanntlich Hirn und Unkenntnis schützt vor Nachteilen nicht. Sie haben sich schlicht und einfach von diesem am Rande der Legalität agierenden Versorger über den Tisch ziehen lassen, weil Sie von der Materie wenig bis keine Ahnung hatten, Warnsignale missachteten und sich vermutlich auch unterjährig um Ihre Verbrauchsbelange überhaupt nicht gekümmert haben. Ich habe einige Verbrauchsabrechnungen eingesehen. Was mir dabei unter die Augen kam, war schier unglaublich. Die Gründe dafür finden sich zum größten Teil in der Unachtsamkeit und auch im Unvermögen der benachteiligten Almado-Kunden wieder. Ich erspare mir an dieser Stelle eine Aufzählung.

Und jetzt ist endgültig Schluss mit dem Diskurs. Mit Ihnen zu diskutieren bedeutet Eulen nach Athen zu tragen. Die Zeit dafür ist mir zu schade. 
« Letzte Änderung: 24. Juli 2014, 10:52:25 von Didakt »

Offline winwood

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #58 am: 24. Juli 2014, 15:35:25 »
So, und wo waren bitte die Warnsignale?
Haben Sie, als die Klitsche anfing und in den Himmel gelobt wurde, irgendwo Warnsignale gesehen? Im Gegenteil!


 >:(  Verschuldet hat DAS kein Kunde, sondern das haben sich Profiabzocker einfallen lassen.
So langsam gibt das hier schon antworten, das ist schon nicht mehr schön.

Offline khh

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #59 am: 24. Juli 2014, 20:03:36 »

@LearPilot, wirklich nicht?

Ab deren Auftritt als Energieversorger waren bspw. als "Warnsignale" durchaus ersichtlich:
- die zuvor schon bekannte (nicht gerade seriöse) Geschäftstätigkeit der Protagonisten;
- eine nicht besonders üppige Eigenkapitalausstattung der AG und der Vertrieb-GmbH's;
- ein Geschäftsmodell mit "Lock-Preisen" für das 1. Jahr, die kaum auskömmlich sein konnten;
- rechtlich höchst fragwürdige, zumindest aber wenig kundenfreundliche AGB-Bestimmungen;
- Warnungen im Netz vor den Praktiken der "Billiganbieter", ab 2012 speziell auch zu Almado;
usw., usf.

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 25. Februar 2015, 16:31:51 von DieAdmin »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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