@berghaus
Sie sollten nicht immer versuchen, 
PLUS  von irgendwas zu überzeugen. Das wird nicht gelingen (zumal nicht, wenn er im Recht ist  

) und ist auch nicht primär Sinn des Forums. Dieser ist, wie 
Höppedier  richtig sagt, die Hilfe für andere. Und in diesem Zusammenhang hat 
stromer51  die ganze Angelegenheit meines Erachtens nochmal prima zusammengefasst. Das kann man auch als jemand verstehen, der nur minimale Mathekenntnisse hat. Wer will, kann es nun für sich nachrechnen. 
Und um eines klar zu sagen, PLUS hat mit seiner Aussage 
Nochmal, es ist völlig in Ordnung, wenn der voraussichtliche Jahresgesamtrechnungsbetrag durch 12 dividiert wird und das Ergebnis dann mit 11 Abschläge abgebucht wird und dann die Schlussabrechnung erfolgt und der Rest ausgeglichen wird.
durchaus Recht. DAS was er da schreibt ist in Ordnung.
Nochmal so einfach wie möglich: Voraussichtliche Jahresgesamtrechnung in Euro = 1.200 €
1200:12=100 €. Auflösung: 11 Lastschriften (Abschläge) mit 100 €; eine Lastschrift (Schlussabrechnung) mit 100 €.
Nur darauf bin ich in Antwort #64 eingegangen um das nochmal als völlig korrekte Methode zu erläutern. 
Problem an der Stelle war/ist nur, dass die beiden von zwei unterschiedlichen Dingen geredet haben. Man muss die Zahl der Abschläge immer in Zusammenhang mit den Abschlagssummen sehen. Und bei 
Rehok  war es halt so, dass bereits mit 
11 Abschlägen die Gesamtsumme erreicht war und der 12. Abschlag, der auch noch vor der Schlussrechnung erhoben wurde, 
zu einer Überzahlung führte.
In meinem Fall ergibt die Berechnung (Jahresverbrauch x Euro/kWh + Grundpreis) / 11  exakt meinen mtl. Abschlag. Wohlgemerkt geteilt durch 11 ! Dies ist ein Hinweis, dass ich einen neuen Vertrag habe, da ich mit 11 Abschlägen  bereits zu Beginn des 11. Monats die prognostizierten Jahreskosten voll bezahlt  habe. Der 12. Monat ist deshalb nach meiner Meinung abschlagfrei.
 Die Frage der Art des Vertrages lasse ich mal außen vor. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass bei der Berechnung, die 
stromer51  richtig aufgezeigt hat, die Abschlagshöhe rauskommt und dass die Gegenrechnung "Anzahl der Abschläge x Abschlagshöhe" nur die angegebenen Gesamtkosten ergibt. Übersteigt sie sie, liegt eine meist nicht gerechtfertigte Überzahlung vor.
In 
PLUS  Beispiel hat er die Gesamtsumme 
durch 12  geteilt und nimmt sich im Wege der Abschläge nur 11 mal den errechneten Abschlag. Den  12. lässt er dann bis zur Schlussrechnung offen und verrechnet ihn mit der Schlussrechnung. Wenn dem tatsächlich so ist und die Stadtwerke Bonn es so praktizieren, so ist dieses sogar 
verbraucherfreundlich  und dagegen überhaupt nichts zu sagen. In dieser Variante tritt der Versorger ja zum Schluss sogar gewissermaßen in Vorleistung, da erst nach Ende der Belieferungsperiode die volle Gesamtsumme erreicht wird, während bei den Billiganbietern meist schon nach 10 Monaten Belieferungsdauer der volle Preis erreicht ist, da ja meist im voraus abgebucht wird.
Insofern haben 
Rehok  und 
PLUS  aus meiner Sicht von zwei unterschiedlichen Dingen geredet aber beide Recht. Nur 
das  muss klar sein, warum dem so ist.  
