Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket  (Gelesen 67127 mal)

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Offline PLUS

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #60 am: 13. März 2014, 16:16:28 »
@Plus und @khh, jetzt an beide

Um mit Harpe Kerkeling zu sprechen:  "Ich glaub' es nicht!"
...
@berghaus, damit haben Sie direkt ins Schwarze getroffen und den Nagel auf den Kopf dazu.  ;D Harpe Kerkeling ist bestens bekannt für den ultimativen Nonsens. "Hurz"  und "Königin Beatrix", wer kennt das nicht. Am richtigen Platz ist das voll in Ordnung, aber nicht hier.

Warum sagen Sie denn nicht gleich, was Sie mit dem Forum vorhaben? Wollen Sie es auf diese Art und Weise platt machen?

Die Tendenz ist da, ob alle Nutzer einverstanden sind, ein Nonsens-Forum daraus zu machen, glaube ich nicht.  Man sollte vielleicht noch rechtzeitig darüber abstimmen bevor es zu spät ist.  Je nach Ausgang kann sich dann jeder entscheiden  für das Bleiben oder für time to say goodbye.  >:(

Offline khh

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #61 am: 13. März 2014, 16:20:25 »
@Plus und @khh, jetzt an beide
...
nochmal: ...

@berghaus,

NEIN !  -  für mich schon lange nicht mehr "nochmal", zum Thread-Thema ist alles gesagt !

khh
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Rehok

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #62 am: 08. April 2014, 11:01:15 »
# Filzstift001

Die Beispielrechnung von Almado (geteilt durch 12) zusammen mit dem darunter stehenden Hinweis "in älteren Verträgen noch 12...." ist in sich widersprüchlich. Den Denkgesetzen genügt  der Text erst, wenn man  in der Beispielrechnung nicht durch 12 sondern durch 11 teilt.

Ich erkläre mir das so:
Almado hat irgendwann von 12 auf 11 Abschläge umgestellt und den vor der Umstellung gültigen Text entsprechend angepasst - insbesondere durch Hinzufügung der letzten beiden Sätze. Dabei wurde übersehen, in der Beispielrechnung die 12 gegen die 11 auszutauschen. 

Insoweit möchte ich PLUS ausdrücklich widersprechen: Bei 11 Abschlägen darf eben nicht durch 12 geteilt werden!

Ich bin in der gleichen Situation wie Filzstift001 - der Vorgang ist bereits im Inkassoverfahren und steuert auf  eine gerichtliche Klärung zu.

Kern der Frage ist, ob man einen alten (12 Abschläge)  oder einen neuen Vertrag (11 Abschläge) hat. Das steht nirgends und lässt sich über almado auch nicht klären. Auch da irrt PLUS.

In meinem Fall ergibt die Berechnung (Jahresverbrauch x Euro/kWh + Grundpreis) / 11 exakt meinen mtl. Abschlag. Wohlgemerkt geteilt durch 11 ! Dies ist ein Hinweis, dass ich einen neuen Vertrag habe, da ich mit 11 Abschlägen bereits zu Beginn des 11. Monats die prognostizierten Jahreskosten voll bezahlt habe. Der 12. Monat ist deshalb nach meiner Meinung abschlagfrei.

Warum bin ich trotzdem unsicher? Ich befürchte, dass Almado die sich aus der Division durch 11 ergebende Abschlaghöhe als zufällige Übereinstimmung darstellt. Durch Annahme einer entspr. höheren Basisprognose kann man den Abschlag rein rechnerisch natürlich auch bei Division durch 12 auf die gleiche Höhe quälen. Und genau dieses Hintertürchen hält sich Almado offen: "Die genaue Höhe der Abschlagzahlung wird Ihnen ...mitgeteilt, sobald uns die Verbrauchsprognose Ihres örtlichen Netzbetreibers vorliegt. Da wir die Daten dieser Verbrauchsprognose zugrunde legen, kann Ihre Abschlagzahlung von der Kalkulation auf unserer Webseite abweichen."

Ich habe deshalb schriftlich beim örtlichen Netzbetreiber nachgefragt, ob man dort die von mir selbst vorgegebene Prognose ohne mein Wissen erhöht hat. Bisher habe ich leider noch keine Antwort.

Ich zahle den geforderten 12. Abschlag nicht und warte, dass Almado Klage einreicht.  Meine Sorge ist allerdings, dass ich auf den Kosten sitzenbleibe, auch wenn ich den Prozess gewinne (Insolvenzrisiko des Versorgers). So wie Almado verhält sich eine Firma nur, wenn sie mit dem Rücken zur Wand steht.

Offline PLUS

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #63 am: 08. April 2014, 12:39:14 »
Ein Wahnsinn diese Abschlagsdiskussion. Gibt es sonst nichts Wichtigeres?

Insoweit möchte ich PLUS ausdrücklich widersprechen: Bei 11 Abschlägen darf eben nicht durch 12 geteilt werden!
Da irrt der Forenneuling. Es darf!  Bezahlt wird dann 11 mal je ein Abschlag und einmal die Abrechnung.

Bei exakter Vorausrechnung des Verbrauchs ergeben sich so 12 gleichhohe Zahlungen. Ich rechne das jetzt aber nicht mehr vor!   >:(

Offline bolli

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #64 am: 08. April 2014, 13:17:02 »
Da irrt der Forenneuling. Es darf!  Bezahlt wird dann 11 mal je ein Abschlag und einmal die Abrechnung.
Wenn ich böse wäre, würde ich fragen, ob Sie den Unterschied zwischen einer Vorauszahlung und einer Abrechnung kennen. Da ich mir sicher bin, dass Sie diesen kennen, spar ich mir das.
Aber es geht hier darum, ob der Versorger die Berechtigung hat, VOR dem erstellen einer (Schluß-)rechnung (was ja wohl einheitlich als Abrechnung bezeichnet wird ?) 12 Abschläge abzubuchen. Denn genau das ist passiert. Der Versorger erreicht damit ein Überzahlung auf den von ihm prognostizierten Jahresgesamtbetrag. Die 12. Abrechnungszahlung NACH erfolgter Abrechnung sollte logischerweise unkritisch sein.

@Rehok
Keine Sorge, wenn der Versorger von einer anderen Verbrauchsprognose ausgegangen wäre, hätte er dieses durch entsprechende Berechnungen mitteilen müssen.  Die von ihm selbst berechnete Gesamtsumme ergibt bei Division eben durch 11 oder 12 den Monatsabschlag. Die von denen verwendete Formulierung bedeutet aus meiner Sicht lediglich, dass wenn die Verbrauchsprognose nicht stimmt, die Höhe des monatlichen Abschlags angepasst worden wäre, nicht aber, dass zum Ausgleich am Ende ein weiterer Abschlag zum Ausgleich einer noch gar nicht mitgeteilten geänderten Verbrauchsprognose verwendet wird.

Ich sehe Sie da auf einem guten Weg. Und auch trotz des Ausfallrisikos würde ich den beschreiten. Solche Firmen halten sich, wie man immer wieder sieht (leider) immer viel zu lange auf dem Markt. Die verstehen es Löcher zu stopfen und die zögerliche Haltung der Aufsichtsbehörden auszunutzen.

Offline berghaus

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #65 am: 08. April 2014, 14:23:07 »
@Plus
Ich verstehe wirklich nicht, wie man an einer ganz offensichtlich falschen Auslegung der Abschlagsberechnungen festhalten kann.

Es gibt doch nicht den geringsten Anlass, nach Bezahlung des erwarteten Jahresverbrauchs mit 11 oder 12 Abschlägen einen 12. oder 13. Abschlag zu erheben, weil man Mehrverbrauch erwartet.

Und dass Almado den Jahresbetrag durch 12 teilt und den 12. Abschlag, (den man dann nicht mehr Abschlag nennen dürfte),erst mit der Abrechnung erhebt, ist auch nicht denkbar.

Denkbar ist allerdings, dass Almado die Abbuchung der Abschläge weiterlaufen läßt, weil der Kunde vielleicht nicht gekündigt hat, oder eher, um es einfach -wie bei der Bonusnichtgewährung- zu versuchen, weil die meisten Kunden das gar nicht merken.

berghaus 08.04.14

Offline PLUS

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #66 am: 08. April 2014, 15:34:57 »
Wenn ich böse wäre, würde ich fragen, ob Sie den Unterschied zwischen einer Vorauszahlung und einer Abrechnung kennen.
@bolli, genau, das müssen Sie nicht, weder böse sein, noch mir das erklären, ich kenne den Unterschied. ;)

Nochmal, es ist völlig in Ordnung, wenn der voraussichtliche Jahresgesamtrechnungsbetrag durch 12 dividiert wird und das Ergebnis dann mit 11 Abschläge abgebucht wird und dann die Schlussabrechnung erfolgt und der Rest ausgeglichen wird.

Nochmal so einfach wie möglich: Voraussichtliche Jahresgesamtrechnung in Euro = 1.200 €
1200:12=100 €. Auflösung: 11 Lastschriften (Abschläge) mit 100 €; eine Lastschrift (Schlussabrechnung) mit 100 €.

Nur darauf bin ich in Antwort #64 eingegangen um das nochmal als völlig korrekte Methode zu erläutern. Was daraus gemacht wird, insbesondere der Zinnober von Forenmitglied @berghaus geht nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut. Es ist einfach unglaublich!

Auch die sicher als seriös anzusehenden Stadtwerke Bonn rechnen so:
Zitat
Auf der Basis der abgerechneten Verbrauchsmengen errechnen wir für die sich anschließende Abrechnungsperiode den erwarteten Verbrauch. Diese Mengen werden mit den zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung gültigen Preisen, Abgaben und Steuern bewertet. Der prognostizierte Bruttobetrag wird durch 12 Fälligkeiten dividiert. 11 gleichhohe Abschlagsbeträge werden monatlich zu festen Terminen, die an dieser Stelle aufgeführt sind, erhoben; ....
Hier mal mit der Maus bei der Musterrechnung die Erklärung bei 14a aufrufen

Offline stromer51

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #67 am: 08. April 2014, 18:16:08 »
Hallo,

die Stadtwerke Bonn gehören ja auch zu den seriösen Versorgern. Das ist der ganz normale Abrechnungsvorgang für Strom in Deutschland.

Bei den Unterfirmen der 365 AG erhält der Kunde mindestens 2 mal den Jahresgesamtpreis ohne Bonus
mitgeteilt. Da nenne ich den Auftrag und die Auftragsbestätigung. Bereits im Auftrag wird der voraussichtliche
monatliche Abschlagspreis genannt. Beispiele hat @ Tenker und @ stromer51 hier eingestellt. Bei beiden
wird von 11 Abschlägen im ersten Versorgungsjahr ausgegangen.

Es sind also bekannt: Jahrespreis ohne Bonus , Zahl der Abschläge 11 und Abschlagsbetrag pro Monat.
Beim Beispiel von Tenker werden 11 x 94 EUR abgebucht.  Damit ist der Jahrespreis bezahlt.
Was vom Konto abgebucht wird rechnet man ganz einfach mal 11 und schaut nach ob der Jahrespreis
rauskommt. Einfacher gehts nun wirklich nicht.
Als Nächstes hat die Abrechnung zu kommen. Übrigens hatte ich meine Abrechnung von eprimo
mit Schluss am 28.02.14 bereits am 07.03.14 online vorliegen. Es geht also auch schnell, wenn man will.


Ich gehe davon aus das der Vertrag ordentlich zum Ablauf der Mindesvertragslaufzeit von 12 Monaten gekündigt wurde.  Danach kommt die Schlussrechnung bei der abgerechnet wird. Wird mehr verbraucht
erfolgt eine Nachzahlung, wurde weniger verbraucht gibts Geld zurück (außer Pakettarif).     

Wer jetzt meint, so ein liebes Unternehmen dem gebe ich gerne mehr Geld als ihm zusteht, bitte
machen sie einen 12. Abschlag. Sie sind als Kunde völlig frei in ihren Entscheidungen. Nur eins ist sicher
Almado, immergrün und MeisterStrom sind eben nicht mit einem Stadtwerk wie zB. Bonn zu vergleichen.

Auch wenn in einem der Schreiben die Tenker hier eingestellt hat von einem 12. Abschlag die Rede ist, muss
das nicht unmittelbar richtig sein. Dieser Kunde hat ein Strompaket gekauft. Der Jahrespreis beträgt hier 1039 EUR geteilt durch 11x Abschläge ergibt 94 EUR. Nach 11 Monatsabschlägen ist das Strompaket vollständig bezahlt.
Ein eventueller Mehrverbrauch erscheint erst in der Schlussrechnung und damit erfolgt dann eine Nachzahlung. Hätte er weniger verbraucht erfolgt logischerweise auch keine Nachzahlung. Hätte er jetzt
94 EUR mehr bezahlt müsste er jetzt auf die Rückzahlung warten.
Wer rechnen kann ist klar im Vorteil.

mfg








 

Offline berghaus

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #68 am: 08. April 2014, 19:22:34 »
Zitat
Von stromer in Antwort #67
Wer rechnen kann ist klar im Vorteil.

Und dazu gehören Rehok, bolli, stromer51 und berghaus,
die nachgewiesen haben, dass in den hier genannten Almadofällen mit den 11 bezahlten Abschlägen der Jahresbetrag erreicht ist  und dass deswegen ein 12. Abschlagsbetrag nicht zulässig ist.
 
Selbst wenn der Jahresbetrag durch 12 geteilt wurde, wird anders als bei den Stadtwerken Bonn, bei Almado der 12. Teilbetrag nicht erst mit der Schlussrechnung erhoben, auch wenn die in sich widersprüchlichen FAQ von Almado das suggerieren.

Und schon gar nicht kann man Plus's Ansicht in den Antworten # 46 und #48 folgen , wonach nach Bezahlung des Jahresbetrages mit 11 Abschlägen ein 12. Abschlag zu zahlen ist, um einen erwarteten Mehrverbrauch für z.B. 40 Ct./kWh abzudecken, weil es sich um einen Pakettarif handelt.

Und der Satz von Plus in Antwort #66 "Was daraus gemacht wird, insbesondere der Zinnober von Forenmitglied @berghaus geht nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut." sollte dem Moderator gemeldet werden. Aber der liest hier wohl mit.
 
berghaus 08.04.14
« Letzte Änderung: 08. April 2014, 19:34:35 von berghaus »

Offline PLUS

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #69 am: 08. April 2014, 19:51:27 »
..Und schon gar nicht kann man Plus's Ansicht in den Antworten # 46 und #48 folgen , wonach nach Bezahlung des Jahresbetrages mit 11 Abschlägen ein 12. Abschlag zu zahlen ist, um einen erwarteten Mehrverbrauch für z.B. 40 Ct./kWh abzudecken, weil es sich um einen Pakettarif handelt.

Und der Satz von Plus in Antwort #66 "Was daraus gemacht wird, insbesondere der Zinnober von Forenmitglied @berghaus geht nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut." sollte dem Moderator gemeldet werden. Aber der liest hier wohl mit.
@berghaus, was unterstellen Sie mir hier schon wieder. Ich habe in #46 und #48 keine Ansichten offenbart, sondern Fakten beschrieben.

Ihr Ruf nach dem Moderator entspricht dem bekannten alten Gaunertrick: "Haltet den Dieb" ruft der Gauner um von sich abzulenken.

Wenn die Moderation etwas für das Forum tun kann, dann sollte sie Ihre konstruierten Unterstellungen unterbinden, sie sind Gift für das Forum.

@berghaus, an dem was ich in #46 und #48 geschrieben habe ist nichts falsch und dort ist auch nichts von den von Ihnen unterstellten "Plus's Ansichten" zu lesen!
PS
Fertig! Nur zur Erinnerung - hier hatten schon andere mit Ihnen bereits vor längerer Zeit "fertig"
« Letzte Änderung: 08. April 2014, 20:20:12 von PLUS »

Offline berghaus

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #70 am: 08. April 2014, 21:42:54 »
@Plus

Vielen Dank für den Link zu dem Beitrag! Den hatte ich auch noch gesucht!

Wie man sieht, wurden ja damals hoch interessante Themen abgehandelt.
Die Unterschiede zwischen Tarif- und Sonderkundenverträgen wurden gerade erst herausgearbeitet.
Ich kann die Lektüre der Beiträge vielleicht ab Antwort #37 nur empfehlen: http://forum.energienetz.de/index.php?topic=6739.msg32406#msg32406
Entdecken kann man dann auch den Grund, warum RR-E-ft damals so ungehalten war.

Aber noch mal zu den Fakten:

von Plus in Antwort #46
Zitat
@bolli, Sie verstehen miss, lesen Sie den Titel und registrieren sie endlich, dass es sich hier um ein PAKET handelt: Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket! Der PAKET-Preis steht fest und ist mit den berechneten Abschlägen vollständig bezahlt. Nicht bezahlt ist ein eventueller Mehrverbrauch, der dann gegebenenfalls mit dem zusätzlichen Abschlag verrechnet wird.
blau von mir
und
Zitat
von Plus in Antwort #48
@berghaus, Sorry jetzt wird's wirklich kindisch. Können Sie nicht lesen? Es steht so im Vertrag, hier müssen Sie lesen, nicht in den AGB, das ist so im Vertrag vereinbart!
... und nochmal

(4200*0,2474)/11 = abgerundet 94 € Abschlag

Arbeitspreis ab der 4201 kWh: 40,00 Cent/kWh


Ist das jetzt nur Fakt und nicht auch Ihre Meinung, dass ein zusätzlicher Abschlag im Vertrag dadurch vereinbart ist, dass dort steht Arbeitspreis ab der 4201 kWh: 40,00 Cent/kWh.

Die Folge einer solchen als Fakt bezeichneten Auslegung wäre ja, dass es  keinen Sinn macht, gegen einen verlangten oder bezahlten 12. Abschlag vorzugehen, nachdem man den Paketpreis vollständig bezahlt hat.

Eine solche, meines Erachtens falsche Auslegung, verunsichert die Betroffenen und hindert sie vielleicht, den von khh in Antwort #1 empfohlenen Widerspruch gegen die 12. Abschlagzahlung einzulegen.
Zitat
von khh
Ist das Ergebnis rd. 11, dann ist der Mahnung von Almado mit dieser Argumentation zu widersprechen.

berghaus 08.04.14
« Letzte Änderung: 08. April 2014, 22:00:35 von berghaus »

Offline PLUS

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #71 am: 08. April 2014, 22:40:44 »
@berghaus, ja, die Zitate aus #46 und #48 sind schlicht und einfach Tatsachen, auch der von Ihnen blaugefärbte Text.

Wer dreht und legt denn dazu aus, unterstellt Meinungen und bezeichnet das dann als Fakt?!

Kommt mir irgendwie bekannt vor! >:(

Ich hindere niemanden, "Widerspruch gegen eine Abschlagszahlung einzulegen". Jeder ist selbst verantwortlich für das was der tut. Ist das jetzt Ihre Empfehlung, zu widersprechen und die Lastschrift rückbuchen zu lassen? Vielleicht wird ja mancher Betroffene durch Ihre Beiträge "verunsichert". 

Offline userD0006

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #72 am: 08. April 2014, 23:01:35 »
Aber der liest hier wohl mit.

Stimmt - ich lese immer mit!  :) Nur heute nicht ständig, da war ich unterwegs.

Aber ich lasse mich nicht vor einen Karren spannen, wer sich durch die folgende Aussage beleidigt fühlt

.... insbesondere der Zinnober von Forenmitglied @xyz geht nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut.

sollte nicht bei der nächst besten Gelegenheit den Zeigefinger rausholen, um zu behaupten das hier einige nicht rechnen können. (Ich bin durchaus auch in der Lage zwischen den Zeilen zu lesen  ;))

Das ist genauso daneben und in meinen Augen äusserst uncool, insbesondere wenn man dann noch nach dem Mod schreit, oder meint dieses wäre sinnvoll!

Zur Diskussion selber werde ich nichts sagen, allerdings vermute ich das Sie sich hier im Kreis drehen. Zudem muss man nicht ständig irgendwelche fiktiven Konstrukte bauen, nur um einen Beleg gegen die Meinung der anderen zu haben. Ebenso sollten sich alle davon lösen, bei bestimmten Usern grundsätzlich zu denken "das kann nur falsch sein". Ob es aber sinnvoll ist, einen Post mit x Zitaten zu füttern, die allesamt in der Vergangenheit liegen und zudem noch aus dem Zusammenhang gerissen sind, wage ich zu bezweifeln. Wer von den Hilfesuchenden liest solches wohl???

Besinnen Sie sich bitte alle auf den Grundgedanken dieses Forums - nämlich anderen zu helfen!




Offline berghaus

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #73 am: 09. April 2014, 01:11:08 »
Zitat
von Rehok in Antwort #62
Ich erkläre mir das so:
Almado hat irgendwann von 12 auf 11 Abschläge umgestellt und den vor der Umstellung gültigen Text entsprechend angepasst - insbesondere durch Hinzufügung der letzten beiden Sätze. Dabei wurde übersehen, in der Beispielrechnung die 12 gegen die 11 auszutauschen. 
Insoweit möchte ich PLUS ausdrücklich widersprechen: Bei 11 Abschlägen darf eben nicht durch 12 geteilt werden!

Ich finde das einfach nicht fair!

Rehok schildert hier in seinem ersten Beitrag im Forum überhaupt sorgfältig seinen Fall und stellt Überlegungen zu den widersprüchlichen Aussagen in Almados FAQ zur Errechnung der Höhe und Anzahl der Abschläge an und nur insoweit also in Bezug auf die Auslegung der FAQ, widerspricht er den Ansichten von Plus.

Plus aber greift einfach den einen Satz  „Bei 11 Abschlägen darf eben nicht durch 12 geteilt werden!“ heraus und  weist auf die Praxis der Stadtwerke Bonn hin, die überhaupt nichts mit dem zu tun hat, was Rehok hier zum Ausdruck bringen wollte.

berghaus 09.04.14
« Letzte Änderung: 09. April 2014, 01:14:24 von berghaus »

Offline bolli

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #74 am: 09. April 2014, 08:06:12 »
@berghaus
Sie sollten nicht immer versuchen, PLUS von irgendwas zu überzeugen. Das wird nicht gelingen (zumal nicht, wenn er im Recht ist  ;)) und ist auch nicht primär Sinn des Forums. Dieser ist, wie Höppedier richtig sagt, die Hilfe für andere. Und in diesem Zusammenhang hat stromer51 die ganze Angelegenheit meines Erachtens nochmal prima zusammengefasst. Das kann man auch als jemand verstehen, der nur minimale Mathekenntnisse hat. Wer will, kann es nun für sich nachrechnen.

Und um eines klar zu sagen, PLUS hat mit seiner Aussage

Nochmal, es ist völlig in Ordnung, wenn der voraussichtliche Jahresgesamtrechnungsbetrag durch 12 dividiert wird und das Ergebnis dann mit 11 Abschläge abgebucht wird und dann die Schlussabrechnung erfolgt und der Rest ausgeglichen wird.

durchaus Recht. DAS was er da schreibt ist in Ordnung.

Nochmal so einfach wie möglich: Voraussichtliche Jahresgesamtrechnung in Euro = 1.200 €
1200:12=100 €. Auflösung: 11 Lastschriften (Abschläge) mit 100 €; eine Lastschrift (Schlussabrechnung) mit 100 €.

Nur darauf bin ich in Antwort #64 eingegangen um das nochmal als völlig korrekte Methode zu erläutern.
Problem an der Stelle war/ist nur, dass die beiden von zwei unterschiedlichen Dingen geredet haben. Man muss die Zahl der Abschläge immer in Zusammenhang mit den Abschlagssummen sehen. Und bei Rehok war es halt so, dass bereits mit 11 Abschlägen die Gesamtsumme erreicht war und der 12. Abschlag, der auch noch vor der Schlussrechnung erhoben wurde, zu einer Überzahlung führte.

In meinem Fall ergibt die Berechnung (Jahresverbrauch x Euro/kWh + Grundpreis) / 11 exakt meinen mtl. Abschlag. Wohlgemerkt geteilt durch 11 ! Dies ist ein Hinweis, dass ich einen neuen Vertrag habe, da ich mit 11 Abschlägen bereits zu Beginn des 11. Monats die prognostizierten Jahreskosten voll bezahlt habe. Der 12. Monat ist deshalb nach meiner Meinung abschlagfrei.

Die Frage der Art des Vertrages lasse ich mal außen vor. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass bei der Berechnung, die stromer51 richtig aufgezeigt hat, die Abschlagshöhe rauskommt und dass die Gegenrechnung "Anzahl der Abschläge x Abschlagshöhe" nur die angegebenen Gesamtkosten ergibt. Übersteigt sie sie, liegt eine meist nicht gerechtfertigte Überzahlung vor.

In PLUS Beispiel hat er die Gesamtsumme durch 12 geteilt und nimmt sich im Wege der Abschläge nur 11 mal den errechneten Abschlag. Den  12. lässt er dann bis zur Schlussrechnung offen und verrechnet ihn mit der Schlussrechnung. Wenn dem tatsächlich so ist und die Stadtwerke Bonn es so praktizieren, so ist dieses sogar verbraucherfreundlich und dagegen überhaupt nichts zu sagen. In dieser Variante tritt der Versorger ja zum Schluss sogar gewissermaßen in Vorleistung, da erst nach Ende der Belieferungsperiode die volle Gesamtsumme erreicht wird, während bei den Billiganbietern meist schon nach 10 Monaten Belieferungsdauer der volle Preis erreicht ist, da ja meist im voraus abgebucht wird.

Insofern haben Rehok und PLUS aus meiner Sicht von zwei unterschiedlichen Dingen geredet aber beide Recht. Nur das muss klar sein, warum dem so ist.  ;)

 

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