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Autor Thema: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket  (Gelesen 54792 mal)

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Offline berghaus

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #45 am: 12. März 2014, 13:44:49 »
Vielen Dank Bolli,

aber da musste heute Nacht noch einiges raus, weil ich noch ja immer noch nicht verstehen konnte, warum man dermaßen auf mir rumgehackt hat, wie z.B. auch hier in  der Antwort #6 von khh in

Zitat
http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18869.0;topicseen
Wenn Sie künftig weniger kritisiert werden und mehr „Konstruktives“ beitragen möchten, dann empfehle ich für die Aneignung unverzichtbaren Basiswissens bspw.  http://www.jura-basic.de/  sowie speziell die hiesigen Unter-Foren „Grundsatzfragen“ und „Gerichtsurteile zum ...“.

Ich weiß nicht, ob man sich das nach 6 Jahren Lesen und Schreiben hier im Forum gefallen lassen muss.

Meine Meinung zur  Ursache der Eskalation habe ich in Antwort #221 beschrieben.
 Antwort #221 in http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18812.210#lastPost

Ich werde Ihren Rat beherzigen, öfters an mich halten, das Garnieren weglassen und in Ruhe abwarten, wie sich die Themen (25%Bonus inkl.),  ‚Bonusverlust für Selbstzahler‘  und nun auch der 12. Abschlag für vermuteten Mehrverbrauch entwickeln.


Aber meine 'Meinung' untermauert mit Begründungen werde ich hier weiter sagen!

berghaus 12.03.14

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #46 am: 13. März 2014, 10:09:22 »
Was interpretieren Sie denn nun schon wieder hier rein ?  ......
Und darüber hinaus glaube ich auch, dass hier was missverstanden wird. Meine SÄMTLICHEN Abschlagszahlungen werden zur Verrechnung mit meinem tatsächlichen Verbrauch genutzt. Nicht nur dieser vermeintliche 12. Abschlag. Von daher würde ich das sehr gelassen sehen, wenn mir der Versorger da eine andere Formulierung unterschieben will. ICH würde das so interpretieren, dass die 12. Zahlung die ENDGÜLTIGE Verrechnung mit meinem Verbrauch ist.
...
@bolli, Sie verstehen miss, lesen Sie den Titel und registrieren sie endlich, dass es sich hier um ein PAKET handelt: Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket! Der PAKET-Preis steht fest und ist mit den berechneten Abschlägen vollständig bezahlt. Nicht bezahlt ist ein eventueller Mehrverbrauch, der dann gegebenenfalls mit dem zusätzlichen Abschlag verrechnet wird. 

Ja, ein ja nicht immer gegebener Mehrverbrauch könnte bei einem verbraucherfreundlichen und fairen Vertrag  auch völlig ausreichend erst in der Endabrechnung berücksichtigen werden und gut ist. Man kann, darf und soll solche Verträge kritisieren, aber so ist nun mal der Vertrag abgeschlossen worden.  Nochmal, wenn man das so nicht will, dann einfach die Finger davon lassen!
PS:
Nochmal und außerdem ist das ein Streit um Kaisers Bart ob 11 oder 12. Es ist die Frage wie die Abschläge errechnet werden.


Abschläge         11    12
--------------------------------------   
1                109   100
2                109   100
3                109   100
4                109   100
5                109   100
6                109   100
7                109   100
8                109   100
9                109   100
10               109   100
11               109   100
Abrechnung/ 12     1   100
-------------------------------------
Gesamtpreis     1200  1200
« Letzte Änderung: 13. März 2014, 10:25:13 von PLUS »

Offline berghaus

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #47 am: 13. März 2014, 10:35:03 »
@Plus

Nein!

Die AGB (Ziffer 9, Abs 2) http://www.almado-energy.de/rechtliches/agb/
geben das nicht her.

Und die (unausgereiften) Erläuterungen von Almado in den FAQ dazu sind nicht Vertragsbestandteil und geben das auch nicht her!
Sie interpretieren den letzten Satz falsch.

berghaus  13.03.14

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #48 am: 13. März 2014, 10:47:34 »
@Plus

Nein!

Die AGB (Ziffer 9, Abs 2) http://www.almado-energy.de/rechtliches/agb/
geben das nicht her. Und die (unausgereiften) Erläuterungen von Almado in den FAQ dazu sind nicht Vertragsbestandteil und geben das auch nicht her! Sie interpretieren den letzten Satz falsch.
@berghaus Doch!

@berghaus, Sorry jetzt wird's wirklich kindisch. Können Sie nicht lesen? Es steht so im Vertrag, hier müssen Sie lesen, nicht in den AGB, das ist so im Vertrag vereinbart!
... und nochmal

(4200*0,2474)/11 = abgerundet 94 € Abschlag

Arbeitspreis ab der 4201 kWh: 40,00 Cent/kWh
« Letzte Änderung: 13. März 2014, 11:01:31 von PLUS »

Offline berghaus

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #49 am: 13. März 2014, 11:41:54 »
@Plus

Zitat
aus AGB
(2) Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde monatliche Abschlagszahlungen, die für das erste Abrechnungsjahr nach Wahl des Energieversorgers auf Basis des vom Kunden oder vom jeweiligen Netzbetreiber angegebenen Stromverbrauchs und des gewählten Tarifmodells ermittelt werden.

Egal ob der Versorger nun den Jahresbetrag durch 11 oder 12 teilt und das mitteilt und entsprechend abbucht.

Es steht hier nichts über weitere Abschläge für 'erwarteten Mehrverbrauch'.

Es steht dort auch nicht, dass es auch ein Abschlag weniger sein kann wegen eines 'erwarteten Minderverbrauchs'.

Ihre Betrachtungsweise ist geradezu abenteuerlich!

berghaus 13.03.14

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #50 am: 13. März 2014, 12:12:40 »
@Plus
Zitat
aus AGB
(2) Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde monatliche Abschlagszahlungen, die für das erste Abrechnungsjahr nach Wahl des Energieversorgers auf Basis des vom Kunden oder vom jeweiligen Netzbetreiber angegebenen Stromverbrauchs und des gewählten Tarifmodells ermittelt werden.
Egal ob der Versorger nun den Jahresbetrag durch 11 oder 12 teilt und das mitteilt und entsprechend abbucht.
Es steht hier nichts über weitere Abschläge für 'erwarteten Mehrverbrauch'.
Es steht dort auch nicht, dass es auch ein Abschlag weniger sein kann wegen eines 'erwarteten Minderverbrauchs'.
Ihre Betrachtungsweise ist geradezu abenteuerlich!
Manoman @berghaus, was Sie hier betreiben ist wirklich "abenteuerlich".

Sie können nicht lesen, wissen nicht was ein Vertrag ist, wissen nicht was ein PAKET ist und reflektieren sinn- und sachfrei über AGB. Es ist ein Graus mit Ihnen. Das Forum verliert so gewaltig an Informationswert für hilfesuchende Energieverbraucher. Es ist für viele Energieverbraucher unmöglich, bei soviel Spreu im Forum hier noch den Weizen zu finden.  Man muss bald davor warnen. 

Der weitere Abschlag steht im Vertrag! Das geht vor! Es braucht da keine AGB mehr!
Ein Minderverbrauch ändert am PAKET-Preis nichts! Deshalb kann es auch keinen Abschlag weniger sein!

Offline berghaus

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #51 am: 13. März 2014, 12:36:30 »
@Plus

Wir wollten doch die Beleidigungen (z.B über das Wissen und Nichtwissen) weglassen!

Die AGB, die sich zwar von Zeit zu Zeit ändern, sind, soweit ich sehe , für die verschiedenen Tarife nicht unterschiedlich.
Insoweit gilt, gebe ich zu, mein Satz über den Minderverbrauch nicht bei Pakettarifen.

Zeigen Sie doch einfach die Stelle in einem Pakettarifvertrag, aus der hervorgeht, dass nach vollständiger Bezahlung des an Hand des Vorjahresverbrauches ermittelten 'Jahresbetrages für die Abschläge' noch ein Abschlag für einen erwarteten Mehrverbrauch im Pakettarif (z.B. 4.200 kWh) zu zahlen ist.

Ein Schreiben von Almado über die im laufenden Jahr zu zahlenden Abschläge in einem Packettarif würde Ihre Ansicht bestätigen!

berghaus 13.03.14
« Letzte Änderung: 13. März 2014, 12:44:12 von berghaus »

Offline bolli

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #52 am: 13. März 2014, 12:47:06 »
PS:
Nochmal und außerdem ist das ein Streit um Kaisers Bart ob 11 oder 12. Es ist die Frage wie die Abschläge errechnet werden.


Abschläge         11    12
--------------------------------------   
1                109   100
2                109   100
3                109   100
4                109   100
5                109   100
6                109   100
7                109   100
8                109   100
9                109   100
10               109   100
11               109   100
Abrechnung/ 12     1   100
-------------------------------------
Gesamtpreis     1200  1200

Ok, es wird kein Verbrauch kalkuliert sondern ein Paketpreis angesetzt. Soweit folge ich Ihnen.
Aber danach müssen Sie sich jetzt schon entscheiden, was Sie diskutieren wollen. Bei der obigen Rechnung habe ich überhaupt kein Problem Ihnen ebenfalls zu folgen. Wenn Almado bei seiner Abschlagsberechnung die gekaufte Paketsumme durch 12 teilt, soll's dem Kunden aus vorher schon mal erläuterten Gründen recht sein.
Tenker's Beispiel war aber ein anderes und das haben Sie sehr wohl erkannt. Dort wurde zusätzlich zu der Paketpreissumme, die bereits mit 11 Abschlägen erreicht war, eine 12. abgebucht und dieses, so meinten Sie wohl mit dieser Aussage ausdrücken zu müssen,

Die von @Tenker eingestellte Versorgerbestätigung zeigt, dass es die mittlere Variante dort wohl doch mit einer kleinen Abweichung*) gibt: 

4. Versorgungsbestätigung vom 02.12.2013

(0,2474*4200)/11= abgerundet 94 € Abschlag

*)Davon abweichend ist der Satz "Der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt". Es wird ein 12. Abschlag erhoben und dann abgerechnet. Die BONUS-Angelegenheit (Verbraucherportal - Versorger) ist eine davon unabhängig zu klärende Frage.
sei vertraglich vereinbart.
Dem schließe ich mich auch weiterhin nicht an, erspare mir aber weitere Wiederholungen. Wer will, kann sich aus dem bisher gesagten sein eigenes Bild machen und Sie dürfen gerne weiter Ihren Theorien nachgehen.  ::)

Offline khh

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #53 am: 13. März 2014, 12:56:03 »
Die inzwischen endlose Diskussion, ob 11 oder 12 Abschläge, ist wohl einigermaßen überflüssig: Mehrere betroffene Kunden (zuletzt @Bodensatz) haben hier im Forum inzwischen geschrieben, dass almado/365 AG bei Widerspruch des Kunden an dem zunächst geforderten und auch angemahnten 12. Abschlag letztlich NICHT festhält.

Mein Fall bei almado:
11/2012 Vertragsabschluss online direkt auf Homepage von almado (Screenshots gemacht)
            3 Tage später Auftragsbestätigung erhalten
...
12/2013 unberechtigte Mahnung für einen 12. Abschlag erhalten
            per mail und Telefon reklamiert und per Telefon bestätigt bekommen
            anschließend noch 1 oder 2 Mahnungen erhalten
1/2014 Email erhalten, dass meine Kontosaldo 0 wäre
...

Noch eine grundsätzliche Anmerkung: Nicht-Kunden (und anscheinend leider auch manche Kunden) haben die beim jeweiligen Vertragsabschluss und für den betreffenden Vertrag nach wie vor geltende AGB wohl nicht vorliegen. Es bringt also GAR NICHTS, aus der aktuell von almado/365 AG verwendeten AGB zu zitieren! 
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline khh

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« Antwort #54 am: 13. März 2014, 13:10:32 »
@Plus

Wir wollten doch die Beleidigungen (z.B über das Wissen und Nichtwissen) weglassen! ...

@berghaus,

Sie irren sich, notwendige Richtigstellungen bei offenkundig werdendem "Nichtwissen" werden zwecks Trennung "Spreu vom Weizen" auch weiterhin NICHT weggelassen !

"Beleidigungen" sind das nicht, ganz im Gegensatz zu Ihrem gestern in einem anderen Thread nachträglich (nach erfolgter Kommentierung meinerseits!) ganz wesentlich geänderten Beitrag.

khh
« Letzte Änderung: 13. März 2014, 13:44:43 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline PLUS

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #55 am: 13. März 2014, 14:23:02 »
...
Ok, es wird kein Verbrauch kalkuliert sondern ein Paketpreis angesetzt. Soweit folge ich Ihnen.
Aber danach müssen Sie sich jetzt schon entscheiden, was Sie diskutieren wollen. Bei der obigen Rechnung habe ich überhaupt kein Problem Ihnen ebenfalls zu folgen. Wenn Almado bei seiner Abschlagsberechnung die gekaufte Paketsumme durch 12 teilt, soll's dem Kunden aus vorher schon mal erläuterten Gründen recht sein.
....
Dem schließe ich mich auch weiterhin nicht an, erspare mir aber weitere Wiederholungen. Wer will, kann sich aus dem bisher gesagten sein eigenes Bild machen und Sie dürfen gerne weiter Ihren Theorien nachgehen.  ::)
@bolli, ich muss mich da überhaupt nicht "entscheiden", an was wollen Sie denn festmachen, dass bei der Beispielsrechnung ein oder kein PAKET zu Grunde liegt? Das ist ein Beispiel für 11 oder 12 Abschläge!. 11 oder auch 12 Abschläge sind kein spezielles Merkmal für ein PAKET.

Ich denke es ist jetzt ausreichend erläutert.  Ok, ein Stückchen wollen sie dem nun folgen, aber Sie müssen sich nicht  weiter "anschließen" und nicht weiter folgen, behalten Sie Ihre Meinung. Ich bleibe bei meiner!

Offline berghaus

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #56 am: 13. März 2014, 14:33:36 »
@khh

Zitat
von khh in Antwort #53
Es bringt also GAR NICHTS, aus der aktuell von almado/365 AG verwendeten AGB zu zitieren!

Darauf hatte ich in meiner Antwort51 schon hingewiesen.
Zitat: „Die AGB, die sich zwar von Zeit zu Zeit ändern, sind, soweit ich sehe ….“   

Plus glaubt ja (wie Sie in einem anderen Zusammenhang auch), dass die AGB keine Rolle spielen, wenn die Sachlage aus dem Vertrag eindeutig hervorgeht.

Die Eindeutigkeit wird hier aber von der „Spreu“ hinterfragt. Das ist der Sinn einer Diskussion.

Es kann doch nicht sein, dass alle die, die eine andere Meinung haben und sich hier äußern wollen, erst jura-basic und die Beiträge in den Unterforen „Grundsatzfragen“ und „Gerichtsurteile zum…“ studieren müssen:
 
Zitat
von khh in Antwort #6Wenn Sie künftig weniger kritisiert werden und mehr „Konstruktives“ beitragen möchten, dann empfehle ich für die Aneignung unverzichtbaren Basiswissens bspw.  http://www.jura-basic.de/  sowie speziell die hiesigen Unter-Foren „Grundsatzfragen“ und „Gerichtsurteile zum ...“.

Wenn Sie zu „Weizen“ gehören woll(t)en, hätten Sie jetzt in diesem Punkt unterschiedliche AGB von Almado besorgt und Plus darauf hingewiesen, dass AGBs als Vertragsbestandteil gerade bei fraglicher Auslegung des Vertrages zur Aufklärung beitragen können.

berghaus 13.03.14

Offline PLUS

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #57 am: 13. März 2014, 14:45:15 »
Plus glaubt ja (wie Sie in einem anderen Zusammenhang auch), dass die AGB keine Rolle spielen, wenn die Sachlage aus dem Vertrag eindeutig hervorgeht.

@berghaus, PLUS glaubt nicht, er ist sich sicher und es ist so. Sie sollten die eingestellten Dokumente auch klicken und lesen. Hier habe ich speziell für Sie das entscheidende Dokument nochmal aufbereitet und nur das hierzu relevante stehen lassen und markiert.
... und nochmal

(4200*0,2474)/11 = abgerundet 94 € Abschlag

Arbeitspreis ab der 4201 kWh: 40,00 Cent/kWh
Der Vertrag ist so geschlossen! Zum wiederholten mal, jetzt sollte man sich nicht beschweren, sondern wenn man das so nicht will, die Finger davon lassen.

Zitat von: berghaus
Wenn Sie zu „Weizen“ gehören woll(t)en, hätten Sie jetzt in diesem Punkt unterschiedliche AGB von Almado besorgt und Plus darauf hingewiesen, dass AGBs als Vertragsbestandteil gerade bei fraglicher Auslegung des Vertrages zur Aufklärung beitragen können.
@berghaus, Sie können das gerne wieder als Beleidigung werten, aber was Sie schreiben ist nunmal Nonsens. Was im Vertrag vereinbart wurde gilt! Da braucht es keine unterschiedlichen AGB zur Aufklärung!
« Letzte Änderung: 13. März 2014, 14:59:49 von PLUS »

Offline khh

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #58 am: 13. März 2014, 15:23:32 »
Zitat
von khh in Antwort #53
Es bringt also GAR NICHTS, aus der aktuell von almado/365 AG verwendeten AGB zu zitieren!
Darauf hatte ich in meiner Antwort51 schon hingewiesen.
Zitat: „Die AGB, die sich zwar von Zeit zu Zeit ändern, sind, soweit ich sehe ….“

Auf den entscheidenden Punkt haben Sie NICHT hingewiesen: AGB ändern sich für Bestands-kunden eben nicht bzw. nur im Rahmen sehr enger vom Gesetz bestimmte Grenzen!   

Plus glaubt ja (wie Sie in einem anderen Zusammenhang auch), dass die AGB keine Rolle spielen, wenn die Sachlage aus dem Vertrag eindeutig hervorgeht.

Wenn eine Sachlage aus dem Vertrag hervorgeht, dann kann es sein, dass AGB keine Rolle spielen. Insofern glaubt @PLUS im Gegensatz zu Ihnen das Richtige [vgl. §§ 305(1) 305b BGB!].

Ihnen geht augenscheinlich jegliches (rechtliches) Grundwissen ab. Insofern geäußerte "Meinungen" sind nichts als nutzlose Schwafelei. Mein von Ihnen nochmals zitierter unten-stehender Beitrag war eine freundliche Empfehlung, hoffentlich verstehen Sie das jetzt. ::)
Zitat
von khh in Antwort #6
Wenn Sie künftig weniger kritisiert werden und mehr „Konstruktives“ beitragen möchten, dann empfehle ich für die Aneignung unverzichtbaren Basiswissens bspw.  http://www.jura-basic.de/  sowie speziell die hiesigen Unter-Foren „Grundsatzfragen“ und „Gerichtsurteile zum ...“.

« Letzte Änderung: 13. März 2014, 15:31:03 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline berghaus

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #59 am: 13. März 2014, 15:56:20 »
@Plus und @khh, jetzt an beide

Um mit Harpe Kerkeling zu sprechen:  "Ich glaub' es nicht!"

nochmal:

Die Summe der Abschläge ergibt den Jahresabschlagsbetrag.

Aus diesem, geteilt durch 11 oder 12, ergibt  sich die Höhe der einzelnen Abschläge.

Wo steht denn, dass ein über 4.200 kWh gehender Verbrauch erwartet wird?

Wo steht, dass auch derjenige des Pakettarifes, der bei 4.200 kwh bleibt oder darunter liegt, noch einen nicht notwendigen (12.) Abschlag zahlen muss?

Wo steht, wie ein solcher weiterer Abschlag auf einen ‚erwarteten‘ Mehrverbrauch berechnet wird?

Die Formulierung „Arbeitspreis ab der 4201 kWh: 40,00 Cent/kWh“ wird gebraucht, wenn der Verbrauch tatsächlich über 4.200 kWh liegt!

Was anderes gibt sie nicht her!

Der Vertrag ist an dieser Stelle wie schon die Erläuterungen in den FAQ unsauber formuliert.

Und Sie wissen ja:    ".................gehen zu Lasten des Verwenders."

berghaus 13.03.14
« Letzte Änderung: 13. März 2014, 16:02:51 von berghaus »

 

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