Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen  (Gelesen 33028 mal)

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Offline stromer51

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #15 am: 29. November 2013, 15:30:14 »
Hallo Leuchtbirne,

an ihrer Stelle würde ich jetzt nichts unternehmen.
Das mit dem erhöhten Grundpreis mit Beginn des 2. Versorgungsjahres kann ich bestätigen.
Wenn sie Mitte Juli 2014  fristgerecht zum 30.9.2014 24:00 Uhr kündigen, können die den Grundpreis
ruhig noch höher in die Mails reinschreiben.

Sie haben einen Paketpreis mit 6200 kWh/Jahr. Was sie weniger verbrauchen schenken sie der 365 AG,
mehr müssen sie mit 40 Cent/kWh bezahlen.

Wenn ihr Jahrespreis 12x 124 EUR = 1488 ist und das haben sie schwarz auf weis, dann würde ich die
ersten 12 Monate mitmachen.
Das am Ende dann für 9 Monate 0,99 Cent/kWh mehr verlangt werden daran ist nicht die 365AG schuld.
Das müssten sie evtl auch bei anderen Anbietern bezahlen.
Höherer Abschläge nur wenn dazu auch eine Rechnung vorliegt.
Ich betrachte ihren Preis als günstig. Bonus ist sicher nicht eingerechnet.

Das aktuelle Angebot im gleichen Tarif sieht so aus. Bei jeder PLZ kommt ein anderer Jahrespreis heraus.
Das könnten die Unterschiede bei den Netzgebühren sein. Schauen sie selbst nach. Der aktuelle Preis rechnet sich vielleicht nicht mehr.

Tarif: immergrün! ökosiegel
Versorgungsgebiet    55127 Mainz
Verbrauch    6200 Kilowattstunden
Verbrauchspreis (Hauptzeit)    45,00 Cent / kWh
Paketpreis    1.732,30 Euro / Jahr für 6200 kWh
Neukundenbonus:   25 % auf die Gesamtkosten
Gesamtkosten    1.732,30 Euro / Jahr

Offline khh

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #16 am: 29. November 2013, 16:09:43 »
Hallo Leuchtbirne,
an ihrer Stelle würde ich jetzt nichts unternehmen. ...

Bei vorgesehener fristgerechter Kündigung "zum 30.9.2014 24:00 Uhr" wäre das eine rationale Entscheidung.

... Das am Ende dann für 9 Monate 0,99 Cent/kWh mehr verlangt werden daran ist nicht die 365AG schuld.
Das müssten sie evtl auch bei anderen Anbietern bezahlen. ...

Von "schuld" redet hier keiner. Wenn bei einer 'Weiterreichung' von Umlagenerhöhungen etc. nicht auf das gesetzliche Sonderkündigungsrecht hingewiesen wird oder dieses in den AGB sogar ausgeschlossen ist, dann "muss" niemand solch eine Preiserhöhung bei keinem Anbieter bezahlen!
Es reicht aus, wenn diesbzgl. Widerspruch nach Zugang der Schlussrechnung eingelegt und der Preiserhöhungsbetrag NICHT gezahlt wird.
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Leuchtbirne

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #17 am: 29. November 2013, 16:14:04 »

Frage: Wurde der Arbeitspreis vom Versorger tatsächlich mit „22,00 Cent/kWh inkl. Bonus 25 %“ bestätigt und wird der Bonus sofort beim Abschlag (6.200 kWh x 22 Cent = 1.364 EUR : 11 = 124 EUR) berücksichtigt? Das ist jedenfalls eher ungewöhnlich und wäre wohl höchst fragwürdig, wenn eine (endgültige) Bonusgewährung noch von irgendwelchen zu erfüllenden Kriterien abhängig ist!?

Nein, der Bonus von 25% wird mit der Schlussrechnung gewährt

Die (womöglich verspätet) mitgeteilte Arbeitspreisanpassung um 0,99 Cent ab 01.01.2014 wegen „Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben weitergeben“ ::)  ist unwirksam (und muss folglich nicht bezahlt werden), wenn in der AGB auch zu einer solchen ‚Weitergabe’ kein Sonderkündigungsrecht festgelegt ist bzw. in der vorliegenden Mitteilung nicht eingeräumt wurde.
Falls Sie sich sofort und nicht erst zum Ende des 1. Lieferjahres, also zum Ablauf des 30.09.2014 von diesem Versorger verabschieden möchten, dann können Sie Ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 31.12.2013 wahrnehmen (auch wenn Almado u.U. zunächst ,Stress' machen dürfte).

nun, die 0,99 Cent bringen mich zum Glück nicht an den Rande des Ruins :-)

Dass ein neues SEPA-Mandat unterschriftlich erteilt werden soll (wird die 365 AG einbezogen ?) ist zwar ungewöhnlich, irgendwelche Nachteile sind m.E. aber nicht ersichtlich (aber aufpassen, WER abbucht - siehe TelDaFax !). Für "Selbstzahler" können nur dann (angemessene) Kosten belastet werden, wenn das in der AGB vorgesehen ist. Und von einer Erhöhung des Abschlagsbetrages ist doch nirgendwo die Rede, oder ;) ?

nein, der Abschlagsbetrag wird bisher nicht erhöht. In der neuen Lastschrift Einzugermächtigung steht nichts von 365 AG, sondern nur Almado AG, also wie bisher

Vielen Dank für die schnelle Rückantwort. Ich werde nun alles einmal soweit belassen und habe mir den Kündigungstermin für Mitte Juni 2014 vorgemerkt. Mitte Juni deshalb, weil der Beginn eigentlich zum 01.08.13 hätte sein sollen. (Vertragsabschluss 28.07.13) Da der Kundenservice meinen alten Anbieter verwechselt hat, bekam ich immer wieder Schreiben mit dem Vermerk "Störung bei der Anmeldung) Mit der Lieferung wurde also zum 1.10.13 begonnen. Wer weiss, welches Datum die wieder zu Grunde legen. Hatte mit meinem vorherigen Anbieter (Stromio) auch Theater, bis mir dann endlich die Kündigung bestätigt wurde. Zunächst wurde behauptet, ich hätte 6 Wochen Kündigungsfrist, was ich aber mit den mir zugesendeten AGBs wiederlegen konnte. Da waren es nämlich nur 4 Wochen.


Offline Leuchtbirne

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #18 am: 29. November 2013, 16:22:45 »
Hallo Leuchtbirne,
an ihrer Stelle würde ich jetzt nichts unternehmen. ...

Bei vorgesehener fristgerechter Kündigung "zum 30.9.2014 24:00 Uhr" wäre das eine rationale Entscheidung.

So werde ich es auch machen, vielen Dank!

... Das am Ende dann für 9 Monate 0,99 Cent/kWh mehr verlangt werden daran ist nicht die 365AG schuld.
Das müssten sie evtl auch bei anderen Anbietern bezahlen. ...

Von "schuld" redet hier keiner. Wenn bei einer 'Weiterreichung' von Umlagenerhöhungen etc. nicht auf das gesetzliche Sonderkündigungsrecht hingewiesen wird oder dieses in den AGB sogar ausgeschlossen ist, dann "muss" niemand solch eine Preiserhöhung bei keinem Anbieter bezahlen!
Es reicht aus, wenn diesbzgl. Widerspruch nach Zugang der Schlussrechnung eingelegt und der Preiserhöhungsbetrag NICHT gezahlt wird.

auch das halte ich für eine vernünftige Lösung

Ich bedanke mich bei allen für die zahlreichen Antworten.

Offline Leuchtbirne

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #19 am: 29. November 2013, 16:30:42 »
Hier nochmals das Schreiben bezüglich der neuen Lastschrift-Einzugermächtigung:

Ich/wir ermächtige(n) die almado AG, Gläubiger-Identifikationsnummer der Deutschen Bundesbank:
DE34ZZZ00000117309, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein
Kreditinstitut an, die von der almado AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten
Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Der Satz hat es in sich. Der von mir mit Unterstrich versehene Textteil gleicht ja fast einer Verpflichtung auf Teufel komm raus. Im Falle einer Rücklastschrift wird man eventuell gleich als "Kreditbetrüger" verfolgt?

In den alten Einzugsermächtigungen stand nämlich immer der Textteil: "wenn Konto nicht die nötige Deckung aufweist, bla bla keine Verpflichtung"

In meinem Beruf habe ich u.a. auch mit Kreditgeschäften zu tun und stellte in der Vergangenheit häufiger fest, dass in Schufa-Auskünften zwischenzeitlich Lastschriftrückgaben vermerkt sind. Ich denke, das hat nur mit dieser Klausel zu tun.

Offline khh

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #20 am: 29. November 2013, 16:36:38 »
... Ich werde nun alles einmal soweit belassen und habe mir den Kündigungstermin für Mitte Juni 2014 vorgemerkt. Mitte Juni deshalb, weil der Beginn eigentlich zum 01.08.13 hätte sein sollen. (Vertragsabschluss 28.07.13) Da der Kundenservice meinen alten Anbieter verwechselt hat, bekam ich immer wieder Schreiben mit dem Vermerk "Störung bei der Anmeldung) Mit der Lieferung wurde also zum 1.10.13 begonnen. Wer weiss, welches Datum die wieder zu Grunde legen. ...

Da würde ich aber nicht erst Mitte Juni 2014 (per Einwurf-Einschreiben) kündigen, sondern spätestens Anfang 2014 (was unschädlich ist) mit der Formulierung "zum Ablauf des 1. Vertrags- und Lieferjahres, dem 30.09.2014 um 24 Uhr" und eine entsprechende Kündigungsbestätigung zugehend innerhalb von 2 Wochen verlangen !

Begründung: Wie hier im Forum nachzulesen ist, hat Almado schon mal ein zeitlich nicht identisches Vertrags- und Lieferjahr anwenden wollen, um den Kunden in ein 2. Vertragsjahr zu "locken" oder den Bonus nicht zahlen zu müssen. Sollte es bei Ihnen zu diesem "Problem" kommen, hätten Sie dann genügend Zeit, sich nachdrücklich zu wehren ! 

PS: Der von Ihnen so kritisch gesehene Satz bzgl. SEPA-Lastschriften ist Standard und schließt Ihr Rückbelastungsrecht innerhalb von 8 Wochen nach Abbuchung NICHT aus !

« Letzte Änderung: 29. November 2013, 16:48:00 von khh »
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Offline Leuchtbirne

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #21 am: 29. November 2013, 16:55:15 »
PS: Der von Ihnen so kritisch gesehene Satz bzgl. SEPA-Lastschriften ist Standard und schließt Ihr Rückbelastungsrecht innerhalb von 8 Wochen nach Abbuchung NICHT aus !

Darum ging es mir eigentlich auch gar nicht, sondern vielmehr um die "Verpflichtung zur Lastschrifteinlösung" Wenn dem so ist, wie ich vorher geschrieben habe, (Schufa-Negativeintrag) dann werden einige später vielleicht Probleme haben, überhaupt einen neuen und günstigeren Anbieter zu finden. Ein Schelm der Böses dabei denkt, wenn zufällig dann ein Tarif für "bonitätsschwache" angeboten wird. Natürlich mit Risikozuschlag  ;)

Vielleicht denke ich aber auch schon zu weit

Offline khh

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #22 am: 29. November 2013, 17:07:12 »
Die "Verpflichtung zur Lastschrifteinlösung" gibt es nicht und ist aus der vorliegenden Formulierung nicht herauszulesen.
Und eine Lastschriftrückbuchung wg. Widerspruch berechtigt als solche keinesfalls zu einem "Schufa-Negativeintrag".

Denken Sie an meine Empfehlung bzgl. einer frühzeitigen Vertragskündigung  ;) !
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Offline dak

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #23 am: 11. Februar 2014, 19:23:50 »
Hallo zusammen, habe am 03.02.2014 meine Abschlußrechnung durch Almado (immergrün) erhalten. Wie zu erwarten war, wurde in dieser Rechnung der 25% Neukundenbonus in keinster Weise berücksichtigt. Da ich etwas mehr als die im Paket 4200 kWh beinhalteten Menge an Strom verbraucht habe,  soll ich bis zum 14.02.2014 gute 20 Euro nachzahlen. Habe auf diese Mail denen am 08.02.14 per Mail geantwortet und Widerspruch gegen diese Rechnung eingelegt und um Korrektur der Rechnung bis zum 22.02.2014 gebeten. Gleichzeitig eine Gegenrechnung aufgestellt und immergrün aufgefordert dieses bis zum 22.02.2014 auf mein Konto zu überweisen, da ich ansonsten die Schlichtungsstelle einschalten.  werde. Übrigens wurden 364 Tage von immergrün abgerechnet, obwohl ich in mehreren Einschreiben darauf hingewiesen habe, das ich den Vertrag nach einem vollen Lieferjahr ( 365 Tage ) gekündigt habe. Auf meine Email vom 08.02.2014 habe ich bislang keine Reaktion erhalten. Mir könnte jetzt höchstens passieren, das man die noch zu zahlenden 20 Euro von mir einmahnt. Werde natürlich erneut widersprechen und auf meine korrekt Kündigung verweisen. Ab dem 22.02.2014 werde ich die Schlichtungsstelle bemühen, falls immergrün nicht einlenkt. Viele Grüsse an alle ALMADO /IMMERGRÜN Geschädigten. Halte euch auf Stand. Gruß dak

Offline khh

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Re: rechts- und vertragswidrige Verbrauchsabrechung
« Antwort #24 am: 11. Februar 2014, 19:54:14 »
... Übrigens wurden 364 Tage von immergrün abgerechnet, obwohl ich in mehreren Einschreiben darauf hingewiesen habe, das ich den Vertrag nach einem vollen Lieferjahr ( 365 Tage ) gekündigt habe. ...

Aha, das scheint dann wohl die neueste rechts- und vertragswidrige "Masche" der almado/365 AG zu sein.

Es wird wirklich Zeit, dass die Bundesnetzagentur diesem "Verein" endlich das Licht ausknipst !  >:(
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:21:41 von DieAdmin »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline dak

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #25 am: 12. Februar 2014, 15:42:38 »
Hallo khh,
hab hier einfach mal meine immergrün Rechnung zu meinem gestrigen Beitrag  ergänzend eingestellt.
Wichtige Passagen habe ich ROT markiert.
Danke für die Antwort und Unterstützung. Eine Frage habe ich doch noch. Sind 2 Wochen zur Beantwortung meines Widerspruchs an/für Immergrün genug oder muß ich denen mehr Zeit einräumen, um die fehlerhafte Rechnung zu korrigieren, bevor ich mich an die Schlichtungsstelle Energie e.V wenden kann ?
Was kann ich jetzt noch tun ? Gruß dak  :D

Ab hier geht es los mit meiner Rechnung: :)
------------------------------------------------------------
[EMail entfernt]
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 15:07:20 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #26 am: 12. Februar 2014, 16:32:54 »
Hallo khh, hab hier einfach mal meine immergrün Rechnung zu meinem gestrigen Beitrag  ergänzend eingestellt. Wichtige Passagen habe ich ROT markiert. ...
... Eine Frage habe ich doch noch. Sind 2 Wochen zur Beantwortung meines Widerspruchs an/für Immergrün genug oder muß ich denen mehr Zeit einräumen, um die fehlerhafte Rechnung zu korrigieren, bevor ich mich an die Schlichtungsstelle Energie e.V wenden kann? ...

Ab hier geht es los mit meiner Rechnung: :)
------------------------------------------------------------
immergrün-Energie GmbH • Postfach 40 01 62 • 50831 Köln

... Ihr geschätzter Vorjahresverbrauch: 4409 kWh. Bezogen auf die aktuelle Abrechnungsperiode von 364 Tagen ergibt dies einen vergleichbaren Wert von 4397 kWh. ...

Zur Frage: 4 Wochen Zeit müssen Sie immergrün / 365 AG, vormals almado AG schon geben
(es sei denn, es kommt eine endgültig abschlägige Antwort)  -  siehe § 111a EnWG (Auszug):
Zitat
Energieversorgungsunternehmen ... sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern ... innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b hinzuweisen. ...

Frage: Warum wurde denn im Vorjahr und in der aktuellen Abrechnungsperiode mit geschätzten Verbräuchen abgerechnet? Haben Sie am Ende des jeweiligen Lieferzeitraums den Zähler nicht SELBST abgelesen und dem jeweiligen Versorger sowie dem zuständigen Netzbetreiber mitgeteilt? Inwieweit entsprechen denn die geschätzten Zählerstände dem tatsächlichen Zählerstand? Klären und regeln Sie das nötigenfalls mit dem Netzbetreiber (siehe Ausführungen in der Rechnung)!

Gruß, khh

PS: Es macht übrigens wenig Sinn, die vollständige Rechnung hier einzustellen - wichtige Passagen reichen völlig aus !
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Offline khh

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #27 am: 12. Februar 2014, 19:36:01 »
... Übrigens wurden 364 Tage von immergrün abgerechnet, obwohl ich
in mehreren Einschreiben darauf hingewiesen habe, das ich den Vertrag
nach einem vollen Lieferjahr ( 365 Tage ) gekündigt habe.

Mit dieser dreisten "Masche" zwecks Verweigerung der Bonuszahlung
ist bereits FlexStrom beim BGH nicht durchgekommen :) :

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0071/13
« Letzte Änderung: 13. Februar 2014, 00:16:06 von khh »
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Offline KKRUBIN

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #28 am: 13. Februar 2014, 02:09:41 »
Habe ich jetzt irgendetwas falsch verstanden, oder wurde übersehen, daß für die Zeit bis Mai 2013 der Bonus berücksichtigt wurde ( inkl. Mehrverbrauch bis Mai). Nur der Mehrverbr. vom 01.06.-31.12.13 wurde  offensichtlich als Nettobetrag ausgewiesen. Ich kann natürlich nicht sagen, ob der in der Rechnung angegebene Arbeitspreis z.B. XXX,5306 (25% Bonus inkl.) gegenüber der Vertragsvereinbarung richtig errechnet wurde.

Offline dak

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #29 am: 13. Februar 2014, 07:26:41 »
Hallo KKRUBIN und khh,

zu den Fragen von khh:
wenn ich die pdf Datei der Rechnung eingestellt hätte mit samt den Graphiken, wären es wahrscheinlich deutlicher rüber gekommen. Ich habe exakt im Verbrauchsjahr 2013 4298 kWh verbraucht. Man hat mit den angegebenen Schätzwerten ein Vergleich gezogen mit anderen Haushalten, um zu verdeutlichen, wie wir vom Verbrauch her liegen. Erst einmal SORRY für die geamte Einstellung der Rechnung. Wollte hier nicht alles zumüllen. Vielleicht etwas blinder Aktivismus von mir  :-[. Werde mich bessern.

Jetzt zu den Fragen von KKRUBIN:
Ich habe almado immergrün im Mai 2013 meine Verbrauchswerte mitgeteilt, wurde dazu von denen aufgefordert, um mir gleichzeitig mitzuteilen, daß ab 01.06.2013 eine Preiserhöhung ansteht. Originalzitat:"Die Umlagen und Abgabenerhöhungen, die ab 1. Juni 2013 weiter gegeben werden, betragen 2,237 Ct netto je kWh." Deshalb die Abrechnungsangaben 01.01.2013 - 31.05.2013. Mein Tarif heißt übrigens
immergrün! ökosiegel (25% Bonus inkl.) und hat leider nichts damit zu tun, daß ich von almado immergrün die 25% angerechnet bekommen habe. Ich habe es mehrfach nachgerechnet. Gestarten bin ich mit einem Arbeitspreis von 20,08 ct/kwh (brutto). Danach ab 01.06. gab es eine Preiserhöhung. Habe monatlich 77 Euros x 12 Abschlag bezahlt und kam durch meinen Mehrverbrauch auf über 20 Euro Nachzahlung. Falls hier noch Fragen sind - immer gerne.

Vielen Dank noch einmal an euch beiden. khh: Danke ihnen für die schnellen Rückinfos. Hilft mir schon um klar zu denken. Gruß dak

 

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