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Autor Thema: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen  (Gelesen 33013 mal)

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Offline stromer51

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Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« am: 16. Oktober 2013, 11:47:05 »
Hallo,
ein Almado Kunde (Versorgungsbeginn 01.01.2013)  hat am 15.09.2013 per Mail ein 6 seitiges Schreiben bekommen.
Beachtlich ist dabei der Absatz mit dem Grundpreis. (Seite 4 der Mail)
Der soll von jetzt 97,80EUR auf 262,20EUR jährlich steigen!!
Das die 6 Seiten nicht den Anforderungen eines Preiserhöhungsschreiben 
erfüllen, sei nur am Rande erwähnt.

Meine Frage hat noch jemand solche Mails erhalten?

Auszug aus der Mail von Almado Energy  15.09.2013 daraus:

[EMail entfernt]

Hier das Zitat von Seite 4 der Mail
[EMail entfernt]
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 15:03:05 von DieAdmin »

Offline Amazone

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Re: Re: Neuer Abzockversuch von Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #1 am: 16. Oktober 2013, 11:57:47 »
Sie werden schon genauere Angaben zu den Inhalten des Schreibens (insb. S. 3) machen müssen, wenn Sie hilfreiche Antworten zu der in der Tat exorbitanten Erhöhung des Grundpreises haben wollen.
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2013, 11:54:15 von Amazone »

Offline dak

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #2 am: 11. November 2013, 22:13:52 »
Hallo,
ein Almado Kunde (Versorgungsbeginn 01.01.2013)  hat am 15.09.2013 per Mail ein 6 seitiges Schreiben bekommen.
Beachtlich ist dabei der Absatz mit dem Grundpreis. (Seite 4 der Mail)
Der soll von jetzt 97,80EUR auf 262,20EUR jährlich steigen!!
Das die 6 Seiten nicht den Anforderungen eines Preiserhöhungsschreiben 
erfüllen, sei nur am Rande erwähnt.

Meine Frage hat noch jemand solche Mails erhalten?

Auszug aus der Mail von Almado Energy  15.09.2013 daraus:

[EMail entfernt]

Hier das Zitat von Seite 4 der Mail
[EMail entfernt]

« Letzte Änderung: 29. September 2015, 15:03:47 von DieAdmin »

Offline dak

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #3 am: 11. November 2013, 23:00:06 »
Hallo zusammen,
ich habe am 13.09.2013 ebenfalls solch eine Mail von der almado "immergrün" erhalten. Hier der gesamte Wortlaut (6 Seiten).


[EMail entfernt]


Wenn ich das richtig sehe, dann "darf" ich aufgrund der SEPA-Anpassung den Stromvertrag bis zum 01.12.2013 ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Da mein Vertrag seit dem 01.01.2013 läuft, würde dies bedeuten, dass ich den Vertrag vor Erfüllung des einen Jahres kündigen würde und somit almado mir keine Boni zu zahlen braucht. Kündige ich nicht, habe ich almado ein weiteres Jahr an den Hacken plus 12 x 19,95 EUR. Grundpreis, welchen ich bis dato nicht hatte. Dazu kämen noch die "normalen" Preise pro kwh..
Eigentlich bleibt mir nur noch, den Vertrag mit almado fristgerecht zum 31.12.2013 zu kündigen und reihe mich in die Schar der Leute ein, die mit almado Stress haben wegen der Boni.

Wie seht ihr die Angelegenheit und vor allem, was kann ich tun ???
Zum 01.12.2013 kündigen ? Eher nicht
Zum 31.12.2013 kündigen ? Ist wahrscheinlich der beste Weg !?

Besten Dank im Voraus für eure Hilfe. :)
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 15:04:50 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #4 am: 12. November 2013, 00:10:58 »
Wenn ich das richtig sehe, dann "darf" ich aufgrund der SEPA-Anpassung den Stromvertrag bis zum 01.12.2013 ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Da mein Vertrag seit dem 01.01.2013 läuft, würde dies bedeuten, dass ich den Vertrag vor Erfüllung des einen Jahres kündigen würde und somit almado mir keine Boni zu zahlen braucht. Kündige ich nicht, habe ich almado ein weiteres Jahr an den Hacken plus 12 x 19,95 EUR. Grundpreis, welchen ich bis dato nicht hatte. Dazu kämen noch die "normalen" Preise pro kwh..
Eigentlich bleibt mir nur noch, den Vertrag mit almado fristgerecht zum 31.12.2013 zu kündigen und reihe mich in die Schar der Leute ein, die mit almado Stress haben wegen der Boni.

Wie seht ihr die Angelegenheit und vor allem, was kann ich tun ???
Zum 01.12.2013 kündigen ? Eher nicht
Zum 31.12.2013 kündigen ? Ist wahrscheinlich der beste Weg !?

Hallo dak,

warum sollten Sie den Vertrag aufgrund der SEPA-Anpassung zum 01.12.2013 kündigen, dass hätte die 365 AG (vormals almado AG) "immergrün" wohl zu gern ;)  -  solch ein "Angebot" passt allerdings zu deren hinreichend bekannte Geschäftsgebaren!  >:(

Kündigen Sie zum Ablauf des 31.12.2013 (= zum Ablauf des 1. Vertrags- und Lieferjahres) per EMail und sicherheitshalber auch per Einwurf-Einschreiben (womöglich verlangen die AGB ohnehin 'schriftlich' oder 'Schriftform'), sofern die Kündigung dem Versorger jetzt noch fristgemäß lt. AGB zugestellt werden kann!

Die Ihnen mit der EMail "untergejubelte" Grundpreiserhöhung ab 01.01.2014 dürfte unwirksam sein, da die Mitteilung keinen Hinweis auf Ihr gemäß rechtlicher Vorgaben unabdingbares, fristloses Sonderkündigungsrecht beinhaltet.
Dieses Sonderkündigungsrecht können Sie nach wie vor noch ausüben (ebenfalls zum Ablauf des 31.12.2013), insbesondere dann, wenn die ordentliche Kündigung lt. 2. Absatz zeitlich nicht mehr machbar sein sollte.

zu Seite 4 der EMail vom 13.09.2013:
Zitat
Sollte es zum 01.01.2014 zu Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben kommen, seien es Verringerungen oder Erhöhungen, reichen wir diese ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens an unsere Kunden weiter. Hierauf möchten wir Sie bereits heute hinweisen.
Nach offizieller Bekanntgabe der Höhe etwaiger Änderungen (voraussichtlich am 15.10.2013) werden wir dies Ihnen auf der Seite www.kundenserviceenergie.de/umlagen/2014 bekannt geben.

Auch hier  - und wohl ebenso in der vorstehend avisierten 'Bekanntgabe' durch immergrün sowie vermutlich in deren diesbzgl. AGB-Klausel -  fehlt der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung, was jedes für sich ebenfalls eine Unwirksamkeit der sogen. 'Umlagen- und Abgaben-Weiterreichung' zur Folge haben dürfte.  :)

Gruß, khh 

1. Nachtrag: Wegen der Grundpreisanpassung ab 01.01.2014 soll es anscheinend wohl doch eine Sonderkündigungs-möglichkeit geben - vgl. Seite 4 der EMail:
Zitat
Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG).

2. Nachtrag: Bei dem anstehenden Versorgerwechsel diesmal die hier im Forum schon x-mal benannten (vermeintlich günstigen) Billiganbieter mit höchst unseriösen Geschäftsgebaren unbedingt meiden  -  siehe bspw. auch hier:  www.bezahlbare-energie.de  unter "Kriterien für Wechselempfehlungen" und "Konzept für jährliche Wechsel" !!


« Letzte Änderung: 12. November 2013, 03:04:29 von khh »
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Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline dak

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #5 am: 13. November 2013, 23:56:29 »
Hallo khh,   
                                                                                                                                                        erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort und Unterstützung. Das Kündigungsschreiben zum 31.12.2013 ist gestern Morgen per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg nach Köln zu immergrün. Sollte also kein Problem darstellen mit der fristgerechten Kündigung. (6 Wochen vor Vertragsende). Jetzt bin ich einmal gespannt, was jetzt für eine Reaktion von Seiten immergrün erfolgen wird. Eigentlich sollte ich damit rechnen, daß ich von denen eine Kündigungsbestätigung vor dem 31.12.2013 erhalten werde, damit diese die Boni nicht zu zahlen brauchen.

Wenn das denn so sein sollte, gibt es in diesem Forum ja genug Antworten und Unterstützung, wie man damit weiter umgehen sollte. Vielen Dank schon einmal im Voraus für die weitere Unterstützung. Werde auf jeden Fall mit immergrün in den Ring steigen falls erforderlich. >:(.        Ich halte euch auf dem Laufenden.  ;)

Offline dak

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #6 am: 14. November 2013, 00:16:25 »
Hallo khh, habe im Kündigungsschreiben formuliert "Hiermit kündige ich meinen Stromliefervertrag fristgerecht zum 31.12.2013." Sie haben in ihrer Antwort "Kündigen Sie zum Ablauf des 31.12.2013" extra hervorgehoben. In meinem Kündigungsschreiben habe ich das Wort "zum Ablauf" nicht verwandt. Hoffe, es ist jetzt kein Fehler von meiner Seite entstanden ? Gruss dak  ???

Offline khh

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #7 am: 14. November 2013, 00:32:35 »
... Das Kündigungsschreiben zum 31.12.2013 ist gestern Morgen per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg nach Köln zu immergrün. ...

Hm, womöglich macht immergrün daraus 364 Tage Vertrags- und Lieferdauer.  :-\
Wenn die ordnungsgemäße Kündigungsbestätigung bis Ende Nov./Anfang Dez. nicht zugegangen ist,
ggf. eine Sonderkündigung mit der Formulierung "zum Ablauf des 31.12.2013" nachschieben!

Wenn die AGB eine Kündigung in Textform zulassen, dann umgehend auch eine entsprechend ergänzte
ordentliche Kündigung per EMail hinterher.
 
« Letzte Änderung: 14. November 2013, 00:37:59 von khh »
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Offline NickF95

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #8 am: 27. November 2013, 22:20:12 »
Hallo zusammen,

wollte mal nachfrage wie es hier bei den beiden Beteiligten bislang weitergegangen ist?
Hat almado die Kündigung bereits bestätigt?
Habt Ihr bereits eine - ursprünglich ab dem 15.10. angekündigte - Mail mit Preiserhöhungen für 2014 erhalten?

Gruß

Offline dak

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #9 am: 28. November 2013, 07:15:06 »
Hallo NickF95,
mittlerweile habe ich ein 2. Einschreiben mir Rückschein nachgeschoben und mein 1. Kündigungsschreiben "Kündigung meines Stromliefervertrages zum 31.12.2013" ergänzt mit "Kündigung meines Stromliefervertrages zum Ablauf des 31.12.2013". Alles innerhalb der 6 wöchigen Kündigungsfrist.
Am 19.11.2013 habe ich durch den Kundenservice-energie eine Kündigungsbestätigung per E-Mail erhalten mit folgenden Wortlaut:"

[EMail entfernt]

Habe vorsichtshalber auf diese E-Mail am 19.11.2013 geantwortet und extra noch einmal darauf hingewiesen, daß ich den Vertrag zum Ablauf des 31.12.2013 (nach Ablauf des 1. Lieferjahres) gekündigt habe. Weiter habe ich in meiner E-Mail um eine Kündigungsbestätigung zum Ablauf des 31.12.2013 gebeten. Jetzt bleibt mir nur noch abzuwarten, bis ich immergrün nach Ablauf des 1. Vertragsjahres meinen Zählerstand mitgeteilt und die Abschlußrechnung erhalten habe. Nachtigall ich hör dir trappsen. ???. Mal Abwarten, was dann passiert. Ich habe mir zwischenzeitlich ab den 01.01.2014 einen neuen Stromanbieter gesucht. Der Wechselprozess läuft zur Zeit. Es ist bestimmt kein Strom mehr von almado bzw. 365 AG. Ich bin geheilt und hoffe, daß ich diese Angelegenheit inkl. Bonusauszahlung von immergrün erfolgreich hinter mich bringe. Werde auf jeden Fall nicht zurück schrecken die Schlichtungsstelle und oder meinen Rechtsschutz einzusetzen, falls nötig.  >:(. Also auf gar keinen Fall aufgeben.
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 15:05:19 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #10 am: 28. November 2013, 10:53:20 »
Hallo NickF95,

Sie können Ihr gesetzliches und in der nachstehend zitierten almado-Email auch angeführtes Sonderkündigungsrecht "zum Abblauf des 31.12.2013" ausüben aufgrund der mitgeteilten Grundpreiserhöhung ab 01.01.2014:
Zitat
Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten, auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.01.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren.
Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert.
Ihnen als Produktkunde im Tarif immergrün! ökosiegel garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.
Damit sind Sie daher vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert. Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG).

Sorry, diese Erhöhung des Grundpreises hatte ich gestern übersehen bzw. nicht berücksichtigt!  ;)



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Offline NickF95

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #11 am: 28. November 2013, 13:36:43 »
Na perfekt! Dann hab ich genau das was ich wollte - ein Sonderkündigungsrecht - und bin somit für das nächste Jahr raus aus der Nummer "almado".

Sollte ich vor dem 01.02. bzw 01.01.2014 die fristlose Kündigung rausschicken, werden die mir wahrscheinlich (wenn auch ohne - gesetzliche - Berechtigung) schlimmstenfalls - so wie ich das bereits in manchen Einträgen herausfiltern konnte - diese 25% Boni streichen.

Hat jemand eine Mustervorlage für so einen Sonderkündigungsrecht im Fall einer Preiserhöhung? :-)

DANKE nochmals an alle die mir hierzu geholfen haben.

Offline khh

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #12 am: 28. November 2013, 13:48:38 »
Jetzt mal Schritt für Schritt und nicht alles hypothetisch durchspielen ;) :

1. Sonderkündigung raus (und seriöseren neuen Anbieter suchen); 2. auf Kündigungsbestätigung warten (muss innerhalb von 2 Wochen zugehen); 3. auf Schlussrechnung warten (muss innerhalb von 6 Wochen nach Lieferende zugehen).

Falls es irgendwo haken sollte, hier wieder melden: Da werden Sie geholfen :) !

Eine "Mustervorlage" braucht man nicht  -  es genügt bspw.:
"Aufgrund Ihrer Email-Mitteilung vom ... zur Erhöhung des Grundpreises ab 01.01.2014 nehme ich mein
Sonderkündigungsrecht wahr und kündige meinen Vertrag Nr. ........ hiermit zum Ablauf des 31.12.2013.
Bitte bestätigen Sie mir die Beendigung des Vertrages innerhalb der nächsten 14 Tage." 
« Letzte Änderung: 28. November 2013, 13:59:16 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline Leuchtbirne

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #13 am: 29. November 2013, 10:19:43 »
Hallo Zusammen, zunächst vielen dank an alle die hier ihre Ratschläge und Meinungen veröffentlicht haben.
Auch ich habe heute per Mail das o.g. Schreiben bekommen. Zunächst meine Vertragsdaten vom 01.10.2013
______________________________________________________________________________________________
Die wesentlichen Vertragsdetails:
Tarif / Paket:
immergrün! ökosiegel B
6200
100% Ökostrom mit
TÜV-Zertifikat
Arbeitspreis: 22,00 Cent/kWh
Der Arbeitspreis ab der 6.201 kWh beträgt 40,00 Cent/kWh.
Grundpreis: 0,00 EUR/Monat
Preisgarantie: 12 Monate
Bonus: 25 % inkl.
monatlicher Abschlag ab 01.10.2013 € 124,00 pro Monat
____________________________________________________________________________________________

Mit dem heutigen Schreiben finde ich auf Seite 4 (gekürzt) folgendes:

Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.10.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 27,39 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert.

Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es
Verringerungen oder Erhöhungen, an Sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpassen, der
hiernach bei 22,99 Cent/kWh liegt. (also 0,99 Cent mehr)
____________________________________________________________________________________________

Habe ich es richtig verstanden, dass die € 27,39 erst ab 01.10.14 berechnet werden?
____________________________________________________________________________________________

Da ich bereits im Oktober 2013 den Lastschrifteinzug genehmigt habe, warum sollte ich jetzt nochmals ein
SEPA-Mandat erteilen? Im Wortlaut zu den allgemeinen Informationen zum Sepa-LS-Verfahren habe ich beim googeln
folgendes entdeckt:

Die Voraussetzungen für den Einzug einer SEPA-Lastschrift ist ein gültiges Mandat.
a) Lastschriftvereinbarung liegt bereits vor
Die bisher mit der Bank getroffenen Lastschriftvereinbarungen bleiben von den neuen SEPA-Lastschriftverfahren unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Diese Lastschriftvereinbarungen sind jedoch in ein SEPA-Mandat umzuwidmen.
Das Mandat ist dem Zahlungspflichtigen lediglich zuzusenden und muss nicht gegengezeichnet werden. Eine Kopie ist aufzubewahren.
__________________________________________________________________________________________________________

Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass ich mit der weiteren Zustimmung, die eigentlich gar nicht nötig wäre, etwas anerkenne was mir später Nachteile bringen könnte.

Andere Institutionen stellen doch auch einfach um und es genügte mir das nur mitzuteilen. Würde ich das nicht wollen, könnte ich ja Widerspruch einlegen.

Habe die Befürchtung, wenn ich zum "Selbstzahler" werde, dass mir wieder irgendwo versteckte "Verwaltungskosten" reingewürgt werden. Ausserdem stellt sich die Frage, ob ich aufgrund der "hoheitlichen Umlage" dann ab 01.01 oder ab 01.02.14 nur 0,99 Cent mehr überweisen muss?

Offline khh

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Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
« Antwort #14 am: 29. November 2013, 12:09:39 »
Mit dem heutigen Schreiben finde ich auf Seite 4 (gekürzt) folgendes:
Zitat
Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.10.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 27,39 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert.

Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es Verringerungen oder Erhöhungen, an Sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpassen, der hiernach bei 22,99 Cent/kWh liegt. (also 0,99 Cent mehr)
Habe ich es richtig verstanden, dass die € 27,39 erst ab 01.10.14 berechnet werden?

Hallo Leuchtbirne,
das haben Sie richtig verstanden, für den Grundpreis (z.Zt. wirklich 0,00 EUR/Monat ?) wirkt bis 30.09.2014 die sogen. ‚eingeschränkte’ Preisgarantie.

Frage: Wurde der Arbeitspreis vom Versorger tatsächlich mit „22,00 Cent/kWh inkl. Bonus 25 %“ bestätigt und wird der Bonus sofort beim Abschlag (6.200 kWh x 22 Cent = 1.364 EUR : 11 = 124 EUR) berücksichtigt? Das ist jedenfalls eher ungewöhnlich und wäre wohl höchst fragwürdig, wenn eine (endgültige) Bonusgewährung noch von irgendwelchen zu erfüllenden Kriterien abhängig ist!?

Die (womöglich verspätet) mitgeteilte Arbeitspreisanpassung um 0,99 Cent ab 01.01.2014 wegen „Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben weitergeben“ ::)  ist unwirksam (und muss folglich nicht bezahlt werden), wenn in der AGB auch zu einer solchen ‚Weitergabe’ kein Sonderkündigungsrecht festgelegt ist bzw. in der vorliegenden Mitteilung nicht eingeräumt wurde.
Falls Sie sich sofort und nicht erst zum Ende des 1. Lieferjahres, also zum Ablauf des 30.09.2014 von diesem Versorger verabschieden möchten, dann können Sie Ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 31.12.2013 wahrnehmen (auch wenn Almado u.U. zunächst ,Stress' machen dürfte).

Dass ein neues SEPA-Mandat unterschriftlich erteilt werden soll (wird die 365 AG einbezogen ?) ist zwar ungewöhnlich, irgendwelche Nachteile sind m.E. aber nicht ersichtlich (aber aufpassen, WER abbucht - siehe TelDaFax !). Für "Selbstzahler" können nur dann (angemessene) Kosten belastet werden, wenn das in der AGB vorgesehen ist. Und von einer Erhöhung des Abschlagsbetrages ist doch nirgendwo die Rede, oder ;) ?   
« Letzte Änderung: 29. November 2013, 13:57:26 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

 

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