Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 290984 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Mona

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 41
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #510 am: 29. Juli 2007, 10:55:07 »
@ Superhase

danke für deine Schilderungen.

Ich war vor ca. einem Jahr auch mal auf so einer Veranstaltung. Da war der Rechtsanwalt da. Vielleicht findet ja nochmal so eine Veranstaltung statt.

Ich habe jetzt übrigends die 2.  2. Mahnung bekommen. Mal schauen,
wann ich die 3.  2. Mahnung bekomme....

Gruß
Mona

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Stadtwerke München
« Antwort #511 am: 29. Juli 2007, 16:34:42 »
ich hab innerhalb der letzten 3-4 Wochen schon fünf 2. Mahnungen bekommen.
Deren Computer scheint langsam durchzudrehen  :D

Außerdem hab ich in Erwartung der baldigen Ablesung und Jahresabrechnung die Abschläge derzeit ausgesetzt.
Das paßt ihnen natürlich auch nicht, und sie haben geschrieben, das ich nicht eigenmächtig die Abschläge ändern darf....  :tongue:
die sind sowas von deppert.....  :P
8) solar power rules

Offline elad

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #512 am: 23. Oktober 2007, 23:00:16 »
Hallo zusammen,

seit die SWM im April nach mehreren Versuchen nicht in der Lage waren, mir eine korrekte Jahresrechnung zu stellen (es fehlten immer wieder Abschlagszahlungen in deren Auflistung), habe ich gar nichts mehr gezahlt.

Dafür gabs letztens glaube ich die 6. zweite Mahnung.  :D

Jetzt ist aber das Urteil der Gaspreisrebellen nicht zugunsten der Kläger ausgefallen und ich frage mich nun, was ich am besten machen soll.

Irgendwie habe ich ein schlechtes Gefühl, gar nichts zu zahlen.

Vielleicht muss ich ja jetzt tatsächlich alles zahlen? Oder kann ich einfach mit meinem vorher gekürzten Preisniveau von 2004 wieder weitermachen? Ich würde dann ausrechnen, was ich bisher verbraucht habe, das nachzahlen und die Abschläge dann dem anpassen mit Preis 2004.

Was wäre denn das beste? Einerseits habe ich eigentlich gar keine Lust mehr auf ständige Mahnungen und die Ungewissheit, wie es weitergeht, andererseits möchte ich auch nicht so schnell aufgeben.

Hat jemand einen Rat für mich?

Dankeschön
elad

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Stadtwerke München
« Antwort #513 am: 23. Oktober 2007, 23:12:39 »
@elad,

wenn man sich entschlossen Hat, nichts zu zahlen, sollte man auch dabei bleiben.

Nur nicht durch die Mahnungen bange machen lassen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Stadtwerke München
« Antwort #514 am: 24. Oktober 2007, 07:19:37 »
Nicht durch die Zermürbungstaktik kirre machen lassen!
Die 2. Mahnungen wegwerfen oder sammeln - vielleicht kann man damit mal ein Museum tapezieren? ;)
Oder es entwickelt sich ein Sammlermarkt?
Hasrt Du eine 2. Mahnung aus dem August 2007?
Eine solche fehlt mir noch - könnte Dir dafür eine aus Juli anbieten, habe ich doppelt.  :tongue:

An Deiner Stelle würde ich schon auf einer korrekten Abrechnung bestehen.
Allerdings solltest Du mal genau nachrechnen und nachkontrollieren: Die SWM listen zwar bei mir auch nicht alle Abschlagszahlungen auf, sondern verwursteln die irgendwie und fassen manche zusammen, in der Summe der Vorauszahlungen stimmts aber.
Vielleicht ist das bei Dir auch so?

Ich hab ja bekanntlich meine letzte Rechnung als ordnungswidrig zurückgewiesen (siehe \"keine thermischa Gasabrechnung\" hier bei SWM).
Die noch offenen 5XX,- € werden jetzt immer gemahnt (wie vorher auch), und auf die Rechnungsbeanstandung wurde bisher nicht eingegangen.

Ich habe nun meine Abschlagszahlungen für den nächsten Abrechnungszeitraum wieder aufgenommen in einer von mir festgelegten Höhe.

Ansonsten unternehme ich erst mal nichts. Eine eigene \"Gegen\"-Rechnung  für den vergangenen Abrechnungszeitraum erstelle ich erst, wenn ich von den SWM vorgerechnet und nachgewiesen (Brennwert!) bekomme, wieviel Energie ich bezogen habe.

Jetzt sind die SWM am Zug - die Uhr läuft.....

Schließlich geht das Leben weiter!

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline elad

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #515 am: 24. Oktober 2007, 08:00:45 »
Vielen Dank für die Antworten!

@ superhaase:

gestern habe ich ein Schreiben bekommen, in dem einige Aussagen des Urteils zusammengefasst sind und nochmal eine Zahlungsaufforderung. Kulant wie sie sind, die SWM, würden sie mir sogar meine 45,- Mahngebühren erlassen, wenn ich zahle....  :rolleyes: (Ich glaub, die August- und Septembermahnung hab ich bekommen ;-) )

Was die Abrechnung angeht, so fragt die SWM mich im letzten Schreiben zur Abrechnung im April, wie denn die korrekte Rechnung lauten würde, obwohl ich ihnen das ja in mehreren Schreiben versucht habe, klarzumachen. Die hatten also selber keinen Durchblick mehr, scheint mir. In der Summe stimmte die auch nicht, anders als bei dir.

Und du würdest jetzt auch weiterhin gar nichts mehr zahlen? Oder doch wieder zum gekürzten Abschlag zurückkehren?

Viele Grüße
elad

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Stadtwerke München
« Antwort #516 am: 24. Oktober 2007, 08:17:44 »
Ja, die SWM scheint mit ihrem SAP nicht zurecht zu kommen.
Wahrscheinlich sind die entsprechenden Mitarbeiter auch stark überlastet, die ganzen Zahlungskürzer und \"Rechnungsbeanstander\" machen doch eine Menge Aufwand..... selbst Schuld!
Du solltest denen vielleicht schreiben, dass Du im betreffenden Abrechnungszeitraum xxx,- € Abschläge geleistet hast, und diese sollen auf die Rechnung. Wie sie das machen ist ihre Sache.
Oder wurden Abschläge von Dir mit vorherigen Restforderungen alter Abrechnungszeiträume verrechnet? Das machen die auch sehr gerne.
Wäre also zu prüfen, ob die Summe aller offenen Forderungen über alle Jahre mit Deinen Kürzungen übereinstimmt.
Wenn ja, dann kannst Du Dich damit zufrieden geben (musst Du nicht). Aber die SWM werden wohl erfahrungsgemäß nicht in der Lage sein, ihr Kuddelmuddel aufzudröseln.
In einem Gerichtsverfahren, werden sie es dann wohl manuell tun müssen...... deren Problem.
Für Dich ist erst mal wichtig, dass der Saldo über die Jahre stimmt: Restforderungen (ohne Mahngebühren) muss gleich Deinen Kürzungen sein.
Wenn nicht, dann auf einer Korrektur bestehen und die letzte Rechnung nicht begleichen (auch nicht teilweise).

Ansonsten weiter gekürze Abschläge nach eigenem Gutdünken zahlen. Dabei darauf achten, dass für die Jahresabrechnung ein nachzuzahlender Betrag bleiben wird.
Ich machs ja auch so, wie oben geschrieben.

Mehr kann man kaum machen - man darf ja aus dem Herrn Mühlhäuser die korrekte Abrechnung nicht herausprügeln ;)

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline elad

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #517 am: 24. Oktober 2007, 22:11:08 »
Danke, superhaase, aber ich zahl ja seit einem halben Jahr gar nichts mehr.

Herr Cremer meinte, ich sollte nun dabei bleiben.

Was sagst du dazu? Weiterhin gar nix zahlen oder vielleicht doch wieder den gekürzten Abschlag zahlen?

Dankeschön  :)
elad

Offline kplaczek

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 40
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stadtwerke München
« Antwort #518 am: 24. Oktober 2007, 22:16:06 »
Wie soll/wird es jetzt weitergehen? Ich gehöre zu den Sammelklägern. Wird ein Rechtsbehelf gegen das Urteil des LG München eingelegt werden? Auch ich habe eine erneute Zahlungsaufforderung von SWM erhalten. Bei Zahlung bis Anfang November 2007 würden die Mahngebühren erlassen. Ebenfalls sind Teile aus dem Urteil zitiert worden.

Offline Zottel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 118
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stadtwerke München
« Antwort #519 am: 24. Oktober 2007, 22:22:19 »
Was ist das denn für ´ne Logik??

Du zahlst ENDLICH das was wir schon ewig gerne hätten, dafür erlassen wir Dir die Mahngebühr von 45,-- EUR..............

Geht´s noch??

Wer sich einmal für eine gewisse Vorgehensweise entschlossen hat, der handelte wohl aus einer gewissen Überzeugung heraus.

Was hat sich denn geändert diese Überzeugung nun in Zweifel zu ziehen???

Wohl überhaupt nichts!!!  :D

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Stadtwerke München
« Antwort #520 am: 25. Oktober 2007, 09:19:53 »
Zitat
Original von kplaczek
Wie soll/wird es jetzt weitergehen? Ich gehöre zu den Sammelklägern. Wird ein Rechtsbehelf gegen das Urteil des LG München eingelegt werden?
Das würde moch auch interessieren.
Dazu kann wohl nur der Herr Rupprecht was sagen....
Ich bin kein Sammlekläger.

@elad:
Wie ch es mache habe ich geschildert.
Ansonsten bleibt es Deine Entscheidung, ob Du Abschläge zahlst oder den \"Druck stärker erhöhen\" willst.
8) solar power rules

Offline Mona

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 41
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #521 am: 28. Oktober 2007, 20:15:16 »
Von den Gaspreisrebellen findet am 30. 10.  ein Treffen statt

http://www.gaspreisrebellen.de/index.htm?PHPSESSID=gbvj750r74jmu613tmjb6g2ll6

 
Ich hab jetzt noch keine Zahlungsaufforderung bekommen, dass ich bis November zahlen soll und es werden mir die Mahnkosten erspart....

Bin jetzt auch gespannt, wies weitergehen soll

Offline kplaczek

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 40
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stadtwerke München
« Antwort #522 am: 31. Oktober 2007, 15:57:03 »
Geändert hat sich zwischenzeitlich, dass die Klage vor dem LG München verloren ging. Immerhin - egal wie und in welcher Form - ist der Beweis der \"Angemessenheit der Preiserhöhung\" von SWM gegenüber dem LG erklärt worden. In der Klage ging es nicht um die Angemessenheit der Gaspreise!

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Stadtwerke München
« Antwort #523 am: 31. Oktober 2007, 17:42:46 »
@kplaczek

Hinsichtlich der Sammelklage ist es die Entscheidung der Kläger, in die Berufung zu gehen.

Die Feststellungen des Urteils binden im Falle der Rechtskraft auch nur die beteiligten Kläger.

Soweit die Feststellungsklage abgewiesen wurde, ist deshalb über einen Zahlungsanspruch der Stadtwerke noch nicht entschieden, so dass diese auf Zahlung klagen müssen, wenn Rechnungsbeträge gekürzt werden.

Und in einem solchen Prozess kann man seine Verteidigung wieder anders einrichten, zum Beispiel in dem man die Gesamtpreise als unbillig und im Widerspruch zur gesetzlichen Verpflichtung zu einer möglichst preisgünstigen, effizienten leitungsgebunenen Versorgung mit Gas (§§ 1, 2 Abs. 1 EnWG) rügt. Dann hat über eine solche Klage gem. § 108 EnWG die Kammer für Handelssachen am Landgericht unter Beachtung der Rechtsprechung des Kartellsenats des BGH zu entscheiden (ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts gem. §§ 102, 108 EnWG nach entsprechender Rüge AG Erfurt, B. v. 22.10.2007 - 6 C 943/07).

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz