Ja, die SWM scheint mit ihrem SAP nicht zurecht zu kommen.
Wahrscheinlich sind die entsprechenden Mitarbeiter auch stark überlastet, die ganzen Zahlungskürzer und \"Rechnungsbeanstander\" machen doch eine Menge Aufwand..... selbst Schuld!
Du solltest denen vielleicht schreiben, dass Du im betreffenden Abrechnungszeitraum xxx,- € Abschläge geleistet hast, und diese sollen auf die Rechnung. Wie sie das machen ist ihre Sache.
Oder wurden Abschläge von Dir mit vorherigen Restforderungen alter Abrechnungszeiträume verrechnet? Das machen die auch sehr gerne.
Wäre also zu prüfen, ob die Summe aller offenen Forderungen über alle Jahre mit Deinen Kürzungen übereinstimmt.
Wenn ja, dann kannst Du Dich damit zufrieden geben (musst Du nicht). Aber die SWM werden wohl erfahrungsgemäß nicht in der Lage sein, ihr Kuddelmuddel aufzudröseln.
In einem Gerichtsverfahren, werden sie es dann wohl manuell tun müssen...... deren Problem.
Für Dich ist erst mal wichtig, dass der Saldo über die Jahre stimmt: Restforderungen (ohne Mahngebühren) muss gleich Deinen Kürzungen sein.
Wenn nicht, dann auf einer Korrektur bestehen und die letzte Rechnung nicht begleichen (auch nicht teilweise).
Ansonsten weiter gekürze Abschläge nach eigenem Gutdünken zahlen. Dabei darauf achten, dass für die Jahresabrechnung ein nachzuzahlender Betrag bleiben wird.
Ich machs ja auch so, wie oben geschrieben.
Mehr kann man kaum machen - man darf ja aus dem Herrn Mühlhäuser die korrekte Abrechnung nicht herausprügeln
ciao,
sh