Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 278505 mal)

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Offline energiemonster

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Stadtwerke München
« Antwort #495 am: 21. Mai 2007, 21:38:52 »
Ein grossen dankeschön an Superhaase für die ausführliche Info :wink:

Gleich noch ein kleines Frägelchen hinterher, kann man so einfach einen Widerspruch vom 17.08.06 auf Unbilligkeit der Gaspreiserhöhung in einen Widerspruch auf den gesamten Gaspreis ändern oder hat man damit evtl. schon eine Widerspruchsfrist versäumt ?

Danke und servus Gerhard

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #496 am: 21. Mai 2007, 22:30:59 »
@energiemonster

Man sollte immer die Frage stellen, ob die erhöhten Preise insgesamt der Billigkeit unter Beachtung der gesetzlichen Verpflichtung zu einer möglichst preisgünstigen, effizienten Versorgung zu verbraucherfreundlichen Bedingungen entsprechen, also die Gesamtpreise als unbillig rügen.

Die Frage hat SWM - wohl aus gutem Grunde - noch nicht "begutachten" bzw. "bescheinigen"lassen. :wink:

Der Beschluss des LG MüI ist genauso eine alte Kamelle wie die AVBGasV.

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #497 am: 23. Mai 2007, 19:20:52 »
Wenn gerade kein anderer Gaslieferant verfügbar ist:

http://www.swm.de/dokumente/swm/pressemeldungen/2007/05/versorgung20070523.pdf

Nach Aussage von E.ON Ruhrgas sinken die Gaspreise zum 01.Juli 2007 weiter.

Offline energiemonster

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Stadtwerke München
« Antwort #498 am: 23. Mai 2007, 21:12:56 »
:o  Hallo RR-E-FT ,

damals hatte ich auch ein Musterschreiben als Vorlage, das zielte jedoch inhaltlich mehr auf die Erhöhung als auf den Gaspreises ab ?
Macht es denn Sinn jetzt einen korrigierten Widerspruch bezogen auf die August-Abrechnung 06 zu machen ?

Hat das schon mal jemand nachgeholt und wenn ja, wie formuliert ?

Grüsse
Gerhard

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #499 am: 23. Mai 2007, 21:50:14 »
@energiemonster:
Natürlich macht das Sinn!
Formulieren kannst Du es ja als Antwort auf die Mahnung, mit dem Hinweis, dies Schreiben bei einer möglichen Gerichtsverhandlung ebenfalls dem Gericht vorzulegen. Kannst ja vom Musterbrief abkupfern.
Oder schicke den kompletten aktuellen Musterbrief mit besonderer Hervorhebung der Unbilligkeit des Gesamtpreises und einer Formulierung wie \"... im Hinblick auf Ihr Mahnschreiben vom .. möchte ich meinen Widerspruch erneuern und erweitern ....\" oder so ähnlich.
Nicht so schüchtern!
Schicke es als Einschreiben mit Rückschein.
Irgendwelche Termine spielen da jetzt keine Rolle.
Tu es möglichst bald.

ciao,
sh
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Offline energiemonster

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Stadtwerke München
« Antwort #500 am: 24. Mai 2007, 22:00:18 »
:D  @ superhaase, noch mal herzlichen Dank, mach mich gleich mal ran an den Speck.

Grüsse
Gerhard

Offline Mona

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Stadtwerke München
« Antwort #501 am: 28. Mai 2007, 19:56:20 »
Wann ist denn eigentlich die nächste Gerichtsverhandlung? Müsste doch jetzt dann diese Tage sein, oder?

Gruß
Mona

Offline axel

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Stadtwerke München
« Antwort #502 am: 22. Juni 2007, 21:22:11 »
Hallo ich habe einmal wieder Ärger mit den SWM, speziell mit dem Kundenservicecenter.
Da ich eine Beschwerde schreiben möchte rief ich heute an um den Namen der/des Vorgesetzten zu erfragen.
Der Name wurde mir nicht mitgeteilt.
Ich würde die Tage mal angerufen, hieß es.
Kennt sich hier bitte jemand mit dem Beschwerdeweg bei den SWM aus?
Ich will ja nicht dass das Schreiben wieder im Kundenservicecenter landet.

Zum Energiesparen (Kleinverbraucherkunde) kann ich aber nur eines sagen.
Man wird behandelt wie der letzte Dreck. Zumindest von den SWM.
Hohe Energietarife und richtig miese Behandlung, um nicht zu sagen primitiv.
Nicht erst jetzt.
Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Antworten

Offline e-Stromer

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Stadtwerke München
« Antwort #503 am: 22. Juni 2007, 22:27:00 »

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #504 am: 24. Juni 2007, 12:42:45 »
Die SWM wierden in ihren Presseerklärungen zunehmend frecher im Ton:
Zitat
Der CSU-Stadtrat ist lediglich nicht in der Lage, den Verordnungstext richtig zu interpretieren. Hätte er vor seinem Antrag bei den SWM nachgefragt, hätten diese ihm hierbei sehr gerne \"Nachhilfeunterricht\" erteilt.
Dass die SWM im Interpretieren von Texten oder auch Gerichtsurteilen nicht der beste Nachhilfelehrer sein können, erkennt man ja schon an der Presseerlärung zum BGH-Urteil vom 13.6.07.

Dort erwähnen sie wieder \"aktuelle Verfahren gegen Gaspreisboykotteure vor den Münchner Gerichten\".

Bin ja mal gespannt, wann man da ein Ergebnis hört.
Kennt jemand ein solches Verfahren oder ist daran beteiligt?

Mich haben sie leider noch nicht vor den Kadi gezerrt. Ich warte darauf.
Habe vor drei Wochen mal wieder eine Mahnung erhalten - eine \"2.\" ohne Sperrandrohung. Immerhin das haben sie scheinbar schon kapiert. ;)
Mal schaun, was jetzt nach Verstreichen der Zahlungsfrist passiert - eine 3. Mahnung und eine 4. und 5.? Oder doch endlich eine Zahlungsklage?

Warten wirs mal ab.

ciao,
sh
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Offline forsammy

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Stadtwerke München
« Antwort #505 am: 16. Juli 2007, 23:40:12 »
Hallo Zusammen,
ich bin jetzt seit gut zwei Jahren mit den Briefen an die Stadtwerke Muc beschäftigt und habe mich auch an der Sammelklage beteiligt.
Demnächst werde ich mich wohl in außer-europäische Ausland davonmachen  8)
Gibt es irgendwelche Ratschläge, wie ich mit den lt. Stadtwerke noch offenen Posten im Falle eines Umzugs verfahren soll?
Danke und Grüße
forsammy

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #506 am: 17. Juli 2007, 11:44:25 »
Gar nicht.
Nach der Schlussabrechnung der SWM eine eigene Schlussabrechnung erstellen, und dementsprechend zahlen.
Wenn die SWM mehr will, muss sie klagen.
Damit darfst Du allerdings rechnen, wenn Du Dich \"aus dem Staub machst\". ;)
Denn sie würden sonst ja vollends (nach Verjährung bzw. Verwikung) auf ihre Anspüche verzichten, womit man nicht rechnen kann.
Du musst für den Prozess halt dann einen Anwalt hier beauftragen, der Dich vertritt - zum Prozess ja musst Du ja nicht unbedingt herkommen, denke ich ..... außer, Du willst die Show live erleben ;)

Apropos Sammelklage: wie ist denn da der Stand der Dinge?

ciao,
sh
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Offline ktown

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Stadtwerke München
« Antwort #507 am: 17. Juli 2007, 12:02:34 »
Ich weiß zwar nicht um welchen Betrag es hier geht, aber ich denke es kommt für den Versorger wirklich auch auf die Höhe an. Da die Rechtslage immer noch nicht 100% geklärt ist würde der Gang vor Gericht eventuell teurer für den Versorger werden, als der ausstehende Betrag.
Bei meinem Versorger kenne ich jetzt 2 Fälle wo der Verbraucher weggezogen ist. In beiden Fällen wurde dem Kunden schriftlich mitgeteilt dass das Kundenkonto gelöscht wird und keine Außenstände mehr offen sind.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline Mona

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Stadtwerke München
« Antwort #508 am: 26. Juli 2007, 16:15:12 »
Heute um 19.30 Uhr ist ja im Augustiner eine Infoveranstaltung der Gaspreisrebellen. Leider kann ich selber an dem Termin nicht kommen.
Wäre daher schön, wenn jemand, der zu diesem Termin hingeht, etwas
dazu berichten könnte.

Gruß Mona

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #509 am: 27. Juli 2007, 10:44:30 »
Aufgrund Deines Hinweises, Mona,  bin ich gestern Abend im Augustiner bei den Münchner Gaspreisrebellen gewesen.

Leider war Rechtsanwalt der Sammelkläger, Herr Rupprecht, verhindert (Krank), so dass kein Jurist anwesend war. Es wäre wahrscheinlich besser gewesen, sie hätten das ganze abgeblasen, wenn der RA keinen Vertreter schicken kann.
So war das ganze recht chaotisch und unprofessionell.
Keiner hat gewusst, wer wem was raten soll.
Hat niemandem wirklich was gebracht glaub ich.
Den Leuten, die nicht an der Sammelklage teilnehmen, wie ich, erst recht nicht.
Bin nach etwa 1,5 Stunden gegangen, da ich nix Brauchbares mehr erwartet habe.

Hatte keinen guten Eindruck von der ganzen Sache..... einige scheinen auch mit der juristischen Vertretung nicht recht zufrieden zu sein.....

Ich hätte den RA gerne mal gesehen und gehört. Allerdings erwarte ich mir jetzt nicht mehr allzuviel von dieser Gaspreisrebellen-Gruppe.

Mein persönlicher Eindruck.

ciao,
sh
8) solar power rules

 

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