Die Aussage "Noch nie war Strom so teuer" unter Verweis auf die rasant gestiegene EEG- Umlage ist schlicht Unfug.
Denn Strom ist im Großhandel, wo sich Großkunden und Stromversorger mit Strom eindecken, zugleich so günstig wie seit Jahren nicht mehr.
Der
Strompreis im Großhandel ist bereits rapide gesunken und sinkt weiter, ohne dass auf absehbare Zeit eine Trendumkehr ersichtlich wäre.
Das EEG hat in so nicht vorhergesehenem Umfang private Investitionen in Stromerzeugungsanlagen erneuerbarer Energien ausgelöst.
Diese Investitionen bewirken eine verstärkte Einspeisung erheblich gestiegener Strommengen aus erneuerbarer Energien in das Netz.
Hierdurch sind die Großhandelspreise für Strom und somit die Beschaffungskosten für Stromversorger bereits rapide gesunken,
obschon auch noch Stromerzeugung aus Kernkraftwerken vom Netz genommen wurde. Durch den Wegfall der Stromerzeugung aus Kernkraftwerken war ein nicht unerheblicher Anstieg der Großhandelspreise für Strom besorgt worden, der jedoch auch dank zunehmender Strommengen aus erneuerbaren Energien ausgeblieben ist.
Manche meinen, die EEG- Umlage beruhe bereits in Höhe von ca. 2 Ct/ kWh auf ausufernden Ausnahmeregelungen zugunsten energieintensiver Unternehmen.
Die EEG- Umlage ist nicht der Strompreis, sondern wird den Übertragungsnetzbetreibern von den Stromversorgern, die Letztverbraucher beliefern, gesetzlich geschuldet.
Soweit die davon betroffenen Stromversorger überhaupt berechtigt sind, die gestiegenen Kosten der EEG- Umlage auf die Letzverbraucherpreise weiterzuwälzen,
handelt es sich bei der sog. EEG- Umlage um einen Kostenbestandteil des Letzverbraucherstrompreises.
Ein anderer Kostenbestandteil des Letzverbraucherstrompreises sind die Strombeschaffungskosten der Stromversorger.
Die Strombeschaffungskosten der Stromversorger richten sich nach den Großhandelspreisen an der Börse.
Die Großhandelspreise für Strom an der Börse, welche die Beschaffungskosten der Stromversorger ausmachen,
betrugen im Sommer 2008 über 80 EUR/MWh und sind auf derzeit ca. 40 EUR/MWh gesunken,
was einer Kostenersparnis bei den Beschaffungskosten von ca. 4 Ct/ kWh entspricht:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17998.0.htmlhttp://www.iwr.de/news.php?id=23893 Einem Anstieg der EEG- Umlage von 2,05 Ct/ kWh auf 6,5 Ct/ kWh um 4,45 Ct/ kWh würden demnach gesunkene Beschaffungskosten im Umfange von ca 4 Ct/ kWh gegenüberstehen.
In vielen bestehenden Stromlieferungsverträgen fehlt es an der wirksamen Einräumung eines einseitigen Preisänderungsrechts durch den Stromversorger.
Selbst soweit § 5 StromGVV gegenüber grundversorgten Stromkunden den Stromversorgern überhaupt wirksam das Recht zur einseitigen Preisänderung eingeräumt sei,
so wären diese jedenfalls verpflichtet, gesunkenen Kosten (also auch gesunkenen Beschaffungskosten) nach mindestens gleichen Maßstäben Rechnung zu tragen (vgl. BGH, B. v. 18.05.11 Az. VIII ZR 71/10, juris Rn. 11; BGH, B. v. 29.06.11 Az. VIII ZR 211/10, juris Rn. 18).
Der rasante Anstieg der EEG- Umlage kann angesichts der rapide gesunkenen Großhandelspreise für Strom und mithin rapide gesunkener Beschaffungskosten der Stromversorger einen rasanten Anstieg der Strompreise für Letztverbraucher demnach wohl nicht rechtfertigen.
Soweit manche meinen, der Strompreis für Letzverbraucher läge ohne die EEG- Einspeisung deutlich niedriger, muss dies bezweifelt werden.
Denn wenn dann etwa wieder Gaskraftwerke verstärkt preisbestimmend wären, so lägen wohl die Großhandelspreise für Strom wohl wieder weit höher als derzeit.
Damit lägen die Strombeschaffungskosten für Großkunden aus der Industrie und für Stromversorger wieder weit höher als derzeit.