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Autor Thema: Verlust der Genossenschaftsanteile  (Gelesen 105892 mal)

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Offline khh

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #180 am: 17. Juni 2013, 22:48:06 »
...
Man darf also gespannt sein, ob die EGNW ihren diesbezüglichen Zahlungsverpflichtungen nachkommt ...

Vielleicht werden die Auseinandersetzungsguthaben ja fristgemäß auf Basis „Kassenbestand“ und vermeintliche „Forderungen gegenüber Zahlungs-prellern“ ermittelt :-\  –  vgl.
...
Dennoch werden bereits Beträge bezüglich Kassenbestand und Forderungen gegenüber Zahlungsprellern genannt. Wenn die Zahlen stimmen und auf Forderungen nicht verzichtet werden muss, dann haben die Anteile noch einen akzeptablen Wert.

Bekanntlich haben sich die ‚Betriebswirtschafts- und Buchführungsexperten’ vor einem Jahr so ja schon mal reich gerechnet ::) . Kaum vorstellbar, dass
die am 31.12.2012 ausgeschiedenen Mitglieder was dagegen haben könnten ;)
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Offline masterflok

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #181 am: 17. Juni 2013, 23:25:06 »
Vielleicht werden die Auseinandersetzungsguthaben ja fristgemäß auf Basis „Kassenbestand“ [...] ermittelt.
Keine schlechte Idee, damit hat ein Anteil einen Wert von 26€. Laut dem Herrn Guhl sind die ausstehenden Forderungen sowieso wertlos und können somit mit ruhigen gewissen abgeschrieben werden.

im Protokoll heißt es aber, dass eine fristgerechte Auszahlung ohne Jahresabschluss nicht erfolgen wird. Die betroffenen Ex-Genossen sollen diesbezüglich informiert werden.

Übrigens habe ich mal ein wenig in Bezug auf die Frist zum Jahresabschluss gegooglt. Es gibt zwar tatsächlich keine Fristverlängerung, jedoch muss man sich nicht in jedem Fall strafbar machen. Es kommt auf den konkreten Sachverhalt an.

Wieso schaut ihr denn nicht selbst ins Protokoll? Oder seit ihr, wie khh, keine Mitglieder?

Offline khh

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #182 am: 18. Juni 2013, 00:20:19 »
Wieso schaut ihr denn nicht selbst ins Protokoll? Oder seit ihr, wie khh, keine Mitglieder?

Was Sie so spekulieren ::)  -  dabei sollten Sie doch wissen, wie Anmeldungen zum Mitgliederbereich oder zum Forum zustande gekommen sind.

Ebenso scheint Ihnen fremd zu sein, was Ironie ist. Wenn es allerdings im Protokoll heißt, dass eine fristgerechte Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben nicht erfolgen wird, dann scheint man ja gelernt zu haben, dass u.a. zu berücksichtigen sind Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen (weil Herr Guhl recht haben könnte) oder Rückstellungen für womöglich noch zu leistende Zahlungen (z.B. weil bzgl. der vom Steuerberater eingeklagten Forderung das befasste Gericht entscheiden könnte, dass man selbst „Zahlungspreller“ ist  ???) .

Und warten Sie mal ab, welche Folgen die nicht fristgerechte Erstellung des JA 2012 noch haben wird !  :o
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Offline Christian Guhl

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #183 am: 18. Juni 2013, 10:34:04 »
Keine schlechte Idee, damit hat ein Anteil einen Wert von 26€. Laut dem Herrn Guhl sind die ausstehenden Forderungen sowieso wertlos und können somit mit ruhigen gewissen abgeschrieben werden.
Ich habe nie gesagt, dass die ausstehenden Forderungen wertlos sind ! Es kommt doch immer auf den Rechtsgrund der Forderung an. Aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht sollte man strittige Forderungen niemals zu 100% bewerten. Man stelle sich nur einmal vor, dass Gericht sieht die vom damaligen Vorstand getroffene Aussage gegenüber den Kunden als verbindlich an und die EGNW müsste alle Zahlungen die Kunden an die EGS geleistet haben sich zurechnen lassen. :'(
Da diese Möglichkeit nicht vollständig ausgeschlossen ist, muss eine Rückstellung bzw. Abschreibung in entsprechender Höhe bilanziert werden.
Ist der Anteil dann immer noch 26€ wert ?   

Offline Didakt

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #184 am: 18. Juni 2013, 12:59:15 »
von @ masterflok

Zitat
Übrigens habe ich mal ein wenig in Bezug auf die Frist zum Jahresabschluss gegooglt. Es gibt zwar tatsächlich keine Fristverlängerung, jedoch muss man sich nicht in jedem Fall strafbar machen. Es kommt auf den konkreten Sachverhalt an.

Wieso schaut ihr denn nicht selbst ins Protokoll? Oder seit ihr, wie khh, keine Mitglieder?

Zunächst mal, ich war, bin aber kein Mitglied mehr. Das interne EGNW-Forum ist deshalb für mich nicht mehr zugänglich.

Für mich erschließt sich allerdings nicht, weshalb dem User @ khh der Zutritt verwehrt ist. Ich unterstelle, dass er (noch) Mitglied ist. Seine Identität verbirgt sich hinter einem Pseudonym, das er wohl selbst an anderer Stelle nicht aufgegeben hat. Sollte er tatsächlich seitens der Genossenschaft ausgeschlossen worden sein, dann erfolgte dies aus meiner Sicht grundlos, hinterhältig und für mich in keiner Weise nachvollziehbar. Bei allem, was in dieser Genossenschaft seit ihrem Bestehen abgelaufen ist, muss man Verständnis für die kritische Einstellung ihrer Mitglieder haben. Die bislang geäußerte Kritik von @ khh an der EGNW hier im Forum bewerte ich nicht als überzogen, für manch Mitglied eher sehr hilfreich. Vielmehr prangere ich die Reaktion der Verantwortlichen der Genossenschaft an, die sich dieser Kritik nicht stellen und es bislang nicht fertigbrachten, die aktuelle Situation ihren Mitgliedern klar und verständlich darzulegen.

Den Jahresabschluss zu verschludern, ist ‒ flapsig gesagt ‒ nicht nur ein „dicker Hund“, sondern ein schwerwiegendes Delikt, das aus verschiedenen Gründen zu verfolgen ist. Die von mir im Beitrag weiter oben zitierten Vorschriften des HGB dienen in erster Linie dem Schutz der Genossenschaftsmitglieder. Wer weiß denn schon genau, was den Mitgliedern ‒ ich drücke mich vorsichtig aus ‒ nicht nur jetzt, sondern bereits im vorigen Jahr hinsichtlich der Finanzlage der Genossenschaft ‒ die sich augenfällig in der Krise befindet ‒ vorenthalten wurde. Die Wahrheit und Klarheit kann vorliegend eben nur die Staatsanwaltschaft herbeiführen.

Ein Straftatbestand liegt bei Fristversäumnis eindeutig vor. Ob und welche strafrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben, wird sich im Zuge der Ermittlungen anhand der festgestellten Fakten zeigen.

@ masterflok

nochmals Dank für Ihre Infos.

Offline Energietourist

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #185 am: 24. Juni 2013, 15:40:36 »
Das Statement von Dr. Aich ist das wirklich und einzig Interessante an dem Protokoll, den Rest kann man getrost in die Tonne kloppen. Jetzt weiß man, warum man ihn so schnell wieder los werden wollte. Das ist genau das, was ich schon immer geahnt habe. 2 Leute bestimmen seit Jahren, was in der EGNW passiert. So viele Vorstände mussten gehen, aber die 2 Leute sind immer noch da.
Familienmitglieder überwachen sich in verschiedenen Gremien gleichzeitig. Große Summen verschwinden innerhalb eines Jahres und
keiner kann sagen wohin, weil der böse Steuerberater die Unterlagen nicht rausrückt. Warum rückt er sie nicht raus? Weil er angeblich noch Geld von der EGNW bekommt. Kommt das der EGNW vielleicht sogar gelegen? Dann braucht/kann man keinen Jahresabschluss für 2012 aufstellen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Leute macht euch keine Illusionen, meiner Meinung nach gibts da gar nichts mehr zu holen, die Genossenschaftsanteile sind weg. Aber ich kann mir schon sehr gut vorstellen, dass es Leute gibt, die an einem Weiterleben einer an sich toten Genossenschaft Interesse haben.

Offline khh

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #186 am: 24. Juni 2013, 15:48:39 »
Auf den Punkt gebracht !   ;D  oder besser:   :o
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline Didakt

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #187 am: 26. Juni 2013, 20:37:05 »
... weil der böse Steuerberater die Unterlagen nicht rausrückt. Warum rückt er sie nicht raus? Weil er angeblich noch Geld von der EGNW bekommt. Kommt das der EGNW vielleicht sogar gelegen? Dann braucht/kann man keinen Jahresabschluss für 2012 aufstellen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. ...

Es gibt tatsächlich ein Urteil des OLG Düsseldorf, wonach eine Strafbarkeit wegen Verletzung der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht entfällt, weil niemandem Unmögliches abverlangt werden kann.
Als sich im Zuge einer Strafverfolgung wegen Verletzung der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht herausstellte, dass der Angeklagte aufgrund seiner Ausbildung und seiner Tätigkeit nicht in der Lage war, die Buchführung selbst zu führen und die Bilanz selbst zu erstellen und deshalb die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nahm, aber den Steuerberater nicht bezahlen konnte, wurde ihm Straffreiheit konzediert.

Richtig: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Warten wir ab, was noch ans Tageslicht kommt!


Offline masterflok

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #188 am: 27. Juni 2013, 11:44:19 »
Jetzt weiß man, warum man ihn so schnell wieder los werden wollte.
Wissen Sie denn auch, wieso er sich so ungeliebt gemacht hat? Man sollte sich vielleicht erst mal beide Parteien anhören bevor man sich ein Urteil über etwas bildet.

Ich finde den Brief von Dr. Aich weniger interessant. Das meiste sind nur Empfindungen oder Mutmaßungen eines gekränkten Professors (mehr als deutlich herauszulesen!), Fakten sucht man vergebens.

Ob die Zahlung an das Steuerbüro zurecht zurückgehalten wurde oder eben auch nicht, wird sich im laufenden Rechtsstreit mit Sicherheit klären. Seltsam ist es dennoch, dass das Steuerbüro offensichtlich nicht bereit ist über die Inhalte zu sprechen. Hat man sich nichts vorzuwerfen, sollte es doch kein Problem sein Rechnungsinhalte zu erläutern. Oder etwa doch?

Offline Didakt

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #189 am: 27. Juni 2013, 16:05:53 »
@ masterflok,

schön, dass Sie zur Sache ergänzend Stellung nehmen. Danach gehe ich davon aus, dass Sie an der GV - über die auch in einem besonderen Tread berichtet wurde - teilgenommen haben und Ihr Wissen nicht ausschließlich aus dem Protokoll kennen, das erfahrungsgemäß oftmals leider den Anforderungen an die nötige Aussagekraft nicht genügt. Hierbei kommt es naturgemäß stets entscheidend auf die Fertigkeiten des auserkorenen Protokollführers an.

Ich stimme Ihnen zu, dass der Abgang vom AR-Vorsitzenden eher eine Angelegenheit des inneren Zirkels der Gen ist, als das sie den großen Mitgliederkreis besonders berührt. Verwundert und hinterfragend nehmen die Mitglieder sicherlich aber doch den ständigen Wechsel zur Kenntnis.

Aber was viel wichtiger ist: Können Sie denn den Anschein zerstreuen, dass bei diesem geringen Interesse an der GV nunmehr in der Mehrzahl nur noch die folgsamen Jünger des gelobten Herrn ‒ möglicherweise in der Hauptsache willfährige Rekruten aus der Gründerzeit ‒ teilgenommen haben, die darauf eingeschworen wurden, zu nichts und allem ja und amen zu sagen? So muss es dem externen Betrachter doch vorkommen. Hat denn keiner der Teilnehmer angesichts der rückliegenden Miseren mal ordentlich auf den Versammlungstisch gehauen, Tacheles geredet und vor allem stringent eine glaubwürdige Aussage zur gegenwärtigen Finanzlage eingefordert? Es ist ein unentschuldbares, strafbewährtes Vergehen, nach einem Zeitraum von mehr als 5 Monaten der GV keinen Jahresabschluss vorzulegen. Steuerberater hin, Steuerberater her! Es ist doch logisch, dass ein solch schlimmes Versäumnis der Anlass für weitreichende Vermutungen ist und den Verdacht auf begangene strafbare Handlungen auslöst.

Bitte vermitteln Sie den interessierten Lesern doch Ihre diesbezüglichen Eindrücke. Danke im Voraus. Übrigens: Zu der o. g. Anhängerschaft zähle ich Sie ausdrücklich nicht!
Ach, und noch etwas: Wie viel Mitglieder gehören der Genossenschaft eigentlich aktuell noch an?

Offline khh

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #190 am: 27. Juni 2013, 17:21:46 »
Jetzt weiß man, warum man ihn so schnell wieder los werden wollte.
Wissen Sie denn auch, wieso er sich so ungeliebt gemacht hat? Man sollte sich vielleicht erst mal beide Parteien anhören bevor man sich ein Urteil über etwas bildet.

Richtig! Man (die GV) hat sich aber ein Urteil gebildet (nämlich Abwahl), ohne Professor Dr. Aich (und dessen eventuelle Fakten) persönlich anzuhören.
Und warum wurde (wissentlich?) ein GV-Termin gewählt, wo Dr. Aich aus anderen terminlichen Verpflichtungen nicht teilnehmen konnte?

Ob die Zahlung an das Steuerbüro zurecht zurückgehalten wurde oder eben auch nicht, wird sich im laufenden Rechtsstreit mit Sicherheit klären. Seltsam ist es dennoch, dass das Steuerbüro offensichtlich nicht bereit ist über die Inhalte zu sprechen. Hat man sich nichts vorzuwerfen, sollte es doch kein Problem sein Rechnungsinhalte zu erläutern. Oder etwa doch?

War es nicht so, dass man diesen Steuerberater in der GV am 15.06.12 „dumm“ hat aussehen lassen, weil man ihm das gewünschte Wort zwecks Erläuterung seiner Zahlen nicht erteilt hat? Und ist die Beauftragung dieses Steuerbüros von der EGNW nicht längst gekündigt? Warum also sollte ein Steuerberater mit einem solchen Ex-Mandaten, der Rechnungsinhalte bezweifelt und nicht zahlt, noch Gespräche führen?
« Letzte Änderung: 27. Juni 2013, 17:40:38 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline masterflok

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #191 am: 27. Juni 2013, 17:41:07 »
Richtig! Man (die GV) hat sich aber ein Urteil gebildet (nämlich Abwahl), ohne Professor Dr. Aich (und dessen eventuelle Fakten) persönlich anzuhören.
Und warum wurde (wissentlich?) ein GV-Termin gewählt, wo Dr. Aich aus anderen terminlichen Verpflichtungen nicht teilnehmen konnte?
Eventuell? Hat er nun welche oder nicht? Er ist schon seit Monaten zu keiner Sitzung aufgetaucht, wieso hätte man, einzig wegen ihm, auch noch die GV verschieben sollen?!

Offline khh

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #192 am: 27. Juni 2013, 17:47:39 »
... wieso hätte man, einzig wegen ihm, auch noch die GV verschieben sollen?!

Wieso nicht, was wurde darüber hinaus denn so unaufschiebbares verkündet oder beschlossen?
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Offline masterflok

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #193 am: 27. Juni 2013, 19:33:09 »
Noch einmal die Frage: Wieso soll man wegen jemanden, der schon seit Monaten jeder Sitzung fernbleibt, die GV verschieben?

... ich lass Sie dann mal mit der Frage alleine ...

Offline Didakt

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #194 am: 27. Juni 2013, 20:34:31 »
@ masterflok,

jedenfalls ich wäre Ihnen sehr sehr verbunden, wenn Sie mich nicht mit den Fragen in meinem obigen Beitrag von 16:05 Uhr alleine ließen. :D

 

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