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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 808631 mal)

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Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1245 am: 21. Oktober 2013, 16:59:01 »
[...]
Die Penthouse / Venus-Aktivitäten seitens "Columbus Challenge" (= mk-group / Care) kommentiere ich jetzt mal nicht. ... Das Sponsoring im Erotikbereich ist sicher nicht billig.

Man gönnt sich ja  - angeblich -  sonst sehr wenig !  8)

Dieses besondere "Faible" ist ja bspw. aus wiener Zeiten nicht so ganz neu !  ;D
Sprechen Sie jetzt von Wien im Allgemeinen oder von Herrn Kristek?

Sie können ja mal googeln !  ;)
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1246 am: 21. Oktober 2013, 17:20:01 »
Sie können ja mal googeln !  ;)

Da finde ich nur Informationen zur FFDK KRISTEK Bau- und Handelsges. m.b.H. mit Sitz in Würmla (Österr.), die offenbar Kristek (Martin Richard) jun. und Kristek (Richard) sen. gemeinsam gehört.
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2013, 17:25:33 von SabbelMR »

Offline bb

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1247 am: 21. Oktober 2013, 18:51:03 »
Sind Columbus Challenge eigentlich nur noch des Kristeks DJ-Aktivitäten? Immerhin war das ja mal ein TV Sender samt Rundfunklizenz und ASTRA-Kanal* :P

Zitat
Columbus-Challenge die Marke der Mediengruppe von mk-group Holding GmbH. In der Mediengruppe vereinen sich eigene Filmproduktion, TV-Sender, Radio-Station und Print-Medium unter einer starken Marke.

* = http://www.presseanzeiger.de/pa/Martin-Kristek-mit-neuer-Co-Moderatorin-Playmate-August-2011-Irena-532371

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1248 am: 21. Oktober 2013, 23:10:12 »
Die Studie wurde vor zwei Tagen auf der Facebook Seite gepostet - bisher unkommentiert. Da stimmt was nicht!

Mittlerweile entfernt.

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1249 am: 21. Oktober 2013, 23:30:04 »
[...]
Zitat
Columbus-Challenge die Marke der Mediengruppe von mk-group Holding GmbH. In der Mediengruppe vereinen sich eigene Filmproduktion, TV-Sender, Radio-Station und Print-Medium unter einer starken Marke.
[...]

Noch eine "starke Marke", die sich inzwischen in 'heiße Luft' aufgelöst hat? Oder obliegt der mk-group Holding GmbH noch für weitere Firmengeflechte die Funktion des Vollhafters und der Geschäftsführung??  :o
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Offline Maryla

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1250 am: 22. Oktober 2013, 13:57:55 »
Es würde mich interessieren, wie die Juristen hier zu Kristeks und Farenskis Aufruf zur Rückforderung der Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage stehen. Hat er Recht mit seiner Auffassung? Oder ist es mal wieder eine "eigenwillige" Rechtsauslegung?
http://www.newslab.de/newslab/Initiative.html    ::)    :-\

Danke im Voraus

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1251 am: 22. Oktober 2013, 14:16:04 »
Bin zwar kein Jurist, aber dennoch:


Nehmen Sie an, Sie betreiben ein Versand-Antiquariat.


Ihren Kunden stellen Sie für eine Bücherbestellung einen Versandkostenbetrag X in Rechnung.

Einen Teil der von Ihnen berechneten Versandkosten müssen Sie für die Briefmarken der Büchersendungen aufwenden. Hierbei handelt es sich um eine umsatzsteuerfreie Leistung der Deutschen Post.


Frage:

Wenn Sie als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig sind, fällt dann wohl Umsatzsteuer auf die Versandkosten, die Sie Ihren Kunden berechnen, an, auch wenn die Briefmarken der Post - welche Bestandteil Ihrer Versandkosten-Kalkulation sind - nicht mit Umsatzsteuer beaufschlagt sind?


Antwort:

Ja - und wenn Sie das anders sehen, werden Sie viel Spaß mit dem Finanzamt haben..

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1252 am: 22. Oktober 2013, 14:25:57 »
Es würde mich interessieren, wie die Juristen hier zu Kristeks und Farenskis Aufruf zur Rückforderung der Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage stehen. Hat er Recht mit seiner Auffassung? Oder ist es mal wieder eine "eigenwillige" Rechtsauslegung?

Quelle:  www.hoech-partner.de/blog/tag/care-energy/  -  Auszug :
Zitat
... möchte Care-Energy offenbar bei den mutmaßlich im Umsatzsteuerrecht nicht so bewanderten Endverbrauchern punkten. Experten wissen aber, dass die umsatzsteuerliche Behandlung sowohl durch die Übertragungsnetz-betreiber (ÜNB) als auch durch Vertriebsunternehmen völlig korrekt ist.

Nach Abschaffung des physikalischen Ausgleichs auf der vierten Stufe des EEG-Wälzungsmechanismus mit Inkrafttreten der Ausgleichsmechanismusverordnung findet zwischen ÜNB und Elektrizitätsversorgungs-unternehmen keine Stromlieferung mehr statt. Die Vertriebsunternehmen zahlen die EEG-Umlage aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung und erhalten hierfür keine Gegenleistung in Form einer Stromlieferung durch den ÜNB mehr. Folglich liegt auch kein steuerbarer Vorgang im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vor.

Im Verhältnis vom Vertriebsunternehmen zum Endkunden liegen die Dinge anders. Die Stromlieferung ist hier ein steuerbarer Vorgang. Dass EEG-Belastungen bei der Preisbildung berücksichtigt werden, ändert nichts daran, dass auf den Nettopreis Umsatzsteuer zu erheben ist. Also ist die steuerliche Behandlung der EEG-Umlage völlig korrekt. ...
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Offline Netznutzer

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1253 am: 22. Oktober 2013, 22:36:48 »
Auch BHKW-Einspeiser erhalten die Umsatzsteuer auf den vom VNB gezahlten Zuschlag, obwohl dieser vorher vom ÜNB an den VNB ohne Umsatzsteuer gezahlt wurde. Wenn man aber Wert darauf legt, sich mit Schäuble anzulegen, who care(s)? Jeder, der im Rahmen der PV-Vergütung für Selbstverbrauch mitbekommen hat, welch ein Heckmeck gemacht wird, damit Hr. Schäuble ja kein Cent Umsatzsteuer verloren geht, weiss, dass man sich mit dem Staat wg. eines durchlaufenden Postens besser nicht anlegt.

Gruß

NN

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1254 am: 22. Oktober 2013, 22:57:39 »
Auch BHKW-Einspeiser erhalten die Umsatzsteuer auf den vom VNB gezahlten Zuschlag, obwohl dieser vorher vom ÜNB an den VNB ohne Umsatzsteuer gezahlt wurde.

Aber doch hier ebenfalls, weil der Einspeisevertrag BHKW-Besitzer <-> VNB und das Verhältnis VNB <-> ÜNB zwei verschiedene Paar Schuhe sind.

Siehe auch das Beispiel mit den Briefmarken - die Dt. Post erhebt keine Umsatzsteuer auf Briefe, Büchersendungen, Warensendungen etc. Berechnet aber ein Unternehmer einem Kunden separat Porto-/Versandkosten, über die er das Porto deckt, sind die vom Kunden eingeforderten Versandkosten ein umsatzsteuerpflichtiger Posten.


Siehe auch:


Quelle:  www.hoech-partner.de/blog/tag/care-energy/  -  Auszug :
Zitat
[..] Nach Abschaffung des physikalischen Ausgleichs auf der vierten Stufe des EEG-Wälzungsmechanismus mit Inkrafttreten der Ausgleichsmechanismusverordnung findet zwischen ÜNB und Elektrizitätsversorgungs-unternehmen keine Stromlieferung mehr statt. Die Vertriebsunternehmen zahlen die EEG-Umlage aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung und erhalten hierfür keine Gegenleistung in Form einer Stromlieferung durch den ÜNB mehr. Folglich liegt auch kein steuerbarer Vorgang im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vor.

Zwischen einspeisendem BHKW-Besitzer und VNB findet ja ein Leistungsaustausch statt (elektrische Energie gegen Geld).

Zwischen VNBs und ÜNBs mittlerweile hingegen eben nicht mehr. Daher echter Zuschuss = umsatzsteuerfrei (im Verhältnis VNB <-> ÜNB, nicht Einspeiser <-> VNB).
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2013, 23:01:51 von SabbelMR »

Offline Netznutzer

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1255 am: 23. Oktober 2013, 18:53:40 »
@ SabbelMR

Genau, wie bei EEG-Umlage zwischen ÜNB - Vertrieb, USt.-frei und Vertrieb - Kunde, Strompreis inkl. EEG-Umlage plus USt. Sie wird eben erst hier generiert. Auch hier zwei Paar Schuhe.

Gruß

NN

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1256 am: 25. Oktober 2013, 21:02:19 »
Care Energy kündigt den Tarif für 2014 an (Auszug):


[..] Tarif 2014:

Bundesweit für Energie aus Ökostrom: 19,90 €-ct/kWh
Monatliche Grundgebühr: 9,90 €


Sozialtarif gilt weiterhin! [..]

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1257 am: 25. Oktober 2013, 21:05:47 »
Laut einem Bericht der Passauer Neuen Presse vom 24.10. ist die Netzsperre im Netzgebiet der Bayernwerk nicht vom Tisch:

http://www.pnp.de/nachrichten/heute_in_ihrer_tageszeitung/heimatwirtschaft_niederbayern/1081457_Stromstreit-verunsichert-Kunden.html


Maximilian Zängl von der Bayernwerk AG darin:

Zitat
"Die einstweilige Verfügung (...) hat nichts mit der Kündigung des Lieferantenvertrags zu tun. Da geht es um ein anderes Thema, nämlich um Aussagen in einem Schreiben an Stromkunden, die mit unserem Unternehmen einen separaten, eigenen Netznutzungsvertrag abschließen wollen. (...) Die Netzsperre hat deshalb weiterhin bestand."

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1258 am: 25. Oktober 2013, 22:16:40 »
Care Energy kündigt den Tarif für 2014 an (Auszug):

[..]
Auszug aus der CE-Ankündigung:
Zitat
[...]
So und nun lieber Mitbewerb, überlegt Euch mal etwas.

Was soll der "liebe Mitbewerb" sich bloß überlegen ......

vielleicht ...... an die ÜNB keine EEG-Umlagen zahlen ?
oder ...... den Kunden keine USt. auf EEG-Umlagen berechnen ?

Ach nee, geht leider nicht, das wären ja Plagiate.    :(
« Letzte Änderung: 26. Oktober 2013, 01:28:42 von khh »
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Offline stromer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1259 am: 26. Oktober 2013, 11:17:15 »
Hallo,

die mk-energy hat gegenüber der Zwickauer Energieversorgung angekündigt keine Netzentgelte mehr zu
zahlen. Die 650 Kunden erhalten daher Post vom Netzbetrieb der ZEV.
Die ZEV müsste mit jedem dieser Kunden einen entsprechenden Vertrag abschließen. In dem jetzt versendeten Schreiben fragt die ZEV ab, ob die Mk-Energy-Kunden wirklich diesem Schritt zugestimmt haben.

Die vollständige Meldung erschien heute in der Freie Presse Lokalseite Zwickau.
Wie das am Ende ausgeht weis ich nicht.

 

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