Nachtrag: Hat CE eigentlich mal geschrieben, dass - wie stets behauptet - alle Netznutzungsentgelte nicht
nur vollständig sondern auch immer pünktlich bezahlt worden sind?
Offenbar nicht. Jedenfalls spricht die MITNETZ jetzt in Ihrer Pressemitteilung von Zahlungsunregelmäßigkeiten in der Vergangenheit und einer deswegen angeforderten Sicherungsleistung, die nicht erbracht worden sei. Was wiederum, neben weiteren Ausständen, kündigungsursächlich gewesen sein soll.
Man darf gespannt sein, ob die mk-energy bzw. nun ja neuerdings UPG United Power & Gas auch in diesem Fall so einfach die einstweilige Verfügung bekommt wie in der Vergangenheit.
Schließlich müssen ja auch im einstweiligen Verfügungsverfahren Beweismittel für den Verfügungsanspruch beigebracht werden (z.B. hier, daß vollständig und rechtzeitig gezahlt wurde), hilfsweise bei dieser Verfahrensart auch eidesstattliche Versicherungen, die wiederum strafbewährt sind.