Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 871360 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #615 am: 10. Juli 2013, 18:06:34 »
Die Kunden schulden ja dem Lieferanten keine Netznutzungsentgelte, sondern dann allein den Netzbetreibern. Des Lieferanten würden sich die Kunden insoweit nur als Geldboten bedienen. Wenn der Geldbote die ihm zweckgebunden anvertrauten Gelder nicht an die Netzbetreiber weiterleitet, bleibt die Schuld der Kunden gegenüber den Netzbetreibern ungetilgt bestehen. Unbar sollte man sich nur eines Geldboten bedienen, der diese Zahlungen ausschließlich über insolvenzgeschützte Fremdgeldkonten abwickelt, die insoweit zur Weiterleitung vereinnahmten Gelder also in keiner einzigen Sekunde mit eigenen  Geldern vermischt und diese nicht als eigene behandelt und darauf Zugriff als eigenes Geld hat.
« Letzte Änderung: 10. Juli 2013, 18:11:36 von RR-E-ft »

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #616 am: 10. Juli 2013, 18:36:41 »
Es ist schon fraglich, ob sich ein Kreditinstitut bereit findet, für einen Energielieferanten Treuhandkonten zu führen, wie sie oftmals Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten werden.

Wenn sich ein Stromlieferant mit den Netzentgelten Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung ersparen will, bleibt wirklich unerfindlich, auf welcher Grundlage er dann noch gegenüber den eigenen Kunden abrechnen will.

Wenn der Lieferant in keiner Beziehung zum Messstellenbetreiber steht, vermöge Letzterer noch verpflichtet ist, ihm die ab- oder ausgelesenen Daten zur Verfügung zu stellen, dann geht ein solcher Lieferant wohl sehr große wirtschaftliche Risiken ein.

Offline Energiesparer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 929
  • Karma: +4/-0
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #617 am: 10. Juli 2013, 18:49:11 »
Zum HB- Artikel: http://www.handelsblatt.com/technologie/das-technologie-update/energie/stromanbieter-im-zwielicht-vorwurf-vorspiegelung-falscher-tatsachen/8477128-3.html


...

Was womöglich nicht bedacht wurde:

Rechnen jedoch die Netzbetreiber die Netznutzungsentgelte direkt mit den Kunden ab, erhält der Lieferant  keinerlei Abrechnungen der Netzbetreiber mehr, hat folglich auch keine Grundlage mehr für die eigene  Abrechnung der Energielieferungen gegenüber den Kunden. Schließlich ist der Lieferant auch nicht Messtellenbetreiber.... Folglich müsste der Lieferant wohl die Daten der Messeinrichtungen gesondert erheben. Die Ablesungen sind jedoch mit Kostenaufwand verbunden. Schließlich können die Verbrauchsermittlungen nicht mehr automatisch bzw. EDV- gestützt aus den Abrechnungen der Netzbetreiber in die Abrechnungen des Lieferanten gegenüber den Kunden übernommen werden.

Wegen der Unwägbarkeiten und des Riesenaufwandes, den der Lieferant ggf. betreiben muss, um dabei überhaupt noch seine eigenen Leistungen gegenüber den Kunden abrechnen zu können, ist man fast geneigt zu sagen, dass dieses Geschäftsmodell wohl auch nicht aufgehen kann.

Ein Datenaustausch zwischen Messtellenbetreiber, Netzbetreiber und Lieferant ist ja wohl normal. Bei leistungsgemessenen Abnahmestellen funktioniert das problemlos mit getrennten Rechnungen, zu Haushaltsabnahmestellen habe ich dazu keine Erfahrung. Warum sollte das nicht funktionieren.

Was allerdings schwierig werden könnte, ist die Ermittlung des von CE zu erhebenden Preises, da CE wohl Verbrauchsmengen aber nicht unbedingt die Höhe der vom Netzbetreiber berechneten Kosten erfahren wird und beide sich schließlich zu 19,9 ct/kWh und einem festen monatlichen Preis ergänzen sollen.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline Energiesparer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 929
  • Karma: +4/-0
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #618 am: 10. Juli 2013, 19:03:07 »
Zitat aus dem WIWO-link
Zitat
Die Verteilnetzbetreiber würden den Care-Energy-Kunden den fälligen Betrag in einer Rechnung zustellen. Wie das genau funktionieren könnte, weiß derzeit keiner genau.

Das können Netzbetreiber auch heute schon. Dass sie das nicht wollen, wundert indes nicht. 
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #619 am: 10. Juli 2013, 20:22:50 »
Zitat von: Energiesparer51 link=topic=17820.msg102087#msg102087

Ein Datenaustausch zwischen Messtellenbetreiber, Netzbetreiber und Lieferant ist ja wohl normal.

Normal ist wohl, dass die Leistungen des Netzbetreibers (einschließlich der Leistungen des  Messtellenbetreibers und Messdienstleisters) gegenüber demjenigen zu erbringen sind und erbracht werden, der als Gegenleistung zur Vergütung dieser Leistungen verpflichtet ist. Normalerweise ist der Lieferant zur Vergütung dieser Leistungen verpflichtet und diesem gegenüber werden deshalb die Leistungen des Netzbetreibers erbracht.

Wenn die entsprechenden Leistungspflichten des Netzbetreibers jedoch nur noch gegenüber dem Kunden bestehen, der deshalb als Gegenleistung auch zur Zahlung der Vergütung an den Netzbetreiber verpflichtet ist, dann steht der Lieferant wohl außerhalb dieser Leistungskette.

Fraglich deshalb womöglich, wie der Lieferant dann noch in den Genuß derjenigen Leistungen kommen können soll, derer er wohl zur Abrechnung seiner eigenen Leistungen gegenüber dem Kunden bedarf.

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #620 am: 10. Juli 2013, 22:22:48 »
@ RR-E-ft

Es gibt mind. 2 Möglichkeiten für MK Energy, entweder über die ausgerollten Lastprofile, die nach MaBiS an MK gesendet wurden, und in Verbindung mit der bestätigen Jahresverbrauchsmenge haargenau den monatlichen Verbrauch wiederspiegelt. MK rechnet dann zwar nach Standard-Last-Profil ab, was aber zunächst unkritisch ist, da Abschläge mit den Kunden vereinbart werden, auf Basis der angemeldeten Menge. Dass die Ableseergebnisse an den Netznutzer übermittelt werden, erschliesst sich mir aus dem Netznutzungsvetrag noch nicht. Sollte MK nun Kunden verlieren, bekommen sie Mehr-Minder-Mengen Rechnungen und sehen die Abweichungen. Es gibt zwar Netzbetreiber, die diese noch nicht zählpunktscharf erstellen, soll aber im Gasbereich mit der nächsten KOV kommen, dann wird's im Strom auch nicht viel länger dauern.

Wahrscheinlich werden die Schlitzohren aber für den "überforderten" Kunden, der auch keine INVOIUC beherrscht, freundlicherweide kostenneutral die Dienstleistung des Abwicklers anbieten,  :)MK-Processing, Ihr Energieabwickler :), und dann die Vollmacht des Kunden so verbiegen, dass sie alles erhalten, was sie benötigen werden.

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #621 am: 11. Juli 2013, 00:47:44 »
Ein SLP- Kunde in Jena hätte bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh in 2013 folgende Netznutzungsentgelte an den örtlichen Netzbetreiber zu zahlen:

18,00 EUR/Jahr netto Grundpreis Netznutzung
  7,80 EUR /Jahr netto Messstellenbetrieb
  3,10 EUR /Jahr netto Messung
12,00 EUR/ Jahr netto Abrechnung
-------------------------------------------
40,90 EUR/ Jahr netto bzw. 3,408 EUR/Monat netto
48,67 EUR/ Jahr brutto bzw. 4,06 EUR/ Monat brutto

5,500 Ct/ kWh Arbeitspreis Netznutzung netto
1,990 Ct/ kWh Konzessionsabgabe netto
0,126 Ct/ kWh KWK- Umlage netto
0,329 Ct/ kWh § 19 NEV- Umlage netto
0,107 Ct/ kWh Offshore- Umlage netto
--------------------------------------------------------
8,052 Ct/ kWh netto bzw. 9,582 Ct/ kWh brutto

CE- Preisänderung durch Umstellung auf Netznutzung durch Kunden:

CE- Grundpreis bisher 5,874 EUR/Monat netto bzw. 6,99 EUR/ Monat brutto
CE- Grundpreis sodann 2,466 EUR/Monat netto bzw. 2,39 EUR/ Monat brutto

CE- Arbeitspreis bisher 16,723 Ct/ kWh netto bzw. 19,90 Ct/ kWh brutto
CE- Arbeitspreis sodann 8,671 Ct/ kWh netto bzw. 10,318 Ct/ kWh brutto

CE- Vertriebsmargenbetrachtung (ohne PV- Modul):

CE Vertriebsmarge aus Grundpreis 2,466 EUR/ Monat bzw. 29,59 EUR/ Jahr bzw. 0,85 Ct/ kWh bei 3.500 kWh/ Jahr

8,671 Ct/ kWh CE- Vertriebsmarge aus Arbeitspreis
0,845 Ct/ kWh CE- Vertriebsmarge aus Grundpreis
------------------------------------------------------------
9,516 Ct/ kWh CE- Vertriebsmarge gesamt

daraus Deckung von Kosten für
- EEG- Umlage,
- Strombeschaffung,
- Ökostrom- Zertifikate,
- Vertrieb
sowie Gewinn 



« Letzte Änderung: 11. Juli 2013, 00:53:47 von RR-E-ft »

Offline Agnitio

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 109
  • Karma: +1/-0
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #622 am: 11. Juli 2013, 10:36:53 »
In deiner Aufzählung fehlt noch die Stromsteuer mit 2,05Cent, die der Lieferant leisten muss. Zudem beträgt die Offshore-Umlage 0,25Ct.

Bei voller Zahlung der EEG-Umlage und einem nahezu perfekten Einkauf am Spotmarkt ergeben sich dabei:
5,277Ct + 2,05Ct + 3,5Ct ergeben Kosten von 10,827€ Netto und damit Verluste von 1,311Ct

Zuzüglich Zertifikate, Provisionen, MWST erhöht sich die Summe auch nochmal deutlich. Zudem gibt es einige Netze mit höheren NNE.
Vielleicht erklärt das, warum MK nicht mehr den Fokus auf Neukundengewinnung legen will..


« Letzte Änderung: 11. Juli 2013, 10:44:11 von Agnitio »

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #623 am: 11. Juli 2013, 10:59:18 »
Stimmt, Stromsteuer fällt ja auch noch an.
Die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer auf die 9,516 Ct/ kWh ist für den Stromlieferanten ein durchlaufender Posten.

     9,516 Ct/ kWh
./.  5,277 Ct/ kWh EEG- Umlage 2013, wenn Grünstromprivileg nicht in Anspruch genommen werden kann
./.  2,050 Ct/ kWh Stromsteuer
-------------------------------------
     2,189 Ct/ kWh

2,189 Ct/ kWh verbleiben für Deckung
- der Strombeschaffungskosten,
- der Kosten der Ökostrom- Zertifikate,
- der Vertriebskosten
sowie für Gewinn.

Bei solchen Deckungsbeträgen kann jede Gewinnung eines Neukunden für die Geschäftsführung womöglich als Strafe erscheinen.
Diese könnte geneigt sein, selbst hinsichtlich der Bestandskunden eine Strategie zu suchen, um diese hinreichend erfolgreich zu vergrämen.

Die angepeilten Vertragsumstellungen, bei denen für die Kunden eigene Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Netzbetreibern begründet werden sollen, werden bei den betroffenen 300.000 Kunden sicher nicht unerheblichen neuen Gesprächs- und Beratungsbedarf wecken.
Mal sehen, wer diesen wovon auch noch leisten soll. 
Womöglich verweist man die Betroffenen einfach auf eine Facebook- Seite,
wenn man diese nicht etwa deshalb schließt, weil man mit dem Treiben der US- Dienste nicht einverstanden ist.
 
« Letzte Änderung: 11. Juli 2013, 13:36:20 von RR-E-ft »

Offline Agnitio

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 109
  • Karma: +1/-0
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #624 am: 11. Juli 2013, 11:42:08 »
Zitat
Die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer auf die 9,516 Ct/ kWh ist für den Stromlieferanten ein durchlaufender Posten.

Aber vom Endkunden muss er sie ja trotzdem verlangen, damit sie durchlaufen kann!? Seine Berechnung endet also bei 16,72Ct!




Es wurde ja auf den vielen vorangegangenen Seiten ja bereits festgestellt, dass ein Geschäftsmodell ohne Verminderung(beziehungsweise je nach Netzgebiet sogar Wegfall) der EEG Umlage nicht bestehen kann. Ein deutschlandweit einheitlicher Preis bei völlig verschiedenen NNE(bis zu 7Cent) ist meiner Meinung nach nicht darstellbar. Ein paar zusammengetragene Fakten, die mir auf die schnelle einfallen:

Widersprüche bei der Kalkulation im Stromeinkauf bzgl. Einkauf an der Börse / Nutzung Grünstromprivileg
Keine oder nur verminderte Zahlung der EEG-Umlage / Klage von ÜNB
Undurchsichtiges Firmengeflecht, das offensichtlich der Umgehung zu zahlender Umlagen und Steuern dient
Angabe eines Contractingmodells - obwohl Feststellung der BNetzA, dass eine normale Stromlieferung besteht
Keine Anmeldung nach §5 EnWG "Anzeige der Energiebelieferung von Endkunden"/ Strafzahlung von BNetzA
teils unzulässige Endkunden-AGBs(Stichwort Vollmacht) / Abmahnung durch Verbraucherzentrale
angeblich verteilte Pluginmodule deren erlaubte Verwendbarkeit nicht geklärt ist(VDE/NB) / Modul-Hersteller bestreitet Zusammenarbeit
Keine Jahresabschlüsse der letzten Jahre vorgelegt / Ermittlung Bundesamt für Justiz
rätselhafte Facebooklikes in Verbindung mit nicht nachgewiesenen Projekten auf den Philippinen /  Republik Guinea-Bissau bestreitet Zusammenarbeit
Umstellung ihrer Kunden auf "Netznutzung durch den Letztverbraucher"


Für mich interessant wäre, was die jeweilige Konsequenz der festgestellten Ungereimtheiten ist. Bisher kann sich MK trotz einiger Strafzahlungen relativ frei bewegen. Und solange immer ein Geldhahn geöffnet ist, braucht man offenbar keine Konsequenzen zu befürchten. Und das auf einem eigentlich sehr streng regulierten Markt. Die Netzbetreiber werden mit Hinweis auf die Gesetze gezwungen sich auf das "Spielchen" einzulassen und bei Widerstand verklagt. Sollte die MK-Group insolvent sein, werden viele NB auf den ergebenden Rückforderungen sitzen bleiben und durch die nicht gezahlte EEG-Umlage ergibt sich eine massive volkswirtschaftliche Schädigung.
Die Konsequenz scheint letztendlich eine noch stärkere Regulierung und eine Hemmnis für die Kunden zum Lieferantenwechsel.
« Letzte Änderung: 11. Juli 2013, 11:45:11 von Agnitio »

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #625 am: 11. Juli 2013, 13:43:46 »
Die Care Energy MLM-"Vertriebpyramide" wurde zwischenzeitlich ja auch durch Dritte ins Netz gestellt.

Demnach kassiert nach meinem Verständnis Martin Kristek sowie die restliche oberste "Führungsriege" für jeden von einem Vertreter "geschriebenen" Vertrag anteilige Vertriebsprivision, und zwar als Privatperson. Multi-Level-Marketing eben (die Provision wird über die einzelnen "Pyramidenstufen" nach bestimmten Regeln anteilig "durchgereicht" - nennt man in anderen Fällen auch "Schneeballsystem", sofern dabei nicht ein reales Produkt, sondern das System selbst im Vordergrund steht).


Insoweit kann es dahingestellt bleiben, ob die mk-Firmen rentabel arbeiten. Der Geschäftsführer haftet ja im möglichen Insolvenzfalle bei den vorliegenden Unternehmensformen nur in Höhe seiner Einlagen / Anteile; wenn diese bereits erbracht wurden, darüber hinaus gar nicht mehr.

Als Privatperson dürfte er aber bei mutmaßlichen 300.000 Verträgen durch den nach meinem Verständnis auf ihn als Person direkt entfallenden Provisionsanteil je Vertrag aus der Care Energy MLM-"Vertriebspyramide" zwischenzeitlich mehr als genügend "Nutzgeld" :D gescheffellt haben - unabhängig davon, wie es um die mk-Firmen wirtschaftlich bestellt ist.



PS:

Insgesamt kostet ein Nutzenergie (Strom)-Neukunde Care Energy wohl zunächst bis zu 110,-€ Vertriebsprovision - wie gesagt je nach dem wer den Vertrag "geschrieben" hat unterschiedlich auf verschiedene "Ebenen" im MLM-System verteilt (Führungsriege kassiert aber in jedem einzelnen Fall anteilig nach meinem Verständnis).
« Letzte Änderung: 11. Juli 2013, 14:46:41 von SabbelMR »

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #626 am: 11. Juli 2013, 13:46:53 »
Beitrag in der ZfK: http://www.zfk.de/politik/artikel/care-energy-droht-branchenverbaenden.html

Die ZfK schreibt heute:

Zitat
Zu weit scheint aber das "Handelsblatt" (10. Juli) mit seiner Behauptung zu gehen, alle Care-Kunden müssten sich jetzt Edifact anschaffen und sich darin schulen. Care Energy stellt ihnen frei, die elektronische Marktkommunikation weiter über ihn laufen zu lassen. Doch dann haben die Kunden erst einmal keine Kontrolle darüber.

...

Er wälzt zudem die Haftung für die Netzentgelte, die Konzessionsabgabe, die Kraft-Wärme-Kopplungs-Abgabe, die §-19-Stromnetzentgeltverordnungs-Umlage und die Offshore-Umlage auf seine Kunden ab. Diese machen 51 % des gesamten Strompreises aus.

Mehr noch: Der Kunde könnte auch zunächst für Schadenersatzansprüche von VNB geradestehen müssen, wenn Care Energy in der elektronischen Marktkommunikation mit ihnen Fehler machen sollte.

Die Haftungsabwälzung schont die Liquidität von Care Energy. Der Kunde erhält dafür keine Gegenleistung. Im Gegenteil: Separierte Rechnungen von Netz und Vertrieb verwirren ihn eher. Irgendwann dürfte ein Gericht urteilen, dass ein Haftungsübergang auf Basis des Kleingedruckten eine unzulässige, weil in ihren Auswirkungen überraschende Klausel ist, die den Kunden unangemessen benachteiligt. Aber dann kann es zu spät sein.
« Letzte Änderung: 11. Juli 2013, 13:50:36 von RR-E-ft »

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #627 am: 11. Juli 2013, 15:45:43 »
Bußgeld gegen Care-Chef jetzt bei Staatsanwälten

http://www.zfk.de/politik/recht-regulierung/artikel/bussgeld-gegen-care-chef-jetzt-bei-staatsanwaelten.html

Mal sehen, ob dort für Klarheit gesorgt wird.

Gruß

NN

Offline Energiesparer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 929
  • Karma: +4/-0
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #628 am: 11. Juli 2013, 17:37:42 »
Bußgeld gegen Care-Chef jetzt bei Staatsanwälten

http://www.zfk.de/politik/recht-regulierung/artikel/bussgeld-gegen-care-chef-jetzt-bei-staatsanwaelten.html

Mal sehen, ob dort für Klarheit gesorgt wird.

Gruß

NN

Na da hat Kristek doch erstmal Zeit gewonnen. Wobei das Bußgeld wohl das kleinste aller Probleme sein dürfte.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline Energiesparer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 929
  • Karma: +4/-0
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #629 am: 11. Juli 2013, 19:24:05 »
in WIKI kann man jetzt lesen:

Zitat
Im Mai 2012 verlor das Unternehmen eine Klage vor dem Landgericht Berlin gegen den Energiekonzern Vattenfall, der Care-Energie aufgrund unklarer Vertragsstrukturen den Netzzugang verweigert hatte. Das Gericht warf Care-Energy vor, rechtswidrig Steuervorschriften zum umgehen und sich damit Vorteile zu verschaffen. Das Unternehmen bezeichnete die Vorwürfe als nicht nachvollziehbar.

Verwiesen wird auf das Handelsblatt als Quelle. 

Zitat
Jürgen Flauger, Sönke Iwersen: „Wir sind in einem Krieg!“. In: Handelsblatt. Nr. 91, 14. Mai 2013, ISSN 0017-7296, S. 4.

Trau keinem Pseudowissenschaftler!

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz