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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 808039 mal)

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Offline Stromfraß

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #375 am: 19. Mai 2013, 10:14:36 »
Hat denn nun bobby3301 sein Solarmodul?
Und vor allem: ist er auch zufrieden damit?

Offline PLUS

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #376 am: 19. Mai 2013, 10:24:43 »
Bei der Direktvermarktung nach § 33b Nr. 2 EEG 2012 (Grünstromprivileg) besteht der Anreiz in der verringerten EEG-Umlage. Die Bedingungen stehen im Gesetz. Sie sind einzuhalten um nur eine nach § 39 EEG 2012 verringerte EEG-Umlage zu zahlen.

@egn schreibt, der Grünstrom-Einkauf geschieht über die Börse zum Börsenpreis. Da gibt es andere Informationen. Über die Börse soll da wenig laufen, die Direktvermarktung von Grünstrom soll vorrangig über Großhändler oder industrielle Großabnehmer abseits der Strombörse geschehen. Die Grünstromproduzenten, vor allem Betreiber von Erzeugungsanlagen mit unterdurchschnittlicher EEG-Vergütung, wollen mehr als nur den Börsenpreis. Der Strom mit hoher Vergütung bleibt im Topf. Was hat das wohl für eine Wirkung?  Wer möchte raten?!

Aber wie im gesamten EEG-Energiewenden-Nebel. Wer hat da schon den gesamten Überblick? Die Politik und die Volksvertreter, der Bundesumweltminister, der Bundeswirtschaftsminister, die solche Gesetze in die Welt setzen bzw. für die Umsetzung sorgen sollen? Wohl kaum!  Kein Wunder wenn im komplexen Nebel dann solche EEG-Umlagenvermeidungskonstrukte auftauchen.
« Letzte Änderung: 19. Mai 2013, 10:31:28 von PLUS »

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #377 am: 19. Mai 2013, 10:41:20 »
Die Annahme dass der eingekaufte direkt vermarktete Strom teuer ist stimmt nicht. Bei der Direktvermarktung wird der Strom zum jeweiligen Marktpreis an der Börse verkauft, unabhängig davon wie hoch der Preis gerade ist. Denn der erzeugte Strom hat ja Grenzkosten von nahe 0 € und damit liefert schon ein geringfügig darüber liegender Preis einen Deckungsbeitrag.  Der Rest zur normalen EEG Vergütung wird aus dem EEG aufgestockt. Damit ist es tatsächlich möglich an der Strombörse den Ökostrom so günstig einkaufen. Im aktuellen Markt, wo der Preis an der Börse im Schnitt immer weiter sinkt, kommt man über den Day-Ahead und Spotmarkt weit günstiger an den Strom als wenn man sich am Terminmarkt eingedeckt hat. Wenn allerdings der Preis wieder steigen sollte, muss man den Endkundenpreis wieder schneller erhöhen als wenn man sich auf dem Terminmarkt abgesichert hat.

Man kommt bei diesem Ökostrommodell völlig ohne Importe und Zertifikate an den Strom und  kann bei den mittlerweile vorhandenen Mengen problemlos 100 % Ökostrom erreichen.

Bei der Direktvermarktung wird der Strom, wie schon de Name sagt, vom Erzeuger direkt an einen Händler verkauft und erhält dann keine EEG-Vergütung.  Bei Nutzung des Marktprämienmodells verkauft der Händler den Strom an der Börse und der Anlagenbetreiber erhält eine Marktprämie vom Netzbetreiber (Ausgleich zwischen Marktpreis und EEG-Vergütungsanspruch). An der Börse verkaufter EEG-Strom ist danach Graustrom und kann nicht weiter als Grünstrom verkauft werden (Doppelvermarktungsverbot). Bei Nutzung des Grünstromprivilegs kommt der Strom nicht an die Börse und der Mehrwert muss durch die Vermarktung als Grünstrom generiert werden. Einen Teil kann die verminderte EEG-Umlage beitragen. 
Der nach dem Grünstromprivileg gehandelte Strom und die Anlagen, die ihn liefern werden im Herkunftsnachweisregister geführt, nicht jedoch normal nach EEG vergüteter Strom und nach dem Marktprämienmodell vermarkteter Strom.

http://www.umweltbundesamt.de/energie/hknr/

http://www.umweltbundesamt.de/energie/hknr/faq_hknr_allgemein.htm

Zitat
Wie viel Strom aus erneuerbaren Energien gibt es derzeit insgesamt in Deutschland? Wie hoch ist der Anteil „sonstiger erneuerbarer Energie“?

Die Gesamtstrommenge aus erneuerbaren Energien betrug im Jahr 2011 etwa 123 Terawattstunden (TWh). Davon wurden ca. 91 TWh nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Die restlichen 32 TWh wurden nicht nach dem EEG vergütet. Diese wird „direkt vermarktet“, d.h. direkt vom Erzeuger am Strommarkt verkauft. Genau für diese Strommenge gibt es nun Herkunftsnachweise. Wenn Sie einen Ökostromtarif gewählt haben, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien besteht, so setzt er sich aus dem EEG-geförderten Anteil (etwa 20 Prozent im Jahr 2012) und dem Strom aus „sonstigen erneuerbaren Energien“ zusammen. Beide Mengen an erneuerbaren Strom werden auch in der Stromrechnung ausgewiesen.

noch etwas:

https://www.facebook.com/notes/care-energy/presseanfrage-von-zdf-redaktion-frontal21/532674443460266

Ich finde es bezeichnend, wenn ein Stromhändler kW/h statt kWh schreibt.  :o
« Letzte Änderung: 19. Mai 2013, 12:22:06 von Energiesparer51 »
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Offline DieAdmin

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #378 am: 19. Mai 2013, 15:50:25 »
Kriegsrhetorik zu Pfingsten oder wie "erfreut" man die Welt zu Feiertagen mit Pressemitteilungen:


Care-Energy - falscher Feind im Krieg der Energiebranche
http://www.presseportal.de/story.htx?nr=2475133

P.S. bevor es zu Fehlinterpretionen wegen den "(BILD)" neben der dort veröffentlichen Überschrift kommt. Das ist kein Artikel der in der BILD erschienen ist, sondern bedeutet  dass die kopierte Pressemitteilung ein Bild enthält. presseportal.de ist ein Portal, in dem jeder, den es beliebt seine eigenen Pressemitteilungen, also Mitteilungen an die Presse, online stellen kann. Manche bieten sowas gegen Geld an, manche kostenlos und dann gibts welche, bei denen ist das umsonst.;)
« Letzte Änderung: 19. Mai 2013, 16:34:44 von Evitel2004 »

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #379 am: 19. Mai 2013, 16:53:55 »
hier gibt es noch einen Bericht über eine Pressekonferenz:

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/umwelt/2109746/ (sorry, das war schon verlinkt)

und hier

http://www.holzgibtgas.com/viewtopic.php?f=8&t=7814

gibt es eine lange Diskussion zu care energy
« Letzte Änderung: 19. Mai 2013, 22:01:51 von Energiesparer51 »
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Offline KarlM

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #380 am: 19. Mai 2013, 19:03:51 »
P.S. bevor es zu Fehlinterpretionen wegen den "(BILD)" neben der dort veröffentlichen Überschrift kommt. Das ist kein Artikel der in der BILD erschienen ist, sondern bedeutet  dass die kopierte Pressemitteilung ein Bild enthält.

Ich habe auch schon bei Bild de nachgeschaut, ob da irgend etwas steht. Hier sieht man wieder, wie mit kleinen rafinierten Tricks die Menschen verarscht werden.

Und schon schreibt einer in Facebook.

"Die BILD hat es begriffen ... vielleicht brauchen andere noch etwas Zeit"
Natürlich wird dies von CE bewusst nicht kommentiert.
« Letzte Änderung: 19. Mai 2013, 19:07:10 von KarlM »

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #381 am: 19. Mai 2013, 19:10:59 »
hier

http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Care-Energy-falscher-Feind-im-Krieg-der-Energiebranche-BILD-2442132

oder hier

http://www.wallstreet-online.de/nachricht/6207373-care-energy-falscher-feind-krieg-energiebranche-bild

ist das mit dem "Bild" in Klammern exakt übernommen. Wer denkt sich da schon ein fotografiertes oder gemaltes Bild (Diagramm etc.) dazu?
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Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #382 am: 19. Mai 2013, 23:23:03 »
Noch ein Hinweis zum Grünstromprivileg:

Zitat
§ 39 Verringerung der EEG-Umlage
(1) Die EEG-Umlage verringert sich für Elektrizitätsversorgungsunternehmen in
einem Kalenderjahr um 2,0 Cent pro Kilowattstunde, höchstens jedoch in Höhe der
EEG-Umlage, wenn
1. der Strom, den sie an ihre gesamten Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher
liefern, in diesem Kalenderjahr sowie zugleich jeweils in mindestens acht
Monaten dieses Kalenderjahres folgende Anforderungen erfüllt:
a) mindestens 50 Prozent des Stroms ist Strom im Sinne der §§ 23 bis 33 und
b) mindestens 20 Prozent des Stroms ist Strom im Sinne der §§ 29 bis 33;

Nur Strom, der EEG-vergütungsfähig ist, trägt zur Erfüllung der unter a) und b) genannten Bedingungen bei, nicht der aus Norwegen importierte.

Daher verkauft auch kein Anlagenbetreiber EEG-vergütungsfähigen Strom unter diesem Wert an Grünstromhändler. Zudem verringert sich die EEG-Umlage bei Erfüllung der Voraussetzungen (die ich bei care energy nicht vermute) nicht (wie in der Diskussion verschiedentlich erwähnt) auf sondern um 2 ct/kWh. 

Zu der "Lieferung von Nutzenergie":
Wenn CE nicht Strom sondern Nutzenergie liefern wollte, so müsste sie dazu die Geräte zur Umandlung betreiben.

https://www.facebook.com/notes/care-energy/presseanfrage-von-zdf-redaktion-frontal21/532674443460266

Zitat
Unser Preis für Nutzenergie aus Ökostrom beträgt für Privatkunden 19,90 Cent pro kW/h zuzüglich 6,99 € monatlicher Grundgebühr.

Wenn mir z.B. Licht zu diesem Preis geliefert würde, müsste CE die Umwandlungsverlste tragen und könnte die anfallende Verlustenergie mir nicht in Rechnung stellen.

« Letzte Änderung: 19. Mai 2013, 23:37:46 von Energiesparer51 »
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Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #383 am: 20. Mai 2013, 00:59:03 »
Noch ein Hinweis zum Grünstromprivileg:
[...]
Zudem verringert sich die EEG-Umlage bei Erfüllung der Voraussetzungen (...) nicht (wie in der Diskussion verschiedentlich erwähnt) auf sondern um 2 ct/kWh.

Richtig  -  das wurde aber schon mehrfach in diesem Thread angesprochen und wohl auch in der Pressekonferenz von einem Journalisten nachgefragt  -  jedenfalls versuchte Kristek in der PK, diese offensichtliche Diskrepanz zu erläutern. Seine diesbzgl. Ausführungen waren genau so ein 'oesterreichischer Schmäh' (lt. WIKIPEDIA „Kunstgriff“, „Trick“, „Schwindelei“ oder „Unwahrheit“ usw. ;)), wie manch andere 'Erklärung' von CE (siehe Filmchen von der PK am 15.05. sowie meine Antwort #336 vom 16.05. „Anmerkungen zur 2. Behauptung“). Aber vielleicht meint unser besonders 'innovativer Ösi' ja, dass an deutschen Schulen die Grundrechenarten nicht gelehrt werden?  ::) 

Zu der "Lieferung von Nutzenergie":
Wenn CE nicht Strom sondern Nutzenergie liefern wollte, so müsste sie dazu die Geräte zur Umwandlung betreiben.
Zitat
Unser Preis für Nutzenergie aus Ökostrom beträgt für Privatkunden 19,90 Cent pro kW/h zuzüglich 6,99 € monatlicher Grundgebühr.
Wenn mir z.B. Licht zu diesem Preis geliefert würde, müsste CE die Umwandlungsverluste tragen und könnte die anfallende Verlustenergie mir nicht in Rechnung stellen.

Genau, auch das sind weitere Ungereimtheiten, wo sich CE bisher an einer Aufklärung vorbeimogelt. Es stellt sich auch die Frage, wie und womit denn die Menge der "Nutzenergie" ermittelt wird. Da man den Kunden aber den mit dem Zähler des Messstellenbetreibers in kWh gemessenen Stromverbrauch in Rechnung stellt, bedeutet das wohl eher, dass tatsächlich doch keine „Nutzenergie“ geliefert wird!?  ???
« Letzte Änderung: 20. Mai 2013, 02:02:30 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline DieAdmin

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #384 am: 20. Mai 2013, 09:38:08 »
hier

http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Care-Energy-falscher-Feind-im-Krieg-der-Energiebranche-BILD-2442132

oder hier

http://www.wallstreet-online.de/nachricht/6207373-care-energy-falscher-feind-krieg-energiebranche-bild

Das sind Seiten, die sowas automatisiert auslesen. Inwieweit das jeder Leser richtig erkennt, dass dies ohne redaktionelles Zutun passiert und entsprechend richtig einordnet?

Selbst der Focus in seiner Online-Präsenz hat einen solchen Feed, da waren ja Pressemitteilungen von Care Energy auch schon zu finden.

ist das mit dem "Bild" in Klammern exakt übernommen. Wer denkt sich da schon ein fotografiertes oder gemaltes Bild (Diagramm etc.) dazu?

Was das "BILD" - also in Großbuchstaben angeht- , kann es sein, dass es automatisiert kommt. Ich habe das schon bei verschiedenen Pressemitteilungen (nicht nur die von CE) so gelesen. Da ich selbst noch keine PM dort online gestellt habe, weiß ich nicht, inwieweit man als Benutzer in die Überschrift reineditieren , und aus dem "BILD" ein "Bild" machen kann.
Das "BILD" wird ja dann nicht nur von Feeds so ausgelesen, auch die Sharing-Tools für FB, Twitter & Co bereiten die Posting damit auf. Die Verwechslungsgefahr ist da sehr groß, dass damit die BILD gemeint sein könnte.
« Letzte Änderung: 20. Mai 2013, 09:55:14 von Evitel2004 »

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #385 am: 20. Mai 2013, 12:16:32 »

Richtig  -  das wurde aber schon mehrfach in diesem Thread angesprochen und wohl auch in der Pressekonferenz von einem Journalisten nachgefragt  -  jedenfalls versuchte Kristek in der PK, diese offensichtliche Diskrepanz zu erläutern. ....

Da die Diskussion schon länger geraten ist, fällt es zumindfest mir schwer, alles Geschriebene vollständig zu überblicken.
Sie hatten die verminderte EEG-Umlage ja schon detailliert auseinandergepfückt.

Mir fällt auf, dass parallel Ansätze zur Vermeidung von EEG-Umlagezahlungen verargumentiert werden:
- CE sieht sich als  "Produzierendes Gewerbe" (Produzent von so genannter Nutzenergie) und kann von der EEG-Umlagebefreiung profitieren.
- CE sieht sich als Grünstrom-Lieferant und kann daher vom Grünstromprivileg profitieren.

Mich wundert, dass man nicht auch versucht, bei der Stromsteuer Vorteile des produzierenden Gewerbes zu nutzen, oder habe ich das bisher übersehen? Irgendwo im Internet hatte ich die Tage einen schwer lesbaren und teilweise geschwärzten Stromsteuerbescheid des Hauptzollamtes Hamburg gesehen.

Hier ist es:
https://sphotos-a.xx.fbcdn.net/hphotos-ash3/p480x480/941620_648576301824658_402191752_n.jpg

gefunden hier:
https://www.facebook.com/CareEnergy?fref=ts

in der Antwort an das Handelsblatt:
https://www.facebook.com/notes/care-energy/antworten-auf-die-fragen-des-handelsblattes-teil-1/534042409990136

in der auf den abgebildeten Stromsteuerbscheid allerdings überhaupt nicht eingegangen wir, er erscheint dort zusammenhanglos.

Eingegangen wird darauf in einem zweiten Teil hier:

https://www.facebook.com/notes/care-energy/antworten-auf-die-fragen-des-handelsblattes-teil-2/534056656655378

« Letzte Änderung: 20. Mai 2013, 13:17:20 von Energiesparer51 »
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Offline hko

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #386 am: 20. Mai 2013, 17:13:12 »
Zufall oder 

Nu ist es soweit:

Vom Stromkunden zum Angeklagten [Anmerkung: Man ist Beklagter und kein Angeklagter]

http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/teldafax-vom-stromkunden-zum-angeklagten,10808230,22812802.html

Wie wichtig es mal sein kann, mit welcher Firma man ein Vertrag hat und Zahlungen leistet:

Zitat
Dass auf den Vertragsunterlagen Teldafax Marketing GmbH stand, auf den Rechnungen dann aber Teldafax Services GmbH und auch noch Teldafax Energie GmbH, registrierte ich zwar. Doch ich machte mir darüber weiter keinen Kopf.
....
Doch schon bald flatterte mir per Einschreiben die Antwort des Inkassounternehmens Creditreform ins Haus.  Es handele sich um unterschiedliche Firmen, eine Verrechnung sei daher leider nicht möglich.

 Nun beschäftigte ich mich intensiver mit dem Fall und rief die Verbraucherzentrale an. Deren Experten erklärten die Zusammenhänge: Teldafax war tatsächlich nicht ein Unternehmen, sondern ein Firmengestrüpp. Die Guthaben der Kunden, also auch alle Vorauszahlungen, landeten in einer Gesellschaft, die offenen Forderungen gegenüber den Kunden in einer anderen.
...


Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass obige Meldung Teldafax betrifft und nicht Care Energy. Mir fiel nur auf, dass hier von einem Firmengestrüpp gesprochen wird. Also wirklich nur Zufall???

Gruß hko

Offline Mikesch

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #387 am: 20. Mai 2013, 17:55:23 »
@hko

 Das Firmensgestrüpp hat mittlerweile jedes Unternehmen was im Energiemarkt tätig ist, für jedes Geschäftsfeld ein extra Unternehmen, ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben und nennt sich "Unbunding"

Hier hat ein Anwalt den Fall mal ausklamüsert

http://www.gutefrage.net/frage/teldafax-aufrechnung-moeglich#answers

entscheidend ist, ob Strom und Gas an die gleiche Gesellschaft bezahlt wurden oder nicht. Aufrechnung geht nur bei gleicher Gesellschaft, sonst nicht. Das kommt in dem Artikel nicht klar zum Ausdruck

« Letzte Änderung: 20. Mai 2013, 18:22:45 von Mikesch »

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #388 am: 20. Mai 2013, 18:27:15 »
@hko

 Das Firmensgestrüpp hat mittlerweile jedes Unternehmen was im Energiemarkt tätig ist, für jedes Geschäftsfeld ein extra Unternehmen, ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben und nennt sich "Unbunding"
Beim Unbundling geht es darum, insbesondere Netzbetrieb und Vertrieb zu trennen. Reine Energiehändler wie Flexstrom brauchen daher nicht zu unbundeln.
http://www.verivox.de/themen/unbundling/
Der Hinweis trifft also nicht ins Schwarze sondern voll daneben.

Für die Aufgliederung in verschiedene Firmen gibt es also andere Gründe, die Folgen bekommen die ehemaligen Kunden jetzt schmerzhaft zu spüren.
« Letzte Änderung: 20. Mai 2013, 18:37:58 von Energiesparer51 »
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #389 am: 20. Mai 2013, 18:56:15 »
... Reine Energiehändler wie Flexstrom brauchen daher nicht zu unbundeln. ... Der Hinweis trifft also nicht ins Schwarze sondern voll daneben.
Für die Aufgliederung in verschiedene Firmen gibt es also andere Gründe, die Folgen bekommen die ehemaligen Kunden jetzt schmerzhaft zu spüren.

Genau so ist es. Am Beispiel TelDaFax oder Flexstrom wird allerdings deutlich, warum die Warnung des BdEV vor der mk-group/Care Energy sowie die Abmahnung durch die Verbraucherzentrale u.a. bzgl. der unklaren Vertragssituation mehr als angebracht sind.
Und von den Unternehmen, die nicht Verteiler-Netzbetreiber sind, haben die wenigsten ein solches "Firmengestrüpp" à la mk-group ! 
« Letzte Änderung: 20. Mai 2013, 19:21:32 von khh »
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