Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 808219 mal)

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Offline PLUS

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #345 am: 17. Mai 2013, 11:53:40 »
Vermutlich ist das der Grund für den o.g. Verein. Zumal die Mitgliederliste auch andere Akteure aus dem Energiesektor beinhaltet.
@bb, welche sind das denn? Quelle?

mk(-group) schon länger aktiv auf Vereinsebene:

Der Verein ist/war der Versorger?
Zitat
26.08.2009    Energieverschwender haben kein Recht auf billige Energie
mk-group Clearing- und Abwicklungsstelle Energie e.V., ist ein moderner Versorger, welcher sich zum Ziel gesetzt hat, die günstigste Energie in Form von Strom, Gas, Kohle und Öl zu liefern und dabei großes Augenmerk darauf legt, dass die Kunden einen vernünftigen Umgang mit Energie pflegen und permanent an der Steigerung der Energieeffizienz arbeiten.  ...
bereitgestellt von: martinkristek
Kontakt-Informationen:
Firma: mk-group Clearing- und Abwicklungsstelle Energie e.V.
Stadt: Hamburg Telefon: 0404143148580
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung Freigabedatum: 26.08.2009


@RR-E-ft, "nichts ist unmöglich", das wissen wir schon von Toyota. ;)
« Letzte Änderung: 17. Mai 2013, 11:57:04 von PLUS »

Offline Gonzo1976

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Suche unzufriedene Kunden Care
« Antwort #346 am: 17. Mai 2013, 12:51:25 »
Hallo an die Runde.
Ob und wie lange positive Beiträge über Care hier erhalten bleiben, weiß ich nicht.
Es können durchaus gegenläufige Interessen vorhanden sein, wenn die Initiatoren, die Beratungsentgelte des BdEV im Zusammenhang mit den Berichten auf der Startseite in Betracht gezogen werden.
Trotzdem sende ich hier meine bisherigen Informationen.
Eine Mailanfrage an die Zentrale hat leider keine Antwort bekommen.
1. Ich verweise auf die Pressekonferenz Care vom gestrigen Tag ( einfach mal bei Facebook nachsehen )
2. Ich bin " auch " Kunde von Care sei 01.2013
3. Wenn ich das Geschwafel lese sträuben sich mir die Haare ( bald alle weg doch der Rest sträubt sich )
4. Ohne Strom --geht gar nicht!

Zu 1.
PK stellt sich allen teilweise Haar sträubenden Darstellungen in vollem Umfang.
Gesprächsbereitschaft mit Hr. Dr. Peters ---nach Anruf grußloses Auflegen ---warum?
Gesprächsbereitschaft mit Verbraucherschutz....gerne auch Anreise nach Berlin....keine Reaktion...warum? Stellt " Mann " sich seinen eigenen Behauptungen nicht mehr?
WER hat hier welche Interessen und ist in wie weit von Reklame, Annoncen, Aufträgen der anderen Teilnehmer im Wirtschaftsbereich Energie abhängig?
Zu 2.
Ich zahle den Preis von 19,90 / 6,99 mtl. ohne Vorkasse und mit einer klaren Vertragsbestätigung in der auch steht ( es fallen KEINE weiteren Kosten an )
Die Kündbarkeit ist klar geregelt.
Zu 3.
Ich versuche mich kurz zu halten....
A. HGB und BGB erklären sich eindeutig.
Wenn ich einen Vertrag habe, der eine mtl. ( 6 WO ) Kündbarkeit habe, ist bei Kündigung der Vertrag erloschen...ja!
Evtl. Nebenverträge teilen das Schicksal des Hauptvertrages. Dies betrifft auch Unterverträge, die evtl. von Nöten oder auch nicht sind....egal....Hauptvertrag beendet - ENDE....klar und eindeutig geregelt.
Sollte ein Vertragsnehmer einen Untervertrag abschließen, muss Dieser für alle Konsequenzen haften, die er ggf. erleidet, wenn Dieser längerfristig angelegt ist als der Hauptvertrag mit den ursprünglichen Vertragspartnern....alles Klar ?
Wenn ich weg bin , bin ich weg.... da kann nichts mehr kommen.
B. Mit meinem Beitrag zahle ich die Vertragsvereinbarung. Sollte Nachbesserung erforderlich sein, muss ich informiert werden und habe ein Sonderkündigungsrecht.
(AGB, Strompreis, Grundgebühr) ...eindeutige gesetzliche Regelung.
C. würde - was ich nicht unterstelle --- der Vertragsnehmer seine Steuern und Abgaben nicht bezahlen , oder zu wenig --- dann ist das auch als Kunde nicht mein Bier---Ich habe einen Vertrag mit klaren Daten ( 19,90 / 6,99 ) Ende.
D. [url http://www.ndr.de/fernsehen/extra5367_clientId-98981414-7dee-4dde-af2f-fbd845dccfe3.html][/url]
Zu 4.
Es gibt ein eindeutiges Gesetz........Grund und Ersatzversorgung
Ferner technisch überhaupt nicht zu unterbinden.
Sollte EGAL - WELCHER - Anbieter ausfallen, falle ich in die Grundversorgung---automatisch.
Da kommt keiner mit einer AXT und schlägt meine Leitung durch ! Geht nicht !
Ferner müsste ein Techniker kommen und eine Blombe setzen.....in j e d e m einzelnen Fall. ZB 250.000 Mal.
Doch hier schützt mich das Gesetz. Da ich Zahlungswillig bin , bleibe ich am Netz......und suche mir ZB nach Flexstrom einen anderen Anbieter.....

Dann der Beitrag ......hier im Forum....der folgende Betreiber zahlt an Care....so ein Quatsch.
Der Vertrag ist kündbar...wie oben bereits angegeben .....damit erloschen......bewege ich mich nicht , bin ich in der Grundversorgung....nicht mehr und nicht weniger.
Damit aber auch wieder frei ....mir einen anderen Dienstleister zu suchen und dort zu unterschreiben.
Wenn dieser Zirkus so weiter geht, kündige ich bei Care, nehme mir einen Anderen, kündige dort wieder, dokumentiere alles und stelle es ins Netz und Care zur Verfügung.
Ferner sendete ich ein Mail an meinen Grundversorger / Netzbetreiber...Antwort ....ICH bin auf dem Zähler angemeldet ....nicht mk ....oder der Weihnachtsmann.

Fazit:
Wacht auf.
Hier ist ein Verdrängungskampf im Gange ---nichts anderes.
Ob es um Care geht , oder irgend jemand anderes spielt hier kaum eine Rolle.
Lediglich Care hat in 15 Monaten 250.000 Kunden generiert. Das tut jetzt auch den Mitbewerbern weh.
Also wird " geschmutzt"

Das ist meine persönliche Meinung.
Gerne stelle ich meine volle Adresse zur Verfügung.
Das Mail mit der Bestätigung - Anschlussinhaber habe ich vorliegen.
Die Antwort von Hr. Peters auf meine Frage zum Inhalt der HGB BGB --Frage Haupt. und Unterverträge leider nicht bekommen.
Vielleicht muss ich erst zahlendes Mitglied sein um zu erfahren,. was ohnehin im Gesetzt steht ?

Viele Grüße und frohe Pfingsten.
Mal sehen, wie lange dieser Beitrag hier stehen bleibt ...haha

Offline DieAdmin

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Re: Suche unzufriedene Kunden Care
« Antwort #347 am: 17. Mai 2013, 13:17:50 »
@Gonzo1976,

die beiden anderen inhaltsgleichen Beiträge habe ich gelöscht.

In diesem Forum ist es generell unüblich, ob pro /kontra irgendwas zu löschen, nur weil sie eine Positionierung für irgendwas darstellen. Man sollte allerdings beim Posten die in jedem Forum üblichen Forenregeln einhalten.


Offline PLUS

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Re: Suche unzufriedene Kunden Care
« Antwort #348 am: 17. Mai 2013, 15:06:08 »
Ich zahle den Preis von 19,90 / 6,99 mtl. ohne Vorkasse und mit einer klaren Vertragsbestätigung in der auch steht ( es fallen KEINE weiteren Kosten an )
Gonzo1976, wenn mit dem Preis von 19,90 / 6,99 Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Stromsteuer, KWK-Umlage, EEG-Umlage, §19-StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage, Mehrwertsteuer vollumfänglich wie bei anderen Versorgern bezahlt werden, ist das in Ordnung. Ansonsten ist das nicht "billig", es ist ein egoistisches "Sparen" zu Lasten Dritter. Siehe Artikel 2 GG (1).

Sie müssen schon verstehen, dass man bei den kursierenden Informationen zweifeln kann, ob da voll bezahlt wird.  "Zu Lasten Dritter" ist doch sehr in Mode gekommen. Die mk-group steht da nicht alleine. Das kann man als anständiger Stromverbraucher und Bürger nicht unterstützen.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #349 am: 17. Mai 2013, 15:25:07 »
"Zu Lasten Dritter" ist doch sehr in Mode gekommen. Die mk-group steht da nicht alleine. Das kann man als anständiger Stromverbraucher und Bürger nicht unterstützen.

Wird jetzt gefaselt? Hat man der mk-group etwa konkret etwas vorzuwerfen, was zu Lasten Dritter geht? Wenn nicht, sollte man sich solcher Äußerungen enthalten.

@Gonzo1976

Hier ist es etwas anders als auf der fb-Seite von CE, wo kritische oder vermeintliche kritische Beiträge, die nicht ins Konzept passen, regelmäßig gelöscht werden. 
« Letzte Änderung: 17. Mai 2013, 17:29:24 von RR-E-ft »

Offline RR-E-ft

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Behauptungen
« Antwort #351 am: 17. Mai 2013, 15:41:36 »
"Zu Lasten Dritter" ist doch sehr in Mode gekommen. Die mk-group steht da nicht alleine. Das kann man als anständiger Stromverbraucher und Bürger nicht unterstützen.
Wird jetzt gefaselt? Hat man der mk-group etwa konkret etwas vorzuwerfen, was zu Lasten Dritter geht? Wenn nicht, sollte man sich solcher Äußerungen enthalten.
Da wird ebensowenig gefaselt wie hier:

Wenn sich der "Energieversorger der Energiewende" mit einer solchen Rechtsauffassung, wonach mangels Letzverbraucherbelieferung kein Unternehmen der Gruppe die EEG- Umlage schuldee, gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern vor Gericht durchsetzen könnte, liefe es darauf hinaus, dass die anderen Stromlieferanten das EEG- Umlageaufkommen allein zu stemmen hätten, sich gerade der Energieversorger der Energiwende (Eigenwerbung) nicht daran beteiligt.
usw. usf..

PS - Man will ja gegen Behauptungen vorgehen:

Zitat
Die mk-group wird gegen diese Behauptungen im Beitrag der SendungFrontal21 juristisch vorgehen.
und behauptet im nächsten Satz:
Zitat
- Die mk-group ist der einzige Marktteilnehmer in der Energiewirtschaft, der in Euro veröffentlicht, was die Versorgung eines Haushalts in Deutschland mit Ökoenergie kostet.

Das wurde schon immer veröffentlicht z.B. hier,  die Zahlen wurden sicher nicht geschätzt sondern stammen von den Versorgern
« Letzte Änderung: 17. Mai 2013, 16:08:42 von PLUS »

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #352 am: 17. Mai 2013, 16:16:04 »
@PLUS

Nun ist es aber so, dass CE/MK erklärt hat, dass die Nichtzahlung der EEG- Umlage und die Rückforderung bereits gezahlter EEG- Umlage allein darauf beruhe, dass die Übertragungsnetzbetreiber die entsprechenden Rechnungen  an die falsche Gesellschaft der Gruppe adressiert hätten. Sollten die Übertragungsnetzbetreiber korrekte Abrechnungen an die zutreffende Gesellschaft der Gruppe richten, würde man diese auch umgehend bezahlen. Wenn dem so ist, lässt sich dagegen schlecht etwas  sagen.

Ob die vertretene Auffassung, wonach  die Übertragungsnetzbetreiber die Abrechnungen an die falsche Gesellschaft der Gruppe gerichtet haben und diese Abrechnungen zudem auch der Höhe nach nicht korrekt seien, zutrifft oder nicht, müssten die laufenden Verfahren erst erbringen.

Welche Gesellschaft der Gruppe die Übertragungsnetzbetreiber statt dessen auf Zahlung der EEG- Umlage  in Anspruch nehmen sollten, ist der Erklärung nicht zu entnehmen.
Aber den Übertragungsnetzbetreibern soll wohl eine Anmeldung zur Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs vorliegen.

Wenn eine Gesellschaft, die Anspruch auf das Grünstromprivileg hat, dies bei den Übertragungsnetzbetreibern anmeldet, ist auch dagegen nichts zu sagen.
Eine solche Anmeldung sollte wohl auch dokumentieren, dass man sich zur Zahlung der EEG- Umlage dem Gunde nach als verpflichtet ansieht,
jedoch bei der Höhe der zu zahlenden EEG- Umlage die gesetzlich vorgesehene Grünstromprivilegierung in Anspruch nehmen möchte.

Bei Lichte betrachtet, kann sich doch kein noch so "anständiger Energieverbraucher und Bürger" sicher sein, dass sein Versorger die EEG- Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber ordnungsgemäß zahlt bzw. gezahlt hat. Auch wenn der Verbraucher selbst hohe oder sehr hohe Strompreise bezahlt, bietet das keinerlei Gewähr dafür,  dass der eigene Versorger die EEG- Umlage ordnungsgeäß gezahlt hat.

Der einzige Unterschied ist wohl, dass sich bei anderen Stromlieferanten unschwer zuordnen lässt, wer Letztverbraucher leitungsgebunden mit Strom beliefert und deshalb nach § 37 Abs. 2 EEG verpflichtet ist.

Das Problem zu klären, welche Gesellschaft der Gruppe die abgerechnete bzw. abzurechnende  EEG- Umlage schuldet, werden die Übertragungsnetzbetreiber im Prozess vielleicht dadurch lösen, indem sie einfach allen anderen in Betracht kommenden Gesellschaften der Gruppe den Streit verkünden.

Erst wenn  sich in einem Verfahren, in das alle Gesellschaften der Gruppe zugleich hineingezogen werden, am Ende herausstellen würde, dass überhaupt keine Gesellschaft der Gruppe gem. § 37 Abs. 2 EEG dem Grunde nach EEG- Umlage schuldet, könnte sich die Frage stellen, ob nicht etwa die Letzverbraucherinnen und Letztverbraucher gem. § 37 Abs. 3  EEG zur Zahlung der EEG- Umlage heranzuziehen sind.   

 
« Letzte Änderung: 17. Mai 2013, 16:45:55 von RR-E-ft »

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #353 am: 17. Mai 2013, 16:33:00 »
Diese recht komplizierten Detailfragen muss wohl erst ein Richter klären...
Sorry mir ist immer noch unklar wie sich das kalkuliert.. Am Arbeitspreis wird nichts verdient! Ob so oder so. Also bestenfalls null auf null. Der Grundpreis deckt noch nicht einmal die Provision für einen vermittelten Strom/ Energieauftrag....dann gibt es noch ein Photovoltaiksystem incl Zähler für einige hundert € ....
Und der ganze Rest...wie geht das??
Da drängt sich schon die Frage auf, ob das nicht später zu Lasten Dritter geht.
Leider wird sich um diese Frage immer noch gewindet.
Wenn dann mancher Vertriebler schreibt bei FB Care...ihm ist egal wie das geht...wird mir bisschen bange...
Da darf man wohl nicht darüber nachdenken, sonst kann man das Gebilde wohl kaum an den Mann/ Frau bringen.

Offline khh

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Re: Suche unzufriedene Kunden Care
« Antwort #354 am: 17. Mai 2013, 16:36:58 »
Ob und wie lange positive Beiträge über Care hier erhalten bleiben, weiß ich nicht.
Es können durchaus gegenläufige Interessen vorhanden sein, wenn ...
...
1. Ich verweise auf die Pressekonferenz Care vom gestrigen Tag ( einfach mal bei Facebook nachsehen )
2. Ich bin " auch " Kunde von Care sei 01.2013
3. Wenn ich das Geschwafel lese sträuben sich mir die Haare ( bald alle weg doch der Rest sträubt sich )

@Gonzo1976 alias Frank Peters,
mit den interessen- und provisionsgesteuerten "Ergüssen" eines CE-Vertrieblers muss man sich nicht befassen.  ::)
Schreiben Sie Ihr haltloses "Geschwafel" gerne weiterhin auf den Facebook-Seiten Ihres Brötchengebers!  ;D
« Letzte Änderung: 17. Mai 2013, 16:40:43 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline DieAdmin

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #355 am: 17. Mai 2013, 16:44:02 »
Weitere TV-Beitrag 3sat nano 17.05.13:

Saubermann in der Kritik
http://www.3sat.de/mediathek/index.php?display=1&mode=play&obj=36432

Offline RR-E-ft

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« Antwort #356 am: 17. Mai 2013, 16:51:03 »
Ob und wie lange positive Beiträge über Care hier erhalten bleiben, weiß ich nicht.
Es können durchaus gegenläufige Interessen vorhanden sein, wenn ...
...
1. Ich verweise auf die Pressekonferenz Care vom gestrigen Tag ( einfach mal bei Facebook nachsehen )
2. Ich bin " auch " Kunde von Care sei 01.2013
3. Wenn ich das Geschwafel lese sträuben sich mir die Haare ( bald alle weg doch der Rest sträubt sich )

@Gonzo1976 alias Frank Peters,
mit den interessen- und provisionsgesteuerten "Ergüssen" eines CE-Vertrieblers muss man sich nicht befassen.  ::)
Schreiben Sie Ihr haltloses "Geschwafel" gerne weiterhin auf den Facebook-Seiten Ihres Brötchengebers!  ;D

@khh

So wollen wir in diesem Foum gerade nicht miteinander umgehen!
Man darf sich insoweit von so manchen Beiträgen auf der fb- Seite von CE nicht zuviel abschauen.

Offline PLUS

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #357 am: 17. Mai 2013, 17:25:34 »
Nun ist es aber so, dass CE/MK erklärt hat, dass die Nichtzahlung der EEG- Umlage und die Rückforderung bereits gezahlter EEG- Umlage allein darauf beruhe, dass die Übertragungsnetzbetreiber die entsprechenden Rechnungen  an die falsche Gesellschaft der Gruppe adressiert hätten. Sollten die Übertragungsnetzbetreiber korrekte Abrechnungen an die zutreffende Gesellschaft der Gruppe richten, würde man diese auch umgehend bezahlen. Wenn dem so ist, lässt sich dagegen schlecht etwas  sagen. ....
Nun hat doch aber CE/MK selbst erklärt bzw. selbst etwas dagegen gesagt. Die Bedingungen für das sogenannte Grünstromprivileg konnten nicht eingehalten werden weil man zum Termin (noch) nicht da war. § 39 (1)2. EEG

Muss man das jetzt nicht so genau nehmen und gibt es da eine Ausnahme für diesen herausragenden "Newcomer" bzw. gilt das dann für andere auch? Dann kann man diesen Termin im Gesetz gleich streichen.
Zitat
Bei Care-Energy verwenden wir Strom zur Nutzenergieproduktion aus 100% ökologischer Herkunft.
  "Verbrauchsnah", also nicht aus Norwegen?! Nicht gerade präzise. Es sollten dann schon förderfähige Kraftwerke nach dem EEG sein. 

Das eine sind die Unzulänglichkeiten von EEG & Co. bzw. der deutschen Energiewendenpolitik, die findige Konstrukteure halt ausnutzen und ja, zu Lasten Dritter! Das muss man zuerst der Politik anlasten, dass sie das zulässt.

Das andere ist der großzügige Umgang und die eigenwillige Interpretation der Gesetze durch die findigen Konstrukteure.
Das werden wohl wieder die Gerichte klären müssen. Auch hier muss gefragt werden, wer letztendlich für diesen "billigen" Strom (mehr) bezahlen muss.

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #358 am: 17. Mai 2013, 17:39:38 »
Die Frage, ob § 39 Abs. 1 Nr. 2 EEG Neueinsteiger am Marketintritt behindert und gegenüber Wettbewerbern benachteiligt, kann man doch wohl berechtigt stellen.

Offline PLUS

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #359 am: 17. Mai 2013, 18:00:37 »
Die Frage, ob § 39 Abs. 1 Nr. 2 EEG Neueinsteiger am Marketintritt behindert und gegenüber Wettbewerbern benachteiligt, kann man doch wohl berechtigt stellen.
Das sehe ich nicht so.

Wenn ich als Student die Bewerbungsfirst für das Sommersemester versäume, dann muss ich mich auf das Wintersemester bewerben. Dazwischen einsteigen geht nicht.

Die Bedingungen sind für alle gleich. Benachteiligung ist etwas anderes.

Eine Ausnahme wäre da eher eine Bevorzugung und als  Benachteiligung anderer Marktteilnehmer zu sehen, die sich an die Termine halten (müssen).

 

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