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Autor Thema: Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?  (Gelesen 102800 mal)

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Offline userD0003

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #75 am: 04. Januar 2012, 18:15:19 »
@auctor

Wenn in der Rechnung vom 2008 auch (u.U. verjährte) Forderungen aus den Jahren 2004 - 2007 aufgrund Ihrer Rechnungskürzungen enthalten sind, dann dürfte das auf Zahlungsverrechnungen des Versorgers im Rahmen eines behaupteten Kontokorrentverhältnisses zurückzuführen sein.

Zur (UN)Rechtmäßigkeit siehe Urteil Landgericht Potsdam vom 25.03.2010 - Geschäftsnummer 51 O 15/10 (Seite 10 \"Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest\").

Offline hwb0010

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #76 am: 05. Januar 2012, 14:39:19 »
Hallo zusammen,
mir wurde heute ebenfalls über den RA aus Kassel von E.ON Bayern ein Mahnbescheid zugestellt.
Liege nun seit 2004 mit E.ON im Streit. Gegen den Mahnbescheid werde ich zum Teil widersprechen. Die vom RA herausgegebenen Zahlen und Zeiten stimmen nicht mit den Angaben von E.ON überein.
Den Widerspruch werde ich zunächst nicht begründen. Ich warte ab, ob Klage erhoben wird.
Sollte Klage erhoben werden suche ich noch einen guten Anwalt - wenn möglich Raum Rosenheim-München - der sich in dieser Materie auskennt. Vielleicht hat ja jemand von euch einen guten Tip.

Ansonsten liegt der Fall bei mir ähnlich wie bei den meisten Usern hier: Forderung des RA seit 2008, Angebot mit 20% Rabatt. Anruf einer Dame vom RA mit dem Versuch, mich unter Zeitdruck zu setzen.

Frage:
Hat denn E.ON in den letzten Jahren einen Nachweis zur Berechtigung der Preisanpassungen geliefert? oder gibt es ein Urteil, wonach die Preisanpassungen berechtigt waren?
Viele Grüsse
Horst

Offline RR-E-ft

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #77 am: 05. Januar 2012, 14:45:07 »
Zitat
Original von hwb0010
Gegen den Mahnbescheid werde ich zum Teil widersprechen.

Ist denn ein Teil des mit dem Mahnbescheid gerichtlich geltend gemachten Anspruchs berechtigt, so dass diesem Teil nicht widersprochen werden soll?

Offline hwb0010

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #78 am: 05. Januar 2012, 15:31:34 »
Hallo RR-E-ft,
ja, zum Teil sind die Forderungen auch berechtigt. Hast recht, vielleicht liegt der Fall bei mir doch etwas anders.
Irgendwann habe ich die Zahlungen an E.ON komplett eingestellt und die monatlichen Abschlagzahlungen auf ein Sparbuch eingezahlt. Dies habe ich E.ON auch so mitgeteilt. Ich habe E.ON dauernd aufgefordert (seit 2004) , dass E.ON seine Kalkulation offenlegt bzw. habe ich versucht, eine persönliche Regelung zu erreichen. Bisher ohne Erfolg. Irgendwann ist mir aufgefallen, dass sie solange noch jeden Monat Geld erhielten sich gar nicht bewegten. Erst als ich die Zahlungen komplett einstellt habe kam es zumindest zu einzelnen Telefonaten. Zwischenzeitlich bleibt vom Sparguthaben durch die Verjährung und den eventuellen Rabatt sogar etwas übrig. Es wäre schade, wenn dieser Gewinn durch RA-Kosten aufgefressen würde. Denn logischerweisen läuft solch ein Gerichtsverfahren auf einen Vergleich hinaus.
Auf meine Schreiben an E.ON und Einsprüche kamen meist keinerlei Reaktionen. Und wenn dann nur ein allgemeines BlaBla.
Mit dem Gasanbieter hier vor Ort habe ich seit 2004 das gleiche Spiel gespielt. Mitte letzten Jahres haben wir einen Vergleich geschlossen und beide Seiten sind zufrieden.
Grüsse.
Horst

Offline aranblau

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #79 am: 06. Januar 2012, 14:39:50 »
Zitat
Original von hwb0010
mir wurde heute ebenfalls über den RA aus Kassel von E.ON Bayern ein Mahnbescheid zugestellt.
...

Anruf einer Dame vom RA mit dem Versuch, mich unter Zeitdruck zu setzen.
...

Viele Grüsse
Horst

Frage zum besseren Verständnis: wann hat die Dame bei Dir angerufen und wann ist dann tatsächlich der Mahnbescheid gekommen? War bei dem Anruf der Mahnbescheid schon beantragt?

Bei mir hat die Kanzlei offenbar zweimal versucht, mich anzurufen, mich aber nicht erreicht. Zuletzt am 29.12. Ich bin davon ausgegangen, dass die zunächst drohen und war mir bisher relativ sicher, dass sie im Hinblick auf den letzten Versuch, mich am 29. telefonisch zu erreichen, bisher noch keinen Mahnbescheidsantrag losgeschickt haben. Bisher hab ich wohl noch keinen Mahnbescheid bekommen, bin aber auch seit ein paar Tagen nicht daheim.

Offline hwb0010

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #80 am: 06. Januar 2012, 15:44:39 »
Hallo aranblau,
der Anruf war am 27.12.2011.
Die Zustellung des Mahnbescheides erfolgte am 5.1.2012.
Datum des Mahnbescheides ist der 2.1.12 aufgrund des Antrags vom 29.12.11 .

Grüsse.
Horst

Offline aranblau

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #81 am: 06. Januar 2012, 16:58:42 »
Hallo Horst!

Dann bin ich mal gespannt, hinsichtlich der Antragstellung und der Einhaltung der Verjährungsfrist. Da müsste ja dann die Tage was kommen.
Jedenfalls dürfte es bei mir eigentlich ganz knapp mit der Einhaltung der Verjährungsfrist werden. Jedenfalls danke für die Info.

Gruß

Norbert

Offline Kupfer

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #82 am: 14. Januar 2012, 21:10:27 »
Hallo zusammen,
ich habe von einem Rechtsanwalt aus Kassel ein Vergleichangebot bekommen.
Hauptforderung 677,41 € ggü. meinem einbehalt 1152,15 € seit 2004. NAch Rücksprache teilte man mir mit, dass E.ON auf dei Jahre 2004-2006 verzichtet. Ich bestand weiterhin auf meinen Widerspruch und machte ein Angebot von € 87,05 (Haushaltstrom) zu bezahlten. Zweites Schreiben mit neuem Vergleichsangbot von € 200,00. Auch diesmal blieb ich meinem Grundsatz treu und stand zu meinem Widerspruch mit dem Vergleichsangebot von € 87,
05. Drittes Schreiben mit neuem Vergleichsangebot und einer Vergleichsvereinbarung mit € 100,00. Diese werde ich annehmen. Habe dies nochmals zur Prüfung an den Bund für Energieverbrauch gegeben, da unter Pkt. 2 folgenes steht:


... Der Kunde erkennt die Preise des Versorgers an, ..
... nimmt etwige, ... erhobene Widersprüche .. gegen diese Preise hiermit zurück.

Gerne können Sie mir per Mail anschreiben.
Helmut.Kupfer@t-online.de
Helmut Kupfer

Offline aranblau

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #83 am: 18. Januar 2012, 16:08:28 »
Da bei mir bis heute kein Mahnbescheid eingegangen ist, dürften die (ohnehin fraglichen) Ansprüche von E.ON gegen mich aus 2008 (was in etwa die Hälfte des gesamten geforderten Hauptsachebetrages macht) verjährt sein, vgl. § 204 BGB:

\"§ 204 Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
(1) Die Verjährung wird gehemmt durch
1. die Erhebung der Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils,
2. die Zustellung des Antrags im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger,
3. die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren oder des Europäischen Zahlungsbefehls im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (ABl. EU Nr. L 399 S. 1),
4. ...\"

Der Zeitpunkt der Antragstellung bzgl. des Mahnbescheids dürfte nur eine Rolle spielen, wenn die Zustellung des Mahnbescheids zeitnah erfolgt und die Verzögerung zwischen (rechtzeitiger) Antragstellung und nicht mehr rechtzeitiger Zustellung desselben nicht auf ein Verschulden des Antragstellers bzw. Klägers zurückzuführen ist, vgl. Kommentierung zu § 204 BGB z. B. im Palandt (Kommentar zum BGB)... Zugestanden wird hier wohl längestens eine Frist zwischen Antragstellung Mahnbescheid und dessen Zustellung von ca. 14 Tagen.

Jedenfalls bin ich mal gespannt, ob und wann ich das nächstemal von E.ON, Spackhalver oder auch vom Gericht höre.
Falls noch ein Mahnbescheid kommt oder gleich Klage erhoben wird: Ist es im Hinblick auf die Kostenfolge dann von Nachteil, dann die Ansprüche zwar anzuerkennen, gleichzeitig aber auch hinsichtlich der verjährten Ansprüche die Verjährung einzuwenden?

Offline hko

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #84 am: 19. Januar 2012, 09:02:24 »
@Alle,

wir haben uns hier vorrangig über Mahnbescheide ausgetauscht.

Zitat
Original von aranblau
Der Zeitpunkt der Antragstellung bzgl. des Mahnbescheids dürfte nur eine Rolle spielen, wenn die Zustellung des Mahnbescheids zeitnah erfolgt ... Zugestanden wird hier wohl längestens eine Frist zwischen Antragstellung Mahnbescheid und dessen Zustellung von ca. 14 Tagen.
Falls die oben genannten 14 Tage richtig sind, muss ich jetzt wohl nicht mehr mit einem Mahnbescheid aus 2011 rechnen ;)

Wie sieht es aber mit einer Klage aus? Könnten jetzt noch Klagen aus 2011 unterwegs sein?

Gruß hko

Offline luispold

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #85 am: 19. Januar 2012, 09:48:08 »
Die Mahnbescheide von EON Bayern und alle anderen für säumige Zahler in Bayern werden  in einem dafür zuständigen Gericht

Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?

abgearbeitet!

Die freundliche Mitarbeiterin die mir Anfang Jan. mitteilte, dass noch jede Menge abzuarbeiten sei, hat bei mir die Hoffnung auf keine Mahnbescheidzustellung genommen. Alles nur eine Frage der Zeit!

Wie es in anderen Bundesländern organisatorisch mit den Mahnbescheiden läuft?????

Klageerhebung wegen Zahlungsverzug erfolgt nur nach Widerspruch gegen einen Mahnbescheid, oder?
wenn wir Verbraucher uns nicht wehren, ziehen uns die Versorger das Fell über die Ohren

Offline bolli

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #86 am: 19. Januar 2012, 12:52:29 »
Zitat
Original von luispold
Klageerhebung wegen Zahlungsverzug erfolgt nur nach Widerspruch gegen einen Mahnbescheid, oder?
Der Mahnbescheid ist keine Voraussetzung für eine Klageerhebung. Da er aber deutlich günstiger ist als ein Klageverfahren und zudem erstmal keine weiteren Begründungen erfolgen müssen, die vom Mahngericht bewertet werden (müssen), wird er meist vorher eingesetzt, da eine ganze Reihe von Betroffenen auch aus Ehrfurcht vor diesem \"Instrument\" dann doch zahlt.

Darüber hinaus hemmt ein Mahnverfahren für eine gewisse Zeit die Verjährung und man kann sich noch ein wenig mehr Zeit lassen mit der Klageerhebung, möglicherweise bis ein bestimmtes Verfahren oder ein bestimmter Sachverhalt von höheren Gerichten entschieden ist.

Offline RR-E-ft

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #87 am: 19. Januar 2012, 13:41:48 »
Wird nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt, erlässt das Mahngericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid, wodurch der Antragsteller einen vollstreckbaren Zahlungstitel erlangt.

Die kostengünstige kurzfristige Erlangung eines vollstreckbaren Zahlungstitels im vereinfachten Verfahren, mithin ohne gerichtliche Prüfung der Begründetheit des geltend gemachten Zahlungsanspruchs, ist das Ziel des Antragstellers.

Verfahrensvorschriften

Offline jofri46

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #88 am: 19. Januar 2012, 14:30:01 »
Auch der Antragsgegner hat nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid die Möglichkeit, beim Mahngericht die Abgabe an das Streitgericht und dort einen Termin zur mündlichen Verhandlung zu beantragen (§§ 696, 697 ZPO) und so den Antragsteller vom Streitgericht auffordern zu lassen, seinen Anspruch aus dem Mahnbescheid erst einmal zu begründen.

Diese Möglichkeit wird offenbar, wenn überhaupt,  nur selten genutzt, bietet sich m. E. aber dann an, wenn der mit dem Mahnbescheid geltend gemachte Anspruch nach entsprechend rechtlicher Prüfung und Einschätzung offensichtlich unbegründet ist. Der Antragsteller kann so ggfs. zu einer \"Klagerücknahme\" mit Kostenlast für ihn veranlasst werden und der Antragsgegner ist nicht länger über einen gegen ihn \"schwebenden\" Anspruch im Ungewissen.

Ggfs. kann der Widerspruch immer noch bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden.

Offline hko

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #89 am: 20. Januar 2012, 10:14:26 »
@Alle,

ich habe heute bei meinem für Hessen zuständigen Mahngericht AG Hünfeld (Tel. 06652/600-230) nachgefragt.

Die freundliche Auskunft lautete: für mich liegt kein Mahnbescheid vor :)
Fast alle Mahnbescheide aus 2011 sind längst raus. Ausnahme sind Anträge, die irgendwie fehlerhaft oder unvollständig sind und eine manuelle Nachbearbeitung benötigen.

Gruß hko

 

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