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Autor Thema: Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?  (Gelesen 102628 mal)

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Offline luispold

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #105 am: 28. Januar 2012, 12:02:30 »
Danke für die Reaktionen!!!!!!!!
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Offline luispold

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #106 am: 14. Februar 2012, 12:00:00 »
Habe mich am vergangenen Sonntag entschlossen von E.ON zukünftig keinen Strom mehr zu beziehen und werde zu 1.2.3

Strombezug von E.ON Bayern zu 1.2.3

wechseln.

Jetzt bin ich gespannt, wie E.ON Bayern reagiert!
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Offline RR-E-ft

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #107 am: 14. Februar 2012, 12:03:56 »
Oftmals ist es so, dass man Bestandskunden mit Preiswidersprüchen und Rechnungskürzungen gewähren lässt, vermeintliche Ansprüche allenfalls  erst dann gerichtlich geltend macht, wenn der betroffene Kunde den Lieferanten wechselt oder das betroffene Vertragsverhältnis anderweitig beendet.

Das macht auch einen gewissen Sinn, da sich die Streitentscheidung nicht mehr auf die Zukunft des betroffenen Vertragsverhältnisses auswirken kann.

Zitat
Original von luispold

Jetzt bin ich gespannt, wie E.ON Bayern reagiert!

Es wird wohl nicht der Vertriebsleiter vorfahren und sich mit einem Blumenstrauß für die jahrelange erfolgreiche Zusammenarbeit  persönlich bedanken. ;)

Offline luispold

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #108 am: 14. Februar 2012, 18:07:18 »
vermeintliche Ansprüche allenfalls...................hoffentlich nicht ;)
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Offline luispold

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #109 am: 11. Mai 2012, 08:45:23 »
Hallo allerseits,

kann nicht ganz verstehen was \"Goldgas\" mit diesem Thema zu tun hat ?(

Zum Thema:

E.ON hat mir jetzt in der Schlußrechnung den gleichen von mir noch für die vergangenen Jahre Betrag in Rechnung gestellt, wie der RA aus Kassel in seinem Mahnschreiben aus dem Vorjahr. Die RA Kosten sind nicht berechnet worden.

siehe auch: Rücktritt vom Versorgerwechsel zu 123

Oftmals ist es so, dass man Bestandskunden mit Preiswidersprüchen und Rechnungskürzungen gewähren lässt, vermeintliche Ansprüche allenfalls erst dann gerichtlich geltend macht, wenn der betroffene Kunde den Lieferanten wechselt oder das betroffene Vertragsverhältnis anderweitig beendet.

Dieser Satz aus Jena hat mich zum Rücktritt vom Vertrag mit 1.2.3 veranlaßt. Gebe zu, nicht ganz professionell :rolleyes:

Das macht auch einen gewissen Sinn, da sich die Streitentscheidung nicht mehr auf die Zukunft des betroffenen Vertragsverhältnisses auswirken kann.
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Offline DieAdmin

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #110 am: 11. Mai 2012, 09:39:27 »
@luispold,

sind meiner gestrigen Löschung doch glatt diese Beiträge noch entgangen. Aber nun nachgeholt ;)

Offline hwb0010

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #111 am: 31. Mai 2012, 14:27:30 »
Hallo,
ich komme zurück auf die Ausführungen von Januar 2012 bezüglich des Mahnbescheides der E.ON und dem RA Spalckhaver.
Ich habe nun die Information vom AG Bad Aibling (bzw. Rosenheim) erhalten, daß es in dem Verfahren wohl weitergeht.
Eine Begründung der Ansprüche durch den RA habe ich allerdings noch nicht. Er hat erstmal Fristverlängerung beantragt.

Hat noch jemand Post vom jeweiligen AG bekommen?

Kennt jemand einen Anwalt, der sich mit dieser Thematik gut auskennt? Nach Möglichkeit im Raum Rosenheim. Ich bin fest entschlossen diese Geschichte bis zum Ende durchzufechten.

Grüsse.

Horst

Offline luispold

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #112 am: 31. Mai 2012, 19:47:09 »
Zitat
Original von Evitel2004
@luispold,

sind meiner gestrigen Löschung doch glatt diese Beiträge noch entgangen. Aber nun nachgeholt ;)

 8o habe ich was unredliches geschrieben?

Verstehe den Text nicht ;(
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Offline userD0003

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #113 am: 31. Mai 2012, 20:01:13 »
Zitat
Original von luispold
Zitat
Original von Evitel2004
@luispold,
sind meiner gestrigen Löschung doch glatt diese Beiträge noch entgangen. Aber nun nachgeholt ;)
8o habe ich was unredliches geschrieben? Verstehe den Text nicht ;(
Nein, haben Sie nicht - es wurde (ausgelöst durch Ihre Nachfrage am 11.05 !) der hierher \"verirrte\" Beitrag zu Goldgas gelöscht !   :D

Offline luispold

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #114 am: 02. Juni 2012, 20:23:43 »
Jetzt habe ich verstanden...........danke!
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Offline aranblau

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Re: Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #115 am: 29. Oktober 2012, 08:36:44 »
Das Jahresende steht schon fast vor der Tür... Hat diesen Herbst schon jemand eine Zahlungsaufforderung samt Androhung von Mahnbescheid oder Klage für "Zahlungsrückstände" von E.ON oder RA Spackhalver bekommen? Immerhin waren die vor einem Jahr offenbar recht aktiv. Jetzt sieht es an dieser Front verdächtig ruhig aus?

Ich für meinen Teil hab ja jetzt von E.ON schon länger nichts mehr gehört, nachdem sie mich die vergangenen Jahre ziemlich regelmäßig an meine angeblich offenen Rückstände erinnert haben und dann auch letztes Jahr im Oktober mir über RA Spackhalver das bekannte Schreiben haben zukommen lassen.

Offline luispold

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Re: Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #116 am: 29. Oktober 2012, 08:53:31 »
Hallo allerseits,

auch bei mir dümpelt die Angelegenheit so vor sich hin!

Im Juni bin ich von E.ON zu "Grünstrom" gewechselt. Durch einen Wohnsitzwechsel bin ich seit 1. Aug. im neuen Heim bei www.enqu.de Kunde.

Hauptentscheidungsgrund waren neben dem günstigen Preis -

15,5 ct Nachtstrom und 21,7 ct Tagstrom für den Bereich in dem ich wohne -

die Tatsache, dass dieses Unternehmen den Nachtstrom im Angebot hat.

E.ON führt mich in der "Forderunsabteilung" hat auf meine Kürzung der Schlußrechnung recht sanft geschrieben. Es geht im Moment recht sanft hin und her.

E.ON erwähnte im letzten Brief, dass es Gerichte gäbe, die die Auffassung vertreten, § 315 greift nicht, weil genügend Wettbewerb da sei.



 
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Offline hwb0010

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Re: Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #117 am: 29. Oktober 2012, 12:04:02 »
Hallo,
RA Spackhalver hat bei meinem zuständigen Amtsgericht eine Klageschrift eingereicht, mein Anwalt hat entsprechend geantwortet. Dies ist aber nun auch schon wieder 3 Monate her. Mal schauen, wie es weitergeht.

Da es ja nun ein anhängiges Verfahren ist möchte ich hierzu im Augenblick keine weitere Stellungnahme abgeben. Ich kann aber so viel sagen: Wehrt Euch gegen E.ON, es lohnt sich.
Wer nähere Informationen benötigt bitte eine persönliche Nachricht. (ich hoffe das geht hier in diesem Forum)

Grüsse

Horst

Offline milena2006

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Re: Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #118 am: 08. November 2012, 12:11:51 »
Ich habe seit letzten November letzten Jahres nichts mehr gehört. Mein Anwalt hat damals auf das bekannte Schreiben von RA Spackhalver geantwortet, seitdem ist Ruhe. Seit 2006 Widerspruch, im Dez 2009 habe ich den Anbieter gewechselt. Ich bin gespannt, ob sich da dieses Jahr noch was tut.

Offline luispold

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Re: Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #119 am: 30. März 2014, 10:29:59 »
Nur zur allg. Information:

Mit Datum vom 27. März 2014 hat mir E.ON Bayern eine neue Mahnung zugestellt. Diese Mahnung enthält 3 Positionen mit jeweils einem Betrag der einem Zahltermin zugeordnet ist.

Die Termine sind:
15.09.2010.....15.09.2011....23.05.2012

In der Summe 966,55 Euro.

Natürlich hat man, wie auch in den Jahresrechnung, meine Kürzungen nicht als Forderung für das jeweilige Jahr stehen lassen, sondern fortgeschrieben.

Dem Satz

"Einer Aufrechnung Ihrerseits widerspreche ich gemäß § 366, Abs.1, BGB."

in meinen jeweiligen Widerspruchsschreiben hat man also nicht entsprochen.

Seit 2012 habe ich mich nicht mehr mit dem Thema "Widerspruch" richtig beschäftigt und suche nach Argumenten für mein Antwortschreiben zur neuesten Mahnung.

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