Hallo allerseits,
auch bei mir dümpelt die Angelegenheit so vor sich hin!
Im Juni bin ich von E.ON zu "Grünstrom" gewechselt. Durch einen Wohnsitzwechsel bin ich seit 1. Aug. im neuen Heim bei
www.enqu.de Kunde.
Hauptentscheidungsgrund waren neben dem günstigen Preis -
15,5 ct Nachtstrom und 21,7 ct Tagstrom für den Bereich in dem ich wohne -
die Tatsache, dass dieses Unternehmen den Nachtstrom im Angebot hat.
E.ON führt mich in der "Forderunsabteilung" hat auf meine Kürzung der Schlußrechnung recht sanft geschrieben. Es geht im Moment recht sanft hin und her.
E.ON erwähnte im letzten Brief, dass es Gerichte gäbe, die die Auffassung vertreten, § 315 greift nicht, weil genügend Wettbewerb da sei.