Ich weiss ja nicht genau, worüber wir reden, aber im Eingangsthread stand
Original von Lübeckproblem
Gestern haben wir nicht ganz überraschend eine Ankündigung der Versorgungseinstellung zum 24.01.2010 bekommen, ...
@Cremer
Das dürfte doch wohl dem Erfordernis des konkreten Termins genügen. Mal unabhängig davon, dass das Datum HEUTE natürlich vorüber ist. Das war zum Zeitpunkt der Beantragung der AE eben an besagtem 24.01. aber ja wohl nicht so. Es dürfte wohl an der Kombination ihrer Teilaspekte gelegenhaben, da sie auch den Zugang und die Einhaltung der Zugangsfrist als Argumente genannt hatte. Aber diese beiden dürften ja wohl ererheblich sein. Deshalb wird ja
u.a. die EV beantragt, WEIL neben den sachlichen auch formelle Mängel in der Sperrandrohung vorhaden sind. Was will die Dame eigentlich?
Ich kann es auf jeden Fall nicht nachvollziehen und finde es für jeden Normalbürger nicht hinnehmbar, dass man sich solch rechtswidrige Dinge gefallen lassen muss und wenn denn dann der Versorgermitarbeiter vor der Tür steht, diesen mit Rechtskniffen draußen halten muss um
nun erstmal die EV zu beantragen.
Aber wir sind ja hier im hochentwickelten Zivilisationsstaat Deutschland, vor allem einer Hochentwicklung in der Rechtskultur.