Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Ankündigung der Versorgungseinstellung  (Gelesen 41853 mal)

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Offline RR-E-ft

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #15 am: 25. Januar 2011, 15:43:16 »
Zitat
Original von bolli
Wenn da aber, warum auch immer, bei den verschiedenen Eigentümerwechseln Unterlagen verschwunden sind (vielleicht will man das nur nicht zugeben und schiebt daher den Datenschutz nur vor  ;) ), dann wird es möglicherweise zu seinem Problem.  ;)

Kann sich sein bisheriges Problem dadurch vergrößern? ;)

Offline Lübeckproblem

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #16 am: 26. Januar 2011, 08:41:06 »
Liebe Forennutzer und Helfer,

herzlichen Dank für die rege Teinahme an der Diskussion. In der Zwischenzeit haben sich leider nur \"Verdachtsmomente\" ergeben, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte :

- die von uns beantragte Einstweiliger Verfügung gegen die Stadtwerke ist immer noch nicht durch ( laut Anwältin könnte es daran liegen, dass die Stadtwerke selbst eine Schutzschrift hinterlegt haben)

- laut einem Schreiben der Stadtwerke aus 2009 wurde bis dahin (05/2009) ein Herr M. von dem wir noch nie etwas gehört hatten , als Kunde geführt. Das war nicht unser Vormieter sondern der Vor-Vormieter, wie sich gestern herausstellte .

- haben vorsorglich bei der Stadt Lübeck ein Darlehen unter Vorbehalt beantragt um unseren guten Willen zu signalisieren

- halten zudem die Stadtwerke in Rücksprache mit unserer Anwältin auf dem neuesten Stand

- die Stadtwerke haben sich bis heute nicht blicken lassen, eine erneute Sperrandrohung kam bisher nicht

- unsere Anwältin hat von den Erben der Frau T. die Unterlagen zur NK Abrechnung angefordert. Diese sollten nach 6 jahren wohl noch vorhanden sein.

Wenn es Neues zu berichten gibt , melde ich mich wieder.

Liebe Grüße

Offline bolli

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #17 am: 26. Januar 2011, 13:15:41 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Kann sich sein bisheriges Problem dadurch vergrößern? ;)
Nicht vergrößern aber verlagern. Falls nämlich gar kein Vertrag mit der Alten Dame über die Energieabnahme, die über den Zähler von Lübeckproblem gemessen wurde, bestand, braucht er sich mit den Stadtwerken wegen der Nachzahlungen nur begrenzt zu streiten (fraglich wäre dann weniger OB sondern lediglich WIEVIEL sie nachfordern können).
Statt dessen müsste er sich ggf. mit den Erben der Alten Dame beschäftigen und schauen, ob er von denen noch was von dem gezahlten Geld zurück bekommt.

Da sehe ich schon gewisse Unterschiede im Vorgehen. Sonst bleibt nachher doch mal die Bude kalt.  ;)

Zitat
Original von Lübeckproblem
- die von uns beantragte Einstweiliger Verfügung gegen die Stadtwerke ist immer noch nicht durch ( laut Anwältin könnte es daran liegen, dass die Stadtwerke selbst eine Schutzschrift hinterlegt haben)
Na, das ist ja mal ne ganz neue Variante. Da hab ich ja noch nie von gehört, dass nun tatsächlich auch schon Versorger Schutzschriften beantragen sollten.  8)

Da würde mich aber wirklich das Ergebnis interessieren, ob dem so war (ich will\'s gar nicht Glauben  :rolleyes: ).

Offline RR-E-ft

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #18 am: 26. Januar 2011, 13:23:25 »
Logisch beantragen auch Versorger Schutzschriften, wenn sie gegen sich gerichtete Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung besorgen.

Offline Lübeckproblem

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #19 am: 28. Januar 2011, 08:57:51 »
Hallo Liebe Forennutzer und Mitstreiter uns bewegen derzeit einige Fragen, die sich offensichtlich nicht einfach beantworten lassen, aber vielleicht wisst ihr einen Rat ?

Wir haben ja am 21.01.2011 eine Ankündigung zur Versorungseinstellung zum 24.01.2011 erhalten. Der haben wir Widersprochen und am 24.01.2011 eine Einstweilige Verfügung beantragt.

Seitdem ist vom Amtsgericht und von den Stadtwerken nichts mehr zu hören gewesen.

Können die Stadtwerke nun einfach vorbeikommen und in unsere Wohnung eindringen, wenn wir nicht zu Haus sind ?

Wir trauen uns zur Zeit kaum noch Freunde und Verwandte zu besuchen, auf der Ankündigung der Stadtwerke steht ja:

\"Wir empfehlen Ihnen entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen, und sicherzustellen, dass wir ab dem benannten Termin Zugang zu den Messeinrichtungen haben.\"

Ist dies nun rechtens , oder müssten die Stadtwerke soundso nochmals einen konkreten Termin bennenen, wenn Sie an einer Versorgungseinstellung festhalten ?

Trotz der Ankündigung der Versorgungseinstellung haben wir den Abschlag für Februar bereits bezahlt (zweckgebunden) . Das ist wohl hoffentlich richtig gewesen ?

Habt Ihr sonst noch Tipps, bzw könnt Ihr uns vielleicht sogar beruhigen ?

Liebe Grüße

Offline bjo

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #20 am: 28. Januar 2011, 10:32:26 »
Zitat
Original von Lübeckproblem
Wir haben ja am 21.01.2011 eine Ankündigung zur Versorungseinstellung zum 24.01.2011 erhalten. Der haben wir Widersprochen und am 24.01.2011 eine Einstweilige Verfügung beantragt.

\"Wir empfehlen Ihnen entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen, und sicherzustellen, dass wir ab dem benannten Termin Zugang zu den Messeinrichtungen haben.\"

Trotz der Ankündigung der Versorgungseinstellung haben wir den Abschlag für Februar bereits bezahlt (zweckgebunden) . Das ist wohl hoffentlich richtig gewesen ?
Liebe Grüße

Hallo,
eine Frist von 3 Tagen wie hier ist unzulässig! Behörden informieren
Hausverbot erteilen, Schriftlich
falls die Herrschaften doch auftauchen, Polzei holen!
Vielleicht hilft es auch den ganze Vorgang mit Namensnennung an den Vorstand des Versorgers schicken. Die wissen offt nicht was die Damen und Herren vor Ort falsch machen!

Offline Lübeckproblem

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #21 am: 28. Januar 2011, 12:51:26 »
Hallo Liebe Leute, eben haben wir telefonisch erfahren, dass die Einstweilige Verfügung vom Gericht , ohne Begründung, abgelehnt wurde....

Was können wir nun noch machen bzw. wie müssen wir nun weiter vorgehen ?


Fangen nun irgendwelche Fristen von vorn an ?


Danke Für Eure Hilfe !

Offline RR-E-ft

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #22 am: 28. Januar 2011, 13:09:59 »
Die Gerichtsentscheidung sollten Sie sich zeigen lassen!

Wenn keine mündliche Verhandlung über den Antrag erfolgte, kann über diesen nur im Beschlusswege entschieden worden sein.

Jede Gerichtsentscheidung muss begründet werden.

Gegen einen ablehenden  Beschluss kann sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.

Die ablehnende Entscheidung kann ihre Gründe beim Antragsteller (dessen Antragsschrift) oder auch beim Gericht haben.

Welche Erfolgsaussichten eine solche sofortige Beschwerde  hat, kann nicht beurteilt werden, weil schon die Güte des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, insbesondere hinsichtlich der Darlegungen zu Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund sowie deren Glaubhaftmachung nicht beurteilt werden kann.

Möglicherweise hilft einfach ein Hausverbot.

Dann müsste sich der Versorger/ Netzbetreiber  ein für die Sperrung notwendiges Zutrittsrecht erst über das Gericht erstreiten, wofür er auch den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen kann, gegen den man in Form einer Schutzschrift vorsorglich Widerspruch einlegen kann.

Offline PLUS

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #23 am: 28. Januar 2011, 14:29:21 »

Offline RR-E-ft

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #24 am: 28. Januar 2011, 14:54:53 »
Lübeckproblem hat wohl Streit mit einem Versorger wegen angedrohter Versorgungseinstellung.

Das Urteil des BGH betrifft den Streit eines Mieters mit seinem Vermieter.

Offline PLUS

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #25 am: 28. Januar 2011, 16:36:37 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Lübeckproblem hat wohl Streit mit einem Versorger wegen angedrohter Versorgungseinstellung.

Das Urteil des BGH betrifft den Streit eines Mieters mit seinem Vermieter.
Schon klar, Vertragspartner des Versorgers könnte aber der Vermieter sein und \"der Mangel\" der Sphäre des Vermieters zuzurechnen sein.

Dann könnte sich Lübeckproblem dort wenigstens schadlos halten.

So war der Umkehrschluss gemeint.  ;)

Offline RR-E-ft

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #26 am: 28. Januar 2011, 18:16:32 »
Unabhängig davon, ob ein Anspruch gegen den Vermieter bestünde, stellt sich die Frage, was eine Mietminderung im Falle der Stromunterbrechung in Bezug auf die notwendigen Stromlieferungen erbringen soll.

Dulde und liquidiere?

Offline PLUS

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #27 am: 29. Januar 2011, 09:45:04 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Dulde und liquidiere?
Sicher nicht hinnehmen und die Miete kürzen! Die Miete kürzen kommt dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Aber hier liegt der Schlüssel vermutlich begraben. Die ablehnende Entscheidung des Gerichts könnte ja auch am \"falschen\" Antragsteller liegen. Ich würde mich auf jeden Fall an den Vermieter (die Erben als Rechtsnachfolger) wenden und deutlich machen, dass sie hier Verantwortung tragen und aktiv werden sollten.

Der Fall bleibt im Nebel, die eigentliche Empfehlung war schon hier zu lesen: Ankündigung der Versorgungseinstellung

Offline RR-E-ft

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #28 am: 29. Januar 2011, 13:48:17 »
Zitat
Original von PLUS
 Ich würde mich auf jeden Fall an den Vermieter (die Erben als Rechtsnachfolger) wenden und deutlich machen, dass sie hier Verantwortung tragen und aktiv werden sollten.

Wer hindert Sie daran? ;)

Offline PLUS

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #29 am: 29. Januar 2011, 14:42:57 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Zitat
Original von PLUS
 Ich würde .....
Wer hindert Sie daran? ;)
Mich hindert bis jetzt keiner  =)
Mit \"Ich würde\" war von mir gemeint, \"falls ich in dieser Lage wäre\".

 

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