Hallo Liebe Forennutzer und Mitstreiter uns bewegen derzeit einige Fragen, die sich offensichtlich nicht einfach beantworten lassen, aber vielleicht wisst ihr einen Rat ?
Wir haben ja am 21.01.2011 eine Ankündigung zur Versorungseinstellung zum 24.01.2011 erhalten. Der haben wir Widersprochen und am 24.01.2011 eine Einstweilige Verfügung beantragt.
Seitdem ist vom Amtsgericht und von den Stadtwerken nichts mehr zu hören gewesen.
Können die Stadtwerke nun einfach vorbeikommen und in unsere Wohnung eindringen, wenn wir nicht zu Haus sind ?
Wir trauen uns zur Zeit kaum noch Freunde und Verwandte zu besuchen, auf der Ankündigung der Stadtwerke steht ja:
\"Wir empfehlen Ihnen entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen, und sicherzustellen, dass wir ab dem benannten Termin Zugang zu den Messeinrichtungen haben.\"
Ist dies nun rechtens , oder müssten die Stadtwerke soundso nochmals einen konkreten Termin bennenen, wenn Sie an einer Versorgungseinstellung festhalten ?
Trotz der Ankündigung der Versorgungseinstellung haben wir den Abschlag für Februar bereits bezahlt (zweckgebunden) . Das ist wohl hoffentlich richtig gewesen ?
Habt Ihr sonst noch Tipps, bzw könnt Ihr uns vielleicht sogar beruhigen ?
Liebe Grüße