Die Androhung einer Sperrung.
Die kann ja jeden Tag erneut eintrudeln.
Damit ist Eilbedürftigkeit gegeben.
Daraus logisch folgend die Sperrung selbst natürlich auch.
Wenn diese Androhung unrechtmäßig ist und einen Nötigungsversuch darstellt, ist auch ein ausreichender Verfügungsgrund vorhanden.
Und was die Frage betrifft, ob eine Sperrankündigung ernstgemeint ist, wenn sie formal nicht korrekt ist, darf man vielleicht daran erinnern, dass es in der Praxis schon vorgekommen ist, dass auch nach formal inkorrekten Sperrandrohungen dann tatsächlich gesperrt wurde oder dies versucht wurde.
Daher kann ich die Ausrede \"es liegt keine korrekte Sperrankündigung vor\" auch nicht nachvollziehen.
Wenn sich der Versorger absolut korrekt und gesetzeskonform verhalten würde, bestünde sowieso kein Bedarf an einer EV.
Wie gesagt, will ich jetzt nicht behaupten, dass die EV in diesem speziellen Fall gerechtfertigt ist, weil der Versorger zu einer Sperrandrohung nicht berechtigt ist.
Dies vermag ich hier nicht zu beurteilen.
Aber dies sollte doch bitteschön von dem zuständigen Gericht geprüft werden und nicht mit solchen Ausreden abgewimmelt werden.
ciao,
sh