Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Ankündigung der Versorgungseinstellung  (Gelesen 41994 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Lübeckproblem

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Ankündigung der Versorgungseinstellung
« am: 22. Januar 2011, 13:17:32 »
Hallo Liebe Forennutzer,

Gestern haben wir nicht ganz überraschend eine Ankündigung der Versorgungseinstellung zum 24.01.2010 bekommen, ich versuche nun einen rat zu bekommen, wie wir weiter vorgehen sollen, dazu muss ich leider weiter ausholen:

in 02/2005 in Mehrfamilienhaus einer alten Dame (96) eingezogen, diese hat alles selbst gemacht incl. Stromabrechnungen, unser Strom wurde von ihr bezahlt.

In 2008 ist Sie dann leider verstorben, Ihre Erben haben das Haus übernommen, alles lief weiter wie bisher

In 12/2008 wird das Haus erneut verkauft. Dieser Eigentümer erblickt bei der Stromabrechnung unseren Stromzähler auf seiner Abrechnung und meldet uns ( natürlich ohne Rücksprache) zum02/2005 rückwirkend erneut an

Daraufhin fordern die Stadtwerke von uns 4 Jahre Stromnachzahlung ( wir argunmentieren, dass der Strom gezahlt wurde von den Eigentümern). Wir bitten um die Abrechnungen der Alteigentümer, die Stadtwerke weigern sich aber diese zu zeigen(wg persönlichkeitsrechten der verstorbenen Dame).

Wir wiedersprechen daher den Rechnungen und zahlen ab 04/2009 nun unseren Strom extra.

Nun möchten die Stadtwerke Lübeck die versorgung zum 24.01.2010 einstellen, wegen der \"Altschulden\" von 2005-2008 (die unserer meinung nicht existent sind).

Die Abrechnung für 2009 wurde richtig durchgeführt und Abschläge werden pünktlich gezahlt. Wie sollen wir uns nun weiter verhalten ? Wir bekomme keine Akteieinsicht in die Abrechnunen der alten Eigentümer ( dort war unser Zähler aber gelistet).

Zudem bin ich gesundheitlich stark angeschlagen ( Schwerbehinderung 60 % + \"G\" , und beginnende psychische behinderung. Ab nächster Woche habe ich eine ambulante Betreuung der Diakonie, aber der Dame sind da wohl die Hände gebunden.....

Muss ich nun befürchten ab Montag keinen Strom mehr zu haben ?

Die Stadtwerke haben übrigens eine ratenzahlung unter Vorbehalt abgelehnt.
Danke für Eure Hilfe

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #1 am: 23. Januar 2011, 00:39:58 »
m.E. ist eine solche kurze Sperrandrohung rechtsunwirksam.

- Erteilen Sie zunächst dem Sperrkassierer am Montag Hausverbot
- Hinterlegen Sie am zuständigen Amtsgericht eine Schutzschrift
und
- Empfehle sodann umgehend einen Rechtsanwalt einzuschalten
- suchen Sie alle Unterlagen, vor allem beweise der Zahlung aus der Zeit von 2005 bis heute zusammen
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Lübeckproblem

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #2 am: 23. Januar 2011, 09:30:26 »
Hallo Herr Cremer,

herzlichen dank für Ihre Antwort. Werden also nun dem Sperrkassierer, wenn wir Ihn denn am Montag antreffen ( da steht ab dem 24.01.2011 ohne Zeitangabe) Hausverbot erteilen. Oder machen wir das besser vorab per Fax an die Stadtwerke Lübeck insgesamt ?

Morgen werde ich dann auch um 9 Uhr beim Amtsgericht sein um diese Schutzschrift dort abzugeben ( wo genau denn da ?).

Rechtsanwaltstreffen ist für Montag um 8 Uhr geplant.

Unterlagen : Unsere Zahlungsbelege ab 2009 sind kein Problem dafür gibts ja auch eine korrekte Abrechnung der Stadtwerke.

 Alles andere können wir leider nicht belegen . Wir haben von unserer bereits verstorbenen Vermieterin Abrechnungen auf gelbem Durchschrifftpapier die man kaum noch entzifern kann. Ihre Erben haben keine NK Abrechnung durchgeführt und auch unser jetziger Vermieter verweigert uns die Einsicht in seine Abrechnugnsunterlagen (NK Abrechnungen immer fehlerhaft, anderes Problem).

Genauso wie die Stadtwerke Lübeck.

herzlichen Dank für Ihre Hilfe !

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #3 am: 23. Januar 2011, 11:15:59 »
@Lübeckproblem

Für die Schutzschrift-Hinterlegung dürfte es zu spät sein. Den nächsten dringenden Schritt müsste eigentlich Ihr RA Ihnen mitgeteilt haben.

So wie Sie es schildern, ist wohl ziemlich kurzfristig die Sperrankündigung eingetroffen. Haben Sie vorher nie ein Schreiben bekommen, dass sinngemäß Passagen enthält, \"wenn Sie nicht zahlen, sperren wir Ihnen die Stromversorgung\"

Übrigens intensiv mit den Stadtwerk Lübeck beschäftigt sich die Regionalgruppe Lübeck des :bdev:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Verein/Regionalgruppen/Luebeck__2250/

Offline Lübeckproblem

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #4 am: 23. Januar 2011, 11:29:56 »
Hallo Evitel 2004,

am Montag geht es ja auch zum Amtsgericht wegen einer Einstweiligen Verfügung gegen Die Stadtwerke, ich denke das meinten Sie .... ?

Natürlich haben wir vorher ( am 24.12.2010) eine Mahnung bekommen, wo man uns bittet die 1670 Euro zu zahlen. Wir haben daraufhin erneut nachweisbar zurück geschrieben, dass dieser Betrag nicht offen ist, da er unserer Meinung nach bereits von den Alteigentümern bezahlt wurde.

Die \"Mahnkosten\" von 3 x 3,70 haben wir genauso wiedersprochen. ( diese Mahnungen gibt es übrigens nicht, sondern existieren nur in Form von den 3,70 als Gebühren auf Papier)

Mit Schreiben vom 12.01.2011 verweisen die Stadwerke nun darauf, dass sich für sie keine neuer Sachverhalt ergeben hätte und Sie daher keinen Zweifel an der Richtigkeit ihrer Forderung haben.

Wir haben wiederum dieser Auffassung wiedersprochen.

Daraufhin haben wir dann am 21.01.2011 diese Ankündigung der Versorgungseinstaellung erhalten. Leider konnten wir am Freitag nicht mehr darauf reagieren, da das Amtsgericht bereits geschlossen hatte.

Liebe Grüße

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #5 am: 23. Januar 2011, 12:07:46 »
Eine Ankündigungfrist von 3 Tagen für eine Sperrung ist unzulässig - das müssen mindestens 14 Tage sein, soviel ich weiß.

Auf jeden Fall den \"Sperrkassierer\" nicht reinlassen und den Stadtwerken Hausverbot erteilen (schriftlich mitgeben und den Empfang auch schriftlich bestätigen lassen).

Ansonsten wird Ihr Rechtsanwalt wohl wissen, was zu tun ist.
Rechtlichen Rat kann und darf hier keiner geben.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #6 am: 23. Januar 2011, 13:21:19 »
Ich empfehle trotzdem am Montag
Zitat
vorsorglich
eine Schutzschrift am AG schriftlich zu hinterlegen. Vordruck einer Schutzschrift hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/ContentDetail__4345/

und siehe hier
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/ContentDetail__4349/

Damit erhält man vom AG Kenntnis, wenn die Stadtwerke einen einstweilige Verfügung zum Zutritt des Hauses/Wohnung zwecks Sperrung erwirken wollen. Dies werden sie dann höchstwahrscheinlich beantragen, wenn der Sperrkassierer morgen am Montag nicht ins Haus reingelassen wird und ein Hausverbot ausgesprochen wird. Sonn kann der RA seines Vertrauens alle weiteren Schritte einleiten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #7 am: 23. Januar 2011, 13:28:15 »
@Cremer,

Wenn morgen die Sperre durchgeführt werden soll, ist die Beantragung der Sperre am Amtsgericht schon durch. Da hat eine Schutzschrift, die sinngemäß besagen soll \"Bitte liebes Amtsgericht, ich seh das anders , die SW haben keinen Zahlungsanspruch, und dürfen somit nicht sperren, deswegen will ich auch dazu gehört werden\" zu spät.

Außerdem handelt es sich in dem Fall nicht um Rückstände aus dem Preisprotest, das sind die von dir verlinkten Mustervorlagen ungeeignet, wenn nicht gar falsch mit u.U. nicht absehbaren Folgen in einen späteres Verfahren, in dem dann über den Zahlungsanspruch der Stadtwerke entschieden wird.

Hausverbot & Die Einstweilige Verfügung ist da erstmal der wirkungsvollerer Weg zur Sperrabwehr.

@Lübeckproblem,
haben Sie eigentlich schon mal im Vorfeld rechtlichen Rat eingeholt, ob tatsächlich kein Zahlungsanspruch der SW gegen Sie besteht?

Ich erinnere mich an Fälle, wo Mieter an Vermieter die Abschläge zahlten, aber der Vermieter nicht an den EVU und dann der EVU sperrte.
Damit die Mieter wieder versorgt wurden, zahlten sie an den EVU das Geld nochmals.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #8 am: 23. Januar 2011, 14:12:44 »
@Evi,

ich weis, dass Versorger teilweise sehr rigiede sind und gleichzeitig eine solche Einstweilige Verfügung (EV) beantragen.

Ich gehe davon aus, dass der Versorger etwas blauäugig ist und die EV noch nicht beantragt hat. Er wird es erst mal so versuchen, die Sperre einzuleiten.

Sollte der versorger trotzdem beim Sperrtermin eine solche verfügung vorweisen, kann man hausverbot mündlich erteilen. Dann muss er erst mal unverichteter Dinge abziehen und die höhere Staatsgewalt bemühen. Man hat dann Zeit gewonnen einen RA zu kontaktieren.

So war es jedenfalls vor ca. 4 Jahren bei den SW KH gegen ein Mitglied unser BIFEP. Letztendlich nach der Sperre nachmittags wurde diese Abends um 20.00 Uhr ! wieder aufgehoben :evil:
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #9 am: 23. Januar 2011, 14:39:09 »
Unklare Fakten! Empfehlung: Mit allen Unterlagen, Mietvertrag etc. zum Anwalt!

Wenn der Vermieter die Stromrechnung nicht bezahlt, ist die einstweiligen Verfügung gegen das EVU für den Mieter kein sicherer Weg. Siehe z.B. hier:
 
Zitat
Das Amtsgericht hat der Antragstellerin den Erlass der beantragen einstweiligen Verfügung zu Recht versagt, weil bereits der für den Erlass der einstweiligen Verfügung erforderliche Verfügungsanspruch (vgl. §§ 935, 940 ZPO) nicht gegeben ist und außerdem auch der notwendige Verfügungsgrund nicht nachvollziehbar dargestellt ist.

LG Saarbrücken Beschluß vom 11.5.2009, 5 T 236/09

Offline Lübeckproblem

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #10 am: 24. Januar 2011, 13:10:06 »
@Evitel 2004 Ja, wir haben bereits vorher Anwaltlichen Rat eingeholt. Insgesamt ist man hier verwirrt, ob des Vorgehens der Stadtwerke. Zuerst melden Sie eine Forderung (nach 4 jahren) und diese wird dann für 1,5 Jahre \"vergessen\" damit Sie dann in 2011 innerhalb weniger Tage volstreckt werden kann. Die Anwälte hier vor Ort können sich das Vorgehen nicht erklären....

Heute haben wir nun alle Unterlagen zur RA in geschafft, eine Einstweilige Verfügung beantragt ( ist hoffentlich schon durch) und eine Eidesstatliche versicherung dazu abgegeben.

Wenn nun noch jemand von den Stadtwerken auftauchen sollte, ohne richterlichen beschluss, sollen wir Hausverbot erteilen und auf das offene Verfahren vor Gericht hinweisen.....

Das kostet  meine letzten Nerven !

Haben schon überlegt nun monatlich an das Gericht Raten zu bezahlen und es dort verwahren zu lassen (natürlich unter Vorbehalt ) .... damit man auch weiterhin unseren Guten Willen erkennen kann.

Werde versuchen Euch auf dem laufenden zu halten.

Liebe Grüße

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #11 am: 25. Januar 2011, 09:53:46 »
Nach BGH VIII ZR 293/07 kann kein Vertrag konkludent abgeschlossen worden sein, wenn bereits ein ungekündigter Versorgungsvertrag mit einem Dritten (hier wohl der verstorbenen Dame) bestand.
Vertragspartner und Schuldner war dann wohl nur die verstorbene Dame.
Dies kann insbesondere dann gelten, wenn dieser gegenüber die Abrechnungen erfolgten.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #12 am: 25. Januar 2011, 10:45:45 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Nach BGH VIII ZR 293/07 kann kein Vertrag konkludent abgeschlossen worden sein, wenn bereits ein ungekündigter Versorgungsvertrag mit einem Dritten (hier wohl der verstorbenen Dame) bestand.
Vertragspartner und Schuldner war dann wohl nur die verstorbene Dame.
Dies kann insbesondere dann gelten, wenn dieser gegenüber die Abrechnungen erfolgten.
Dazu muss man aber diesen Vertrag auch nachweisen können. Und wenn weder Versorger (der will vielleicht doppelt kassieren ? (natürlich nicht)  ;) ) noch Erben mitspielen, dürfte es mit dem Nachweis schwierig werden.  Behaupten hilft da wenig.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #13 am: 25. Januar 2011, 11:25:33 »
@bolli

Sie sind ein Schlauberger vor dem Herrn. ;)
Es soll wohl solche Abrechnungen gegenüber der alten Dame gegeben haben.

Zitat
Original von Lübeckproblem
 Wir bitten um die Abrechnungen der Alteigentümer, die Stadtwerke weigern sich aber diese zu zeigen(wg persönlichkeitsrechten der verstorbenen Dame).

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #14 am: 25. Januar 2011, 15:40:25 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@bolli

Sie sind ein Schlauberger vor dem Herrn. ;)
Es soll wohl solche Abrechnungen gegenüber der alten Dame gegeben haben.
Und Sie versuchen, mir was unterzuschieben, was ich nicht bestritten habe.
Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass Lübeckproblem den Vertrag mit seinem Zähler und den daraus resultierenden Abrechnungen ggf. nachweisen muss. Wenn er das kann, kein Problem. Wenn da aber, warum auch immer, bei den verschiedenen Eigentümerwechseln Unterlagen verschwunden sind (vielleicht will man das nur nicht zugeben und schiebt daher den Datenschutz nur vor  ;) ), dann wird es möglicherweise zu seinem Problem.  ;)

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz