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Autor Thema: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!  (Gelesen 13523 mal)

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Offline Eddie2005

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« am: 24. November 2009, 19:32:46 »
Die EnBW ist sich Ihrer Sache offenbar sehr sicher und macht Ernst. Trotz anwaltlichem Widerspruch/Schreiben habe ich den Mahnbescheid bekommen.
Leider bin ich noch nicht lange genug im BdEV bzw. Prozesskostenfonds, sodass ich jetzt \"nackt\" dastehe. Bin ich der erste und einzige?

Offline herr_mueller

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #1 am: 24. November 2009, 22:41:32 »
Nein, Sie sind nicht der einzige ;-)

Offline Goofykaterle

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #2 am: 25. November 2009, 10:18:17 »
Auch ich habe einen Mahnbescheid erhalten

Offline hutti36

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #3 am: 26. November 2009, 19:36:05 »
und was werdet Ihr jetzt tun?

könnt Ihr mir verraten, wie hoch der von der EnBW geforderte Betrag bei Euch ist? Bei mir gerade mal 168 €.

Offline Eddie2005

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #4 am: 26. November 2009, 20:38:28 »
@hutti36 , na endlich ich dachte schon niemand will sich über die Situation \"Mahnbescheid unterhalten, sondern lieber die Urteile diskutieren  ....

Wir haben 3 Varianten:

1. Widersprechen (mit Prozesskostenfonds oder Rechtschutz im Rücken)
Folgen=
Rechtskosten = 0, aber laufende Kosten BDEV, Fonds= 70 € eventuell
Energieschutzbrief 70 € etc.

2. Widersprechen (OHNE Prozesskostenfonds oder Rechtschutz im Rücken)
Chance verklagt zu werden = 50 %
Chance zu Verlieren (Grundversorgung) 60 %
Bewertetes Gesamtrisiko =30% = 30 % der Gesamtkosten der 1. Instanz = bei dir ca. 80 €.

3. Teilweiser Widerspruch oder nichts tun
100 % Vollstreckungsbescheid = scheidet also eher aus

Meines Erachtens sollten entweder
- der jährliche Forderungsbetrag doppelt so hoch als die jährlichen \"Abwehrkosten\" sein oder
- Die Gesamtforderung doppelt so hoch sein als das bewertete Gesamtrisiko

Wenn bei dir beides nicht zutrifft, wirf das Handtuch, bezahl und wechsel den Anbieter. Andere sind je nach Verbrauch gleich 100 € billiger.

Ach ja .. mein Betrag ist ein Mehrfaches von deinem... wundere mich, dass sie sogar bei solch kleinen Beträgen \"Gas geben\".

Offline Cremer

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #5 am: 27. November 2009, 09:47:37 »
@Leute,

die EnBW macht deshalb ernst, weil Ende des Jahres ihre Ansprüche verjähren. Und weil einige Anwaltsbüros noch Arbeit über die Feiertage haben möchten. ;)
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline reblaus

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #6 am: 27. November 2009, 10:02:35 »
Hat die EnBW irgendjemandem offengelegt, welchen Vorlieferanten sie für ihr Gas haben? Handelt es sich dabei um die Gasversorgung Süddeutschland?

Offline nomos

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #7 am: 27. November 2009, 11:40:07 »
Zitat
Original von reblaus
Hat die EnBW irgendjemandem offengelegt, welchen Vorlieferanten sie für ihr Gas haben? Handelt es sich dabei um die Gasversorgung Süddeutschland?
    Daran dürften kaum Zweifel bestehen. Man beliefert sich quasi selbst. Gesellschafter der GVS sind die EnBW und der italienische Energiekonzern Eni.

Offline hulk

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #8 am: 27. November 2009, 11:44:03 »
kurz 4 fragen, die mir wichtig erscheinen:
1. gibt es informationen ob weitere klagen von der enbw eingereicht wurden?
2. gibt es informationen über das laufende Verfahren beim lg stuttgart (berufungsverfahren gegen das von der enbw genannte urteil vom amtsgericht)?
3. ist das thema mit der gasversorgung süddeutschland als vorlieferant und die verstrickung beider unternehmen nicht eines das der enbw bzgl. der billigkeit doch noch den kopf kosten könnte? (urteil des bgh über möglichst günstige einkaufspreise)
4. die verbraucherzentrale behauptet tarifkunden mit über 10000 kwh pro jahr seien rechtlich als sondervertragskunden einzustufen! ansatzpunkt, ja oder nein?

weiss jemand was?

Offline tangocharly

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #9 am: 27. November 2009, 11:48:51 »
Zitat
Original von reblaus
Hat die EnBW irgendjemandem offengelegt, welchen Vorlieferanten sie für ihr Gas haben? Handelt es sich dabei um die Gasversorgung Süddeutschland?

Sicher, bei der GVS handelt es sich nur um einen \"Geldsack\" der EnBW
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline reblaus

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #10 am: 27. November 2009, 12:01:53 »
@tangocharly
Die GVS gehört zu 50% der EnBW und zu 50% der ENI. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass die EnBW ihr Gas von der GVS bezieht.

Interessant ist diese Tatsache für mich deshalb, weil die EnBW gemeinsam mit der Badenova in Baden-Württemberg einen Marktanteil von über 30% hat. Das Marktgebiet der GVS ist mit dem Landesgebiet fast identisch. Sollte die EnBW ihr Gas auch mit langlaufenden Lieferverträgen von der GVS bezogen haben, könnte für Baden-Württemberg der Beweis gelingen, dass diese Geschäftsbeziehungen kartellrechtswidrig waren. Was dann auch kleineren Versorgern in BW entgegen gehalten werden könnte.

Sie sehen, ich bin in dieser Frage nach wie vor hartnäckig  :)

Offline Gogo

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #11 am: 27. November 2009, 12:48:08 »
Welche Kosten (Anwaltskosten...) werden denn bei einem Mahnverfahren zusätzlich zum ausstehenden Betrag noch verlangt? Ist das ein gewisser Prozentsatz, abhängig vom Steitwert?

Ich habe den Mahnbescheid noch nicht bekommen, aber das wird ja dann nicht mehr lange dauern.

Grüße
Gogo

Offline Eddie2005

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #12 am: 27. November 2009, 18:54:55 »
Rechne mal mit 100 Euronen.

@all,

diskutiert doch bitte im Urteil-Thread weiter, wenn der Mahnbescheid euch schnuppe ist

Offline hutti36

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #13 am: 27. November 2009, 19:10:28 »
Hallo zusammen,

auch bei mir trudelte heute der Mahnbescheid ein.

100 € Gebühren und Zinsen, bei einer Forderungssumme von gerade mal 168 €.
Wie läßt sich denn das rechtfertigen.

Ich habe dem Mahnbescheid nach Rücksprache mit meinem Anwalt widersprochen. Allerdings sagte er mir, dass es wohl wirklich vom persönlichen Gefühl und der persönlichen Intention abhängt, ob man widerspricht oder nicht.

Vor allem die Amtsgerichte sind hier meist in der Sache eher ahnungslos, so dass es hanebüchende Entscheidungen gibt.
Man muss dann eventuell eben wirklich erneut Widerspruch gegen ein negatives Urteil einlegen.

Das Mahnverfahren wird seitens der EnBW in der Form momentan aus einem einzigen Grund gemacht: die Verjährungsfrist nicht verstreichen lassen.

Ich hoffe, dass viele so denken wie ich. Es darf nicht sein, dass man in einer streitbaren Demokratie auf seine Rechte verzichtet und von einem ehemaligen Monopolisten, dem die Gewinne inzwischen wegbrechen, derart eingeschüchtert und verunsichert wird.

Mein Appell: Wenn Unrecht zu Recht wird ist Widerstand (in diesem Fall widerspruch) Pflicht.

Offline bolli

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #14 am: 28. November 2009, 01:13:19 »
Zitat
Original von hutti36
Vor allem die Amtsgerichte sind hier meist in der Sache eher ahnungslos, so dass es hanebüchende Entscheidungen gibt.
Man muss dann eventuell eben wirklich erneut Widerspruch gegen ein negatives Urteil einlegen.
Ich kann Ihrem Anwalt nur beipflichten, da tummelt sich einiges bei den AG. Ihnen muss ich aber leider einen \"gewissen Dämpfer\" mitgeben. Leider gibt es Streitwertgrenzen beim AG, bei deren unterschreiten keine Berufung gegen das AG-Urteil möglich ist. Meines Wissens liegt diese Grenze bei 600,- EUR, weshalb es dann beim anmaßenden AG doppelt ärgerlich wird.   X(

 

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