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Autor Thema: ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!  (Gelesen 13542 mal)

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Offline RR-E-ft

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #15 am: 28. November 2009, 01:33:44 »
Bei einem Streitwert von 168 € gibt es keine weitere Instanz, wenn die Berufung nicht ausnahmsweise zugelassen wird.

Falls das Kostenrisiko von Interesse sein sollte, Streitwert einfügen. Der Versorger wird mit Anwalt klagen.

Zu den gesetzlichen Gebühren 62,50 € netto könnte es schwer fallen, einen geeigneten Anwalt zu finden, weil sich mit einem solchen Honorar der wirtschaftliche Aufwand des Anwalts schwer abbilden lässt.

reblaus scheint in das Thema enbw gut eingearbeitet, um ggf. als Volljurist vor dem Amtsgericht ohne Anwaltszwang  unentgeltlich die Vertretung zu übernehmen. Er hat es wohl besser drauf als mancher Anwalt. Idealistisch genug scheint er auch zu sein, wenn man nur die Vielzahl seiner Beiträge betrachtet, in der Sache hartnäckig sowieso. Ggf. PN mit entsprechender Anfrage an reblaus senden.

Offline tangocharly

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #16 am: 28. November 2009, 13:18:30 »
.... ach wie gut, dass Niemand weiß, dass ich Rumpelstilzchen heiß.

Zitat
Original von reblaus
@tangocharly
Die GVS gehört zu 50% der EnBW und zu 50% der ENI. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass die EnBW ihr Gas von der GVS bezieht.

Interessant ist diese Tatsache für mich deshalb, weil die EnBW gemeinsam mit der Badenova in Baden-Württemberg einen Marktanteil von über 30% hat. Das Marktgebiet der GVS ist mit dem Landesgebiet fast identisch. Sollte die EnBW ihr Gas auch mit langlaufenden Lieferverträgen von der GVS bezogen haben, könnte für Baden-Württemberg der Beweis gelingen, dass diese Geschäftsbeziehungen kartellrechtswidrig waren. Was dann auch kleineren Versorgern in BW entgegen gehalten werden könnte.

Sie sehen, ich bin in dieser Frage nach wie vor hartnäckig  :)

Gern, das macht mir geradewegs richtig Spass, wenn Sie darin hartnäckig bleiben wollen.

Also Folgendes  zur Klarstellung:
[list=1]Erstens: EnBW bezieht ihr Gas nicht von der GVS[/list=1]
[list=2]Zweitens: GVS bezieht ihr Gas von/über/mittels der EnBW[/list=2]  
[list=3]Drittens: EnBW ist nicht gleich EnBW[/list=3]
[list=4]Viertens: Wenn  EnBW Gas von der GVS bezieht, dann handelt es sich hierbei nicht um die EnBW AG, sondern z.B. um die EnBW GmbH, also eine Tochter der AG.[/list=4]
[list=5]Fünftens: Wenn sich die Tochter im Prozess über die unverschämten Kosten ihres Lieferanten beschwert, dann beschwert sie sich (jedenfalls aus der Sicht tempi passati) über die GVS[/list=5]
[list=6]Sechstens: Wenn sich über die GVS beschwert wird, dann pflegen wir zu diesem Phänomen zu sagen : \"Lerne klagen ohne zu leiden\". Man könnte auch sagen: die Tochter beschwert sich über die Mutter, dass sie von ihrer Mutter zum Betteln auf die Straße geschickt wird[/list=6].
    Siebstens: EnBW ist nicht einfach nur \"die\" EnBW\". Sondern in Ba-Wü muß man folgendes hierzu wissen: (ich drücke das mal etwas vereinfacht aus)

                                                 
EnBW - ist gleich - OEW.
Wer ist OEW ?
Ja das ist nicht nur eine Preisfrage, sondern des Trudels Kern !

Zunächst einmal ist die OEW ein kommunaler Zweckverband mit Sitz in Ravensburg. Und wer sind die Mitglieder dieser honorigen Organisation ?
Ein ganzer Stall voll kommunaler Organisationen, nämlich Landkreise wie :

   * Landkreis Ravensburg (21,821 %)
    * Alb-Donau-Kreis (20,989 %)
    * Bodenseekreis (15,812 %)
    * Landkreis Biberach (11,126 %)
    * Zollernalbkreis (8,712 %)
    * Landkreis Rottweil (6,479 %)
    * Landkreis Sigmaringen (6,229 %)
    * Landkreis Freudenstadt (5,007 %)
    * Landkreis Reutlingen (3,825 %)
Die OEW fusionierte zum 1. April 1939 mit der Elektrizitäts-Versorgung Württemberg AG zur Energie-Versorgung Schwaben AG (EVS). Die OEW war danach mit 47,79 % Hauptaktionär der EVS. Im Jahre 1997 fusionierten dann die Energie-Versorgung Schwaben (-EVS-)und die Badenwerk AG zur EnBW AG, deren Hauptaktionäre seit 2000 die OEW (45,01 %) und die französische Électricité de France (EdF)(45,01 %) sind. Außerdem ist die OEW mit einem Anteil von 21 % an der Erdgas Südwest GmbH (ESW) beteiligt, der Rechtsnachfolgerin der EVS-Gasversorgung Süd GmbH (EGVS). Die OEW hält außer der Beteiligung an der EnBW auch Anteile an der MVV Energie AG und AGIV Real Estate AG.
(- Zitat und Quelle -)
[/list]

Wer will sich, angesichts dieser mafiösen Strukturen in Ba-Wü., noch fragen, warum es hier solch ein merkwürdiges \"Gschmäckle\" in der Luft gibt (oder für Nicht-Ba-Wü : eine solch merkwürdige Gleichschaltung im Gange ist).
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline reblaus

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #17 am: 28. November 2009, 14:34:53 »
@tangocharly
Mir geht es um die Verhältnisse der EnBW Gas GmbH. Diese beliefert ca. 250.000 Kunden in Zentral-BW und hat einen jährlichen Gasabsatz von ca. 20 Mrd. kWh. Die Badenova hat einen Gasabsatz von ca. 14,5 Mrd. kWh. Der gesamte Gasabsatz in BW beläuft sich auf 84,1 kWh. Das Marktgebiet der Gasversorgung Süddeutschland ist nahezu identisch mit dem Landesgebiet BW. Der gemeinsame Marktanteil von EnBW Gas GmbH und Badenova beläuft sich somit auf 41% im kartellrechtlich relevanten Marktgebiet der GVS. Alle Angaben bezogen auf 2004.

Wenn jetzt die EnBW Gas GmbH ihr Gas nachweislich vollständig von der GVS aufgrund lang laufender Bezugsverträge geliefert bekam, könnte das Bündel an solchen Verträgen mit einem Marktanteil von mindestens 30% nachgewiesen werden.

Die Verhältnisse bei der Badenova sind nachweisbar, und werden dort auch unumwunden eingeräumt.

Damit könnte jedem Versorger in BW, der solche langlaufenden Verträge mit der GVS abgeschlossen hat, nachgewiesen werden, dass diese gegen Art. 81 EG verstoßen.

Offline Eddie2005

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #18 am: 29. November 2009, 10:59:36 »
Zitat
Original von Cremer
@Leute,

die EnBW macht deshalb ernst, weil Ende des Jahres ihre Ansprüche verjähren. Und weil einige Anwaltsbüros noch Arbeit über die Feiertage haben möchten. ;)

@Cremer,

glaubst du, dass die EnBW das vor allem nur macht um die Verjährung zu hemmen? Wird sie nicht jeden Gemahnten konsequent sofort vor Gericht zerren, der widerspricht?

Offline nomos

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #19 am: 29. November 2009, 11:22:10 »
Zitat
Original von reblaus
@tangocharly
Mir geht es um die Verhältnisse der EnBW Gas GmbH........
Wenn jetzt die EnBW Gas GmbH ihr Gas nachweislich vollständig ......

Damit könnte jedem Versorger in BW, der solche langlaufenden Verträge mit der GVS abgeschlossen hat, nachgewiesen werden, dass diese gegen Art. 81 EG verstoßen.
    Ist das so und was macht den Unterschied? Der gesamte Konzern und nicht nur die Konzerntochter ist zu betrachten. Das ist ja die Crux, dass manche Juristen immer differenzieren und das Gesamte nicht sehen, wie bei der Billigkeitsfrage. Innerhalb des Konzern- und Beziehungsgebildes wird gehandelt, Kosten und Erträge verschoben.  Die EnBW Gas GmbH ist Teil des Ganzen. Die Konzernverflechtungen sind vielfältig, viele sogenannte Stadtwerke gehören auch dazu. Jetzt kann man bald die sogenannten\"Bürgergenossenschaften\" auch noch dazu zählen. Was macht noch den Unterschied?

Offline reblaus

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #20 am: 29. November 2009, 11:25:25 »
Bei der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids kann bereits im Antrag mitbeantragt werden, dass das gerichtliche Verfahren durchgeführt werden soll, wenn der Antragsgegner dem Mahnbescheid widerspricht.

Jeder, der einen Mahnbescheid erhält, muss damit rechnen, dass die EnBW bei Widerspruch das ordentliche Gerichtsverfahren beantragt hat oder beantragen wird.

Würde sich die EnBW anders verhalten, würde sich das schließlich sofort herumsprechen. Dann wäre sie als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Ganz Baden-Württemberg würde dann erzittern ...


... vor lachen.

Offline bolli

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #21 am: 30. November 2009, 09:34:47 »
Zitat
Original von Eddie2005
@Cremer,
glaubst du, dass die EnBW das vor allem nur macht um die Verjährung zu hemmen? Wird sie nicht jeden Gemahnten konsequent sofort vor Gericht zerren, der widerspricht?
Der Mahnbescheid bedeutet nicht zwangsläufig die Klage für jeden Gemahnten, aber rechnen muss man schon damit.

Neben der Verjährungseinrede, die dadurch erfolgt, gelingt es über solche Aktionen auch immer noch wieder, einige wankelmütige Verbraucher dazu zu bringen, doch zu zahlen. Von daher kann sich das auch aus diesem Grund für den Versorger rechnen.

Alle Gemahnten wird man schon aus prozessökonomischen Gründen nicht gleichzeitig vor Gericht zerren, man könnte sonst ja alles auf einmal verlieren.  ;)
Es werden exemplarische Kunden rausgesucht, vornehmlich solche, deren Vertragsgestaltung einen möglichen positiven Prozessausgang erwarten lässt, damit sich das Urteil positiv verwerten lässt.  ;)

Es sind in diesem Forum zahlreiche Fälle bekannt, in denen seit Jahren nach einem Mahnbescheid nichts mehr weiteres erfolgt ist, obwohl die Kunden weiter fleißig kürzen. Von Klage keine Spur.
Selbst Klagen wurden schon zurückgezogen, nachdem der Versorger vom Gericht darauf hingewiesen wurde, dass er nichts zu erwarten hat. So z.B. hier

Offline Eddie2005

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #22 am: 01. Dezember 2009, 09:24:33 »
@bolli und reblaus > Danke für Eure Antworten!

Wie verhält man sich eigentlich, wenn man zwar im Grunde bezahlen willl/muss (ich bin lt. RA definitiv Grundversorgung) aber ein Teil der \"Forderung\" defintiv aus 2005, also verjährt ist.
BdEV hat Unterstützung abgelehnt wg. zu kurzer Mitgliedschaft! (Hier rächt sich der innereheliche Kompromiss \"Boykott ohne rechtzeitigen Rechtsfonds\"). Bin mal gespannt ob ich wenigstens meinen Beitrag für den Fonds zurück bekomme.
 
Was sind die Folgen eines \"teilweisen Widerspruchs\" (für 2005)?
Was sind die Folgen, wenn man - ohne \"Widerspruch\" - einfach nur überweist, dabei aber die 2005er Beträge abzieht?

Offline ESG-Rebell

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #23 am: 01. Dezember 2009, 23:49:17 »
Zitat
Original von Eddie2005
... (ich bin lt. RA definitiv Grundversorgung) aber ein Teil der \"Forderung\" defintiv aus 2005, also verjährt ist.
Wieso fragen Sie dies und die nachfolgenden Fragen nicht diesen Rechtsanwalt? Dann haben Sie eine verbindliche Antwort.

Zitat
Original von Eddie2005
Was sind die Folgen eines \"teilweisen Widerspruchs\" (für 2005)?
Dass Sie neben dem Widerspruch auch hilfsweise die Einrede der Verjährung erheben können.

Zitat
Original von Eddie2005
Was sind die Folgen, wenn man - ohne \"Widerspruch\" - einfach nur überweist, dabei aber die 2005er Beträge abzieht?
Grundsätzlich dieselben wie bei jeder Zahlungskürzung. Sie sollten dem Versorger aber mitteilen, dass Sie sich auch auf die Verjährung berufen und nicht einfach vergessen haben, den Beitrag für 2005 zu zahlen.

Dann werden Sie evtl. nicht unnötig mit Mahnungen belästigt.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline protestbw

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #24 am: 03. Dezember 2009, 22:24:48 »
Ich habe ebenfalls den Mahnbescheid erhalten.

Habe ich richtig verstanden: bei einem Streitwert unter € 600 gibt es keine Möglichkeit der Berufung beim LG? D.h. die EnBW will alle Protestler mit geringerem Streitwert durch die Mahnung und Gerichtsverfahren mit dem AG-Urteil kassieren bevor über die Berufung im aktuellen Fall entschieden ist?

Offline hulk

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #25 am: 05. Dezember 2009, 12:06:54 »
Gibt es noch keine Neuigkeiten über Reaktionen auf den Widerspruch beim Mahnbescheid?
Hat jemand Infos/Empfehlungen von der Verbraucherzentrale zum aktuellen Verlauf eingeholt?

Offline ESG-Rebell

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ENBW Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen!
« Antwort #26 am: 13. Oktober 2010, 09:18:44 »
Eine Umfrage bei meinen Mitstreitern im Großraum Karlsruhe hat folgendes vorläufiges Ergebnis ergeben:
  • Die Streitwerte belaufen sich auf 400 bis 6000 Euro.
  • Die meisten Einwender haben 2004 zu kürzen begonnen.
  • Die meisten Einwender konnten bereits verjährte Forderungen aus 2006 und davor behalten.
  • Fast alle Einwender haben eine Rechtschutzversicherung (RSV) und/oder in den Prozesskostenfonds (PKF) des BdE eingezahlt.
  • Nur wenige Einwender haben einen Mahnbescheid erhalten.
  • Nicht jeder, der einem Mahnbescheid widersprochen hat, wurde verklagt.
  • Einige haben sich mit der EnBW individuell außergerichtlich geeinigt.
Bemerkenswert ist der Umstand, dass die Empfänger der meisten Mahnbescheide sehr geringe Streitwerte haben. Die Taktik dahinter ist offensichtlich: Die EnBW spekuliert darauf, dass der Kunde keinen Anwalt findet, der ihn für eine Bezahlung nach RVG fachkundig vertritt und dass ein positives Urteil in der 1. Instanz (bei unter 600 Euro) rechtskräftig wird.

In diesem Zusammenhang ist wichtig darauf hinzuweisen, dass der Prozesskostenfonds (Siehe hier) auch bis zum dreifachen über RVG einsteht; er kann sich also auch für Kunden mit einer Rechtschutzversicherung lohnen, die einen geringen Streitwert haben. Da die EnBW (anfänglich) über den Klageumfang entscheidet, kann sie diesen auch auf einen Teil ihrer Forderungen beschränken (Salami-Taktik).

Andererseits tritt der PKF nicht für Null-Kürzer ein! Nur Kürzungen bis zum vertraglichen Anfangspreis sind \"versichert\". Für Null-Kürzer tritt jedoch wiederum die eigene RSV ein - auch vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung. Sicherheitshalber sollte sich aber jeder Betroffene eine Deckungszusage seiner RSV holen. Da Null-Kürzer naturgemäß die höchsten Streitwerte aufweisen, steigt natürlich auch das jeweilige Honorar des Verbraucheranwalts ;)

Wer also beides hat - RSV mit Deckungszusage und PKF - der kann voll auf Konfrontation fahren und sich dennoch entspannt zurücklehnen!

Die EnBW ist sich ihrer Sache aber auch noch nicht so sicher, dass sie reihenweise Mahnbescheide verschickt und Zahlungsklagen anstrengt.

Wer ohne RSV- oder PKF-Schutz dasteht oder entnervt ist und daran denkt aufzugeben, der muss nicht unbedingt die Forderung in voller Höhe bezahlen, sondern kann durchaus erfolgversprechend versuchen, mit der EnBW über die Bedingungen für seine Aufgabe zu feilschen.

Meinem Eindruck zufolge möchte die EnBW einerseits den größten Teil ihrer Forderungen durchsetzen und das Zustandekommen von neuen Grundsatzurteilen verhindern, die auch im Tarifkundenbereich noch zu einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung führen könnten. Andererseits scheint auf Seiten der EnBW aber auch der Wunsch zu bestehen, der Streiterei ein Ende zu bereiten und wieder zum Tagesgeschäft überzugehen.

Zitat
Original von Eddie2005
Trotz anwaltlichem Widerspruch/Schreiben habe ich den Mahnbescheid bekommen.
Leider bin ich noch nicht lange genug im BdEV bzw. Prozesskostenfonds, sodass ich jetzt \"nackt\" dastehe.
Aufgrund der oben geschilderten Umstände ist es untunlich, derartige Offenbarungseide hier im Forum zu posten; am besten noch unter Nennung des eigenen Außenstandes. Eine Zuordnung des jeweiligen Autors zur Kundennummer dürfte dann relativ einfach sein.

So wird die Gegenseite gleich über Bewaffnung und Munition informiert - ein gefundenes Fressen!

Also Achtung: Feind hört mit!

Gruss,
ESG-Rebell

 

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