Hallo zusammen,
auch bei mir trudelte heute der Mahnbescheid ein.
100 € Gebühren und Zinsen, bei einer Forderungssumme von gerade mal 168 €.
Wie läßt sich denn das rechtfertigen.
Ich habe dem Mahnbescheid nach Rücksprache mit meinem Anwalt widersprochen. Allerdings sagte er mir, dass es wohl wirklich vom persönlichen Gefühl und der persönlichen Intention abhängt, ob man widerspricht oder nicht.
Vor allem die Amtsgerichte sind hier meist in der Sache eher ahnungslos, so dass es hanebüchende Entscheidungen gibt.
Man muss dann eventuell eben wirklich erneut Widerspruch gegen ein negatives Urteil einlegen.
Das Mahnverfahren wird seitens der EnBW in der Form momentan aus einem einzigen Grund gemacht: die Verjährungsfrist nicht verstreichen lassen.
Ich hoffe, dass viele so denken wie ich. Es darf nicht sein, dass man in einer streitbaren Demokratie auf seine Rechte verzichtet und von einem ehemaligen Monopolisten, dem die Gewinne inzwischen wegbrechen, derart eingeschüchtert und verunsichert wird.
Mein Appell: Wenn Unrecht zu Recht wird ist Widerstand (in diesem Fall widerspruch) Pflicht.