Original von Goofykaterle
Nachdem ich nun seit 2004 mit diesem Thema rummache , habe ich jetzt bezahlt.
Der Aufwand ist enorm und die Aussicht auf Erfolg eher relativ gering.
Meine Mitgliedschaft im BdE werde ich auch kündigen. M.E. kommt da viel zuwenig und Allianzen gegen die großen Energieversorgern werden für mich nicht sichtbar gebildet.
Zähes Thema mit viel Aufwand und sonst leider nicht viel.
@Goofykaterle
Welchen Aufwand machte es denn, den Preisänderungen - ggf. sogar mit Musterbriefen aus dem Internet - zeitnah zu widersprechen und die Abschlags- und Rechnungsbeträge zu kürzen und abzuwarten, ob man ggf. verklagt wird oder ob der Versorger gar vermeintliche Ansprüche verjähren lässt?
Oder ist mit eigenem Aufwand auch die Beteiligung hier an der Diskussion gemeint?
http://forum.energienetz.de/search.php?searchid=349354&sid= Die Erfahrung zeigt, dass Kunden mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh, die von Anfang an widersprochen hatten, bisher ca. 3.000 EUR zurückgehalten haben.
Dafür sollte sich der bisherige eigene Aufwand wohl gelohnt haben.
Der Aufwand, gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen, dürfte sich auch in Grenzen gehalten haben, resp. eher nicht der Rede wert sein.
Die eigentliche Arbeit fällt erst an, wenn es gilt, eine Zahlungsklage (Anspruchsbegründung nach Widerspruch gegen Mahnbescheid) abzuwehren.
Und diese Arbeit überlässt man regelmäßig einem Anwalt.
Wer in den Prozesskostenfond eingezahlt hatte zumeist mit Unterstützung des selben.
Wenn man sich nach all dem eigenen Aufwand selbst entschlossen hat, bisher gekürzte Rechnungsbeträge freiwillig - womöglich sogar vorbehaltlos - zu zahlen, dann muss man damit selbst seinen Frieden machen.
Nachdem man einem Mahnbescheid widersprochen hatte, muss man bei einer solchen Zahlung übrigends noch damit rechnen, mit den Verfahrenskosten des Mahnverfahrens belastet zu werden, nachdem man sich durch die Zahlung ggf. selbst in die Situation des Unterlegenen begeben hat.
Man hätte schließlich auch selbst klagen können, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass die einseitigen Preisänderungen unwirksam waren und die Forderungen, derer sich der Versorger berühmte, tatsächlich gar nicht bestanden.
Die eigentliche Arbeit hätte man wohl auch dabei einem Anwalt überlassen.
Dafür war wohl indes das Geld zu schade, so dass man lieber freiwillig die bisher gekürzten Beträge zahlte.
Logisch klingt das möglicherweise nicht gerade.