Hallo,
bin auch langjähriger Gaspreiskürzer und habe eine grundlegende Frage dazu, wie detailliert man beim Schriftverkehr mit dem Versorger seine Position begründen sollte (bei Widerspruch gegen Preiserhöhung im Falle eines Sondervertrags mit nicht hinreichender Preisänderungsklausel).
Sollte man jedes Vertragsdetail aufzählen, das beweist, dass es sich um einen Sondervertrag handelt (der Versorger ist anscheinend anderer Meinung)?
Oder soll man sich lieber \"dumm stellen\" und sich ohne größere Detailbegründungen einfach auf den Sondervertrag mit ungültiger Preisänderungsklausel berufen?
Hintergrund ist, dass ich bei jedem Widerspruch immer auf Sondervertrag (und die darin enthaltene unzureichende Preisänderungsklausel) gepocht und gefragt habe, womit mein Versorger sein Recht zur Preiserhöhung begründet. Als Antwort bekam ich von ihm jedesmal einen allgemeinen Textbaustein, in dem es nur um die Billigkeit der Gaspreise ging (dies hatte ich aber immer nur hilfsweise erwähnt).
Nun wollte ich ihn mal haarklein auf alle Vertragsdetails (siehe unten) hinweisen, in der Hoffnung, dass er endlich einmal wirklich auf das eingeht, was ich in meinen Widerspruchschreiben im schon mehrmals geschrieben habe.
Details der \"Vertragsbestätigung\" (ich habe nie etwas unterschrieben) sind z.B.:
- Name: \"Sonderabkommen für die Gasversorgung\"
- die \"Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBV) sind Grundlage des Vertrages und ich könne diese einsehen und sie würden mir auf Wunsch zugesandt (sie lagen mir nicht vor und ich habe nie zugestimmt)
- die AVBGasV sowie die allg. Bestimmungen - Abschnitt 6 - der \"Allgemeinen Tarifpreise\" bilden einen wesentlichen Bestandteil dieses Abkommens, soweit nicht anders bestimmt (AvbGasV lag mir nicht vor und ich habe nie zugestimmt)
- die Haftung des Versorgers ist nach Grund und Höhe in gleicher Weise beschränkt wie gegenüber Tarifkunden nach §6 der AvBGasV (bedeutet doch im Umkehrschluss, dass ich KEIN Tarifkunde bin)
- Kündigungsfristen werden im Sonderabkommen wie folgt festgelegt: Laufzeit bis Ende des lfd. Jahres und dann immer 1 Jahr weiter, falls es nicht 3 Monate vor Ablauf vom Versorger gekündigt wird; der Kunde ist dann berechtigt, mit zweiwöchiger Frist zu kündigen
- da er (der Versorger) von den \"Allgemeinen Tarifpreisen\" zu meinen Gunsten abweicht, sei keine schriftliche Einverständniserklärung meinerseits erforderlich (hier schreibt er also selbst, dass ich NICHT zu den allgemeinen Tarifpreisen beliefert werde)
- die Preisänderungsklausel besteht nur aus dem lapidaren Satz, dass er die Preise nach Bekanntmachung in der Tageszeitung ändern kann (reicht natürlich so nicht aus)
Zudem tauchte in den Preislisten des Versorgers bis 2007 das Sonderabkommen immer unter der Rubrik \"Sonderverträge Gas\" auf (seit 2008 erst unter \"allg. Tarife\"... ist ja merkwürdig...
)
Sollte man solche Details dem Versorger mal um die Ohren hauen oder ist \"dumm stellen\" generell besser?
Grüße
Wusel