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Autor Thema: Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???  (Gelesen 48619 mal)

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Offline bolli

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #30 am: 30. Oktober 2009, 08:56:28 »
Zitat
Original von tangocharly
@ bolli
mit dem Hassen von Richtern werden Sie auch nicht viel weiter kommen.
Aber man fühlt sich direkt besser !  :D :D :D

Zitat
Original von tangocharly
Apropos:
Wenn der Amtsrichter beim Lesen des EnWG von § 1 bis § 102 angelangt ist und dann frustriert feststellen muß, dass dort nirgendwo steht:

Zitat
\"Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen und die gekaufte Sache abzunehmen\"

so läßt sich zwar nachvollziehen, warum er zu dem Ergebnis gelangt, die Anspruchsgrundlage findet sich nicht im EnWG.

Aber wenn er dann die Rechtsprechung des VIII. BGH-Senats gelesen hat und dort feststellen muß, dass sich die essentia negotii aus dem Gesetz ergibt - ja was denn, potztausend, wo muß er denn dann den \"vereinbarten Kaufpreis\" suchen, also die Anspruchsgrundlage.
Oh, sooo weit bin ich ja noch garnicht gegangen, dass er/sie die ganzen 118 Paragraphen des EnWG lesen und verstehen soll.
Im vorliegenden Fall wäre es einfach an dem Punkt schon mal schön gewesen, wenn die Richterin nicht aus dem Öl des BGH-Urteils mal mirnichtsdirnichts Leichtöl gemacht hätte (was eben nicht das gleiche ist) und wenn sie ihre Randnummer 44 auch weitergelesen hätte, nämlich dass die behauptete Ölpreisbindung im Vorlieferantenverhältnis noch weiter zu untersuchen wäre (entgegen ihrer Behauptung, dass sie keine Rolle spiele).
Das ist ja noch ne Stufe geringer als sich sich an, möglicherweise lange zurückliegende oder verschlafene Studienseminare oder Repetitorien zu erinnern.   X(

Arme Richterschaft.  8)

Offline ChiefController

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #31 am: 30. Oktober 2009, 12:32:57 »
Zitat
Original von Cremer
Der Sachverstand der Richterin läßt zu wünschen übrig.
Sie war den Zeugen viel zu hörig, siehe Seite 7 bis 10

Und genau da liegt die Crux. Wie oft habe ich hier schon gelesen, dass Urteile eigentlich falsch gefällt wurden, weil der Richter nicht sachkundig war, sich zu sehr auf die Argumentation der Energieversorger eingelassen hat, etc. pp.

Machen wir uns nix vor: Die Aussicht, auf Dauer mit der §315/Billigkeitsschiene durchzukommen, schwindet immer mehr. Gefühltes Recht ist leider nicht immer durchgesetztes Recht.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich bewundere jeden, der jetzt noch weiter durchhalten möchte, aber mir vergeht so langsam die Lust, da die Hoffnung auf ein gutes Ende immer mehr schwindet.
Schade, aber der kleine Mann ist halt am Ende immer der Dumme. Und der Utz bekommt nochmal 2,5 Millionen in den eh schon nicht allzu dünnen Bauch gesteckt.

Offline harryfst

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #32 am: 30. Oktober 2009, 12:52:32 »
@ Einspruch23: Da ich nach meinen Unterlagen einen Sondervertrag habe, mache ich sicher weiter.

@Alle: Die Kompetenz der Richterin ist schon überwältigend. Laut Wikipedia ist fällt unter den Begriff Leichtöl nicht das Heizöl, sondern nur Kerosin und Benzin.

http://de.wikipedia.org/wiki/Leicht%C3%B6l

Jetzt stellt sich die Frage, ob mit dem Urteil nun auch die Kopplung der Gaspreise an die Kraftstoffpreise legitimiert wird. Das käme den Gasversorgung sicherlich gelegen...

Viele Grüße

H.S.

Offline tangocharly

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #33 am: 30. Oktober 2009, 12:55:52 »
Zitat
@Chiefcontroller
Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich bewundere jeden, der jetzt noch weiter durchhalten möchte, aber mir vergeht so langsam die Lust, da die Hoffnung auf ein gutes Ende immer mehr schwindet.

Na dann hat das ja, was Ball&Co veranstaltet haben, zumindest einen veröffentlichten Erfolg erreicht. Und dem Utz ist heute wie auch gestern so ziemlich egal, ob irgendwo im Land protestiert wird oder ob nicht, solange die Rechtslage so bleibt, wie sie ist (das wollten Sie doch wohl damit sagen).
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Offline DieAdmin

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #34 am: 30. Oktober 2009, 13:32:09 »
@all,

das Urteil ist nicht rechtskräftig und befindet sich in Berufung am LG Stuttgart.

Offline Goofykaterle

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #35 am: 30. Oktober 2009, 14:04:57 »
Einspruch23 du hast PN  :D

Mann das das hier so viel Zuspruch erhält hatte ich nicht gedacht. Schön im Geiste Mitstreiter zu haben.

Offline Cremer

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #36 am: 30. Oktober 2009, 15:30:10 »
@Evi,

sehr gut, dass sich die Sache in der Berufung befindet.

Vielleicht hatte die Richterin auch einen schlechten Tag gehabt :D

So etwas kann man nicht stehen lassen.
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Offline protestbw

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #37 am: 30. Oktober 2009, 22:28:14 »
Das klingt gut.

Was bedeutet das praktisch: wie reagiere ich auf das Schreiben der EnBW mit Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens?

Offline hutti36

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #38 am: 31. Oktober 2009, 18:23:06 »
Hallo zusammen,  wenigstens ein Trost, dass es nicht nur mir so geht mit dieser ominösen Gesellschaft.  
Eine Frage: Bei mir ist das Ganze eine Grundsatzentscheidung, keine Geldentscheidung. Der Betrag, den ich nachzahlen soll, sind ganze 170 €.  

Wie ist Eure Meinung? Geht das Ganze nach erfolgtem Mahnverfahren, dem ich widersprechen werde, vor Gericht?  Wie hoch sind dann hier die Kosten, die ich tragen müsste im Falle, dass ich nicht recht bekommen würde?  

Kennt jemand schon das Urteil vom Amtsgericht aus Böblingen? Das ist ja noch nicht mal veröffentlicht.  

Unglaublich dreist ist es von der EnBW, dass sie genau wissen, dass das Urteil vom Amtsgericht Stuttgart noch gar nicht rechtskräftig ist, da es einen Widerspruch gibt, der vor dem Landgericht entschieden wird.
 

Wie verfahrt Ihr denn genau wieter? Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen und auf den Mahnbescheid warten?  Danke für eine Auskunft :)  Viele Grüße hutti36

Offline Cremer

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #39 am: 31. Oktober 2009, 18:54:37 »
@hutti36,
@protestbw,

wenn die Versorger kommen und sich auf das urteil AG Stuttgart beziehen, dann Antwortschreiben, dass das urteil noch nicht rechtskräftig ist und sich zweitens in der Berufung befindet.
MFG
Gerd Cremer
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Offline DieAdmin

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #40 am: 31. Oktober 2009, 19:40:57 »
Zitat
Original von hutti36

...
Unglaublich dreist ist es von der EnBW, dass sie genau wissen, dass das Urteil vom Amtsgericht Stuttgart noch gar nicht rechtskräftig ist, da es einen Widerspruch gibt, der vor dem Landgericht entschieden wird.
 
...

Das wusste EnBW zu dem Zeitpunkt der Versendung des Schreibens an die Kunden noch nicht, das es in Berufung gehen wird. :D

Offline hutti36

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #41 am: 31. Oktober 2009, 20:27:07 »
@Evitel: Aha, das wusste ich nicht. Bleibt ihr alle bei Eurem Widerspruch?

Wie hoch sind denn so in etwa die Summen, die Ihr laut EnBW noch zahlen müßtet? Im Bereich von meinem Betrag?

Offline protestbw

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #42 am: 31. Oktober 2009, 21:24:03 »
@hutti36: durch die Berufung sehe ich keinen Grund zurückzuziehen.

Offline tangocharly

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #43 am: 31. Oktober 2009, 22:18:16 »
Zitat
Original von hutti36
Kennt jemand schon das Urteil vom Amtsgericht aus Böblingen? Das ist ja noch nicht mal veröffentlicht.  

Würde mich auch interessieren. Haben Sie vielleicht ein Datum oder das Aktenzeichen ??
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Offline hutti36

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #44 am: 01. November 2009, 09:55:05 »
Also geschrieben haben die mir folgendes AZ:20 C 2287/08.

Aber ich finde das noch nicht veröffentlicht.

 

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