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Autor Thema: Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???  (Gelesen 44708 mal)

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Offline bolli

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #105 am: 29. April 2010, 08:50:19 »
Es verjährt keine Klagefrist sondern der Hemmungsgrund für die Unterbrechung der Verjährungsfrist, der durch den Mahnbescheid gem. § 204 Abs 1 Nr. eingetreten ist, fällt weg.

Gem. § 204 Abs 2 BGB endet diese Hemmung der Verjährung nach sechs Monaten, wenn das Verfahren dadurch in Stillstand gerät, dass die Parteien es nicht betreiben. Dabei kommt es auf die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle an. Wenn also irgendwelche Schriftsätze angefordert werden und dadurch eine Verzögerung entsteht, tritt dieser Wegfall der Hemmung nicht ein.

Im übrigen wird beim Wegfall der Hemmung die Frist danach nur wieder im ursprünglichen Zeitpunkt in Gang gesetzt und beginnt nicht von vorne. Wenn also der Versorger 4 Wochen vor Eintritt der Verjährung einen Mahnbescheid beantragt hat und diesen dann 8 Monate nichts weiter passiert (außer das der Empfänger des Mahnbescheids seinen Widerspruch erhoben hat und das Gericht dieses dem Antragsteller für den Mahnbescheid mitgeteilt hat, könnte durchaus schon die Verjährung eingetreten sein, da die 6-Monatsfrist mit der Mitteilung an den Antragsteller für den Mahnbescheid (Versorger) zu laufen begann. Wenn dann nach 6 Monaten nichts erfolgt ist (Klageerhebung), läuft der restliche Monat der ursprünglichen Verjährungsfrist ab und der Zug ist abgefahren.

Offline herr_mueller

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #106 am: 09. Mai 2010, 23:35:41 »
Die Berufungsverhandlung am Landgericht wird am 19. Mai sein. Hoffen wir mal, dass in unserem Sinne entschieden wird...

Offline Einspruch23

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #107 am: 01. Juni 2010, 20:44:15 »
Hallo,

weiß hier jemand, wie die Berufungsverhandlung ausgegangen ist?
Ich habe heute mal wieder Post vom Amtsgericht bekommen. \"Die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor. Abgabe ans Amtsgericht hier vor Ort.

Heißt das nun eigentlich, dass Klage erhoben wurde?

Danke für Eure Unterstützung

Offline herr_mueller

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #108 am: 01. Juni 2010, 21:51:45 »
Wie die Berufungsverhandlung ausgegangen ist, weiss ich leider auch nicht, würde mich aber ebefalls interessieren. Ich habe heute das gleiche Schreiben erhalten und möchte mich der Frage anschließen, ob damit nun Klage erhoben worden ist.

Offline RR-E-ft

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #109 am: 01. Juni 2010, 21:53:36 »
Nach der Abgabe an das Streitgericht wird der Antragsteller von dort aufgefordert, den Anspruch zu begründen (Klagebegründung). Ob er einer solchen Aufforderung nachkommt, bleibt abzuwarten.

Offline tangocharly

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #110 am: 02. Juni 2010, 00:56:47 »
Zitat
Original von herr_mueller
Wie die Berufungsverhandlung ausgegangen ist, weiss ich leider auch nicht, würde mich aber ebefalls interessieren. Ich habe heute das gleiche Schreiben erhalten und möchte mich der Frage anschließen, ob damit nun Klage erhoben worden ist.

Die Bildzeitung sieht das so.

Die Heilbronner Stimme so.

Die Südwestpresse so.

Also Geduld. Das Gute folgt erst noch ....

Wenn sodann die Berufungsentscheidung vorliegt, dann hat, denn das Berufungsgericht ist auch nur eine Tatsacheninstanz, dieses Urteil keine tragende Wirkung für all die anderen Rebellen, die noch auf ihre aktive Rolle in einem Klageverfahren warten dürfen.

Auch das Landgericht Stuttgart kann nicht über eine Reihe von neueren Revisionsentschiedungen des BGH hinweg, welche das Amtsgericht bei seiner Entscheidung entweder nicht berücksichtigt hat oder berücksichtigen wollte.

Erst wenn das Landgericht der Meinung sein sollte, das das Amtsgericht richtig entschieden habe, auch wenn die neueren Revisionsentscheidungen des BGH anderes sagen, dann wirft sich eine jetzt allerdings interessante Fragestellung auf. Denn dann wird auch die Frage zu entscheiden sein, ob das Gericht jetzt eine positive Entscheidung über die Zulassung der Revision treffen kann/muß. Das wäre dann, nach der Entscheidung des Landgerichts Heilbronn die am 13.06.2007 auf dem Prüfstand der Revision gestanden hatte, die zweite Entscheidung eines Berufungsgericht aus dem \"Ländle\", welche dann zur Residenz der Rechts käme.

Eine gute Gelegenheit für die leider bislang keine rühmliche Rechtsgeschichte schreibende baden-württembergische Justiz, den Lauf der Dinge genau dort, wo das Übel seinen Anfang genommen hat - am 13.06.2007 - , nun endlich zu einem rühmlicheren Ende zu bringen.

Wenn die EnBW nun glaubt, auch wenn das Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart noch kein Ende gefunden hat, einzelne Verfahren vor den Amtsgerichten aufzugreifen, so hat dies mit dem Verfahren vor dem Landgericht nur soviel gemein, dass das Gericht es verstanden hat, deutlich zu machen, dass auch sein Verfahren nur ein Einzelschicksal ist.

Die EnBw wird weiterhin auf die Entscheidung vom 13.06.2007 setzen, auch wenn sich die höchstrichterliche Rechtsprechung seither weitgehend gewandelt hat (29.04.2008, 19.11.2008, 23.06.2009, 24.03.2010). Es werden noch viele Verfahren vor den Amts- und Landgerichten beginnen, deren Inhalt abseits einer rechtsstaatlichen Billigkeitskontrolle abläuft, wenn nicht bald, über kurz oder lang, weitere Klarstellungen zu Inhalt und Umfang der Billigkeitsprüfung erfolgen. Und dazu ist halt der BGH berufen.
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Offline bolli

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #111 am: 02. Juni 2010, 09:19:59 »
Die Links haben sich leider verändert und sind so nicht erreichbar. Bis zur Überarbeitung muss das erste \"http://\" entfernt und hinter dem zweiten jeweils ein Doppelpunkt gesetzt werden. Dazu muss man den Link kopieren und selbst in die Browseradresszeile einfügen.

Die Meldungen selbst sind wohl identisch, man braucht also nur einmal lesen.  ;)

Offline DieAdmin

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #112 am: 02. Juni 2010, 10:50:00 »
Zitat
Original von bolli
Die Links haben sich leider verändert und sind so nicht erreichbar. Bis zur Überarbeitung muss das erste \"http://\" entfernt und hinter dem zweiten jeweils ein Doppelpunkt gesetzt werden. Dazu muss man den Link kopieren und selbst in die Browseradresszeile einfügen.
..

Hab die Links editiert. Das eine HTTP war zuviel. Ich nehme mal an, dass ist in der Eingabezeile nicht überschrieben worden.

Offline Pedro

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #113 am: 02. Juni 2010, 17:31:52 »
@bolli:
Zitat
Die Meldungen selbst sind wohl identisch, man braucht also nur einmal lesen

Obwohl ganz unterschiedliche Pressehäuser: alle haben denselben Text. Offenbar gibt es im \'\'Ländle\'\' schon die Pressegleichschaltung   ;) ;)

Offline DieAdmin

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #114 am: 18. Juni 2010, 14:16:07 »
@all,

hab die Beiträge ab den Berufungsurteil in einen Extra-Thread abgehängt:

Urteil LG Stuttgart v. 16.06.10 - Az: 4 S 247/09

Offline Goofykaterle

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #115 am: 28. Juli 2010, 09:08:19 »
Nachdem ich nun seit 2004 mit diesem Thema rummache , habe ich jetzt bezahlt.

Der Aufwand ist enorm und die Aussicht auf Erfolg eher relativ gering.

Meine Mitgliedschaft im BdE werde ich auch kündigen. M.E. kommt da viel zuwenig und Allianzen gegen die großen Energieversorgern werden für mich nicht sichtbar gebildet.

Zähes Thema mit viel Aufwand und sonst leider nicht viel.

Offline tangocharly

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #116 am: 28. Juli 2010, 10:37:03 »
Zitat
Original von Goofykaterle
Nachdem ich nun seit 2004 mit diesem Thema rummache , habe ich jetzt bezahlt.

Der Aufwand ist enorm und die Aussicht auf Erfolg eher relativ gering.

Meine Mitgliedschaft im BdE werde ich auch kündigen. M.E. kommt da viel zuwenig und Allianzen gegen die großen Energieversorgern werden für mich nicht sichtbar gebildet.

Zähes Thema mit viel Aufwand und sonst leider nicht viel.


Könnte es sein aus dem Blick verloren zu haben, dass Sie selbst es sind, der die Allianz verlassen hat. Was für Sie nicht sichtbar wird, ist der Zusammenhalt der Protestbewegung. Dabei hatten Sie es doch offensichtlich in der Hand, als Teilhaber am PKF des BdE, gerade durch Ihren aktiven Teil den Zusammenhalt zu stärken. Dadurch, dass Sie diesen Zusammenhalt schwächen leisten Sie sich selbst keinen Dienst, genauso wenig der Allianz.

Und wenn dieser Versorger Sie vielleicht auch noch (mit seiner derzeit praktizierten \"Aufklärungsarbeit\") davon überzeugt haben sollte, dass nun ein für alle mal die Billigkeit der Preise in Stuttgart geklärt wurde, dann ist es vermutlich auch konsequent, wenn Sie neben dem Austritt aus der Allianz auch noch den etwaigen Wechsel zu einem anderen Versorger verworfen haben sollten.
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Offline Goofykaterle

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #117 am: 01. Oktober 2010, 13:55:06 »
Den Blick habe ich keineswegs verloren, denn ich bin Realist genug um meine  Situationen selbst abzuschätzen zu können und vermag es eigenständig nach Lösungen zu suchen. Wenn ich Mitstreiter finden kann dann gerne. Die Erwartungshaltung meinerseits hier auf Unterstützung zu treffen war wohl leider viel zu groß.

Mich amüsieren Formulierungen wie „Zusammenhalt der Protestbewegung“. Vom schön reden wurden noch keine Probleme oder Situationen gelöst. Unsichere Situationen werden durch aktives Handeln angegangen und gelöst. Das vermisse ich hier auf ganzer Linie.

Da wo nichts ist kann man auch nichts schwächen. Oder besser gesagt, was sowieso schwach ist kann nicht noch mehr geschwächt werden. An der Stelle lässt der Papiertiger schön grüßen. Ich selbst habe mir den besten Dienst erwiesen, denn ich habe gehandelt und eine Allianz die aus meiner Sicht keine ist verlassen.

Mein Versorger hat mich weder mit Argumenten noch mit Drohungen von meinem Handeln abbringen oder gar einschüchtern können. Die Annahme das ich nicht den Versorger wechseln würde, oder zu glauben ich würde die Auffassung vertreten die Billigkeit der Preise in Stuttgart sei geklärt, scheint mir doch ein wenig anmaßend und despektierlich.

Prinzip Versuch und Irrtum gepaart mit der Hoffnung, dass irgendwann ein Mitglied irgendwie etwas vor Gericht erreichen könnte. Na, dann weiterhin viel Erfolg beim Warten und aussitzen. Da sind wir Deutschen ja besonders gut drin.

Es ist ermüdend immer wieder Dinge mit, für mich, wenig Substanz gespickt mit einer Vielzahl von Konjunktiven lesen zu müssen. Lese hier immer wie toll es wäre wenn..... was man machen könnte falls..... Mal abwarten bis....
Erkennbarer Fortschrift in der Sache zeigt sich meiner Einschätzung nach anders auf. Oder sollte ich da wirklich wieder etwas verschlafen haben?
Wo sind die konkreten Ergebnisse? Wo die Allianz, die mal einen Musterprozess führt? Wo die transparente Strategie der vermeintlichen Gemeinschaft? Wo Fakten, die geschaffen werden? Wo ist der BdE der voran geht und den Konzernen Paroli bietet? Hier wird aus meiner Sicht nur geredet oder besser treffender formuliert zerredet. Fast ein jeder meint etwas ganz Schlaues sagen zu müssen und im Ergebnis werden nur seichte Ratschläge und Vakanzen erzeugt. Unter einer Allianz stelle ich mir etwas anderes vor.

Wer daran Gefallen findet Schlaues zu schreiben dem sei es herzlichst gegönnt sich hier auf dieser Plattform verbal weiter auszutoben und anonym zu verwirklichen. Schlau reden kann jeder, handeln tun (leider) die wenigsten. Damit hier nicht jemand irgendwann geistig sparsam aus dem Leben scheiden muss, sei an dieser Stelle angemerkt, dass ich bereits zweimal den Stromlieferanten und jetzt auch zum 01. Oktober den Gaslieferanten wieder gewechselt habe. Immerhin habe ich meinen Worten Taten folgen lassen und nicht wie so viele durch vermeintlich schlaue Worte nur warme Luft erzeugt um sich anschließend lamentierend in das Trauerspiel der Unsicherheit durch Vakanzen zu ergeben.
 
Warum sollte ich weiter Mitglied einer vermeintlichen Allianz bleiben, wenn das geschriebene Wort das Einzige ist was hier effektiv (vor)kommt? Dafür ist mir meine Zeit, und mit Verlaub auch mein Geld, einfach viel zu schade.

Offline RR-E-ft

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #118 am: 01. Oktober 2010, 14:13:46 »
Zitat
Original von Goofykaterle
Nachdem ich nun seit 2004 mit diesem Thema rummache , habe ich jetzt bezahlt.

Der Aufwand ist enorm und die Aussicht auf Erfolg eher relativ gering.

Meine Mitgliedschaft im BdE werde ich auch kündigen. M.E. kommt da viel zuwenig und Allianzen gegen die großen Energieversorgern werden für mich nicht sichtbar gebildet.

Zähes Thema mit viel Aufwand und sonst leider nicht viel.

@Goofykaterle

Welchen Aufwand machte es denn, den Preisänderungen - ggf. sogar mit Musterbriefen aus dem Internet - zeitnah zu widersprechen und die Abschlags- und Rechnungsbeträge zu kürzen und abzuwarten, ob man ggf. verklagt wird oder ob der Versorger gar vermeintliche Ansprüche verjähren lässt?

Oder ist mit eigenem Aufwand auch die Beteiligung hier an der Diskussion gemeint?

http://forum.energienetz.de/search.php?searchid=349354&sid=


Die Erfahrung zeigt, dass Kunden mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh, die von Anfang an widersprochen hatten, bisher ca. 3.000 EUR zurückgehalten haben.
Dafür sollte sich der bisherige eigene Aufwand wohl gelohnt haben.

Der Aufwand, gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen, dürfte sich auch in Grenzen gehalten haben, resp. eher nicht der Rede wert sein.  

Die eigentliche Arbeit fällt erst an, wenn es gilt, eine Zahlungsklage (Anspruchsbegründung nach Widerspruch gegen Mahnbescheid) abzuwehren.
Und diese Arbeit überlässt man regelmäßig einem Anwalt.
Wer in den Prozesskostenfond eingezahlt hatte zumeist mit Unterstützung des selben.

Wenn man sich nach all dem eigenen Aufwand selbst entschlossen hat, bisher gekürzte Rechnungsbeträge freiwillig - womöglich sogar vorbehaltlos - zu zahlen, dann muss man damit selbst seinen Frieden machen.
Nachdem man einem Mahnbescheid widersprochen hatte, muss man bei einer solchen Zahlung übrigends noch damit rechnen, mit den Verfahrenskosten des Mahnverfahrens belastet zu werden, nachdem man sich durch die Zahlung ggf. selbst in die Situation des Unterlegenen begeben hat.

Man hätte schließlich auch selbst klagen können, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass die einseitigen Preisänderungen unwirksam waren und die Forderungen, derer sich der Versorger berühmte, tatsächlich gar nicht bestanden.
Die eigentliche Arbeit hätte man wohl auch dabei einem Anwalt überlassen.

Dafür war wohl indes das Geld zu schade, so dass man lieber freiwillig die bisher gekürzten Beträge zahlte.
Logisch klingt das möglicherweise nicht gerade.

Offline bolli

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #119 am: 04. Oktober 2010, 08:30:58 »
Zitat
Original von Goofykaterle
Mein Versorger hat mich weder mit Argumenten noch mit Drohungen von meinem Handeln abbringen oder gar einschüchtern können. Die Annahme das ich nicht den Versorger wechseln würde, oder zu glauben ich würde die Auffassung vertreten die Billigkeit der Preise in Stuttgart sei geklärt, scheint mir doch ein wenig anmaßend und despektierlich.
Ich hör das Pfeifen im Walde.  :D Und warum haben Sie dann gezahlt? ?(

Zitat
Original von Goofykaterle
Oder sollte ich da wirklich wieder etwas verschlafen haben?
Wo sind die konkreten Ergebnisse?
Wo die Allianz, die mal einen Musterprozess führt? Wo die transparente Strategie der vermeintlichen Gemeinschaft? Wo Fakten, die geschaffen werden? Wo ist der BdE der voran geht und den Konzernen Paroli bietet? Hier wird aus meiner Sicht nur geredet oder besser treffender formuliert zerredet. Fast ein jeder meint etwas ganz Schlaues sagen zu müssen und im Ergebnis werden nur seichte Ratschläge und Vakanzen erzeugt. Unter einer Allianz stelle ich mir etwas anderes vor.
Wenn Sie sich hier: Gerichtsurteile zum Energiepreisprotest umschauen, werden Sie reichlich konkrete Ergebnisse finden. Sicher nicht alle maßgeblich für Ihren konkreten Fall, aber genau darin liegt ja auch das Problem der Materie: Da jeder Fall anders gelagert ist, da Vertragsverhältnisse und Versorger SEHR unterschiedlich sind, sind Gemeinschaftsaktionen, wie Sie Ihnen anscheinend vorgeschebt sind, kaum möglich. Auch unsere Gerichtsordnung setzen wir Protestler nicht so einfach außer Karft und wenn WIR zuerst klagen müssen WIR einen Beweis führen, der deutlich schwerer zu erbringen ist, als aus einer Beklagtenposition heraus einen NACHWEIS für die Billigkeit verlangen zu können. Das nennt sich Prozesstaktik und wird manchmal noch durch unkundige Richter und andere Unwägbarkeiten, denen man vor Gericht ausgesetzt ist, angereichert. Von daher ist so ein Zustand, wie Sie ihn gerne haben möchten, nämlich das andere schnell die Kastanien für Sie aus dem Feuer holen oder zumindest Ihr Risiko gegen null minimieren, eben nicht zu erreichen.

Aber wenn Sie damit Ihren Frieden finden, so müssen Sie halt Ihren Weg gehen. Glauben Sie aber nicht, dass Sie dadurch grundsätzlich nun bei einem fairen Gaspreis angelangt sind. Sie haben nur das kleinere Übel gewählt. Die Grundproblematik bleibt die Gleiche und lässt sich aus meiner Sicht auch im Wettbewerb nicht beseitigen. Dafür sind die Versorger ALLESAMT mittlerweile zu gierig geworden. Ähnliches gilt auch für viele andere Wirtschaftsbereiche, nur kann ich mir hier aussuchen, ob ich dieses Gut dann kaufen will oder eben nicht. Bei Energie hab ich da nur sehr geringe Auswahl, heitss, da kann ich in der Regel eben nicht drauf verzichten. Daher lohnt sich zu kämpfen.

Zitat
Original von Goofykaterle
Warum sollte ich weiter Mitglied einer vermeintlichen Allianz bleiben, wenn das geschriebene Wort das Einzige ist was hier effektiv (vor)kommt? Dafür ist mir meine Zeit, und mit Verlaub auch mein Geld, einfach viel zu schade.
Siehe oben!!!     Und tschüss!!!


@RR-E-ft
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Zitat
Original von RR-E-ft
Oder ist mit eigenem Aufwand auch die Beteiligung hier an der Diskussion gemeint?

http://forum.energienetz.de/search.php?searchid=349354&sid=
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