Man sollte sich von solchen Hinweisen auf angebliche oder tatsächliche Urteile irgendwelcher Amtsgerichte nicht verrückt machen lassen.
Diese Urteile beziehen sich immer auf einen bestimmten Einzelfall, der mit den Verhältnissen bei anderen Verbrauchern nicht übereinzustimmen braucht. Dies wäre aber Voraussetzung, damit ein solches Urteil auf andere Fälle übertragen werden könnte. Desweiteren sind Amtsgerichte berechtigt, von der Rechtsprechung des BGH abzuweichen. Dies führt dann dazu, dass die Entscheidung bei einer Berufung oder spätestens mit der Revision aufgehoben wird, und an die Rechtsprechung des BGH angepasst wird.
Entscheidend ist, dass jeder Verbraucher nachschaut, ob er einen Sondervertrag abgeschlossen hat, und noch Unterlagen zu dieser Vereinbarung auffindet. Dann sind die Aussichten, den Prozess zu gewinnen, exzellent, da wirksame Preisänderungsklauseln in solchen Verträgen eher selten aufzufinden sind.
Im Grundversorgungsverhältnis sind die Aussichten in Baden-Württemberg derzeit noch schwer abzuschätzen, da eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Beweispflicht eines wirksamen Bezugsvertrages noch nicht existiert. Bei geringen Streitwerten empfiehlt es sich daher unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht, einen Prozess zu riskieren.