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Autor Thema: Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???  (Gelesen 48613 mal)

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Offline Einspruch23

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« am: 23. Oktober 2009, 22:59:44 »
Hallo zusammen,
ich brauche dringend Unterstützung. Und zwar habe ich heute einen Brief von der EnBW bekommen, mit der Drohung, rechtliche Schritte gegen mich einzuleiten, wenn ich nicht innerhalb der nächsten 14Tage die noch offenen Forderungen begleiche. (Ich \"rebelliere\" bereits seit 2005 gegen die ständigen Gaspreiserhöhungen, deshalb ist mittlerweile ein schönes Sümmchen zusammengekommen).
Verwiesen wird in dem Schreiben auf ein Urteil des AG Stuttgart vom 24.09.09 Az: 1C5677/08, dass angeblich die Erhöhungen der letzten Jahre rechtlich bestätigt.
Ich wollte im Netz nach dem Urteil recherchieren, kann aber absolut nichts zu diesem Az finden!! Weder hier im Forum, noch auf der HP des AG Stuttgarts ist irgendwas zu finden. Und sagen die letzten zwei Ziffern des Az (hier: 08) nicht das Jahr des Urteils aus?
Kann mir irgendjemand Infos zu diesem Urteil geben oder hat jemand auch so einen Brief erhalten?

Ich muss dazu sagen, dass ich zum 1.11.2009 bei der EnBW gekündigt habe. Ich habe ja schon damit gerechnet, dass Sie nun mit Nachdruck versuchen, an mein Geld zu kommen. Allerdings sollte das rechtlich dann auch \"Hand und Fuß\" haben.

Danke für Eure Unterstützung!

Offline Pedro

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #1 am: 24. Oktober 2009, 10:52:47 »
Hallo Einspruch23,
die letzten zwei Ziffern des Aktenzeichens sagen aus, wann die Klage eingereicht worden ist.
Zuverlässig erhalten Sie den Urteilstext vom Amtsgericht Stuttgart (Kosten ca. 10 - 15 Euro je nach Länge). Darin sind dann die Namen der Beteiligten geschwärzt. Aber ansonsten ist der Text vollständig, was bei anderen Kopien (insbesondere vom Versorgeranwalt !!) nicht immer gewährleistet ist.
Viel Erfolg.
Grüße
Pedro
xx Zusatz: Und Sie den Text  haben: bitte Kopie für die Urteilsammlung an Bund der Energieverbraucher!

Offline ChiefController

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #2 am: 24. Oktober 2009, 13:12:50 »
Den Brief bekam ich heute auch. Scheint wieder eine Massenaktion zu sein. Wobei \"rechtliche Schritte\" hier wohl erst mal nur ein Mahnverfahren ist.

Offline reblaus

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #3 am: 24. Oktober 2009, 14:24:28 »
Man sollte sich von solchen Hinweisen auf angebliche oder tatsächliche Urteile irgendwelcher Amtsgerichte nicht verrückt machen lassen.

Diese Urteile beziehen sich immer auf einen bestimmten Einzelfall, der mit den Verhältnissen bei anderen Verbrauchern nicht übereinzustimmen braucht. Dies wäre aber Voraussetzung, damit ein solches Urteil auf andere Fälle übertragen werden könnte. Desweiteren sind Amtsgerichte berechtigt, von der Rechtsprechung des BGH abzuweichen. Dies führt dann dazu, dass die Entscheidung bei einer Berufung oder spätestens mit der Revision aufgehoben wird, und an die Rechtsprechung des BGH angepasst wird.

Entscheidend ist, dass jeder Verbraucher nachschaut, ob er einen Sondervertrag abgeschlossen hat, und noch Unterlagen zu dieser Vereinbarung auffindet. Dann sind die Aussichten, den Prozess zu gewinnen, exzellent, da wirksame Preisänderungsklauseln in solchen Verträgen eher selten aufzufinden sind.

Im Grundversorgungsverhältnis sind die Aussichten in Baden-Württemberg derzeit noch schwer abzuschätzen, da eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Beweispflicht eines wirksamen Bezugsvertrages noch nicht existiert. Bei geringen Streitwerten empfiehlt es sich daher unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht, einen Prozess zu riskieren.

Offline Pedro

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #4 am: 24. Oktober 2009, 19:37:18 »
@Reblaus:
Zitat
Man sollte sich von solchen Hinweisen auf angeblich oder tatsächliche Urteile irgendwelcher Amtsgericht nicht verrückt machen lassen.

Alles zutreffend, dennoch rate ich, sich das vom Versorger zitierte Urteil selbst zu besorgen (vielleicht als Gemeinschaftsaktion der Betroffenen ??).
Dann stellt sich nämlich oftmals heraus, dass das Urteil gar nicht zitiert werden durfte. Insbesondere wäre auch ein Hinweis wichtig, ob sich der Versorger ggf. auf ein nicht rechtskräftiges Urteil bezieht, was zur Einschüchterung gern gemacht wird.
Damit ließe sich bereits im Vorfeld meistens verhindern, dass der Versorger die mögliche \'\'versorgerfreundliche Entscheidungsfreude\'\' des Amtsgerichts für weitere Urteile nutzen wird.
Nichts tun und die Drohung ohne weitere Hinterfragung laufen zu lassen, hielte ich für die falsche Methode.

Offline ktown

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #5 am: 25. Oktober 2009, 10:07:35 »
Wenn ich nach jeder Drohung meines Versorgers aktiv geworden wäre, dann hätte ich viel zutun gehabt.
Drohen kann man viel. Entscheidend ist wenn Schriftstücke von Gerichte kommen, wie z.B. ein Mahnverfahren.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline Goofykaterle

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #6 am: 25. Oktober 2009, 13:36:12 »
Also ich habe am 24.10. dieses Schreiben auch bekommen.
Drin steht, daß die ENBW einem auf Wunsch das Urteil zusendet.

Ich habe gerade ne Mail an den Kundenservice gemacht, mit der Bitte mir das Urteil zuzusenden. Wenn´s da ist stelle ich es hier ein, bzw. geht an die Admins hier

Bin seit 2004 Erhöhungsverweigerer.

Wie sollen wir , wenn das Urteil da ist, weiter vorgehen. Bin seit 1998 bei der ENBW Gasseitig.

Gibts Fristen, die ich nicht verstreichen lassen darf?

Offline a315ma

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #7 am: 26. Oktober 2009, 11:21:17 »
Hallo Mitstreiter,

auch ich habe mit Datum vom 22.10.2009 ein Schreiben mit Verweis auf o.g. Urteil bekommen.
Vorausgegangen ist, dass die EnBW einen Mahnbescheid beim AG Stuttgart gestellt hat, dem ich fristgerecht widersprochen habe.
Ich lasse mir das Urteil auch \"kommen\" und habe das heute telefonisch in die Wege geleitet. Aufgefallen ist mir der Satz \"Damit liegt nun eine gerichtliche Entscheidung zur Billigkeit  unserer Erdgaspreise in der Grundversorgung vor\". Gab es seither noch keine derartige Entscheidung ? Ich habe keinen Überblick darüber ...
Und es \"kommen weitere Kosten durch das gerichtliche Mahnverfahren aus Sie zu\" - das hatten wir doch gerade erledigt, s.o. Satz 2 ? Verstehe ich was falsch ?
Grüße
a315ma

Offline Goofykaterle

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #8 am: 26. Oktober 2009, 13:20:20 »
Mhm... Mahnbescheid ist noch nicht ins Haus geflattert. :D

Wir sollten erst mal den Eingang des Urteils abwarten. Ich werde auf alle Fälle schriftlich der Fristsetzung im Schreiben widersprechen.

Vielleicht kann uns mal einer der Admins einen RA in den Threat holen.

Zahlen will ich nicht, dafür habe ich zulange gekämpft und bislang einen ganzen Ordner Schriftverkehr angelegt.

Die ENBW will sicherlich hier einschüchtern. Ich habe heute abend meinen Versicherungsfuzzi da. Ich habe für einen eventuellen Rechtsstreit mit der ENBW schon eine Vorgangsnummer. :P

So viel wie mir gesagt wurde können wir durch alle Instanzen gehen.

Offline bolli

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #9 am: 26. Oktober 2009, 14:31:26 »
Zitat
Original von Pedro
...
Dann stellt sich nämlich oftmals heraus, dass das Urteil gar nicht zitiert werden durfte. Insbesondere wäre auch ein Hinweis wichtig, ob sich der Versorger ggf. auf ein nicht rechtskräftiges Urteil bezieht, was zur Einschüchterung gern gemacht wird.
Also, nicht verwenden dürfen wird\'s wohl nicht geben. Es kann lediglich sein, dass der Versorger ein Urteil zitiert, was für den vorliegenden Fall nicht einschlägig ist, dass hat aber nichts mit nicht verwenden dürfen zu tun.
Und ob das Urteil rechtskräftig ist oder nicht, ersieht man meistens aus dem Urteil auch nicht. Das Bedarf mindestens einer Nachfrage beim Gericht.

Ich kann mich reblaus nur anschließen: Am besten erstmal schauen, ob man einen Sondervertrag hat oder in der Grundversorgung beliefert wird. Diese Einstufung muss man ja sowieso machen um beurteilen zu können, ob das Urteil auf seinen eigenen Sachverhalt überhaupt zutrifft. Beim Sondervertrag dürfte das Prozessrisiko minimal sein (da es bisher keine alten wirksamen Preisanpassungsklauseln gibt).

Offline Pedro

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #10 am: 26. Oktober 2009, 18:33:14 »
Hallo bolli,
ich schrieb \'\'nicht zitieren dürfen\'\'. Natürlich kann ein Versorger ein von ihm oder anderen erstrittenes Urteil \'\'verwenden\'\', wie Sie schreiben.
Doch  - und da sind wir uns wohl einig - ist die Begründung in einer Zahlungsaufforderung mit Bezug auf ein nicht einschlägiges Urteil mehr als eine bewusste Irreführung. Auch das Fehlen des Hinweises ggf. auf ein vom Kunden bereits eingelegtes Rechtsmittel würde ich als solche bezeichnen.
Wir haben jedenfalls hier vor Ort mit Beanstandungen derartiger Begründungen gute Erfolge erreicht.
Und ansonsten: Wie ich schon an anderer Stelle ausgeführt habe: ein vom Versorger oder dessen Anwalt zitiertes Urteil würde ich mir immer aus erster Hand, also vom zuständigen Gericht, senden lassen (falls es nicht schon in der Urteilssammlung des BdEV steht). Es ist hier (in Neuss, siehe unten) nämlich schon vorgekommen, dass der Versorgeranwalt geschickt aus dem angeforderten und \'\'großzügig\'\' übersandten Urteil neben den personenbezogenen Daten auch Passagen rauskopiert hat, die \'\'Gasprotestler\'\' nicht unbedingt sehen sollten. ;)
Es wird mit harten Bandagen und manchmal auch mit unlauteren Mitteln gekämpft, damit muss man rechnen.
Beispiel: http://www.fairer-gaspreis-grevenbroich.de   dort unter \'\'Neusser Gaspreisprotest\'\' nachlesen.

Offline bolli

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #11 am: 27. Oktober 2009, 08:44:23 »
Zitat
Original von Pedro
Es ist hier (in Neuss) nämlich schon vorgekommen, dass der Versorgeranwalt geschickt aus dem angeforderten und \'\'großzügig\'\' übersandten Urteil neben den personenbezogenen Daten auch Passagen rauskopiert hat, die \'\'Gasprotestler\'\' nicht unbedingt sehen sollten. ;)
Es wird mit harten Bandagen und manchmal auch mit unlauteren Mitteln gekämpft, damit muss man rechnen.
DAS würde ich dann als bewusste Irreführung ansehen und ggf. rechtlich angreifen. Aber in der Juristerei ist das mit \'klaren\' Dingen immer so eine Sache, meistens sind sie (leider) aus anderer Sicht nicht immer so klar weshalb es wohl den Spruch gibt \"Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen eine andere\".  :D
Nichtsdestotrotz lassen wir uns natürlich nicht so schnell unterkriegen.  ;)

Offline Goofykaterle

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #12 am: 27. Oktober 2009, 09:28:25 »
Das ist ja alles schön und gut zu lesen, aber für Einspruch23 und mich jetzt wenig förderlich.

Kann mir jemand mal eine Tipp geben wie wir weiter machen können?
ich würde mcih gern vorbereiten auf das was da kommen kann und würde gern wissen welche Schritte ich jetzt tun muss.

Offline bolli

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #13 am: 27. Oktober 2009, 13:17:26 »
Zitat
Original von Goofykaterle
Das ist ja alles schön und gut zu lesen, aber für Einspruch23 und mich jetzt wenig förderlich.

Kann mir jemand mal eine Tipp geben wie wir weiter machen können?
ich würde mcih gern vorbereiten auf das was da kommen kann und würde gern wissen welche Schritte ich jetzt tun muss.
Na, einen Schritt haben Sie ja wohl schon gemacht, nämlich das Urteil besorgen. Dann schauen ob es auf den eigenen Fall passt.

Dafür ist vor allem wichtig rauszubekommen, ob man einen Sondervertrag hat oder in der allgemeinen Grundversorgung versorgt wird. Am besten bekommt man das aus einem schriftlich vorliegenden Vertrag raus.
Falls ein solcher nicht vorliegt, muss man die Angaben aus den Abrechnungen anschauen und schauen, ob sich da was draus ergibt, insbesondere, ob neben dem eigenen Produkt noch weitere beim Versorger angeboten wurden,. wovon eines am Besten die allgemeine Grundversorgung sein sollte.

Ansonsten können Sie noch ruhig auf den Mahnbescheid warten und diesem ggf. widersprechen. Dann wiederum warten, ob tatsächlich Klage erhoben wird. Spätestens dann sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.

Offline Goofykaterle

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Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
« Antwort #14 am: 27. Oktober 2009, 13:21:38 »
besten Dank für die rasche Antwort.

Jetzt kann ich entsprechend vorgehen und vor allen erst einmal die Vertragsunterlagen studieren.

Werde alles weitere hier posten.

 

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